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Externer Gefahrstoffbeauftragter

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Unsere Aufgaben als Gefahrstoffbeauftragter in Ihrem Unternehmen

Als externe Gefahrstoffbeauftragte schulen wir zudem Ihre Mitarbeiter und unterstützen Sie bei der Überprüfung oder Erstellung des Gefahrstoffkatasters. So stellen wir sicher, dass die gesetzlichen Regeln umgesetzt werden. Dabei achten wir darauf, Ihre betrieblichen Abläufe nicht zu stören. Wenn nötig, stehen wir als Gefahrstoffbeauftragter gemeinsam mit Ihnen bei Behördenbesuchen Rede und Antwort.

Beratung bei der Lagerung gefährlicher Stoffe
Auswertung der Sicherheitsdatenblätter
Überprüfung des Gefahrstoffkatasters
Erstellung eines Maßnahmenkatalogs
Besuchen und Überwachung der Betriebsstätte
Mitarbeiterschulung

So arbeiten wir als Ihr Gefahrstoffbeauftragter

Erstberatung

Wir sind Ihr Ansprechpartner für Ihre Fragen rund um die Gefahrstofflagerung und den Umgang mit Gefahrstoffen. Rufen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne kostenfrei, um mit Ihnen zusammen Ihren speziellen Bedarf im Bereich Gefahrstoffe zu ermitteln.

Betreuung vor Ort

Wir stellen sicher, dass Sie alle Verantwortlichkeiten rund um den Umgang mit Gefahrstoffen kennen und die entsprechenden gesetzlichen Regelungen eingehalten werden. Als externer Gefahrstoffbeauftragter schulen wir Ihre Mitarbeiter. So stellen wir sicher, dass alle Beteiligten die Gefahrstoffprozesse regelkonform umsetzen.

Lückenlose Dokumentation

Über alle Tätigkeiten führen wir Protokolle. Diese senden wir Ihnen nach der Begehung zu. Gerne bearbeiten wir für Sie auch Anfragen von Behörden bzw. erstellen benötigte Unterlagen.

Unsere Vorteile

Transparente Paketpreise

Digitale Plattform (PSC)

Deutschlandweite Betreuung

Erfahrenes Spezialisten-Team

Umfassendes Leistungsportfolio

Alle Informationen ein Ort - das PSC

Mit dem übersichtlichen Dashboard der Compliance-Plattform PSC haben Sie immer den Überblick über den Bearbeitungsstand. Sie können Fristen setzen und Aufgaben an bestimmte Ansprechpartner zuweisen. Alle Daten und Dokumente laufen hier zusammen. Bei Behördengängen können alle Dokumente einfach übergeben werden und es gibt keine Verzögerungen. So sparen Sie Zeit und Nerven. Auch wenn ein neuer Ansprechpartner hinzukommt, können keine Daten verloren gehen.

In ganz Deutschland unterwegs

Vor Ort bei Ihnen

Wir sind deutschlandweit aktiv und kommen dahin, wo Sie uns brauchen:

In Ihr Unternehmen.

Unterwegs in ganz Deutschland

Wir bringen Sicherheit in Ihr Gefahrstofflager

Markus Höhfeld
Paul Röhling

Unsere Beauftragten für Ihr Gefahrstofflager

Bei den vielen rechtlichen Anforderungen behalten wir die Übersicht für Sie. Wir stellen sicher, dass Sie alle Verantwortlichkeiten rund um die Gefahrstofflagerungen kennen und die entsprechenden gesetzlichen Regelungen eingehalten werden.

Wir betreuen Unternehmen unterschiedlicher Branchen. Dabei richten wir uns nach den gesetzlichen Regeln, wie Wasserhaushaltsgesetz, Gefahrstoffverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, die AwSV und die technischen Regeln, sowie die Vorschriften der DGUV.

Das sagen unsere Kunden

Marc Schlutz
Geschäftsführer SETOLITE Lichttechnik GmbH
Unsere Mitarbeiter waren begeistert: Die Schulungen von ProSafeCon sind sehr praxisorientiert, so dass das Gelernte direkt angewendet werden kann.
Nicole Jung-Dellori
DellCon – mobility solutions
Vom ersten Tag an erfolgt durch die Mitarbeiter von ProSafeCon eine qualitativ hochwertige Betreuung. Wir sind vom Kundenservice begeistert und würden uns immer wieder für ProSafeCon entscheiden.
Sercan Karabulu
Betriebsleiter byrd technologies GmbH
Die Schulung von ProSafeCon hat uns sofort geholfen intern Prozesse aufzustellen um entsprechend sicher und fürsorglich mit Gefahrgut umzugehen. Außerdem steht das Team uns immer für Rückfragen zur Verfügung und ist äußerst kompetent!
Stefanie Schmidt
Assistentin der Geschäftsführung Labor Staber
Mit ProSafeCon haben wir einen zuverlässigen und kompetenten Partner, der uns an vielen Standorten unterstützt und entlastet.
Andrew Vögele
Lagerleiter Bikebox GmbH
ProSafeCon unterstützt uns unkompliziert und äußerst kompetent bei all unseren Fragen zum Thema Lithium Batterien in E-Bikes.
Christos Naskos
Leitung Forschung & Entwicklung (R&D) Fr. Ant. Niedermayr GmbH & Co. KG
Die Zusammenarbeit mit der Firma ProSafeCon läuft reibungslos. Können wir nur empfehlen.
Tobias Pisall
Geschäftsführer TRANS AURIGA GmbH
Mit ProSafeCon haben wir einen Partner gefunden, der die Gefahrgutvorgaben verständlich kommuniziert. Die Zusammenarbeit funktioniert sehr gut – sowohl offline als auch online!

Preise externer Gefahrstoffbeauftragter

Standard
€98 / monatlich
  • inkl. aller Spesen- und Fahrtkosten
  • Begehung des Gefahrstofflagers am Standort
  • Erstellung des Begehungsberichts
  • Überprüfung auf Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bei der Gefahrstofflagerung
  • 1 Mitarbeiterunterweisung nach §14 Gefahrstoffverordnung
  • Auswertung der Sicherheitsdatenblätter
  • Überprüfung des Gefahrstoffkatasters
  • Beratung bei individuellen Fragen per Mail und per Telefon innerhalb von 48h
Premium
€136 / monatlich
  • inkl. aller Spesen- und Fahrtkosten
  • Begehung des Gefahrstofflagers am Standort
  • Erstellung des Begehungsberichts
  • Überprüfung auf Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bei der Gefahrstofflagerung
  • 1 Mitarbeiterunterweisung nach §14 Gefahrstoffverordnung
  • Auswertung der Sicherheitsdatenblätter
  • Überprüfung des Gefahrstoffkatasters
  • Beratung bei individuellen Fragen per Mail und per Telefon innerhalb von 4h
  • 5 Std. individuelle Beratung pro Jahr

Alle Preise verstehen sich zzgl. USt.

Sie möchten ein Angebot? Sie haben Fragen?

oder

Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten und wir melden uns bei Ihnen!

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FAQ
Externer Gefahrstoffbeauftragter

1

Ist ein Gefahrstoffbeauftragter Pflicht?

Gemäß § 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) müssen Arbeitgeber prüfen, ob ihre Mitarbeiter mit Gefahrstoffen arbeiten oder ob bei ihrer Arbeit Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden. Ist dies der Fall, müssen sie regelmäßig eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, für die sie über das erforderliche Fachwissen verfügen müssen.

Verfügt der Arbeitgeber nicht über ausreichende Fachkenntnisse im Umgang mit Gefahrstoffen, ist die Bestellung eines Gefahrstoffbeauftragten Stand September 2024 Pflicht.

2

Welche Aufgaben haben Gefahrstoffbeauftragte?

Die zentrale Aufgabe von Gefahrstoffbeauftragten besteht darin, Arbeitgeber und Arbeitnehmer beim Umgang mit Gefahrstoffen zu beraten und zu unterstützen. Ein Gefahrstoffbeauftragter berät dafür als fachkundige Person zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

Bei der Lagerung von Gefahrstoffen sind dies z.B. die technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). Bei einer behördlichen Überprüfungen können so Verstöße vermieden werden.

3

Was kostet ein Gefahrstoffbeauftragter?

Wir bieten Ihnen die externe Gefahrstoffbeauftragung ab 98,– € pro Monat an. Näheres finden Sie im Bereich Preise.

4

Welche Qualifikation bringen wir als Gefahrstoffbeauftragter mit?

Der Gefahrstoffbeauftragte muss über eine geeignete Ausbildung als fachkundige Person und Erfahrung verfügen. Wir beraten seit vielen Jahren zum Thema Lagerung von Gefahrstoffen und sind auch als Autoren beim Verlag Forum Wissen tätig.

5

Wie sieht der Beratervertrag aus?

Der Vertrag beinhaltet alle relevanten Punkte der Beauftragung und ist knapp drei Seiten lang. Die Laufzeit beträgt in der Regel drei Jahre. Wählen Sie einen Standard- oder Premium-Vertrag aus.

6

Helfen Gefahrstoffbeauftragte auch bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung?

Gefahrstoffbeauftragte beraten den Unternehmer / Arbeitgeber und die Bereichsleiter (z.B. Lager- bzw. Logistikleiter) und geben Empfehlungen zum Gefahrstoffmanagement ab.

Zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sind Gefahrstoffbeauftragte nicht direkt verantwortlich. Letztlich der Arbeitgeber verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu sorgen. Gefahrstoffbeauftragte können dafür ihre Expertise einbringen und eine beratende Funktion als fachkundige Person  einnehmen, insbesondere was den Umgang mit Gefahrstoffen, Sicherheitsmaßnahmen und Vorschriften nach der Gefahrstoffverordnung betrifft. Er sorgt dafür, dass der Umgang mit Gefahrstoffen sicher und rechtskonform gemäß Gefahrstoffrecht ist, und kann an der Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen beteiligt sein.

Wenn der Arbeitgeber nicht über die erforderlichen Kenntnisse verfügt, um die Gefährdungsbeurteilung selbst durchzuführen, ist er verpflichtet, fachkundigen Rat einzuholen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung der Gefährdungsberteilung.

7

Gibt es einen Unterschied zwischen einem Gefahrgut- und einem Gefahrstoffbeauftragten?

Ja, den gibt es. Der Beauftragte für Gefahrstoff berät bei der Lagerung von gefährlichen Stoffen. Der Beauftragte für Gefahrgut berät beim Transport von gefährlichen Stoffen. Wir stehen Ihnen in beiden Fällen zur Seite.

8

Warum stellt die Lagerung von Gefahrstoffen so ein Problem dar?

Dies liegt vor allem an der Vielzahl der verschiedenen Gefahren, die von Gefahrstoffen ausgehen. Es gibt auch nicht nur ein Gesetz, sondern ca. 100 Gesetze, Verordnungen und Regelwerke, die bei der Lagerung von Gefahrstoffen betroffen sind bzw. sein können.

Des Weiteren haben viele Firmen Gefahrstoffe, die in der Regel gelagert werden. Dies sind vor allem Schmierstoffe, Putz- und Reinigungsmittel, Spraydosen, Akkus etc.