
Erstellung eines Explosionsschutzdokuments:
Richtlinien & Grundlagen
Nach den Explosionsschutz-Richtlinien ist für Anlagen und Arbeitsbereiche, in denen explosionsfähige Gemische auftreten können, ein Explosionsschutzdokument erforderlich. Vor Inbetriebnahme oder vor Änderungen von Arbeitsmitteln und Arbeitsabläufen, muss das Explosionsschutzdokument erstellt oder aktualisiert werden. Wir helfen Ihnen dabei, hier nicht den Durchblick zu verlieren und die Anforderungen bei der Erstellung des Explosionsschutzdokuments praxisgerecht umzusetzen.
Explosionsschutzdokument erstellen lassen
Wenn im Betrieb die Gefährdung explosionsfähiger Atmosphären besteht, ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein Explosionsschutzdokument zu erstellen (oder ein Explosionsschutzdokument erstellen zu lassen). Dies gilt für die Lagerung und die Handhabung zahlreicher Stoffe, die aufgrund ihrer Kennzeichnung ein hohes Gefahrenpotenzial aufweisen. Sobald das Auftreten einer explosionsfähigen Atmosphäre nicht mehr ausgeschlossen werden kann, muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass ein Explosionsschutzdokument erstellt wird.
Ein solches Ex-Schutz Dokument dient zunächst als Nachweis dafür, dass ein Unternehmen die notwendigen Vorkehrungen zur Gewährleistung des Explosionsschutzes getroffen hat. Dies entspricht einer gesetzlichen Vorschrift, die nach der Gefahrstoffverordnung und der Betriebssicherheitsverordnung eingehalten werden muss. Nach diesen Vorschriften muss ein Unternehmen ein Explosionsschutzdokument erstellen. Dies ist insbesondere in verschiedenen Anlagen der chemischen Industrie erforderlich. In einem solchen Dokument sollten die Explosionsgefahren bewertet und für jede Gefahr eine geeignete Schutzmaßnahme festgelegt werden.
Unser Vorgehen bei der Erstellung des Explosionsschutzdokuments

Gemäß GefStoffV §6:
- Erstellung der Verfahrensbeschreibung für den Explosionsbereich
- Erstellung der Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV / BetrSichV
- Erstellung eines Ex-Zonenplans für den Ex-Bereich
- Erarbeitung eines Schutzkonzeptes für den Ex-Bereich
- Erstellung der notwendigen Betriebsanweisungen für den Ex-Bereich
- Zusammenfassung der ergänzenden Dokumente zum Explosionsschutzkonzept
- Ableitung von Umsetzungsempfehlungen aus dem Explosionsschutzdokument
- Ableitung von Umsetzungsempfehlungen für das Anbringen der vorgeschriebenen Beschilderung
- Erstellung des Explosionsschutzdokuments nach GefStoffV §6
So arbeiten wir bei der Erstellung eines Explosionsschutzdokuments

Erstberatung
Wir sind Ihr Ansprechpartner für Ihre Fragen rund um die Erstellung eines Explosionsschutzdokuments und die Lagerung sowie Handhabung zahlreicher Stoffe, die aufgrund ihrer Kennzeichnung ein hohes Gefahrenpotenzial aufweisen. Rufen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne kostenfrei, um mit Ihnen zusammen Ihren speziellen Bedarf zu ermitteln.

Ganzheitliche Betreuung
Von der Ermittlung der Explosionsgefahren über die Erstellung der Ex-Zonenpläne bis hin zur Entwicklung von Schutzmaßnahmen übernehmen wir alle relevanten Tätigkeiten zur Erstellung Ihres Explosionsschutzdokuments/-konzepts.

Rechtssicherheit
Wir können Ihnen gerne Ihr Explosionsschutzdokument erstellen. Alle Dokumente und Schutzmaßnahmen werden in einem Explosionsschutzkonzept abgelegt. So schaffen Sie Rechtssicherheit und kommen Ihren gesetzlichen Verpflichtungen nach.
Unser Spezialist für die Erstellung von Ex-Schutz Dokumenten
Der Ersteller eines Explosionsschutzdokumentes (als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung bezgl. Brand- und Explosionsgefahren) muss eine hohe fachliche Qualifikation mitbringen. Paul Röhling ist Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragter und verfügt sowohl über die Fachkunde als auch über jahrelange Erfahrung bei der Erstellung von Ex-Schutz Dokumenten.

Paul Röhling
Preise für Ex-Schutz Dokument Erstellung
Erstellung ab*
- Vor-Ort-Begehung mit Aufnahme der baulichen und geografischen Gegebenheiten
- Erstellung des Explosionsschutzdokuments nach GefStoffV §6
- Umsetzungsempfehlungen der Maßnahmen für die verantwortlichen Personen
- Erstellung einer Komplettdokumentation in Datei- oder Papierform
- Anfahrtspauschale € 175,–
*abhängig von den baulichen und geographischen Gegebenheiten
Alle Preise verstehen sich zzgl. USt.

Rahel Küffner
Spezialistin Kundenmanagement
Sie haben Fragen? Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten und wir melden uns bei Ihnen!
FAQ – Erstellung eines Explosionsschutzdokuments
Was ist ein Explosionsschutzdokument?
Das Explosionsschutzdokument beschreibt die geeigneten Vorkehrungen zur Gewährleistung des Explosionsschutzes in einer Anlage.
Die Erstellung eines Explosionsschutzdokuments ist eine Anforderung der Betriebssicherheitsverordnung im Zusammenhang mit der Gefährdungsbeurteilung. Es muss für alle explosionsgefährdeten Bereiche vorliegen und nachweisen, dass die Explosionsgefahren ermittelt und bewertet wurden und dass geeignete Vorkehrungen getroffen wurden, um die Explosionsschutzziele zu erreichen. Das Explosionsschutzdokument muss vom Arbeitgeber vor Beginn der Arbeiten erstellt werden, unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiter.
Wer darf das Explosionsschutzdokument erstellen und wie oft muss es aktualisiert werden?
In § 6 (11) der GefStoffV ist festgelegt, dass die Gefährdungsbeurteilung nur von einer sachkundigen Person durchgeführt werden darf. Darüber hinaus gibt es den Hinweis: Betreiber/Unternehmer, die nicht über diese Kenntnisse verfügen oder sich die Erstellung nicht zutrauen, müssen sich fachkundig zum Thema Explosionsschutzdokument beraten lassen.
§ 2 Abs. 16 GefStoffV: „Fachkundig ist, wer zur Ausübung einer in dieser Verordnung bestimmten Aufgabe über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von der jeweiligen Art der Aufgabe. Zu den Anforderungen zählen eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit sowie die Teilnahme an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen.“
Die Gefährdungsbeurteilung in Bezug auf den Explosionsschutz und damit auch das Explosionsschutzdokument, müssen „regelmäßig“ überprüft werden; wie oft, ist nicht spezifiziert. Wenn sich Produktionsprozesse, Stoffe oder Anlagen/Anlagenteile häufig ändern, wird eine jährliche „Selbstprüfung“ empfohlen, bei seltenen Änderungen eine zweijährliche. Dies muss schriftlich unter Angabe des Datums dokumentiert werden.
Welche Aufgaben hat eine befähigte Person für Explosionsschutz?
Befähigte Personen für Explosionsschutz übernehmen eine wichtige Rolle für die Betriebssicherheit. Sie lernen, Gefahren zu erkennen und beherrschen alle technischen Regeln, die eine befähigte Person für Prüfungen im Explosionsschutz gemäß Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3.1 BetrSichV kennen muss. Darüber hinaus werden Sie mit den rechtlichen Hintergründen und Vorschriften vertraut gemacht. Anhand von praktischen Beispielen vertieft eine befähigte Person für Explosionsschutz ihr Wissen und stellt sicher, dass sie alles sofort im Betriebsalltag umsetzen kann.
Wo ist die Grundlage für Explosionsschutz im Gesetz festgeschrieben?
Bei Gefährdungen durch explosionsfähige Atmosphären muss eine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und eine Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) erstellt werden. Beides zusammen bildet die Grundlage für das Explosionsschutzdokument.
Die rechtlichen Grundlagen finden Sie wiederum in der:
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) § 6 Abs. 9, § 11 und Anhang I Nr.1
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 9, Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 5.1
- DGUV Vorschrift 1 § 3
- TRBS 2152 Teil 1
- DGUV Vorschrift 113-001