Vor Ort bei Ihnen
Wir sind deutschlandweit aktiv und kommen dahin, wo Sie uns brauchen:
In Ihr Unternehmen.
Bei der Lagerung von Gefahrstoffen unterliegen Sie einer Vielzahl von gesetzlichen Regelungen. Dabei sind sowohl Umweltschutz und Arbeitsschutz als auch der Brandschutz zu berücksichtigen. Wir helfen Ihnen dabei, hier nicht den Durchblick zu verlieren und die Anforderungen praxisgerecht umzusetzen.
Als externe Gefahrstoffbeauftragte schulen wir zudem Ihre Mitarbeiter und unterstützen Sie bei der Überprüfung oder Erstellung des Gefahrstoffkatasters. So stellen wir sicher, dass die gesetzlichen Regeln umgesetzt werden. Dabei achten wir darauf, Ihre betrieblichen Abläufe nicht zu stören. Wenn nötig, stehen wir als Gefahrstoffbeauftragter gemeinsam mit Ihnen bei Behördenbesuchen Rede und Antwort.
Wir sind Ihr Ansprechpartner für Ihre Fragen rund um die Gefahrstofflagerung und den Umgang mit Gefahrstoffen. Rufen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne kostenfrei, um mit Ihnen zusammen Ihren speziellen Bedarf im Bereich Gefahrstoffe zu ermitteln.
Wir stellen sicher, dass Sie alle Verantwortlichkeiten rund um den Umgang mit Gefahrstoffen kennen und die entsprechenden gesetzlichen Regelungen eingehalten werden. Als externer Gefahrstoffbeauftragter schulen wir Ihre Mitarbeiter. So stellen wir sicher, dass alle Beteiligten die Gefahrstoffprozesse regelkonform umsetzen.
Über alle Tätigkeiten führen wir Protokolle. Diese senden wir Ihnen nach der Begehung zu. Gerne bearbeiten wir für Sie auch Anfragen von Behörden bzw. erstellen benötigte Unterlagen.
Mit dem übersichtlichen Dashboard der Compliance-Plattform PSC haben Sie immer den Überblick über den Bearbeitungsstand. Sie können Fristen setzen und Aufgaben an bestimmte Ansprechpartner zuweisen. Alle Daten und Dokumente laufen hier zusammen. Bei Behördengängen können alle Dokumente einfach übergeben werden und es gibt keine Verzögerungen. So sparen Sie Zeit und Nerven. Auch wenn ein neuer Ansprechpartner hinzukommt, können keine Daten verloren gehen.
Wir sind deutschlandweit aktiv und kommen dahin, wo Sie uns brauchen:
In Ihr Unternehmen.
Bei den vielen rechtlichen Anforderungen behalten wir die Übersicht für Sie. Wir stellen sicher, dass Sie alle Verantwortlichkeiten rund um die Gefahrstofflagerungen kennen und die entsprechenden gesetzlichen Regelungen eingehalten werden.
Wir betreuen Unternehmen unterschiedlicher Branchen. Dabei richten wir uns nach den gesetzlichen Regeln, wie Wasserhaushaltsgesetz, Gefahrstoffverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, die AwSV und die technischen Regeln, sowie die Vorschriften der DGUV.
Alle Preise verstehen sich zzgl. USt.
oder
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Gemäß § 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) müssen Arbeitgeber prüfen, ob ihre Mitarbeiter mit Gefahrstoffen arbeiten oder ob bei ihrer Arbeit Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden. Ist dies der Fall, müssen sie regelmäßig eine Gefährdungsbeurteilung durchführen, für die sie über das erforderliche Fachwissen verfügen müssen.
Verfügt der Arbeitgeber nicht über ausreichende Fachkenntnisse im Umgang mit Gefahrstoffen, ist die Bestellung eines Gefahrstoffbeauftragten Stand September 2024 Pflicht.
Die zentrale Aufgabe von Gefahrstoffbeauftragten besteht darin, Arbeitgeber und Arbeitnehmer beim Umgang mit Gefahrstoffen zu beraten und zu unterstützen. Ein Gefahrstoffbeauftragter berät dafür als fachkundige Person zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.
Bei der Lagerung von Gefahrstoffen sind dies z.B. die technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS). Bei einer behördlichen Überprüfungen können so Verstöße vermieden werden.
Wir bieten Ihnen die externe Gefahrstoffbeauftragung ab 98,– € pro Monat an. Näheres finden Sie im Bereich Preise.
Der Gefahrstoffbeauftragte muss über eine geeignete Ausbildung als fachkundige Person und Erfahrung verfügen. Wir beraten seit vielen Jahren zum Thema Lagerung von Gefahrstoffen und sind auch als Autoren beim Verlag Forum Wissen tätig.
Der Vertrag beinhaltet alle relevanten Punkte der Beauftragung und ist knapp drei Seiten lang. Die Laufzeit beträgt in der Regel drei Jahre. Wählen Sie einen Standard- oder Premium-Vertrag aus.
Gefahrstoffbeauftragte beraten den Unternehmer / Arbeitgeber und die Bereichsleiter (z.B. Lager- bzw. Logistikleiter) und geben Empfehlungen zum Gefahrstoffmanagement ab.
Zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sind Gefahrstoffbeauftragte nicht direkt verantwortlich. Letztlich der Arbeitgeber verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu sorgen. Gefahrstoffbeauftragte können dafür ihre Expertise einbringen und eine beratende Funktion als fachkundige Person einnehmen, insbesondere was den Umgang mit Gefahrstoffen, Sicherheitsmaßnahmen und Vorschriften nach der Gefahrstoffverordnung betrifft. Er sorgt dafür, dass der Umgang mit Gefahrstoffen sicher und rechtskonform gemäß Gefahrstoffrecht ist, und kann an der Ermittlung und Bewertung der Gefährdungen beteiligt sein.
Wenn der Arbeitgeber nicht über die erforderlichen Kenntnisse verfügt, um die Gefährdungsbeurteilung selbst durchzuführen, ist er verpflichtet, fachkundigen Rat einzuholen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung der Gefährdungsberteilung.
Ja, den gibt es. Der Beauftragte für Gefahrstoff berät bei der Lagerung von gefährlichen Stoffen. Der Beauftragte für Gefahrgut berät beim Transport von gefährlichen Stoffen. Wir stehen Ihnen in beiden Fällen zur Seite.
Dies liegt vor allem an der Vielzahl der verschiedenen Gefahren, die von Gefahrstoffen ausgehen. Es gibt auch nicht nur ein Gesetz, sondern ca. 100 Gesetze, Verordnungen und Regelwerke, die bei der Lagerung von Gefahrstoffen betroffen sind bzw. sein können.
Des Weiteren haben viele Firmen Gefahrstoffe, die in der Regel gelagert werden. Dies sind vor allem Schmierstoffe, Putz- und Reinigungsmittel, Spraydosen, Akkus etc.