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Externe vs. interne Sicherheitsfachkraft: Kosten, Aufgaben und Vorteile im Vergleich

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Ein praxisnaher Leitfaden für KMU, Mittelstand und Industrie

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) ist ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes in Deutschland. Dennoch stehen viele Unternehmen vor einer grundlegenden strategischen Entscheidung:

Soll die Fachkraft intern angestellt oder extern beauftragt werden?

Gerade kleine und mittlere Unternehmen suchen eine Lösung, die rechtssicher, wirtschaftlich und organisatorisch effizient ist. Dieser ausführliche Leitfaden erklärt die Unterschiede, Kosten und Vorteile – und hilft Unternehmen, das passende Modell zu wählen.

Was ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Fachperson nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), die Unternehmen beim Arbeitsschutz berät. Sie unterstützt bei Gefährdungsbeurteilungen, Unfallprävention und der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen. Unternehmen können eine interne Fachkraft einstellen oder eine externe Sicherheitsfachkraft beauftragen.

Die gesetzliche Grundlage bildet vor allem das:

  • Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • DGUV Vorschrift 2

Die SiFa berät den Arbeitgeber insbesondere bei:

  • Gefährdungsbeurteilungen
  • Unfallprävention
  • Gestaltung von Arbeitsplätzen
  • Auswahl von Arbeitsmitteln
  • Schulungen und Unterweisungen
  • Einführung von Arbeitsschutzprozessen

Wichtig:
Die SiFa trägt keine Unternehmerverantwortung, sondern hat eine Beratungsfunktion. Die Verantwortung bleibt immer beim Arbeitgeber.

Braucht jedes Unternehmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Ja.
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (§5 ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 müssen alle Unternehmen in Deutschland eine sicherheitstechnische Betreuung organisieren, sobald mindestens ein Beschäftigter vorhanden ist.

Die Betreuung kann erfolgen durch:

  1. Interne Fachkraft für Arbeitssicherheit
  2. Externe Fachkraft (Dienstleister)
  3. Unternehmermodell (nur für kleine Betriebe möglich)

Betreuungsumfang

Der Umfang richtet sich nach:

  • Branche / Gefährdungsklasse
  • Anzahl der Mitarbeiter
  • betriebliche Risiken
BrancheGrundbetreuung pro Mitarbeiter/Jahr
Büro / Verwaltungca. 0,5 Stunden
Produktionca. 1,5 Stunden
Bauca. 2,5 Stunden

Zusätzlich gibt es anlassbezogene Betreuung (z. B. bei neuen Maschinen, Unfällen oder Audits).

Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit

Zu den wichtigsten Aufgaben gehören:

1. Gefährdungsbeurteilung: Identifikation und Bewertung von Risiken im Betrieb.

2. Unfallprävention: Analyse von Unfallursachen und Entwicklung von Präventionsmaßnahmen.

3. Beratung der Geschäftsführung: Unterstützung bei allen Fragen des Arbeitsschutzes.

4. Schulung der Mitarbeiter: Unterweisungen zu Sicherheit, Gesundheit und Arbeitsmitteln.

5. Arbeitsplatzgestaltung: Ergonomie, Maschinen, Arbeitsmittel.

6. Dokumentation: Erstellung von Arbeitsschutzdokumenten und Nachweisen für Behörden.

7. Begleitung von Behörden und Audits

z. B. bei:

  • Berufsgenossenschaft
  • Gewerbeaufsicht
  • ISO 45001 Audits

Externe vs. interne Sicherheitsfachkraft – Aufgaben im Vergleich

Die gesetzlichen Aufgaben sind identisch. Unterschiede ergeben sich in Organisation, Integration und Flexibilität.

KriteriumInterne SiFaExterne SiFa
AnstellungMitarbeiter im UnternehmenDienstleister
Integrationsehr hochmittel
Erfahrungmeist branchenspezifischhäufig branchenübergreifend
Verfügbarkeitintern verfügbarnach Termin
WeiterbildungArbeitgeber trägt KostenDienstleister

Externe Fachkräfte bringen häufig:

  • Erfahrung aus vielen Unternehmen
  • aktuelles Wissen zu Normen
  • Audit-Erfahrung

Interne Fachkräfte kennen dagegen:

  • Prozesse
  • Mitarbeiter
  • Betriebsabläufe

Wer haftet bei einem Arbeitsunfall ohne Sicherheitsfachkraft?

Viele Unternehmen glauben, dass eine Fachkraft für Arbeitssicherheit die Haftung übernimmt.

Das ist nicht korrekt.

Die Verantwortung liegt immer beim:

  • Unternehmer
  • Geschäftsführer
  • Betriebsleiter

Wenn keine gesetzlich vorgeschriebene Betreuung vorhanden ist, drohen:

Konsequenzen

  • Bußgelder
  • Regressforderungen der Berufsgenossenschaft
  • strafrechtliche Konsequenzen bei schweren Unfällen
  • persönliche Haftung der Geschäftsführung

Eine SiFa reduziert also vor allem das Haftungsrisiko durch strukturierte Prävention.

Kostenvergleich: Externe vs interne Sicherheitsfachkraft

Die Kosten unterscheiden sich deutlich.

Interne Fachkraft für Arbeitssicherheit

Kostenbestandteile:

  • Gehalt
  • Weiterbildung
  • Arbeitszeit für SiFa-Aufgaben
  • Vertretung bei Krankheit
  • Verwaltung

Typische Kosten:

PositionKosten/Jahr
Gehalt65.000 – 85.000 €
Weiterbildung3.000 – 10.000 €
Arbeitszeitanteilabhängig von Betriebsgröße

Für kleine Unternehmen ist eine interne SiFa daher oft wirtschaftlich nicht sinnvoll.

Was kostet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Die Kosten hängen von Branche, Mitarbeiterzahl und Gefährdungsklasse ab.

Typische Kosten pro Jahr:

MitarbeiterKosten/Jahr
1–10ca. 500–1.200 €
10–50ca. 1.200–3.500 €
50–250ca. 3.000–12.000 €

Vorteile:

  • planbare Kosten
  • keine Personalkosten
  • sofort verfügbar

Externe Sicherheitsfachkräfte sind meist günstiger als interne Lösungen, da keine Personalkosten entstehen.

Vertragslaufzeiten & Kündigungsfristen

Interne Fachkraft

  • regulärer Arbeitsvertrag
  • Kündigungsfristen nach Arbeitsrecht
  • schwer kurzfristig zu ersetzen

Externe Fachkraft

Typische Vertragsmodelle:

VertragsartLaufzeit
flexible Betreuungmonatlich kündbar
Standardvertrag12 Monate
langfristige Betreuung24–36 Monate

Viele Anbieter bieten kurze Kündigungsfristen von 3 Monaten.

Kündigungsschutz: Interne vs. externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Ein oft unterschätzter Unterschied zwischen interner und externer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist der Kündigungsschutz – und damit die Flexibilität für Unternehmen.

Kündigungsschutz bei interner Fachkraft (SiFa)

Interne Fachkräfte für Arbeitssicherheit genießen einen besonderen gesetzlichen Schutz.

Das bedeutet:

  • Erschwerte Kündigung durch den Arbeitgeber
  • Kündigung oft nur mit triftigem Grund möglich
  • Schutz ähnlich wie bei Betriebsratsmitgliedern (in der Praxis oft stark ausgelegt)
  • langfristige personelle Bindung

Hintergrund:
Der Gesetzgeber will sicherstellen, dass die SiFa unabhängig beraten kann, ohne Druck durch den Arbeitgeber.

Kündigung bei externer Fachkraft

Bei externen Sicherheitsfachkräften gelten keine besonderen Kündigungsschutzregelungen.

Das bedeutet:

  • Kündigung nach vertraglich vereinbarter Frist (z. B. 1–3 Monate)
  • keine arbeitsrechtlichen Hürden
  • schneller Wechsel des Dienstleisters möglich

Ergebnis:
Deutlich höhere Flexibilität und Anpassungsfähigkeit für Unternehmen.

Der Kündigungsschutz ist ein entscheidender Unterschied:

  • Interne SiFa: hohe Sicherheit für Mitarbeiter, aber geringe Flexibilität für Unternehmen
  • Externe SiFa: maximale Flexibilität, geringes Risiko und einfache Anpassung

Gerade für KMU und wachsende Unternehmen ist die externe Lösung oft vorteilhaft, da sie schnell auf Veränderungen reagieren können.

Wie schnell kann eine externe Sicherheitsfachkraft starten?

Ein großer Vorteil externer SiFa-Dienstleister ist die schnelle Verfügbarkeit. In vielen Fällen kann eine Betreuung beginnen:

  • innerhalb von 48 Stunden
  • innerhalb von 1–2 Wochen

Das ist besonders wichtig bei:

  • Unternehmensgründung
  • Behördenprüfung
  • kurzfristigen Audits
  • fehlender Betreuung

Eine externe Sicherheitsfachkraft kann kurzfristig bestellt werden.

Welches Modell passt zu meinem Unternehmen?

KMU (1–50 Mitarbeiter)

Empfohlen: Externe Fachkraft

Gründe:

  • geringe Kosten
  • minimale Organisation
  • schnelle Rechtssicherheit

Mittelstand (50–250 Mitarbeiter)

Empfohlen: Hybridmodell

Kombination aus:

  • interner Sicherheitsbeauftragter
  • externer Fachkraft für Arbeitssicherheit

Vorteile:

  • Integration in Prozesse
  • professionelle Betreuung

Industrie / Bau

Empfohlen: interne oder kombinierte Lösung

Gründe:

  • hohe Gefährdungsklassen
  • häufige Baustellen
  • komplexe Prozesse

Hier ist eine starke interne Präsenz sinnvoll.

Strategischer Vergleich: Interne vs externe Sicherheitsfachkraft

KriteriumInterne SiFaExterne SiFa
Kostenhochniedrig bis mittel
Flexibilitätgeringhoch
Fachwissenbetriebsspezifischbranchenübergreifend
Verfügbarkeitdauerhaftterminabhängig
Rechtssicherheithochhoch
Skalierbarkeitbegrenztsehr hoch

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit mit ProSafeCon – Praxislösung für Unternehmen

Viele Unternehmen entscheiden sich bewusst für eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit, um schnell Rechtssicherheit zu erreichen und gleichzeitig interne Ressourcen zu schonen. ProSafeCon übernimmt als externe Sicherheitsfachkraft (SiFa) die sicherheitstechnische Betreuung von Unternehmen und stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen im Bereich Arbeitsschutz eingehalten werden.

Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit übernimmt ProSafeCon unter anderem:

  • Bestellung als Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)
  • Durchführung von Betriebsbegehungen
  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Arbeitsschutz-Unterweisungen für Mitarbeitende
  • Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss
  • Beratung bei allen Fragen zum Arbeitsschutz
  • Erstellung der notwendigen Dokumentation und Jahresberichte

Mehr Informationen zur externen Sicherheitsfachkraft von ProSafeCon:
https://prosafecon.de/fachkraft-fuer-arbeitssicherheit/

Fazit

Die Entscheidung zwischen interner und externer Fachkraft für Arbeitssicherheit hängt stark von der Unternehmensgröße und dem Risikoprofil ab.

Externe Sicherheitsfachkräfte sind besonders geeignet für:

  • kleine und mittlere Unternehmen
  • Unternehmen ohne eigene Arbeitsschutzstruktur
  • Betriebe mit begrenztem Budget

Interne Fachkräfte lohnen sich vor allem bei:

  • großen Unternehmen
  • komplexen Produktionsprozessen
  • hoher Unfallgefahr

Für viele Unternehmen ist ein Hybridmodell die optimale Lösung.

Es kombiniert:

  • interne Prozessnähe
  • externe Expertise

Damit entsteht ein effizientes, rechtssicheres und wirtschaftliches Arbeitsschutzsystem.

Quellen

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
https://www.bmas.de

Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
https://www.gesetze-im-internet.de/asig/

DGUV Vorschrift 2
https://www.dguv.de

BAuA – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
https://www.baua.de

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