Vor Ort bei Ihnen
Wir sind deutschlandweit aktiv und kommen dahin, wo Sie uns brauchen:
In Ihr Unternehmen.
Eine Evakuierungsübung (auch Räumungsübung genannt) ist in bestimmten Intervallen abzuhalten, damit die Belegschaft im Notfall richtig reagieren kann.
Die Übung hilft, die Effizienz des Notfallplans zu überprüfen und die Schulung der Angestellten zu vertiefen. Wir stehen Ihnen bei der Umsetzung und Bewertung der Übung in Ihrer Firma zur Seite.
Beim Organisieren und Ausführen einer Evakuierungsübung orientieren wir uns an den Richtlinien der DGUV-Information 205-033. Gemäß ASR A2.3 sollten solche Übungen in wiederkehrenden Zeitabständen, nämlich alle zwei bis fünf Jahre, stattfinden.
Unsere Fachleute verfügen über praktische Erfahrungen als Angehörige der Feuerwehr und können Ihnen als Arbeitgeber folglich kompetente Beratung anbieten.
Dauer:
Die Dauer der praktischen Durchführung der Evakuierungsübung beträgt in etwa 20 – 30 min.
Inkl. Vor- und Nachbesprechung dauert die Übung insgesamt 2-3 h.
Die Bundeshauptstadt Berlin ist Standort einer Vielzahl erfolgreicher Sektoren. Hierzu zählen unter anderem die Kreativ- und Kulturwirtschaft, der stetig wachsende Tourismus, Biotechnologie und Gesundheitswesen, Informations- und Kommunikationstechnologien, die Messe- und Kongresswirtschaft und die gesamte Start-up-Szene.
Auch wenn Unterschiede zwischen diesen Branchen bestehen, gibt es eine Gemeinsamkeit: miteinander, interagierende Menschen. Und in Notsituationen reagiert der unvorbereitete Mensch nahezu identisch mit Unsicherheit oder Panik. Abhilfe schafft eine professionelle Evakuierungsübung und Räumungsübung.
Ihr zuverlässiger Partner hierbei ist ProSafeCon, der Ihnen ebenso als externer Brandschutzbeauftragter, externer Gefahrgutbeauftragter, externe Fachkraft für Arbeitssicherheit oder externer Abfallbeauftragter mit Rat und Tat zur Seite steht.
Etwa eine Woche vor der Evakuierungsübung besprechen wir telefonisch den Ablauf des Tages mit Ihnen. Hierbei erörtern wir Details zum Betreiber der Brandmeldeanlage und der örtlichen Feuerwehr. Darüber hinaus stimmen wir den Tagesplan und die Mitarbeiterliste ab.
Die Übung startet mit dem Auslösen des Alarms. Unsere Fachkräfte überwachen währenddessen die Evakuierung und kontrollieren das Gebäude. Ein zentraler Punkt ist in diesem Kontext die Überprüfung der Mitarbeiterliste. Nach der Evakuierung erfolgt eine Ansprache an die Belegschaft.
Nach der Evakuierungsübung wird die Brandmeldeanlage zurückgesetzt und der Betreiber über den Abschluss informiert. Es sollten alle Beteiligten der Organisation an der Auswertung teilnehmen. Ein wichtiger Aspekt der Nachbesprechung ist das Ableiten von Maßnahmen. Im Anschluss übergeben wir Ihnen das Protokoll.
Mit dem übersichtlichen Dashboard der Compliance-Plattform PSC haben Sie immer den Überblick über den Bearbeitungsstand. Sie können Fristen setzen und Aufgaben an bestimmte Ansprechpartner zuweisen. Alle Daten und Dokumente laufen hier zusammen. Bei Behördengängen können alle Dokumente einfach übergeben werden und es gibt keine Verzögerungen. So sparen Sie Zeit und Nerven. Auch wenn ein neuer Ansprechpartner hinzukommt, können keine Daten verloren gehen.
Wir sind deutschlandweit aktiv und kommen dahin, wo Sie uns brauchen:
In Ihr Unternehmen.
Frank Czychon und Paul Röhling stehen Ihnen als erfahrene Kontaktpersonen zur Verfügung. Beide sind langjährige Experten im Bereich des Brandschutzes und verfügen über umfassende Erfahrung als Feuerwehrleute. Sie zeichnen sich durch ihre Fähigkeit aus, Inhalte praxisnah zu vermitteln.
Alle Preise verstehen sich zzgl. USt.
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Die Evakuierungsübung, auch Räumungsübung genannt ist eine praktische Übung, bei der die Mitarbeiter geordnet und zügig aus dem Gebäude gehen sollen. Mit Räumungsübungen werden Ihre Mitarbeiter darin geschult, wie sie sich im Falle eines Feuers oder eines anderen Notfalls verhalten sollen.
Regelmäßige Schulungen und praktische Evakuierungsübungen sind unerlässlich, um sicherzustellen, dass jeder das Gebäude sicher verlässt.
Viele Mitarbeiter unterschätzen den Nutzen von Räumunsübungen. Sie denken oft, dass sie jeden Tag das Gebäude verlassen und deshalb wissen, wie sie sich im Gefahrenfall bzw. Brandfall zu verhalten haben. Infolgedessen können während der Übung aus Faulheit oder Bequemlichkeit Fehler gemacht werden, die im Falle einer tatsächlichen Evakuierung Leben kosten können.
In Berlin gibt es gleich mehrere örtliche Gegebenheiten, die eine Evakuierungsübung beeinflussen bzw. mit einbezogen werden müssen. Hierzu gehören die hohe Bevölkerungsdichte, komplexe Gebäudestrukturen, die Verkehrsinfrastruktur, touristische Hotspots und die historische und kulturelle Bedeutung. Auch die Zusammenarbeit mit Behörden beeinflusst die Planung und Durchführung von Evakuierungsübungen auf vielfältige Weise und erfordert maßgeschneiderte Strategien.
Ja, nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber die Pflicht, Evakuierungsübungen oder Übungen zur Räumung des Gebäudes durchzuführen. Die Verordnung bezieht sich auf den Flucht- und Rettungsplan des Unternehmens (§ 4 Abs. 4 ArbStättV), denn er ist die Grundlage für die Planung und Durchführung der Übung.
Bei der Vorbereitung der Übung sollten Sie vor allem die folgenden Punkte beachten:
- Informieren Sie die verantwortlichen Helfer über die geplante Übung, damit sie am Tag der Übung bei deren Durchführung helfen können.
- Schulen Sie die an der Evakuierung Beteiligten: Jeder Mitarbeiter muss wissen, dass es seine Pflicht ist, sich über richtiges Verhalten zu informieren und dieses dann anzuwenden.
- Identifizieren und lösen Sie im Voraus mögliche Probleme, die die Übung behindern könnten, z.B. blockierte Türen.
- Berücksichtigen Sie Bereiche, in denen der Fluchtalarm möglicherweise gar nicht zu hören ist, z.B. Toiletten oder Kellerräume.
- Schalten Sie zu Beginn der Übung die Telefonanlage des Unternehmens zentral um, damit die Anrufer über die Situation informiert sind.
- Lassen Sie kleine Wertsachen und persönliche Gegenstände (Schlüssel, Handys usw.) nicht im Gebäude zurück oder schließen Sie sie weg, um Panik oder Diebstahl zu vermeiden.
Evakuierungsübungen sollten in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Die ASR A2. 3 empfiehlt Evakuierungs- und Räumungsübungen alle 2-5 Jahre. Starke Fluktuation, Neueinstellungen, Umzüge, Renovierungen, komplizierte räumliche Verhältnisse oder erhöhte Brandgefahr erfordern eher einen jährlichen Rhythmus. Nach Renovierungen und Umzügen sollten immer Sondertermine für eine Evakuierungsübung festgelegt werden. Auch mit neuen Mitarbeitern sollten Sie die Evakuierungsroute immer einmal ablaufen und zum Sammelplatz gehen, damit sich die Routen einprägen.
Evakuierungsübungen in Berliner Unternehmen werden auf die Analyseergebnisse der Gebäudestruktur, Mitarbeiterzahl, Standortfaktoren und Risiken wie Verkehr und historische Gebäude hin angepasst. Durch diese Anpassungen werden Evakuierungspläne effektiver gestaltet, um im Ernstfall schnelle und sichere Evakuierungen zu gewährleisten.
Mit der Evakuierungsübung wird versucht, eine Brandsituation zu simulieren. In der Regel wird der Feueralarm kontrolliert und in Abstimmung mit der Feuerwehr ausgelöst. Die Menschen im Gebäude werden aufgefordert, sich in Sicherheit zu bringen. Die Evakuierung wird von einem unserer Spezialisten begleitet, der den Ablauf bewertet und darüber berichtet.
Die Evakuierungsübung dient dazu, die Wirksamkeit des Notfallplans zu testen und die Ausbildung des Personals zu festigen. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben.
Der Zweck von Evakuierungsübungen ist es, sicherzustellen, dass die Anwesenden in den folgenden Punkten geschult wurden:
- Berechtigungen, wer den Feueralarm auslösen darf.
- Das professionelle Verhalten während der Übung.
- Wie oder über welche Notausgänge und Fluchtwege der Arbeitsplatz verlassen werden sollte.
- Die Personen sollten das Gebäude nicht so schnell wie möglich verlassen, sondern so geordnet wie möglich.
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