Externer Abfallbeauftragter

Sie sind ein Unternehmen, das nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) einen Abfallbeauftragten benötigt?
Wir unterstützen Sie als externe Abfallbeauftragte z.B. bei der Stoffstromanalyse, der Entwicklung von Konzepten zur Einführung umweltfreundlicher und abfallarmer Verfahren, sowie bei der Erstellung der Abfallbilanz und des Jahresberichtes.

Die Aufgaben eines Abfallbeauftragten: Hierbei können wir Ihnen helfen!

Wir beraten die Unternehmensleitung und die Betriebsangehörigen in Angelegenheiten, die für die Abfallvermeidung und Abfallbewirtschaftung bedeutsam sind. Außerdem übernehmen wir die Überwachung und Kontrolle der betrieblichen Abfallwirtschaft. Dabei überwachen wir die Wege der Abfälle von ihrer Entstehung oder Anlieferung bis zu ihrer Verwertung oder Beseitigung. Hierbei achten wir darauf, dass Sie die für Abfälle geltenden Gesetze und Rechtsverordnungen einhalten. Wir übernehmen die Aufgaben gemäß Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV):

• Stoffstromanalysen
• Mitarbeiterschulungen
• Unterstützung bei der Einstufung des Abfalls (AVV-Nummern)
• Unterstützung bei der Auswahl der Entsorgungsfachbetriebe
• Entwicklung von Konzepten zum Abfallmanagement
• Besuchen und Überwachung der Betriebsstätte
• Kontrolle der Entsorgungsfachbetriebe
• Erstellung des Jahresberichtes

So arbeiten wir als Ihr Abfallbeauftragter

Erstberatung

Wir sind Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Thema Abfallbeauftragter. Rufen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne kostenfrei, um mit Ihnen zusammen Ihren speziellen Bedarf im Bereich Abfall zu ermitteln.

Betreuung vor Ort_quadrat

Betreuung vor Ort

Wir stellen sicher, dass Sie alle Verantwortlichkeiten rund um die Abfallbewirtschaftung kennen und die entsprechenden gesetzlichen Regelungen eingehalten werden. Als externer Abfallbeauftragter unterweisen wir Ihre Mitarbeiter. So stellen wir sicher, dass alle Beteiligten die Abfallprozesse regelkonform umsetzen.

Lückenlose Dokumentation

Über alle Tätigkeiten führen wir Protokolle. Diese senden wir Ihnen nach der Begehung zu. Als Ihr Abfallbeauftragter sind wir ebenfalls für die Erstellung des Jahresberichtes verantwortlich.

In ganz Deutschland unterwegs

Vor Ort bei Ihnen

Wir sind deutschlandweit aktiv und kommen dahin, wo Sie uns brauchen: In Ihr Unternehmen.

Unterwegs in ganz Deutschland

Wir betreuen Kunden u.a. in den Regionen Berlin, Bremen, Dortmund, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Köln, Leipzig, Mannheim, München , Stuttgart.

Ihre Abfallbeauftragten

Das Team von ProSafeCon verfügt über die notwendige Fachkunde sowie über weitreichende Erfahrungen im Umgang mit Abfällen. Wir sind ein praxisorientiertes Team, das auf Basis der täglichen Erfahrungen bei unseren Kunden die Zusammenhänge zwischen Gefahrgut, Gefahrstoffen und Arbeitssicherheit beachtet. Wir bilden uns stetig weiter und garantieren so eine professionelle und kompetente Beratung in allen Bereichen der Abfallwirtschaft.

Markus Höhfeld

Michael Kreutzer

Preise externer Abfallbeauftragter

Basic

205 €/ monatlich
  • Bestellung als Abfallbeauftragter
  • 2 Begehungen des Standortes pro Jahr
  • Erstellung der Begehungsprotokolle
  • Erstellung des Jahresberichts
  • Entwicklung neuer Verfahren u.a. Maßnahmen zur Abfallverminderung
  • inkl. aller Fahrt- und Spesenkosten
  • Bedarfsgerechte Überprüfung des Entsorgers als Zusatzleistung
  • Beratung bei individuellen Fragen per Mail und per Telefon innerhalb von 48h

Standard

317 €/ monatlich
  • Bestellung als Abfallbeauftragter
  • 4 Begehungen des Standortes pro Jahr
  • Erstellung der Begehungsprotokolle
  • 1 Mitarbeiterunterweisung nach Abfallrecht pro Jahr
  • Erstellung des Jahresberichts
  • Entwicklung neuer Verfahren u.a. Maßnahmen zur Abfallverminderung
  • inkl. aller Fahrt- und Spesenkosten
  • Bedarfsgerechte Überprüfung des Entsorgers als Zusatzleistung
  • Beratung bei individuellen Fragen per Mail und per Telefon innerhalb von 4h

Premium

350 €/ monatlich
  • Bestellung als Abfallbeauftragter
  • 4 Begehungen des Standortes pro Jahr
  • Erstellung der Begehungsprotokolle
  • 1 Mitarbeiterunterweisung nach Abfallrecht pro Jahr
  • Erstellung des Jahresberichts
  • Entwicklung neuer Verfahren u.a. Maßnahmen zur Abfallverminderung
  • inkl. aller Fahrt- und Spesenkosten
  • Bedarfsgerechte Überprüfung des Entsorgers als Zusatzleistung
  • Beratung bei individuellen Fragen per Mail und per Telefon innerhalb von 4h
  • 5 Stunden individuelle Beratung z.B. für:
  • Bestimmung AVV Nummern
  • Unterstützung bei Ausschreibungen (z.B. Entsorger)
  • Sonderreport gegenüber Umweltbeauftragten (z.B. EMAS)
  • Unterstützung bei der Suche nach Laboren

Alle Preise verstehen sich zzgl. USt.

Rahel Küffner

Spezialistin Kundenmanagement

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    Unsere Datenschutzerklärung finden Sie unter www.prosafecon.de/datenschutz

    FAQ – Externer Abfallbeauftragter

    Wer benötigt einen Abfallbeauftragten?

    In § 2 der Abfallbeauftragtenverordnung ist festgelegt, welche Unternehmen verpflichtet sind, Abfallbeauftragte zu bestellen:
    Betreiber von genehmigungspflichtigen Anlagen, Besitzer im Sinne des § 27 KrWG, d.h. Hersteller und Vertreiber, die Abfälle zurücknehmen und Betreiber von Rücknahmesystemen.

    Wer kann Abfallbeauftragter werden?

    Es kann Abfallbeauftragter werden, der die folgenden Qualifikationen mitbringt:

    • § 8 der Abfallbeauftragten-Verordnung schreibt Zuverlässigkeit vor
    • Der Abfallbeauftragte muss darüber hinaus eine fachliche Qualifikation vorweisen, die in § 9 der Abfallbeauftragten-Verordnung erläutert wird
    • Studium oder Tätigkeit müssen im Zusammenhang mit einen der Bereiche aus dem KrWG (Kreislaufwirtschaftssystem) stehen
    • Eine weitere Möglichkeit ist die Teilnahme an einem zugelassenen Kurs. Regelmäßige Weiterbildungen sind obligatorisch

    Welchen Vorteil bietet ein externer Abfallbeauftragter?

    Da dass Thema Abfall nicht für sich alleine steht, ist der Abfallbeauftragte zudem oft auch Ansprechpartner für andere Themen, wie z.B. Gefahrgut, Gefahrstoff bzw. Arbeitssicherheit. Auch hier sollten Sie sicher im Thema sein. Zudem sollen Sie in der Lage sein, die Aufgaben gem. der gesetzlichen Vorschriften sicher auszuführen und z.B. auch Stoffströme darzustellen und zu überwachen.
    Hierbei hilft externes Wissen und Erfahrung, sodass Ihnen schnell und umfassend geholfen wird – und das bei geringen Kosten.

    Mit wem arbeitet der Abfallbeauftragte zusammen?

    • Für Entsorgungsfachbetriebe ist die Notwendigkeit zur Bestellung einer verantwortlichen Person gegeben.
    • Zudem sind bei Schadstoff-Sammelstellen speziell beauftragte Personen notwendig, die im Rahmen der TRGS 520 ausgebildet wurden.
    • Dabei muss jede Sammelstelle mit mindestens 2 Personen besetzt sein.
    • Beide Aufgaben sind nicht mit dem Abfallbeauftragten zu verwechseln.

    Wo sind die Aufgaben des Abfallbeauftragten geregelt?

    Grundlage für die Bestellung und deren Aufgaben sind u.a. das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und die Abfallbeauftragten-Verordnung (AbfBeauftrV).

    0211 540 142 80

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