Vor Ort bei Ihnen
Wir sind deutschlandweit aktiv und kommen dahin, wo Sie uns brauchen:
In Ihr Unternehmen.
Bei ProSafeCon priorisieren wir Ihre Unternehmenssicherheit als oberstes Anliegen. Unser spezialisierter Brandschutzbeauftragter übernimmt hierbei eine Schlüsselrolle und koordiniert alle brandschutzrelevanten Aspekte in Ihrem Betrieb. Unsere Experten bieten ganzheitliche Beratung und Unterstützung im präventiven sowie organisatorischen Brandschutz. Durch fundiertes Fachwissen und langjährige Erfahrung stellen wir sicher, dass Ihr Unternehmen optimal auf Brandsituationen vorbereitet ist und potenzielle Sicherheitsrisiken minimiert werden.
Die Verantwortungsbereiche eines externen Brandschutzbeauftragten in Stuttgart sind vielschichtig. Diese Rolle erfordert ebenso umfangreiches Expertenwissen. Unternehmen bestellen diese Spezialisten schriftlich unter dem Aspekt gesetzlicher Vorschriften. Was umfasst diese Bestellung? Es werden konkrete Aufgabenbereiche und Zuständigkeiten definiert, die der Brandschutzbeauftragte abzudecken hat. Hierzu wurden von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung 2020 in einer Informationsschrift detaillierte Qualifikationsanforderungen und Tätigkeitsfelder für diese Fachkräfte definiert.
Stuttgart, die Hauptstadt von Baden-Württemberg, ist ein bedeutender Standort für die Wirtschaft verschiedener Sektoren wie die Automobilindustrie, Maschinenbau, Elektrotechnik, Informationstechnologie, Finanz- und Versicherungswesen sowie Dienstleistungen im Bereich Beratung und Medien. Die Stadt ist auch bekannt für ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in den Bereichen Luft- und Raumfahrt, Biotechnologie und erneuerbare Energien. Ein gemeinsames Risiko, das alle diese Bereiche betrifft, sind Brandgefahren. Die Präsenz eines Brandschutzbeauftragten kann dazu beitragen, diese Risiken signifikant zu mindern.
Für die Risikominimierung ist ProSafeCon Ihr idealer Partner. Sei es im Rahmen einer Brandschutzhelfer Ausbildung oder als Dienstleister. Wir fungieren als Ihr externer Brandschutzbeauftragter, externer Abfallbeauftragter, externer Gefahrgutbeauftragter, externe Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Gefahrstoffbeauftragter.
Als spezialisierter Brandschutzbeauftragter sind wir Ihr Ansprechpartner für alle Belange der Brandsicherheit in Ihrem Unternehmen in der Stuttgarter Region. Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie unentgeltlich und analysieren gemeinsam mit Ihnen Ihren spezifischen Bedarf im Brandschutzbereich.
Mittels Vor-Ort-Inspektionen gewährleisten wir die Einhaltung aller relevanten gesetzlichen Brandschutzvorschriften. Zusätzlich identifizieren wir potenzielle Risikobereiche und entwickeln Lösungsansätze zu deren Eliminierung. Dadurch garantieren wir, dass sämtliche Involvierten die Brandschutzrichtlinien ordnungsgemäß implementieren.
Wir dokumentieren alle Tätigkeiten in Brandschutzunterlagen, die wir Ihnen nach der Inspektion übermitteln. Als Ihr externer Brandschutzbeauftragter in der Stuttgarter Region obliegt uns ebenfalls die Erstellung des jährlichen Berichts.
Mit dem übersichtlichen Dashboard der Compliance-Plattform PSC haben Sie immer den Überblick über den Bearbeitungsstand. Sie können Fristen setzen und Aufgaben an bestimmte Ansprechpartner zuweisen. Alle Daten und Dokumente laufen hier zusammen. Bei Behördengängen können alle Dokumente einfach übergeben werden und es gibt keine Verzögerungen. So sparen Sie Zeit und Nerven. Auch wenn ein neuer Ansprechpartner hinzukommt, können keine Daten verloren gehen.
Wir sind deutschlandweit aktiv und kommen dahin, wo Sie uns brauchen:
In Ihr Unternehmen.
Als ProSafeCon verankern wir Brandschutzmaßnahmen in Ihrer Firma. Unsere kompetenten Ansprechpartner sind Frank Czychon und Paul Röhling. Beide haben seit geraumer Zeit die Rolle als Brandschutzbeauftragte inne und verfügen über Expertise als Feuerwehrleute.
Alle Preise verstehen sich zzgl. USt.
* In Abhängigkeit der zu betreuenden Fläche
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In Deutschland besteht keine generelle Pflicht für Unternehmen, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen. Es obliegt dem Ermessen des Arbeitgebers. Beweggründe können Eigeninteresse, versicherungsseitige Auflagen oder gesetzliche Vorschriften sein. Wir eruieren gerne die rechtlichen Erfordernisse für Ihr Stuttgarter Unternehmen und beraten Sie umfassend bezüglich Ihrer Obliegenheiten.
Der oder die Brandschutzbeauftragte ist Teil der betrieblichen Brandschutzorganisation. Die Rolle erfüllt in erster Linie die einer zentralen Ansprechperson für alle Brandschutzfragen in einem Betrieb. Die konkreten Anforderungen, die sowohl ein interner als auch einer externer Brandschutzbeauftragter in seiner Funktion erfüllen muss, ergeben sich unter anderem aus folgenden Gesetzen und Richtlinien:
- §§ 10, 13 (2) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- ASR A2.2
- § 22 DGUV Vorschrift 1
- DGUV Information 205-003
- vfdb-Richtlinie 12-09-01:2014-08
- VdS 3111
Darüber hinaus lassen sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG, § 5) Vorgaben zur Bestellung eines (externen) Brandschutzbeauftragten ableiten.
Arbeitgeber müssen der Verpflichtung nachkommen, Gefährdungen zu ermitteln. Zu diesen gehört auch der Brandschutz.
Wenn im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung an einem oder mehreren Arbeitsplätzen ein erhöhtes Brandrisiko festgestellt wird, werden im Anschluss entsprechende Empfehlungen ausgesprochen. Auch wenn keine unmittelbaren Bußgelder erhoben werden, können im Schadensfall schwierige Verhandlungen mit den Versicherern auf Sie zukommen.
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bieten Anhaltspunkte, welche Betriebe besonders betroffen sind.
Die Aufgaben eines (externen) Brandschutzbeauftragten sind vielfältig. Brandschutzbeauftragte werden vom Unternehmen unter Berücksichtigung des Betriebsverfassungsgesetzes bzw. Personalvertretungsgesetzes schriftlich bestellt. Im Rahmen dieser Bestellung werden die Zuständigkeitsbereiche und Aufgaben eines externen Brandschutzbeauftragten festgelegt. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) sieht in der DGUV Information 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“ vom Dezember 2020 diese 26 Aufgaben vor, die ein Brandschutzbeauftragter übernehmen sollte:
- Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
- Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw.
- Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung
- Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen eingehalten werden
- Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
- Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten
- Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel auf Basis der Brandklassen
- Dokumentieren der Tätigkeiten im Brandschutz
- Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
- Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzepts
- Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
- Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- Unterstützen bei der Aktualisierung von Betriebsanweisungen
- Unterstützung bei Räumungsübungen
- Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
- Teilnehmen an behördlichen Brandschauen
- Unterstützen bei Gesprächen mit den Behörden
- Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen
- Dokumentieren der Tätigkeiten im Brandschutz, z.B. Begehungsprotokolle, Prüfberichte, Mängelmeldungen oder Jahresbericht
Arbeitgeber bestellen externe Brandschutzbeauftragte aus Eigeninteresse, aufgrund von versicherungstechnischen Vorgaben oder gesetzlichen Vorschriften. Grundsätzlich gilt: Ein Brandschutzbeauftragter muss schriftlich bestellt werden. Eine mündliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter hat keine offizielle Gültigkeit.
Ein Jahresbericht im Bereich Brandschutz ist nicht verpflichtend, sondern kann als Rechenschaftsbericht gegenüber der Geschäftsführung gesehen werden. Aus diesem kann die Geschäftsführung den IST-Zustand vom Brandschutz, den durchgeführten Maßnahmen sowie den Begehungen, der Ausbildung und den Kontrollen entnehmen. Durch den Bericht können darüber hinaus zukünftig notwendige Investitionen in den Brandschutz abgeschätzt werden.
Wir bieten Unterstützung als externe Brandschutzbeauftragte für Unternehmen ab 82 € pro Monat. Wenn Ihr Unternehmen größer ist, machen wir Ihnen gerne ein maßgeschneidertes Angebot. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
Ein Brandschutzbeauftragter ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person, die in einem Unternehmen den betrieblichen Brandschutz wahrnimmt. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt dabei beim vorbeugenden Brandschutz.
Mit einem externen Brandschutzbeauftragten müssen Sie keine internen Mitarbeiter zusätzlich mit fachfremden Aufgaben belasten. Des Weiteren können die Kosten für den Brandschutzbeauftragten einer eindeutigen Kostenstelle zugeordnet werden. Außerdem wird durch eine externe Lösung Betriebsblindheit vermieden.
Ja, wir sind als Brandschutzbeauftragter in ganz Deutschland aktiv und kommen bei Ihnen im Unternehmen vorbei.
Werden Brandschutzbeauftragte gesetzlich oder gemäß behördlicher Auflagen gefordert, so sind ihre Namen und jeder Wechsel der zuständigen Genehmigungsbehörde, z. B. der Brandschutzdienststelle, auf Verlangen mitzuteilen.
Die Bestellung zum Brandschutzbeauftragten muss vom Unternehmer oder der Unternehmerin unter Berücksichtigung des Betriebsverfassungsgesetzes bzw. Personalvertretungsgesetzes schriftlich erfolgen. Dafür gibt es vorgefertigte Formulare.
In dieser Bestellung sind der Zuständigkeitsbereich, die Aufgaben sowie die Rahmenbedingungen zu definieren und festzulegen.
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