Psychische Belastung gehört heute zu den zentralen Themen im Arbeitsschutz. Nicht, weil „Psyche“ plötzlich Mode wäre, sondern weil Arbeit sich verändert hat: mehr Komplexität, engere Taktung, digitale Dauer-Erreichbarkeit, hohe Kunden- und Serviceanforderungen, Fachkräftemangel, ständige Umorganisation. Gleichzeitig ist klar: Psychische Belastung ist nicht automatisch schlecht. Gut gestaltete Arbeit kann motivieren, Lernen fördern und Gesundheit stärken. Kritisch wird es dann, wenn Belastungsfaktoren ungünstig ausgeprägt sind oder dauerhaft wirken und Beschäftigte keine ausreichenden Ressourcen haben, das gut zu bewältigen.
Genau hier setzt die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung an: Sie ist ein systematisches, rechtlich verankertes Verfahren, um arbeitsbedingte psychische Belastungsfaktoren zu erkennen, zu beurteilen und durch geeignete Maßnahmen zu verbessern, präventiv, also bevor Erkrankungen oder Ausfälle entstehen.
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung?
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung (oft kurz „GB Psyche“) ist kein Persönlichkeitstest und auch keine Diagnose von Mitarbeitenden. Es geht nicht darum, die Psyche einzelner Personen zu bewerten, sondern die Arbeitsbedingungen: Welche Aspekte der Arbeitsaufgabe, Organisation, Führung, Zusammenarbeit oder Umgebung wirken psychisch auf Beschäftigte ein – und können bei ungünstiger Ausprägung zu Stress, Überlastung oder anderen negativen Folgen führen?
Wichtig ist die begriffliche Einordnung: In der Arbeitswissenschaft wird „psychische Belastung“ wertneutral verstanden, als Gesamtheit äußerer Einflüsse, die auf Menschen psychisch einwirken. Ob daraus eine positive Aktivierung oder eine negative Beanspruchung (z. B. Erschöpfung) entsteht, hängt u. a. von Intensität, Dauer, Handlungsspielraum, Unterstützung und individuellen Voraussetzungen ab. Für den Arbeitsschutz entscheidend ist: Arbeitgeber gestalten die Bedingungen, nicht die Person.
Welche Gefährdungen werden im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung abgedeckt?
In der Praxis haben sich vier große Themenfelder etabliert, die sich auch in offiziellen Empfehlungen und Handlungsleitfäden wiederfinden:
1) Arbeitsinhalt und Arbeitsaufgabe
Hier geht es um das „Was“ der Arbeit:
- Arbeitsmenge und Arbeitsintensität (zu viel, zu schnell, dauerhaft am Limit)
- Komplexität und kognitive Anforderungen (z. B. Multitasking, hohe Konzentration, Fehlertoleranz nahe null)
- Monotonie oder Unterforderung
- Unklare Anforderungen (unklare Ziele, widersprüchliche Erwartungen)
- Emotionsarbeit (z. B. Umgang mit aggressiven Kunden, belastenden Schicksalen, Konflikten)
2) Arbeitsorganisation
Das „Wie“ und „Womit“:
- Störungen und Unterbrechungen (ständige Ad-hoc-Aufgaben, Push-Nachrichten, häufige Wechsel)
- Prozess- und Rollenunklarheit, Schnittstellenprobleme
- Zeitdruck, unrealistische Termine, fehlende Puffer
- Informationsqualität (zu viel, zu wenig, zu spät)
- Ressourcenmangel (Personalmangel, fehlende Qualifikation, fehlende Ausstattung)
- Veränderungsdichte (ständige Reorganisation ohne Stabilisierung)
3) Arbeitszeitgestaltung
Das „Wann“:
- Lange Arbeitszeiten, fehlende Pausen, fehlende Erholung
- Schichtarbeit, Nachtarbeit, häufige Wechsel
- Unplanbarkeit (kurzfristige Dienstpläne, ständige Einspringen-Müssen)
- Erreichbarkeit außerhalb der Arbeitszeit / Entgrenzung im mobilen Arbeiten
4) Soziale Beziehungen und Führung
Das „Miteinander“:
- Führungsverhalten (z. B. fehlendes Feedback, ungerechte Behandlung, unklare Prioritäten)
- Teamklima, Zusammenarbeit, Konflikte
- Soziale Unterstützung (Kollegen, Vorgesetzte)
- Wertschätzung und Anerkennung
- Belästigung, Mobbing, Gewalt (auch Kundengewalt)
Ergänzend: Arbeitsumgebung als psychischer Faktor
Auch physische Bedingungen wirken psychisch, z. B.:
- Lärm, Enge, Hitze, schlechte Beleuchtung
- Ungeeignete Räume für konzentriertes Arbeiten
- fehlende Rückzugsmöglichkeiten (z. B. für Telefonate, Pausen)
- unzureichende Arbeitsmittel
Merksatz: Die GB Psyche schaut nicht nur auf „Stress“, sondern auf Gestaltungsfaktoren der Arbeit, die Stress wahrscheinlicher machen oder Ressourcen stärken können.
Wen betrifft das / Zielgruppe?
Kurz gesagt: alle Arbeitgeber mit Beschäftigten. Die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung gilt unabhängig von Branche, Unternehmensgröße oder „Gefährlichkeit“ der Tätigkeit, also ebenso im Büro, in der Kita, im Handwerk, in der Produktion, im Callcenter, in der Pflege oder in der Softwareentwicklung.
Auch kleine Betriebe sind nicht ausgenommen: Entscheidend ist, dass für die im Betrieb vorhandenen Tätigkeiten/Arbeitsbereiche Gefährdungen ermittelt, beurteilt und Maßnahmen abgeleitet werden, inklusive Dokumentation.
Typische Anlässe, bei denen die GB Psyche besonders sinnvoll (und oft dringend) wird:
- auffällige Fehlzeiten, Fluktuation, Konflikte
- starke Umstrukturierungen, Wachstum, neue Führung
- Einführung neuer IT/Prozesse (Digitalisierung, KI-Tools, Ticket-Systeme)
- hohe Kundenbelastung oder Personalknappheit
- vermehrte Überstunden, Diensteinspringen, Schichtprobleme
- Hinweise aus Mitarbeiterbefragungen oder Beschwerden
Welche Konsequenzen psychischer Belastungen gibt es bei der Arbeit?
Wenn psychische Belastungsfaktoren ungünstig ausgeprägt sind und dauerhaft wirken, können Folgen auf mehreren Ebenen auftreten:
Für Beschäftigte
- Kurzfristig: Stressreaktionen, Ermüdung, Konzentrationsprobleme, Reizbarkeit, Schlafprobleme
- Mittelfristig: anhaltende Erschöpfung, psychosomatische Beschwerden (z. B. Kopf-/Rückenschmerzen), Motivationsverlust
- Langfristig: erhöhtes Risiko für Erkrankungen, längere Fehlzeiten, im Extremfall Arbeitsunfähigkeit oder Frühverrentung
Für Arbeitsqualität und Sicherheit
- mehr Fehler, Reklamationen, Qualitätsmängel
- Unfälle und Beinahe-Unfälle (z. B. durch Unaufmerksamkeit/Übermüdung)
- sinkende Servicequalität, konflikthafter Kundenkontakt
Für Organisation und Wirtschaftlichkeit
- steigende Fehlzeitenkosten und Ersatzaufwand
- höhere Fluktuation, Know-how-Verlust, Recruiting-Kosten
- Reibungsverluste durch Konflikte, ineffiziente Prozesse
- Imageschäden (Arbeitgeberattraktivität)
Wichtig: Diese Folgen sind selten „Schicksal“ einzelner Personen. Oft sind sie ein Signal, dass Arbeitsbedingungen nicht gut austariert sind (Anforderung–Ressourcen–Erholung).
Was sagt der Gesetzgeber?
Die rechtliche Grundlage liegt vor allem im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Zentral sind:
- § 3 ArbSchG (Grundpflichten): Arbeitgeber müssen die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen treffen und organisieren, unter Berücksichtigung der Umstände, die Sicherheit und Gesundheit beeinflussen.
- § 5 ArbSchG (Gefährdungsbeurteilung): Arbeitgeber müssen die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen beurteilen. Dabei sind auch psychische Belastungen ausdrücklich zu berücksichtigen.
- § 6 ArbSchG (Dokumentation): Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und festgelegte Maßnahmen müssen in geeigneter Form dokumentiert werden.
Sobald mindestens eine beschäftigte Person angestellt ist, besteht die Pflicht nach § 5 und § 6 ArbSchG.
Daneben konkretisieren verschiedene Arbeitsschutzverordnungen und Regeln (z. B. im Kontext Arbeitsstätten, Arbeitszeit, spezielle Branchen) Anforderungen aber der Kern bleibt: Psychische Belastung ist Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung und damit Pflichtaufgabe des Arbeitgebers.
Welche Vorteile habe ich als Arbeitgeber davon, wenn ich eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung erstellen lasse?
Auch wenn der Anstoß oft „Pflicht“ ist, lohnt sich die GB Psyche praktisch immer, wenn sie gut gemacht ist:
1) Rechtssicherheit und bessere Audit-/Behördenfestigkeit
- Sie erfüllen gesetzliche Anforderungen nachvollziehbar.
- Sie können bei Nachfragen der Aufsicht zeigen: systematisches Vorgehen, Maßnahmen, Wirksamkeitskontrolle.
2) Weniger Ausfälle, stabilere Leistung
- Gut gestaltete Arbeit reduziert dauerhaft kritische Belastung. Das wirkt sich auf Fehlzeiten, Überstunden und Produktivität aus.
3) Bessere Bindung und Arbeitgeberattraktivität
- Wer Arbeitsbedingungen sichtbar verbessert, gewinnt Vertrauen.
- Das zahlt auf Motivation, Identifikation und Recruiting ein.
4) Bessere Prozesse statt „Symptombehandlung“
- Die GB Psyche bringt häufig strukturelle Ursachen ans Licht: unklare Prioritäten, Überlastspitzen, fehlende Schnittstellenregeln, störanfällige Prozesse.
- Maßnahmen sind dadurch oft doppelt wirksam: gesund + effizient.
5) Frühwarnsystem in Veränderungsphasen
- Bei Reorganisationen, Digitalisierung oder Wachstum hilft die GB Psyche, Risiken früh zu erkennen und Akzeptanz zu erhöhen.
Wie wird eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung von ProSafeCon durchgeführt?
Für die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung gibt es keine gesetzlich festgelegte Methode. Entscheidend ist, dass psychische Belastungen systematisch ermittelt, fachlich beurteilt, geeignete Maßnahmen abgeleitet und die Ergebnisse nachvollziehbar dokumentiert werden.
Auf Grundlage der langjährigen praktischen Erfahrung von ProSafeCon in unterschiedlichsten Branchen hat sich ein klar strukturierter, praxisnaher Ablauf bewährt. Dieser stellt sicher, dass die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung rechtssicher, effizient und mit minimalem internen Aufwand für Ihr Unternehmen umgesetzt wird.
Bewährtes Vorgehensmodell von ProSafeCon
- Vorbereitung & Planung
Klare Zieldefinition, strukturierter Ablauf und transparente Kommunikation sorgen für einen reibungslosen Start und geringe interne Aufwände. - Ermittlung psychischer Belastungen
Systematische, anonyme Erfassung arbeitsbedingter psychischer Belastungsfaktoren mithilfe geeigneter, bewährter Methoden. - Beurteilung der Arbeitsbedingungen
Fachliche Bewertung der ermittelten Belastungen unter Berücksichtigung von Intensität, Dauer und vorhandenen Ressourcen – mit klarer Ableitung des Handlungsbedarfs. - Maßnahmenplanung
Entwicklung praxisnaher, wirksamer und umsetzbarer Maßnahmen gemeinsam mit ihren Beschäftigten. Fokus liegt auf der Gestaltung der Arbeitsbedingungen. - Gefährdungsbeurteilung & Abschlussgespräch
Transparente Darstellung der Ergebnisse, gemeinsame Priorisierung der Maßnahmen und Abstimmung der nächsten Schritte. - Dokumentation
Vollständige, rechtssichere und prüffähige Dokumentation gemäß den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes. - Aktualisierung & Fortschreibung Nachhaltige Integration in den betrieblichen Arbeitsschutz mit klaren Regelungen zur Aktualisierung bei Veränderungen.
Erfahren Sie hier mehr unter: https://prosafecon.de/gefahrdungsbeurteilung-psyche/
Enge Abstimmung und transparente Kommunikation
Ein zentraler Erfolgsfaktor ist die enge Abstimmung mit Ihrem Unternehmen. ProSafeCon legt großen Wert auf eine offene, klare Kommunikation. Bereits zu Beginn wird gemeinsam festgelegt:
- welche Bereiche und Tätigkeiten betrachtet werden
- welche Methoden eingesetzt werden
- wie die Datenerhebung erfolgt
- wie Ergebnisse aufbereitet und kommuniziert werden
- welche konkreten nächsten Schritte folgen
So entsteht eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung, die nicht nur den gesetzlichen Anforderungen entspricht, sondern tatsächlich zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen beiträgt.
Typischer Projektablauf bei ProSafeCon
- Kick-off-Meeting mit Führungskräften
Zielklärung, Rollenverständnis, Ablaufplanung und Sensibilisierung für psychische Belastungen im Arbeitsschutz. - Ermittlung und Beurteilung der psychischen Gefährdungen
Verteilung der Fragebögen an die Mitarbeitenden, um einen ersten Überblick über die Belastungssituation zu erhalten – diese Ergebnisse werden anschließend ausgewertet. - Workshop zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen und Maßnahmen
Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir auf Basis der Ergebnisse passende und praxistaugliche Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Anschließend erstellen wir die vollständigen, rechtssicheren Gefährdungsbeurteilungen inklusive Bewertung, Maßnahmenübersicht und Dokumentation – übersichtlich, nachvollziehbar und sofort einsetzbar.
Fazit
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist kein „Soft-Thema“, sondern ein Pflichtbestandteil moderner Arbeitsschutzorganisation – und ein handfestes Instrument, um Arbeit gesund und leistungsfähig zu gestalten. Entscheidend ist die Haltung: Nicht „Was stimmt mit den Menschen nicht?“, sondern „Was an der Arbeit macht es schwer und wie können wir es besser gestalten?“.
Wenn GB Psyche strukturiert, partizipativ und umsetzungsorientiert geführt wird, entstehen typische Win-win-Effekte: weniger Reibung im Alltag, bessere Zusammenarbeit, klarere Prozesse und eine Arbeitsumgebung, in der Leistung dauerhaft möglich bleibt.
Quellen
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – § 3 Grundpflichten des Arbeitgebers: https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__3.html
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – § 5 Beurteilung der Arbeitsbedingungen (inkl. psychischer Belastung): https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__5.html
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – § 6 Dokumentation: https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__6.html
- Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA): Handbuch Gefährdungsbeurteilung – „Psychische Faktoren“ (inkl. Definition nach DIN EN ISO 10075-1): https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung/Gefaehrdungsbeurteilung/Handbuch-Gefaehrdungsbeurteilung/Expertenwissen/Psychische-Faktoren
- BAuA – Handbuch Gefährdungsbeurteilung, PDF „Psychische Faktoren“: https://www.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung/Gefaehrdungsbeurteilung/Handbuch-Gefaehrdungsbeurteilung/Expertenwissen/Psychische-Faktoren/Psychische-Faktoren?view=pdfViewExt
- Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) – Empfehlungen „Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung“ (4. Auflage, PDF): https://www.gda-portal.de/DE/Downloads/pdf/Psychische-Belastung-Gefaehrdungsbeurteilung-4-Auflage.pdf
- GDA – Leitlinie „Beratung und Überwachung bei psychischer Belastung“ (PDF): https://www.gda-portal.de/DE/Downloads/pdf/Leitlinie-Psych-Belastung.pdf
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) – Themen A–Z „Psychische Belastungen“: https://www.dguv.de/de/praevention/themen-a-z/psychisch/index.jsp
- BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) – „Gefährdungsbeurteilung Psyche – ein geeignetes Verfahren finden“: https://www.bgw-online.de/bgw-online-de/themen/sicher-mit-system/gefaehrdungsbeurteilung/instrumente-gefaehrdungsbeurteilung-psyche-22292
- BG BAU – „Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung“: https://www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/psychische-belastung/vorgehensweise-bei-der-gefaehrdungsbeurteilung-psychischer-belastung