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Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

GBU Psyche

Informationen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Die Pflicht zur Durchführung ergibt sich eindeutig aus dem Arbeitsschutzgesetz: § 5 ArbSchG verpflichtet jeden Arbeitgeber dazu, alle Gefährdungen – ausdrücklich auch die psychischen Belastungen – zu beurteilen. § 6 ArbSchG schreibt zusätzlich vor, dass diese Beurteilung und die darauf basierenden Maßnahmen schriftlich dokumentiert werden müssen. Damit gilt die Verpflichtung für jedes Unternehmen, das mindestens eine beschäftigte Person hat.

Für die Durchführung einer psychischer Belastung gibt es keine gesetzlich vorgeschriebene Vorgehensweise. Auf Grund unserer jahrelangen Erfahrung mit der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung in der Praxis, haben sich folgende Schritte bewährt:

Vorbereitung und Planung der Gefährdungsbeurteilung
Ermittlung der psychischen Belastungen
Beurteilen der Gefährdungen und Arbeitsbedingungen
Gemeinsame Planung von Maßnahmen
Erstellung der Gefährdungsbeurteilung inkl. Abschlussgespräch
Dokumentation
Aktualisieren der Gefährdungsbeurteilung

Vorgehen bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastung

Kick-Off Meeting mit Führungskräften

Wir stimmen mit Ihnen einen Online-Termin ab, um Ihnen die Vorteile der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung vorzustellen.

Ermittlung und Beurteilung der Gefährdung von Mitarbeitenden

Verteilung der Fragebögen an die Mitarbeitenden, um einen ersten Überblick über die Belastungssituation zu erhalten – diese Ergebnisse werden anschließend ausgewertet.

Workshop Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen

Gemeinsam mit Ihnen entwickeln wir auf Basis der Ergebnisse passende und praxistaugliche Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Anschließend erstellen wir die vollständigen, rechtssicheren Gefährdungsbeurteilungen inklusive Bewertung, Maßnahmenübersicht und Dokumentation – übersichtlich, nachvollziehbar und sofort einsetzbar.

Unsere Vorteile

Transparente Paketpreise

Digitale Plattform (PSC)

Deutschlandweite Betreuung

Erfahrenes Spezialisten-Team

Umfassendes Leistungsportfolio

Alle Informationen ein Ort - das PSC

Mit dem übersichtlichen Dashboard der Compliance-Plattform PSC haben Sie immer den Überblick über den Bearbeitungsstand. Sie können Fristen setzen und Aufgaben an bestimmte Ansprechpartner zuweisen. Alle Daten und Dokumente laufen hier zusammen. Bei Behördengängen können alle Dokumente einfach übergeben werden und es gibt keine Verzögerungen. So sparen Sie Zeit und Nerven. Auch wenn ein neuer Ansprechpartner hinzukommt, können keine Daten verloren gehen.

In ganz Deutschland unterwegs

Vor Ort bei Ihnen

Wir sind deutschlandweit aktiv und kommen dahin, wo Sie uns brauchen:

In Ihr Unternehmen.

Unterwegs in ganz Deutschland

Unsere Spezialisten, wenn Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen

Lisa Kretzer
Ulf Müller-Wilkesmann

Unsere Spezialisten für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastung

Lisa Kretzer und Ulf Müller-Wilkesmann sind Ihre Spezialisten für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastung  Ihre fundierten Kenntnisse setzen Sie gerne ein, um die Gefahren in Ihrem Betrieb zu erkennen und geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen für die Verhinderung zu definieren.

Das sagen unsere Kunden

Marc Schlutz
Geschäftsführer SETOLITE Lichttechnik GmbH
Unsere Mitarbeiter waren begeistert: Die Schulungen von ProSafeCon sind sehr praxisorientiert, so dass das Gelernte direkt angewendet werden kann.
Nicole Jung-Dellori
DellCon – mobility solutions
Vom ersten Tag an erfolgt durch die Mitarbeiter von ProSafeCon eine qualitativ hochwertige Betreuung. Wir sind vom Kundenservice begeistert und würden uns immer wieder für ProSafeCon entscheiden.
Sercan Karabulu
Betriebsleiter byrd technologies GmbH
Die Schulung von ProSafeCon hat uns sofort geholfen intern Prozesse aufzustellen um entsprechend sicher und fürsorglich mit Gefahrgut umzugehen. Außerdem steht das Team uns immer für Rückfragen zur Verfügung und ist äußerst kompetent!
Stefanie Schmidt
Assistentin der Geschäftsführung Labor Staber
Mit ProSafeCon haben wir einen zuverlässigen und kompetenten Partner, der uns an vielen Standorten unterstützt und entlastet.
Andrew Vögele
Lagerleiter Bikebox GmbH
ProSafeCon unterstützt uns unkompliziert und äußerst kompetent bei all unseren Fragen zum Thema Lithium Batterien in E-Bikes.
Christos Naskos
Leitung Forschung & Entwicklung (R&D) Fr. Ant. Niedermayr GmbH & Co. KG
Die Zusammenarbeit mit der Firma ProSafeCon läuft reibungslos. Können wir nur empfehlen.
Tobias Pisall
Geschäftsführer TRANS AURIGA GmbH
Mit ProSafeCon haben wir einen Partner gefunden, der die Gefahrgutvorgaben verständlich kommuniziert. Die Zusammenarbeit funktioniert sehr gut – sowohl offline als auch online!

Preise für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastung

Durchführung GBU Psyche ab*
€1450 / Projekt
  • Durchführung der Risiko Potentialanalyse
  • Digitales Kick-Off Meeting
  • Mitarbeiterbefragung per Fragebogen
  • Ermittlung der Belastungbereiche
  • Ergebnispräsentation
  • Zusätzlich buchbar: Erstellung der spezifischen Gefährdungsbeurteilungen inkl. Maßnahmenableitung und Dokumentation

Alle Preise verstehen sich zzgl. USt. *In Abhängigkeit von der Komplexität des Bereichs

Sie möchten ein Angebot? Sie haben Fragen?

oder

Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten und wir melden uns bei Ihnen!

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FAQ
Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastung

1

Gibt es für die Gefährdungsbeurteilung eine vorgeschriebene Art der Unterlagen?

Nein, es gibt keine vorgeschriebene Form oder spezielle Art von Unterlagen für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung.

Vorgegeben ist nur:

- dass eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt wird (§ 5 ArbSchG)

- und dass sie schriftlich dokumentiert wird (§ 6 ArbSchG)

Die Gestaltung ist frei. Unternehmen können z. B. nutzen:

- Fragebögen

- Workshops / Interviews

- Checklisten

- Protokolle

- Maßnahmenpläne

2

Worin ist die Pflicht, zum Erstellen der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung, festgelegt?

Die Pflicht zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist eindeutig im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verankert. Sie ergibt sich aus:

1. § 5 ArbSchG – Beurteilung der Arbeitsbedingungen

Hier wird festgelegt, dass der Arbeitgeber alle für die Sicherheit und Gesundheit relevanten Gefährdungen beurteilen muss.
Seit der Gesetzesänderung von 2013 wird ausdrücklich genannt, dass psychische Belastungen Teil dieser Gefährdungen sind.

2. § 6 ArbSchG – Dokumentation

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sowie die abgeleiteten Maßnahmen zu dokumentieren – das umfasst auch psychische Belastungen.

3

Welche Gefährdungen werden im Rahmen der Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastung abgedeckt?

Bei der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung werden gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und den zugehörigen Leitlinien der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) alle Arbeitsbedingungen betrachtet, die psychische Belastungen verursachen können. Dabei geht es nicht um die Beurteilung individueller psychischer Erkrankungen, sondern um organisationale Faktoren, die Gesundheit beeinträchtigen können.

Typischerweise werden fünf zentrale Kategorien von Gefährdungen berücksichtigt:

- Arbeitsinhalt und Arbeitsaufgabe

- Arbeitsorganisation

- Soziale Beziehungen am Arbeitsplatz

-  Arbeitsumgebung und Arbeitsmittel

- Neue Arbeitsformen / Arbeitsorganisation (z. B. Digitalisierung, Homeoffice)

4

Welche Vorteile habe ich als Arbeitgeber davon, wenn ich eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung erstellen lasse?

- Weniger Fehlzeiten und geringere Gesundheitskosten

- Höhere Motivation, Produktivität und Arbeitsqualität

- Besseres Betriebsklima und stärkere Mitarbeiterbindung

- Optimiertere Arbeitsprozesse und bessere Führung

- Niedrigeres Unfall- und Konfliktrisiko

- Erhöhte Rechtssicherheit und Erfüllung gesetzlicher Pflichten

5

Welche Firmen benötigen Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung?

Alle Unternehmen – unabhängig von Größe, Branche oder Mitarbeiterzahl – müssen eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung durchführen.

Das gilt für:

- Einzelunternehmer mit Beschäftigten

- Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU)

- Großunternehmen

- Öffentliche Einrichtungen

- Vereine und Organisationen mit Beschäftigten

Sobald mindestens eine beschäftigte Person angestellt ist, besteht die Pflicht nach § 5 und § 6 ArbSchG.

6

Wer darf eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung erstellen?

Eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung darf grundsätzlich der Arbeitgeber selbst erstellen – er ist dafür verantwortlich.

Er kann sich jedoch unterstützen lassen durch:

- Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)

- Betriebsarzt / Arbeitsmediziner

- Interne qualifizierte Personen (z. B. HR, Führungskräfte mit entsprechender Schulung)

- Externe Fachbüros / Berater, die auf psychische Belastungen spezialisiert sind