Batterie Seminar – Versand von Lithium-Ionen-Batterien
Lithium-Batterien werden heute in vielen elektronischen Geräten verwendet. Sie werden in die ganze Welt verschickt. Das Problem dabei ist, dass diese Batterien gefährlich sein können und ein Sicherheitsrisiko darstellen, wenn sie nicht ordnungsgemäß verpackt und versandt werden. Deshalb werden Lithium Batterien als Gefahrgut eingestuft. Sie müssen beim Lithium-Ionen-Batterien Versand und Transport spezielle Anforderungen erfüllen. Unser Gefahrgut Batterie Seminar informiert Sie zu allem, rund um den Versand und Transport von Lithium-Ionen-Batterien.
Warum muss zum Umgang mit Lithium-Batterien unterwiesen werden?
Lithium-Batterien sind zur vorrangigen Energiequelle für eine Vielzahl von Konsumgütern geworden, von Mobiltelefonen über Kinderspielzeug bis hin zu Autos und E-Bikes. Obwohl sie weit verbreitet sind, ist den meisten Menschen nicht bewusst, dass Lithium-Batterien Gefahrgut sind, welches ein Sicherheitsrisiko darstellen kann, wenn es nicht gemäß den Transportvorschriften vorbereitet wird.
Wenn der Versand der Lithium-Batterien über den Luftverkehr stattfindet, fällt ein Lithium-Ionen-Akku unter Gefahrgut in der Luftfracht. Die Ware muss entsprechend ausgezeichnet und transportiert werden, dass es zu keinen Zwischenfällen kommt. Unser Gefahrgut Batterie Seminar hilft, alle notwendigen Gefahren zu kennen und Vorschriften einzuhalten.
Bei so vielen Produkten, in denen Lithium-Batterien zum Einsatz kommen, ist es wichtig zu wissen, wie man sie versendet. Erfahren Sie hier, wie Sie Lithium-Batterien sicher verpacken und versenden. Unsere Online Gefahrgut Batterie Seminare erklären Ihnen und Ihren Mitarbeitern, wie sie mit Lithium-Batterien gefahrgutkonform umgehen.
Die IATA Gefahrgutvorschriften zum Lithium-Ionen-Batterien Versand regeln die Vorgehensweise für den Versand von Lithium-Batterien. Die Versender von Lithium-Ionen-Batterien haben die gesetzliche Pflicht, diese nach den Vorschriften für Gefahrgut in der Luftfracht zu verpacken, zu deklarieren und zu transportieren. Unsere Seminare sind genau auf diesen Kenntniserwerb und die Herausforderungen in der Praxis ausgerichtet. So stellen Sie sicher, dass Ihre Mitarbeiter die optimalen Kenntnisse erwerben.
ProSafeCon ist der führende Anbieter von Schulungen und Unterweisungen im Bereich Gefahrgut. Neben diesem Gefahrgut Lithium Batterie Seminar bieten wir Ihnen und Ihren Mitarbeitern auch die ADR 1.3 Unterweisung sowie die IATA Gefahrgutschulung Online an.
Das Gefahrgut Batterie Seminar wird monatlich als Webinar angeboten. Alles was Sie dafür brauchen, ist eine Computer und eine Internetverbindung.
Ablauf des Online Seminars Lithium-Batterien

Dieses Gefahrgut Batterien Seminar richtet sich an Personen, die am Verpacken, am Versand und dem Transport von Lithium-Batterien beteiligt sind. Ziel unserer Batterie Seminare ist es daher, dass Sie verstehen, was Sie beim Verpacken, dem Versand und dem Transport von Lithium-Batterien beachten müssen.
Inhalte:
- Was ist Gefahrgut?
- Warum sind Lithium-Batterien als Gefahrgut klassifiziert?
- Welche Arten von Lithium-Batterien gibt es?
- Welche Risiken und Gefahren gehen von Lithium-Batterien aus?
- Wie werden Lithium-Batterien richtig verpackt?
- Wie müssen Lithium-Batterien gekennzeichnet werden?
- Welche Sondervorschriften gibt es im Gefahrgutrecht für Lithium-Batterien?
- Wie sieht ein korrektes Beförderungspapier beim Versand von Lithium-Batterien aus?
- Was ist beim Transport von Lithium-Batterien zu beachten?
- Beispiele
Dauer:
2 Std.
Ablauf (online):
Begrüßung & Vorstellung des Dozenten: 5 min
Durchführung der Unterweisung: 90 min
Klären individueller Fragen: 25 min
Wie kann ich teilnehmen?

Buchung
Melden Sie sich über das Formular für das Seminar an. Suchen Sie sich dafür einen Termin aus, bestätigen Sie und zahlen Sie mit der von Ihnen gewünschten Zahlungsmethode. Bestandskunden können gerne per Rechnung zahlen.

Teilnahme am Online Seminar Lithium- Batterien
Nach der Buchung erhalten Sie von uns einen Link. Folgen Sie dem Link am gebuchten Termin zum entsprechenden Zeitpunkt. Am Ende des Seminars haben wir Zeit eingeplant, um auf Ihre individuellen Fragen einzugehen.

Handout
Im Anschluss an das Seminar erhalten Sie von uns ein Handout, in dem wir die wesentlichen Punkte über den richtigen Versand von Lithium-Ionen-Batterien für Sie zusammengefasst haben. Dieses senden wir Ihnen per E-Mail zu.
Unsere Dozenten
Unsere Dozenten für das Gefahrgut Batterie Seminar sind Spezialisten für den Versand von Gefahrgut im Luftverkehr sowie Gefahrgutbeauftragte für die Verkehrsträger ADR, RID, IMDG und IATA Gefahrgutvorschriften. Sie haben sich auf den Bereich Versand von Batterien verkehrsträgerübergreifend spezialisiert.

Markus Höhfeld

Jörg Rohleff
Online Gefahrgut Batterie Seminar
Externe Kunden
- Dauer: 2 Std.
- Teilnahme an der Unterweisung pro Person*
- Handout
- Teilnahmebescheinigung gemäß ADR 1.3 (bei Bedarf)
- Paketpreis**: Auf Anfrage ab 10 Tickets
Bestandskunden
- Dauer: 2 Std.
- Teilnahme an der Unterweisung pro Person*
- Handout
- Teilnahmebescheinigung gemäß ADR 1.3 (bei Bedarf)
- Paketpreis**: Auf Anfrage ab 10 Tickets
* Jeder Teilnehmer muss an einem eigenen Computer teilnehmen
**Auf Anfrage erstellen wir Ihnen gerne Paketpreise ab 10 Tickets.
Die Zugänge können von unterschiedlichen Mitarbeitern genutzt werden.
Alle Preise verstehen sich zzgl. Ust.
Premium Kunden
- Dauer: 2 Std.
- Teilnahme an der Unterweisung pro Person*
- Handout
- Teilnahmebescheinigung gemäß ADR 1.3 (bei Bedarf)
- Paketpreis**: Auf Anfrage ab 10 Tickets
Melden Sie sich jetzt zum Online Seminar Lithium-Batterien an!
Sie haben Probleme bei der Anmeldung? Rufen Sie uns an 0211 540 142 80!
Gefahrgut Lithium-Batterien Schulung – FAQs
Was sind die technischen Voraussetzungen, um an dem Webinar teilzunehmen?
Sie benötigen einen 2 GHz Dual-Core-Prozessor und 2 GB RAM Arbeitsspeicher. Außerdem sollte ihr Betriebssysteme Windows 8, Mac OS 10.13, Linux oder Chrome OS oder eine neuere Version sein. Die verwendete Software ist eine browserbasierte Plattform. Daher müssen Sie die neuesten und offiziellen Versionen von Google Chrome, Mozilla Firefox, Safari, Edge oder Opera verwenden.
Wo kann ich technische Fragen stellen?
Wenn Sie technische Fragen haben, wenden Sie sich bitte an schulungen@prosafecon.de.
Was passiert, wenn ich am Tag der Unterweisung Probleme bei der Einwahl habe?
Wenn Sie Probleme haben, schreiben Sie uns bitte an schulungen@prosafecon.de. Wir werden dann versuchen Ihnen so schnell wie möglich zu helfen.
Was bedeutet die SV 188
Diese Sondervorschrift (SV) gilt für:
UN 3480, UN 3481 Lithium-Ionen-Zelle ≤ 20 Wh, Lithium-Ionen-Batterie ≤ 100 Wh
UN 3090, UN 3091 Lithium-Metall-Zelle ≤ 1 g, Lithium-Metall-Batterie ≤ 2g
Es müssen folgende Punkte beachtet werden, unabhängig ob mit oder ohne Ausrüstung:
● Schutz vor Kurzschluss einschl. unabsichtlicher Bewegung innerhalb der Außenverpackung
● Es muss eine starke Außenverpackung genutzt werden (eine Bauartzulassung muss nicht gegeben sein). Der Werkstoff muss geeignet sein.
● Das Bruttogewicht des Versandstücks muss ≤ 30 kg sein – Ausnahme: Die Batterien sind in Ausrüstungen eingebaut oder mit Ausrüstung verpackt (UN 3481; UN 3091)
● Fallprüfung der Packung aus 1,2 Meter muss bestanden werden. D.h. das Paket soll aus einer Höhe von 1,2 Meter fallen können, ohne dass sich die Verpackung so verformt bzw. reist, dass der Inhalt der Ware beschädigt wird.
Bei Hybrid-Batterien, die aus Lithium-Ionen und Lithium-Metall-Zellen bestehen, darf die Gesamtmenge an Lithium aller in der Batterien enthaltenen Lithium-Metall-Zellen max. 1,5 g und die Gesamtkapazität bei Lithium-Ionen-Zellen max. 10 Wh betragen.
Sie haben weitere Fragen? Dann schreiben Sie eine Nachricht an service@prosafecon.de oder rufen Sie uns an unter 0211 540 142 80.
Was muss beim Transport von Lithium- Batterien beachtet werden?
Es müssen folgende Punkte beachtet werden, unabhängig ob mit oder ohne Ausrüstung:
● Eine Innenverpackung muss die Zelle/Batterie komplett umschließen
● Schutz vor Kurzschluss und unabsichtlicher Bewegung innerhalb der Außenverpackung
● Zusammengesetzte Verpackung (also Innenverpackung in dem sich die Batterie befindet, dazu noch eine Außenverpackung)
● mindestens eine Y-Codierung
● bei Batterien ≥ 12 kg ist ein zusätzliches widerstandsfähiges Gehäuse notwendig, zudem sollen die Pole der Batterie nicht belastet werden (z.B. durch Bauteile, die auf die Pole drücken).
Es müssen zusätzlich folgende Punkte beachtet werden, wenn Batterien in Ausrüstung verpackt sind:
● Es muss eine starke Außenverpackung genutzt werden (eine Bauartzulassung muss nicht gegeben sein). Der Werkstoff soll geeignet sein.
● Schutz vor Kurzschluss und ungewollter Aktivierung
Sie haben weitere Fragen? Dann schreiben Sie uns eine Nachricht an service@prosafecon.de oder rufen Sie uns an unter 0211 540 142 80.
Welche Gefahrzettel braucht man für den Versand von Lithium-Batterien?
Gefahrzettel beim Versand (ADR) von Lithium-Batterien
- – Standardversand
UN 3480 (oder 3481/3090/3091) (Schriftgröße >30 kg = 12 mm, < 30 kg = 6 mm), Gefahrstoffzettel 9a# - Batterien oder Zellen zur Entsorgung
UN 3480 – Gefahrzettel 9a – zusätzlich Aufschrift in Schriftgröße ≥ 12 mm: „Lithium-Ionen-Batterien zur Entsorgung“ - Defekte bzw. beschädigte Zellen / Batterien
UN 3480 (oder 3481/3090/3091) – Gefahrzettel 9a – zusätzlich Aufschrift in Schriftgröße ≥ 12 mm: „Beschädigte/defekte Lithium-Ionen-Batterien“ - Versand von Li-Batterien nach SV 188
Batterienkennzeichen mit UN-Nummer und Telefonnr. des Absenders für zusätzliche Informationen
Haben Sie weitere Fragen zu dem Thema? Dann schreiben Sie uns eine Nachricht an service@prosafecon.de oder rufen Sie uns an unter 0211 540 142 80. Wir klären gerne Ihre Fragen.
Welche UN Nummern haben Lithium- Batterien?
UN 3480 Lithium-Ionen-Zellen oder Batterien
UN 3481 Lithium-Ionen-Zellen oder Batterien in Ausrüstungen
UN 3481 Lithium-Ionen-Zellen oder Batterien mit Ausrüstungen verpackt
UN 3090 Lithium-Metall-Zellen oder Batterien
UN 3091 Lithium-Metall-Zellen oder Batterien in Ausrüstungen
UN 3091 Lithium-Metall-Zellen oder Batterien mit Ausrüstungen verpackt
Sie haben weitere Fragen zum Thema Lithium-Batterien? Dann schreiben Sie uns eine Nachricht an service@prosafecon.de oder rufen Sie uns an unter 0211 540 142 80.
Was bedeutet UN 3481?
Der UN 3481 sind Lithium-Ionen-Zellen oder Batterien in Ausrüstungen bzw. Lithium-Zellen oder Batterien mit Ausrüstungen verpackt zugeordnet. Eine UN Nummer bedeutet, dass das Produkt als Gefahrgut klassifiziert ist und entsprechende Vorschriften eingehalten werden müssen.
Haben Sie Fragen zu dem Umgang mit der UN 3481? Dann schreiben Sie uns eine Nachricht an service@prosafecon.de oder rufen Sie uns an unter 0211 540 142 80.
Welche Gefahren gehen von Lithium- Batterien aus?
Lithium ist sehr reaktionsfreudig und kann auch ohne Wärmezufuhr immer heißer werden. Die Grenztemperatur liegt zwischen 150 und 250 Grad. Wird sie überschritten, reagiert das Lithium mit anderen Bestandteilen der Akkuzelle, wobei Wärme entsteht. Ab 300 Grad schließlich, beginnt der flüssige Elektrolyt zu brennen.
Sie haben weitere Fragen? Dann schreiben Sie uns eine Nachricht an service@prosafecon.de oder rufen Sie uns an unter 0211 540 142 80.
Kann ich am Gefahrgut Batterie Seminar teilnehmen, auch wenn ich kein Kunde von ProSafeCon bin?
Natürlich! Unsere Unterweisungen und Batterie Seminare sind offen für alle Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind. Bestandskunden von ProSafeCon können sich darüber hinaus über reduzierte Preise für die Unterweisung freuen. Wenn Sie sich entschließen nach der Unterweisung Kunde von ProSafeCon zu werden, sorgen wir für eine Verrechnung der Kosten.
Welche Voraussetzungen müssen meine Mitarbeiter erfüllen, um teilnehmen zu können?
Für die Teilnahme am Gefahrgut Batterie Seminar ist ein schneller Internetzugang notwendig. Außerdem benötigt jeder Teilnehmer einen eigenen Computer. Die Unterweisung und der Abschlusstest werden in Deutsch sein. Ihre Mitarbeiter müssen daher über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, um der Unterweisung folgen zu können.
Sind Autobatterien Gefahrgut?
Sind Autobatterien Gefahrgut? Autobatterien (Batterien Nass) werden der UN 2795 zugeordnet. Derzeit gibt es kein Stapelverbot und die Batterien werden mittels einer Sondervorschrift von den gefahrgutrechtlichen Vorschriften freigestellt. Dazu müssen aber die Nebenbestimmungen der Sondervorschrift eingehalten werden.
Nebenbestimmungen sind Ladungssicherung, keine gefährlichen Anhaftungen (Säuren o. Laugen) und gegen Kurzschluss gesichert, außerdem muss das Gehäuse unbeschädigt sein.
Sie haben weitere Fragen? Dann schreiben Sie uns eine Nachricht an service@prosafecon.de oder rufen Sie uns an unter 0211 540 142 80.
Welche Änderungen gab es bei den Transportvorschriften von Lithium-Batterien 2020?
Einführung der Prüfzusammenfassung für Lithium-Batterien. Hersteller dürfen nur geprüfte Batterien in Verkehr bringen. Seit dem 1.1.2020 müssen die Informationen zum bestandenen UN 38.3 Test wesentlich ausführlicher dokumentiert und den Anwendern zur Verfügung gestellt werden.
Die Ergebnisse dieser Tests werden in einer Übersicht gebündelt, der so genannten Prüfzusammenfassung nach UN 38.3.5.
Hersteller und Vertreiber von Zellen oder Batterien müssen für alle Lithium-Batterien, die nach dem 30. Juni 2003 hergestellt wurden, die im Handbuch „Prüfungen und Kriterien Teil III Unterabschnitt 38.3 Absatz 38.3.5“ festgelegte Prüfzusammenfassung zur Verfügung stellen.
Die bisherige Praxis, Sicherheitsdatenblätter zugrunde zu legen, wird nun durch die Bereitstellung der Prüfzusammenfassung ergänzt.
Diese Infos müssen in einer Prüfzusammenfassung bereitgestellt werden:
▪ Name des Zellen-, Batterie- oder Produktherstellers
▪ Kontaktinformationen des Zellen-, Batterie- oder Produktherstellers
▪ Name des Prüflabors, inklusive aller Kontaktinformationen
▪ eine eindeutige Prüfberichtsidentifikationsnummer
▪ Datum des Prüfberichts
▪ eine detaillierte Beschreibung der Zelle oder Batterie
▪ Liste der durchgeführten Prüfungen und Ergebnisse
▪ Verweis auf Prüfanforderungen für zusammengesetzte Batterien
▪ Verweis auf die verwendete überarbeitete Ausgabe des Handbuchs über Prüfungen und Kriterien und etwaige Änderungen dazu
▪ Unterschrift mit Namen und Titel des Unterzeichners als Hinweis auf die Gültigkeit der bereitgestellten Informationen
Aus: UN-Handbuch Prüfungen und Kriterien 38.3.5