Gefahrgutbeauftragter für Gefahrgutklasse 7
Radioaktive Stoffe

Radioaktive Stoffe werden in vielen – auch alltäglichen Bereichen – eingesetzt. Die sichere und rechtskonforme Beförderung von radioaktiven Gütern erfordert ein breites Hintergrundwissen sowie eine spezielle Ausbildung des Gefahrgutbeauftragten. Wir unterstützen Sie als externe Gefahrgutbeauftragte bei der sicheren Handhabung von Gefahrgut der Klasse 7.

Was ist an der Gefahrgutklasse 7 besonders?

Alle Stoffe und Gegenstände, die radioaktive Materialien enthalten, gehören zur Gefahrgutklasse 7. Die bekanntesten Beispiele für diese Klasse sind Technetium, Cobalt und Cäsium. Der Umgang mit radioaktiven Stoffen spielt für viele Unternehmen eine bedeutende Rolle im Arbeitsalltag. So werden radioaktive Substanzen im Gesundheitswesen zur Diagnose und Therapie, in der zerstörungsfreien Materialprüfung und in vielen Bereichen der Forschung eingesetzt. Genutzte Radioisotope sind genauso vielfältig wie die Richtlinien des Gefahrgutrechts, die im Bereich der Klasse 7 besonders umfangreich sind und eine spezielle Qualifikation des Gefahrgutbeauftragten verlangen. So kommen insbesondere im Bereich der Klassifikation, der Verpackung, der Kennzeichnung und dem Beförderungspapier eine Reihe von Sondervorschriften zum Tragen, die der Gefahrgutbeauftragte kennen und umsetzen muss.

So arbeiten wir mit Ihnen für Gefahrgut der Klasse 7

Erstberatung

Wir sind Ihr Ansprechpartner für den Transport in der Gefahrgutklasse 7, sowohl für den Straßen-, Binnen-, See- als auch Schienenverkehr. Rufen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne kostenfrei zu grundlegenden Anforderungen und um mit Ihnen zusammen Ihren speziellen Bedarf für die Klasse 7 beim Gefahrgut zu ermitteln.

Betreuung vor Ort_quadrat

Betreuung vor Ort

Wir sorgen dafür, dass Sie alle Verantwortlichkeiten rund um den Transport gefährlicher Güter kennen und das die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Als externe Berater für Gefahrgutsicherheit schulen wir Ihre Mitarbeiter. Wir erklären beispielsweise, welche weiteren Angaben in den Beförderungspapieren stehen müssen, wenn radioaktive Stoffe transportiert werden, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten regelkonform handeln.

Lückenlose Dokumentation

Wir führen Aufzeichnungen über alle Aktivitäten. Diese senden wir Ihnen nach der Überprüfung zu. Jeder von uns geschulte Mitarbeiter erhält eine Teilnahmebestätigung. Als Ihr Spezialist für die Gefahrgutklasse 7 sind wir auch für die Erstellung des Jahresberichts verantwortlich.

In ganz Deutschland unterwegs

Vor Ort bei Ihnen

Wir sind deutschlandweit aktiv und kommen dahin, wo Sie uns brauchen: In Ihr Unternehmen.

Unterwegs in ganz Deutschland

Wir betreuen Kunden u.a. in den Regionen Berlin, Bremen, Dortmund, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Köln, Leipzig, Mannheim, München , Stuttgart.

Ihr Spezialist für radioaktive Stoffe der Gefahrgutklasse 7

Michael Kreutzer ist Ihr Spezialist für den Umgang mit Gefahrgut der Klasse 7. Er ist erfahrener Gefahrgutbeauftragter und bildet sich regelmäßig im Bereich der Klasse 7 am KIT in Karlsruhe weiter. Er ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für den Transport von radioaktiven Stoffen der Gefahrgutklasse 7.

Michael Kreutzer

Preise Gefahrgutbeauftragter für Gefahrgutklasse 7

Zusatzpaket zur Gefahrgutbeauftragung

41 €/ monatlich
  • als Zusatzpaket zur Gefahrgutbeauftragung
  • Klassifizierung der Gefahrgüter nach Aktivität/Dosisleistung
  • Prüfung der Beförderungsgenehmigungen und Papiere
  • Prüfung der Strahlenschutzvorgaben

Rahel Küffner

Spezialistin Kundenmanagement

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    Unsere Datenschutzerklärung finden Sie unter www.prosafecon.de/datenschutz

    FAQ – Externer Gefahrgutbeauftragter

    Wann benötige ich als Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten? Bzw. wann muss man einen Gefahrgutbeauftragten bestellen?

    Jedes Unternehmen, welches an der Beförderung von Gefahrgut beteiligt ist, muss grundsätzlich einen Gefahrgutbeauftragten stellen. Hierfür gibt es wenige Ausnahmen. Melden Sie sich bei uns. Wir prüfen gerne, ob Sie von dieser Bestellung freigestellt sind.

    Wozu benötigt man einen Jahresbericht?

    Der Jahresbericht ist nach der Gefahrgutverordnung zwingend erforderlich und wird durch den Gefahrgutbeauftragten jährlich erstellt. Er umfasst alle Angelegenheit der Tätigkeit des Gefahrgutbeauftragten wie z.B. Schulung, Unfälle, besondere Vorkommnisse sowie die beförderten Menge des transportierten Gefahrguts.

    Was kostet ein externer Gefahrgutbeauftragter?

    Wir arbeiten als Ihr externer Gefahrgutbeauftragter zu einem Pauschalpreis ab € 940,- pro Jahr. Als externer Gefahrgutbeauftragter übernehmen wir alle Tätigkeiten, die im Rahmen der gesetzlichen Anforderungen vorgeschrieben sind: Wir schulen Ihre Mitarbeiter, wir erstellen Ihren Jahresbericht und überprüfen Ihre Gefahrgut-Prozesse vor Ort. Wir bieten auch zusätzliche Leistungen, wie zum Beispiel die Schulung zur Ladungssicherung nach VDI 2700, an.

    Muss ich unbedingt einen Gefahrgutbeauftragten vom TüV haben?

    Nein. Der TÜV ist einer der Anbieter für die Tätigkeit als externer Gefahrgutbeauftragter. Wir bieten die gleichen Leistungen an. Melden Sie sich bei uns. Wir freuen uns, Ihnen ein Angebot zu Pauschalpreisen zu machen.

    Wie muss ich mir die Unterweisung meiner Mitarbeiter vorstellen?

    Neben den Grundlagen des Gefahrgutrechts ist die praktische Schulung der Mitarbeiter wichtig. Wir schulen direkt am Verkehrsträger wie z.B. LKW, EKW. Denn erst der persönliche Austausch zusammen mit allen an der Beförderung beteiligten Personen, wie Verlader, Fahrer und Disponent, macht die Schulung wirkungsvoll.

    Zusätzlich wird bei Fahrern, welche unter die „1000 Punkteregelung“ fallen, die gesetzlich vorgeschriebene Unterweisung nach ADR durchgeführt.

    Wieviel Erfahrung bringen Sie als Gefahrgutbeauftrager mit?

    Wir haben langjährige Erfahrung und betreuen mehr als 250 Kunden.

    Wie sieht ein Beratervertrag aus?

    Der Vertrag beinhaltet alle relevanten Punkte der Beauftragung und ist knapp drei Seiten lang. Die Laufzeit beträgt in der Regel drei Jahre. Wählen Sie einen Standard- oder Premium-Vertrag aus.

    Was dürfen Gefahrgutbeauftragte?

    Nach Rücksprache mit dem Auftraggeber setzen wir uns bei Verstößen, Fragen etc. mit den jeweiligen Behörden direkt in Verbindung. Dies schafft Vertrauen und mindert unangenehme Rückfragen oder Besichtigungen in der Betriebsstätte. Dafür benötigen wir nur die Offenheit aller Beteiligten und den Zugang zu den relevanten Abteilungen.

    0211 540 142 80

    service@prosafecon.de

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