Vor Ort bei Ihnen
Wir sind deutschlandweit aktiv und kommen dahin, wo Sie uns brauchen:
In Ihr Unternehmen.
Die Behörde verlangt ein Gefahrstoffkataster nach Wasserhaushaltsgesetz?
Sie brauchen ein Kataster im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsschutz? Sie versenden Gefahrgut?
Dann benötigen Sie ein professionelles Gefahrstoffkataster! Wir sind Ihr Ansprechpartner für die unkomplizierte und schnelle Erstellung.
Wer benötigt ein Gefahrstoffkataster? Grundsätzlich jeder, der mit Gefahrstoffen Umgang hat oder Gefahrstoffe lagert (§6 GefStoffV). In diesem sind u.a. Angaben zur Stoffbezeichnung, der Einstufung zur Gefährlichkeit, Lagermengen und Einsatzbereiche/Lagerbereiche vorhanden. Das Gefahrstoffverzeichnis bildet die Grundlage für alle relevanten Schutzmaßnahmen z.B. aus dem Bereich Arbeitssicherheit und wird auch für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung benötigt.
Teil des Gefahrstoffverzeichnisses sind Analysen nach Lagerklassen, der Zusammenlagerungsverbote, der Wassergefährdung sowie der H-Sätze und P-Sätze. Außerdem befinden sich im Gefahrstoffverzeichnis diese Informationen nach ADR:
Idealerweise stellen Sie uns die Sicherheitsdatenblätter aller Ihrer Artikel nach deutschem Format als ungeschütztes pdf-Dokument zur Verfügung. Falls Ihnen die Informationen nicht in dieser Form vorliegen, lassen Sie uns reden.
Wir erstellen Ihnen ein professionelles Kataster als Übersicht über alle relevanten Informationen. Sie erhalten diese Daten in Form einer strukturierten Excel-Liste, die Sie unkompliziert in anderen Systemen z.B. SAP weiterverarbeiten können.
Nach Erstellung des Katasters analysieren wir die Daten nach den gültigen Verordnungen und Richtlinien, die bei der Lagerung und beim Transport von Gefahrstoffen und Gefahrgütern zu berücksichtigen sind (z.B.: AwSV, LöRüRl, TRGS, ADR).
Mit dem übersichtlichen Dashboard der Compliance-Plattform PSC haben Sie immer den Überblick über den Bearbeitungsstand. Sie können Fristen setzen und Aufgaben an bestimmte Ansprechpartner zuweisen. Alle Daten und Dokumente laufen hier zusammen. Bei Behördengängen können alle Dokumente einfach übergeben werden und es gibt keine Verzögerungen. So sparen Sie Zeit und Nerven. Auch wenn ein neuer Ansprechpartner hinzukommt, können keine Daten verloren gehen.
Wir sind deutschlandweit aktiv und kommen dahin, wo Sie uns brauchen:
In Ihr Unternehmen.
Markus Höhfeld und Frank Czychon unterstützen seit vielen Jahren Unternehmen umfassend bei der Erstellung ihres Gefahrstoffkatasters. Mit Ihrem Fachwissen und Ihrer Expertise stellen sie sicher, dass alle relevanten Aspekte zu sämtlichen Stoffen berücksichtigt werden, um die Sicherheit von Mitarbeitern, der Umwelt und der Öffentlichkeit zu gewährleisten.
oder
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Ja, § 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) legt dem Arbeitgeber auf, ein Kataster, bzw. Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen.
Das ADR schreibt ein Gefahrgutkataster nicht zwingend vor. Es ist jedoch in der täglichen Praxis sehr hilfreich, wenn alle gefahrgutrelevanten Informationen der Stoffe auf einem Blick vorliegen.
Unsere Analyse stützt sich auf die AwSV und die Muster-Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie. Wir sagen Ihnen in welcher AwSV-Stufe Sie eingestuft werden und wie hoch das Rückhaltevolumen dann sein muss.
Bei einer größeren Anzahl von Gefahrstoffen verliert man schnell den Überblick. Es ist dann schwer herauszufinden, welche Gefahrstoffe Sie zusammen und welche Sie nicht zusammen lagern dürfen. Bei unserem Gefahrstoffkataster finden Sie die für Sie relevanten Informationen.
Im Grunde genommen ja. Jedoch sind einige Informationen, die § 6 der Gefahrstoffverordnung vorschreibt (wie z.B. Bezeichnung der Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte dem Gefahrstoff ausgesetzt sein können) dann unter Umständen nicht enthalten.
Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) gibt Regeln und Schutzmaßnahmen für Beschäftige im Umgang mit Gefahrstoffen und Gefahrgütern vor. Diese Gefahrstoffe besitzen chemische und physikalische Eigenschaften, die als gefährlich gelten, wie z. B.: hochentzündlich, giftig und ätzend. Weiteres können Sie in der offiziellen Verordnung vom Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Erfahrung bringen.
Grundsätzlich jeder, der mit Gefahrstoffen Umgang hat oder diese lagert (§6 GefStoffV). In diesem sind u.a. Angaben zur Stoffbezeichnung, der Einstufung zur Gefährlichkeit, Lagermengen und Einsatzbereiche/Lagerbereiche vorhanden. Es bildet die Grundlage für alle relevanten Schutzmaßnahmen z.B. aus dem Bereich Arbeitssicherheit und wird auch für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung benötigt.
Bei einer größeren Anzahl von Gefahrstoffen verliert man schnell den Überblick. Es ist dann schwer herauszufinden, welche Gefahrstoffe Sie zusammen und welche Sie nicht zusammen lagern dürfen. Bei unserem Gefahrstoffkataster finden Sie die für Sie relevanten Informationen.
Für die in das Gefahrstoffverzeichnis aufzunehmenden Gefahrstoffe ist keine Mengenschwelle definiert, vielmehr steht das Gefährdungspotential im Vordergrund: Der § 6 "Information und Risikobewertung" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sieht diesbezüglich eine Ausnahme für das Gefahrstoffverzeichnis vor, wenn nur Tätigkeiten mit geringem Risiko nach § 13 durchgeführt werden. Das bedeutet, dass nicht alle gefährlichen Stoffe in das Gefahrstoffverzeichnis aufgenommen werden müssen und dass dies letztlich von der Höhe der Exposition abhängt.
Zu den Gefahrstoffen gehören nicht nur Chemikalien, sondern auch Holzstaub, Benzin, Dieselmotoremissionen, Schweißdämpfe, Ozon, Narkosegase usw.