Erstellung eines Gefahrstoffkatasters. Wir helfen Ihnen!

Die Behörde verlangt ein Kataster nach Wasserhaushaltsgesetz?
Sie brauchen ein Kataster im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsschutz?
Sie versenden Gefahrgut?
Dann benötigen Sie ein professionelles Gefahrstoffkataster! Wir sind Ihr Ansprechpartner für die unkomplizierte und schnelle Erstellung.

Wer benötigt ein Gefahrstoffkataster?

Grundsätzlich jeder, der mit Gefahrstoffen Umgang hat oder diese lagert (§6 GefStoffV). In diesem sind u.a. Angaben zur Stoffbezeichnung, der Einstufung zur Gefährlichkeit, Lagermengen und Einsatzbereiche/Lagerbereiche vorhanden. Es bildet die Grundlage für alle relevanten Schutzmaßnahmen z.B. aus dem Bereich Arbeitssicherheit und wird auch für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung benötigt.

Wozu braucht man ein Gefahrstoffkataster?

Bei einer größeren Anzahl von Gefahrstoffen verliert man schnell den Überblick. Es ist dann schwer herauszufinden, welche Gefahrstoffe Sie zusammen und welche Sie nicht zusammen lagern dürfen. Bei unserem Kataster finden Sie die für Sie relevanten Informationen.

Informationen des Gefahrstoffkatasters

Spraydosen 500x500

Analyse nach Lagerklassen
Analyse der Zusammenlagerungsverbote
Zusammenladungsverbote
Analyse der Wassergefährdung
Analyse der H- und P-Sätze
Informationen nach ADR:

  • Begrenzte Menge
  • Verpackungsgruppe
  • Umweltgefährdung
  • Bezettelung
  • Zusammenladungsverbote
  • etc.

Zusätzliche Informationen nach Bedarf:

  • Brandschutz Maßnahmen
  • Entsorgung
  • Erste-Hilfe Maßnahmen (Wichtig für Ersthelfer)

Wie gehen wir vor?

Sicherheitsdatenblätter

Idealerweise stellen Sie uns die Sicherheitsdatenblätter aller Ihrer Artikel nach deutschem Format als ungeschütztes pdf-Dokument zur Verfügung. Falls Ihnen die Informationen nicht in dieser Form vorliegen, lassen Sie uns reden.

Erstellung des Katasters

Wir erstellen Ihnen ein professionelles Kataster als Übersicht über alle relevanten Informationen. Sie erhalten diese Daten in Form einer strukturierten Excel-Liste, die Sie unkompliziert in anderen Systemen z.B. SAP weiterverarbeiten können.

Analyse und Auswertung

Nach Erstellung des Katasters analysieren wir die Daten nach den gültigen Verordnungen und Richtlinien, die bei der Lagerung und beim Transport von Gefahrstoffen und Gefahrgütern zu berücksichtigen sind (z.B.: AwSV, LöRüRl, TRGS, ADR).

Unser Spezialist für die Erstellung eines Gefahrstoffkatasters

Markus Höhfeld ist Betriebswirt mit Schwerpunkt Logistik, Referent für Gefahrstoffrecht auf verschiedenen Kongressen und publiziert regelmäßig beim Forum-Verlag.

Markus Höhfeld

Erstellung eines Gefahrstoffkatasters Preise

Erstellung des Katasters

18,50 €/ Produkt
  • Ersteinrichtung einmalig: € 55,–
  • Wartung des Katasters pro Produkt/SDB und Jahr: € 10,50
  • Aufbereitung von englischen oder geschützten Sicherheitsdatenblättern: nach Absprache

Alle Preise verstehen sich zzgl. USt.

Rahel Küffner

Spezialistin Kundenmanagement

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    Unsere Datenschutzerklärung finden Sie unter www.prosafecon.de/datenschutz

    Gefahrstoffkataster – FAQs

    Gibt es eine gesetzliche Verpflichtung, ein Kataster zu führen?

    Ja, denn § 6 der Gefahrstoffverordnung legt dem Arbeitgeber auf, ein Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen.

    Muss auch ein Kataster nach ADR erstellt werden?

    Das ADR schreibt ein Kataster nicht zwingend vor. Es ist jedoch in der täglichen Praxis sehr hilfreich, wenn alle gefahrgutrelevanten Informationen auf einem Blick vorliegen.

    Wird auch eine Analyse im Rahmen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) durchgeführt?

    Unsere Analyse stützt sich auf die AwSV und die Muster-Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie. Wir sagen Ihnen in welcher AwSV-Stufe Sie eingestuft werden und wie hoch das Rückhaltevolumen dann sein muss.

    Inwieweit ist das Kataster bei der Lagerung hilfreich?

    Bei einer größeren Anzahl von Gefahrstoffen verliert man schnell den Überblick. Es ist dann schwer herauszufinden, welche Gefahrstoffe Sie zusammen und welche Sie nicht zusammen lagern dürfen. Bei unserem Kataster finden Sie die für Sie relevanten Informationen.

    Ist das Kataster auch für den Produktionsbereich einsetzbar?

    Im Grunde genommen ja. Jedoch sind einige Informationen, die § 6 der Gefahrstoffverordnung vorschreibt (wie z.B. Bezeichnung der Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte dem Gefahrstoff ausgesetzt sein können) dann unter Umständen nicht enthalten.

    Was besagt die Gefahrstoffverordnung?

    Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) gibt Regeln und Schutzmaßnahmen für Beschäftige im Umgang mit Gefahrstoffen und Gefahrgütern vor. Diese Gefahrstoffe besitzen chemische und physikalische Eigenschaften, die als gefährlich gelten, wie z. B.: hochentzündlich, giftig und ätzend. Weiteres können Sie in der offiziellen Verordnung vom Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Erfahrung bringen.

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