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Gefahrstoffverzeichnis (Gefahrstoffkataster) erstellen

Gefahrstoffverzeichnis (Gefahrstoffkataster) erstellen

Informationen des Gefahrstoffkatasters

Wer benötigt ein Gefahrstoffkataster? Grundsätzlich jeder, der mit Gefahrstoffen Umgang hat oder Gefahrstoffe lagert (§6 GefStoffV). In diesem sind u.a. Angaben zur Stoffbezeichnung, der Einstufung zur Gefährlichkeit, Lagermengen und Einsatzbereiche/Lagerbereiche vorhanden. Das Gefahrstoffverzeichnis bildet die Grundlage für alle relevanten Schutzmaßnahmen z.B. aus dem Bereich Arbeitssicherheit und wird auch für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung benötigt.

Teil des Gefahrstoffverzeichnisses sind Analysen nach Lagerklassen, der Zusammenlagerungsverbote, der Wassergefährdung sowie der H-Sätze und P-Sätze. Außerdem befinden sich im Gefahrstoffverzeichnis diese Informationen nach ADR:

Begrenzte Menge
Verpackungsgruppe
Umweltgefährdung
Bezettelung
Zusammenladungsverbote
Zusätzliche Informationen nach Bedarf: Brandschutz Maßnahmen
Zusätzliche Informationen nach Bedarf: Entsorgung
Zusätzliche Informationen nach Bedarf: Erste-Hilfe Maßnahmen

Wie gehen wir beim Gefahrstoffkataster erstellen vor?

Sicherheitsdatenblatt

Idealerweise stellen Sie uns die Sicherheitsdatenblätter aller Ihrer Artikel nach deutschem Format als ungeschütztes pdf-Dokument zur Verfügung. Falls Ihnen die Informationen nicht in dieser Form vorliegen, lassen Sie uns reden.

Erstellung des Katasters

Wir erstellen Ihnen ein professionelles Kataster als Übersicht über alle relevanten Informationen. Sie erhalten diese Daten in Form einer strukturierten Excel-Liste, die Sie unkompliziert in anderen Systemen z.B. SAP weiterverarbeiten können.

Analyse und Auswertung

Nach Erstellung des Katasters analysieren wir die Daten nach den gültigen Verordnungen und Richtlinien, die bei der Lagerung und beim Transport von Gefahrstoffen und Gefahrgütern zu berücksichtigen sind (z.B.: AwSV, LöRüRl, TRGS, ADR).

Unsere Vorteile

Transparente Paketpreise

Digitale Plattform (PSC)

Deutschlandweite Betreuung

Erfahrenes Spezialisten-Team

Umfassendes Leistungsportfolio

Alle Informationen ein Ort - das PSC

Mit dem übersichtlichen Dashboard der Compliance-Plattform PSC haben Sie immer den Überblick über den Bearbeitungsstand. Sie können Fristen setzen und Aufgaben an bestimmte Ansprechpartner zuweisen. Alle Daten und Dokumente laufen hier zusammen. Bei Behördengängen können alle Dokumente einfach übergeben werden und es gibt keine Verzögerungen. So sparen Sie Zeit und Nerven. Auch wenn ein neuer Ansprechpartner hinzukommt, können keine Daten verloren gehen.

In ganz Deutschland unterwegs

Vor Ort bei Ihnen

Wir sind deutschlandweit aktiv und kommen dahin, wo Sie uns brauchen:

In Ihr Unternehmen.

Unterwegs in ganz Deutschland

Unsere Spezialisten für Gefahrstoffe und Gefahrstoffkataster

Markus Höhfeld

Unsere Spezialisten für Gefahrstoffe und Gefahrstoffkataster

Markus Höhfeld und Frank Czychon unterstützen seit vielen Jahren Unternehmen umfassend bei der Erstellung ihres Gefahrstoffkatasters. Mit Ihrem Fachwissen und Ihrer Expertise stellen sie sicher, dass alle relevanten Aspekte zu sämtlichen Stoffen berücksichtigt werden, um die Sicherheit von Mitarbeitern, der Umwelt und der Öffentlichkeit zu gewährleisten.

Das sagen unsere Kunden

Marc Schlutz
Geschäftsführer SETOLITE Lichttechnik GmbH
Unsere Mitarbeiter waren begeistert: Die Schulungen von ProSafeCon sind sehr praxisorientiert, so dass das Gelernte direkt angewendet werden kann.
Nicole Jung-Dellori
DellCon – mobility solutions
Vom ersten Tag an erfolgt durch die Mitarbeiter von ProSafeCon eine qualitativ hochwertige Betreuung. Wir sind vom Kundenservice begeistert und würden uns immer wieder für ProSafeCon entscheiden.
Sercan Karabulu
Betriebsleiter byrd technologies GmbH
Die Schulung von ProSafeCon hat uns sofort geholfen intern Prozesse aufzustellen um entsprechend sicher und fürsorglich mit Gefahrgut umzugehen. Außerdem steht das Team uns immer für Rückfragen zur Verfügung und ist äußerst kompetent!
Stefanie Schmidt
Assistentin der Geschäftsführung Labor Staber
Mit ProSafeCon haben wir einen zuverlässigen und kompetenten Partner, der uns an vielen Standorten unterstützt und entlastet.
Andrew Vögele
Lagerleiter Bikebox GmbH
ProSafeCon unterstützt uns unkompliziert und äußerst kompetent bei all unseren Fragen zum Thema Lithium Batterien in E-Bikes.
Christos Naskos
Leitung Forschung & Entwicklung (R&D) Fr. Ant. Niedermayr GmbH & Co. KG
Die Zusammenarbeit mit der Firma ProSafeCon läuft reibungslos. Können wir nur empfehlen.
Tobias Pisall
Geschäftsführer TRANS AURIGA GmbH
Mit ProSafeCon haben wir einen Partner gefunden, der die Gefahrgutvorgaben verständlich kommuniziert. Die Zusammenarbeit funktioniert sehr gut – sowohl offline als auch online!

Preise für die Erstellung eines Gefahrstoffkatasters

Erstellung des Katasters
€18,50 / SDB
  • Ersteinrichtung einmalig: € 55,–
  • Wartung des Katasters pro Produkt/SDB und Jahr: € 10,50
  • Aufbereitung von englischen oder geschützten Sicherheitsdatenblättern: nach Absprache
Alle Preise verstehen sich zzgl. USt.

Sie möchten ein Angebot? Sie haben Fragen?

oder

Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten und wir melden uns bei Ihnen!

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FAQ
Gefahrstoffkataster & Gefahrstoffverzeichnis

1

Gibt es eine gesetzliche Verpflichtung, ein Gefahrstoffkataster zu führen?

Ja, § 6 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) legt dem Arbeitgeber auf, ein Kataster, bzw. Verzeichnis der im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen.

2

Muss auch ein Verzeichnis nach ADR erstellt werden?

Das ADR schreibt ein Gefahrgutkataster nicht zwingend vor. Es ist jedoch in der täglichen Praxis sehr hilfreich, wenn alle gefahrgutrelevanten Informationen der Stoffe auf einem Blick vorliegen.

3

Wird auch eine Analyse im Rahmen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) durchgeführt?

Unsere Analyse stützt sich auf die AwSV und die Muster-Löschwasser-Rückhalte-Richtlinie. Wir sagen Ihnen in welcher AwSV-Stufe Sie eingestuft werden und wie hoch das Rückhaltevolumen dann sein muss.

4

Inwieweit ist das Kataster bei der Lagerung hilfreich?

Bei einer größeren Anzahl von Gefahrstoffen verliert man schnell den Überblick. Es ist dann schwer herauszufinden, welche Gefahrstoffe Sie zusammen und welche Sie nicht zusammen lagern dürfen. Bei unserem Gefahrstoffkataster finden Sie die für Sie relevanten Informationen.

5

Ist das Gefahrstoffkataster auch für den Produktionsbereich einsetzbar?

Im Grunde genommen ja. Jedoch sind einige Informationen, die § 6 der Gefahrstoffverordnung vorschreibt (wie z.B. Bezeichnung der Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte dem Gefahrstoff ausgesetzt sein können) dann unter Umständen nicht enthalten.

6

Was besagt die Gefahrstoffverordnung?

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) gibt Regeln und Schutzmaßnahmen für Beschäftige im Umgang mit Gefahrstoffen und Gefahrgütern vor. Diese Gefahrstoffe besitzen chemische und physikalische Eigenschaften, die als gefährlich gelten, wie z. B.: hochentzündlich, giftig und ätzend. Weiteres können Sie in der offiziellen Verordnung vom Bundesamt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Erfahrung bringen.

7

Wer benötigt ein Gefahrstoffkataster?

Grundsätzlich jeder, der mit Gefahrstoffen Umgang hat oder diese lagert (§6 GefStoffV). In diesem sind u.a. Angaben zur Stoffbezeichnung, der Einstufung zur Gefährlichkeit, Lagermengen und Einsatzbereiche/Lagerbereiche vorhanden. Es bildet die Grundlage für alle relevanten Schutzmaßnahmen z.B. aus dem Bereich Arbeitssicherheit und wird auch für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung benötigt.

8

Wozu braucht man ein Gefahrstoffkataster?

Bei einer größeren Anzahl von Gefahrstoffen verliert man schnell den Überblick. Es ist dann schwer herauszufinden, welche Gefahrstoffe Sie zusammen und welche Sie nicht zusammen lagern dürfen. Bei unserem Gefahrstoffkataster finden Sie die für Sie relevanten Informationen.

9

Gibt es Mindestmengen, die bei der Gefahrstoffverzeichnis Erstellung zu berücksichtigen sind?

Für die in das Gefahrstoffverzeichnis aufzunehmenden Gefahrstoffe ist keine Mengenschwelle definiert, vielmehr steht das Gefährdungspotential im Vordergrund: Der § 6 "Information und Risikobewertung" der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sieht diesbezüglich eine Ausnahme für das Gefahrstoffverzeichnis vor, wenn nur Tätigkeiten mit geringem Risiko nach § 13 durchgeführt werden. Das bedeutet, dass nicht alle gefährlichen Stoffe in das Gefahrstoffverzeichnis aufgenommen werden müssen und dass dies letztlich von der Höhe der Exposition abhängt.

10

Was zählt alles als Gefahrstoff?

Zu den Gefahrstoffen gehören nicht nur Chemikalien, sondern auch Holzstaub, Benzin, Dieselmotoremissionen, Schweißdämpfe, Ozon, Narkosegase usw.