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Persönliche Schutzausrüstung (PSA): der ultimative Überblick

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Zur PSA (Persönliche Schutzausrüstung) gehören alle Ausrüstungsgegenstände zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit von Beschäftigten. Auch die notwendigen zusätzlichen Schutzausrüstungen gehören dazu.

Kategorien der Schutzausrüstungen:

Kopfschutz:

  • Schutzhelme gegen mechanische Einwirkungen (auch gegen Absturz)
  • Anstoßkappen bei Kopfverletzungsgefahr

Augen-/Gesichtsschutz:

  • Schutzbrillen und Schutzschilde
  • UV-/IR-Schutz bei Strahlung

Gehörschutz:

  • Kapselgehörschutz
  • Gehörschutzstöpsel

Atemschutz:

  • Filtergeräte
  • Isoliergeräte

Handschutz und Schutzhandschuhe:

  • Einweghandschuhe
  • Schnittschutzhandschuhe
  • Chemikalienschutzhandschuhe
  • Hitze-/Kälteschutzhandschuhe
  • Elektrikerschutzhandschuhe
  • Schnitt- und Stechschutzhandschuhe

Fußschutz und Beinschutz:

  • Sicherheitsschuhe
  • Schutzstiefel
  • Knieschutz

Körperschutz:

  • Schutzkleidung gegen Chemikalien
  • Hitze-/Kälteschutz
  • Warnschutzkleidung
  • Hautschutzmittel

Diese Ausrüstung ist Teil der Maßnahmen zur Prävention von arbeitsbedingten Gefährdungen und Verletzungen notwendig.

Rechtliche Grundlagen im Arbeitsschutz: PSA-Pflichten für Arbeitgeber und den Schutz der Arbeitnehmer

PSA-Vorgaben für Arbeitgeber

Die Bereitstellung von PSA ist eine zentrale Arbeitgeberpflicht. Die Gefährdungsbeurteilung bildet die Basis für die Auswahl der passenden Schutzausrüstung. Letztere werden kostenfrei bereitgestellt. Dabei muss die PSA die CE-Kennzeichnung tragen, die ihre Konformität mit EU-Sicherheitsstandards bestätigt. Regelmäßige Wartungen und Prüfungen gewährleisten die Schutzfunktion. Zudem lernen Mitarbeiter in Schulungen den richtigen Umgang mit der PSA. Verschlissene oder beschädigte Schutzausrüstungen müssen umgehend ersetzt werden, um den Arbeitsschutz durchgehend sicherzustellen.

Persönliche Schutzausrüstung: PSA-Vorgaben für Arbeitnehmer

Die korrekte Benutzung von PSA ist eine wichtige Pflicht der Beschäftigten. Nach der Einweisung muss die persönliche Schutzausrüstung vorschriftsmäßig getragen werden. Besonders wichtig dabei? Die Einhaltung der maximalen Tragezeiten und ein pfleglicher Umgang. Beschädigte PSA ist umgehend zu melden, um eine Gefährdung der Schutzfunktion auszuschließen. Auch sind regelmäßige Schulungen verpflichtend. Sie vermitteln Wissen über die richtige Handhabung und Wartung der PSA sowie aktuelle Sicherheitsvorschriften.

Die gesetzliche Basis für Schutzausrüstungen

Das Arbeitsschutzgesetz ist die Basis für Arbeitsschutzmaßnahmen inklusive des entsprechenden Equipments in Deutschland. Dabei regelt die PSA-Benutzungsverordnung Details zur Bereitstellung und Verwendung von Schutzausrüstung. Die DGUV Vorschrift 1 enthält wichtige Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften. Die EU-Verordnung 2016/425 legt europaweit einheitliche Standards für PSA fest und regelt die CE-Kennzeichnung. 

Die PSA Arbeitsschutz Selektion und Beschaffung

Die Gefährdungsbeurteilung als Basis der Auswahl von Schutzausrüstungen

Das Ziel dieser Analyse ist, sämtliche Risiken am Arbeitsplatz zu erfassen, um die Sicherheit zu erhöhen. Hierbei wird genau auf Art, Umfang und Dauer der Gefährdungen geschaut. Diese Untersuchung bestimmt, welche PSA notwendig ist. Wichtig sind dabei die konkreten Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen wie Temperatur (siehe auch Arbeitsstättenverordnung: Temperatur Regelungen), Feuchtigkeit oder gefährliche Stoffe. Auch besondere Anforderungen des Arbeitsplatzes und mögliche Wechselwirkungen verschiedener Gefährdungen werden berücksichtigt. Diese gründliche Analyse ist gesetzlich vorgeschrieben und bildet die Grundlage für die PSA-Auswahl.

Ergonomische Eignung und Tragekomfort der Schutzkleidung

Bei der PSA-Auswahl am Markt spielt für ihren Einsatz die ergonomische Eignung eine zentrale Rolle. Somit müssen die Schutzausrüstungen zur Körperform passen und in verschiedenen Größen verfügbar sein. Ein guter Tragekomfort ist wichtig für die Akzeptanz und dauerhafte Benutzung. Auch sollte die PSA die Bewegungsfreiheit nicht zu stark einschränken und an die körperliche Belastung angepasst sein. Auch das Gewicht und die Belüftung sind Faktoren. Sie beeinflussen den Tragekomfort erheblich.

Schutzwirkung und technische Anforderungen gemäß EN-Normen

Die EN-Normen sind die Richtlinie der technischen Anforderungen für die PSA. Sie definieren die notwendige Schutzwirkung gegen spezifische Gefahren und bestimmen Prüfverfahren. Jede Arbeit mit PSA muss diese Normen erfüllen. Eine CE-Kennzeichnung bestätigt, dass sie diese erfüllen. Die Schutzstufen werden durch Leistungsklassen gekennzeichnet. Laut EN ISO 20345 muss ein Sicherheitsschuh beispielsweise bestimmte Kriterien für Zehenschutz und Rutschhemmung erfüllen.

Einhaltung von Qualitätskriterien

PSA mit CE-Kennzeichnung belegt somit die Einhaltung aller Vorschriften zur Sicherheit der Arbeit und Normen. Zudem ist eine Baumusterprüfung für die meisten PSA erforderlich. Das ist besonders bei Importen aus Asien wichtig. PSA ist für den persönlichen Gebrauch bestimmt. So müssen bei gemeinsamer Benutzung, etwa von Auffanggurten, Gesundheits- und Hygienerisiken ausgeschlossen sein. Auch müssen Trageversuche vor dem Einsatz die Eignung unter realen Bedingungen wie Hitze, kniender Tätigkeit, Schweißentwicklung und Schutzwirkung prüfen.

Des Weiteren muss bei Kombination und Einsatz mehrerer PSA ihre gegenseitige Schutzwirkung gewährleistet bleiben. Gemäß §3 ArbSchG und §2 DGUV-V 1 trägt der Arbeitgeber alle Kosten.

PSA-Management in der Praxis: Wartung und Schulung

Die regelmäßige PSA-Wartung sichert die Schutzwirkung über die gesamte Dauer der Benutzung. Dabei müssen Verschleiß, Beschädigungen und Funktionsfähigkeit nach Herstellervorgaben geprüft werden. Zudem benötigen bestimmte PSA wie Atemschutzgeräte oder Auffanggurte dokumentierte Prüfungen durch Sachkundige. Hierbei richten sich die Wartungsintervalle nach Einsatzbedingungen, Benutzungsverordnung und gesetzlichen Vorgaben für die Schutzmaßnahmen. Bei Mängeln muss die PSA repariert oder ersetzt werden.

Eine gründliche Schulung zur PSA-Nutzung ist gesetzlich vorgeschrieben. Hierbei lernen die Mitarbeiter die korrekte Benutzung, Pflege und Wartung ihrer Schutzausrüstung. Die Schulung vermittelt Wissen über Schutzwirkung, Einsatzgrenzen und Tragezeitbegrenzungen. Insbesondere bei der Benutzung komplexer PSA Geräte wie Atemschutz sind praktische Übungen wichtig, um Gesundheitsschäden zu vermeiden. Die Teilnahme wird dokumentiert und regelmäßig aufgefrischt.

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Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit sind wie deutschlandweit für Sie im Einsatz.

Quellen:

https://www.dguv.de/de/praevention/vorschriften_regeln/dguv-vorschrift_1/index.jsp
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016R0425

https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__3.htmlhttps://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/2909

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