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Arbeitsstättenverordnung: Temperatur Regelungen für den Arbeitsplatz

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Je nach Jahreszeit ist das Thema Hitze oder Kälte für Arbeitnehmer durchaus von Brisanz und nimmt durch den zunehmenden Klimawandel gerade im Sommer immer mehr zu. Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer vor unerträglichen Temperaturen am Arbeitsplatz sind insbesondere in den Arbeitsschutzbestimmungen enthalten. In diesem Ratgeber erfahren Sie alle wichtigen Regelungen im Arbeitsrecht und welche Grenzwerte im Detail gelten.

Regelungen zur Temperatur am Arbeitsplatz in der Arbeitsstättenverordnung

Um die Vorgaben für die Temperatur am Arbeitsplatz zu regeln, hat der Gesetzgeber zum Schutz der Arbeitnehmer entsprechende Vorschriften in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verankert. So regelt das Arbeitsschutzgesetz über diese Verordnung auch die Raumtemperatur.

Es ist daher erstaunlich, dass der Gesetzgeber in der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) nur kurz und bündig auf das Thema eingeht. Darin ist festgeschrieben, dass alle Räume, für die aus betrieblichen Gründen keine bestimmte Temperatur vorgeschrieben ist (z.B. Pausen- und Sanitärräume), ein gesundheitlich zuträgliches Klima gewährleistet  werden muss.

Dabei sind die eingesetzten Arbeitsverfahren und die körperliche Belastung der Mitarbeiter zu berücksichtigen. Schließlich wird dabei auch Wärme erzeugt. Genaue Vorgaben werden in der ArbStättV jedoch nicht gemacht.

Hier kommt die Technische Regel A3.5 zum Tragen, die genaue Angaben zu diesem Thema enthält.

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten: ASR A3.5 zur Raumtemperatur

In der ASR A3.5 „Raumtemperatur“ heißt es, dass die Temperatur in Büroräumen zwischen 20° und 26 Grad Celsius liegen sollte. Damit erfüllt der Arbeitgeber den Arbeitsschutz und die Fürsorgepflicht gegenüber seinen Angestellten.

Die Vorschriften für gesundheitlich zuträgliche Temperaturen beziehen sich besonders auf die nachfolgenden Arbeitsbereiche:

  • Arbeitsräume
  • Pausen- und Bereitschaftsräume
  • Sanitäre Räume
  • Betriebskantinen
  • Erste-Hilfe-Räume, an die keine besonderen klimatischen Anforderungen gestellt werden.

Darüber hinaus befasst sich die Technische Regel mit Räumen, in denen das Raumklima zwangsläufig durch technische Anlagen o.ä. beeinflusst wird. Dies gilt z.B. nicht für Kühlräume, medizinische Bäder oder andere Räume, für die betriebsbedingt besondere Anforderungen an das Raumklima gelten.

Um dies zu gewährleisten, müssen nicht selten geeignete Maßnahmen ergriffen werden.

Temperaturen am Arbeitsplatz unerträglich?

Die ASR A3.5 unterscheidet zwischen Mindesttemperaturen und Höchsttemperaturen. Es gibt einen Richtwert von 26 °C für die maximale Lufttemperatur in einem Büro, welche noch als angemessen gilt. Aber wann müssen Arbeitgeber Vorkehrungen treffen?

Ab wann ist die Temperatur zu kalt?

Mindestwerte für die Lufttemperatur in Arbeitsräumen sind abhängig von der Arbeitsschwere und der überwiegenden Körperhaltung zu betrachten. Die Werte für die minimale Raumtemperatur an Arbeitsplätzen:

Überwiegende KörperhaltungArbeitsschwere
Leichte Arbeiten (leichte Hand-/Armarbeit bei ruhigem Sitzen bzw. Stehen verbunden mit gelegentlichem Gehen)Mittelschwere Arbeit (mittelschwere Hand-/Arm- oder Beinarbeit im Sitzen, Gehen oder Stehen)Schwere Arbeiten (schwere Hand-/Arm-, Bein- und Rumpfarbeit im Gehen oder Stehen)
Sitzen+20 °C+19 °C
Stehen, Gehen+19 °C+17 °C+12 °C  

Nach der technischen Regel muss in Pausenräumen, Bereitschaftsräumen, Sanitärräumen, Kantinen und Erste-Hilfe-Räumen eine Temperatur von mindestens 21 Grad Celsius während der Nutzungszeit herrschen.

Ab wann ist die Temperatur am Arbeitsplatz zu heiß?

Für die maximale Raumtemperatur im Büro gelten die folgenden Abstufungen:

Temperatur26 °C bis 30 °C30 °C bis 35 °Cüber 35 °C
MaßnahmenDer Arbeitgeber sollte wirksame Maßnahmen ergreifen.Der Arbeitgeber muss wirksame Vorkehrungen ergreifen.          Der Raum kann nicht mehr dauerhaft als Arbeitsplatz genutzt werden.

Maßnahmen zum Sonnen- und Hitzeschutz nach der Arbeitsstättenrichtlinie

Um die Temperaturen im Büro der Firma entsprechend der Arbeitsstättenverordnung angemessen zu regulieren, finden Sie in der ASR A3.5 eine Reihe von praktischen Hinweisen, wie Sie dies tun können.

Wenn die Temperatur aufgrund von Sonneneinstrahlung +26° C überschreitet, sind Arbeitgeber angehalten, diese Empfehlungen umzusetzen:

  • Reflektierende Vorrichtungen, die sich in den Zwischenräumen der Verglasung befinden.
  • Sonnenschutzvorrichtungen, zur Beschattung des Fensters von außen, z.B. Jalousien.
  • Sonnenschutzverglasung (innerhalb eines Sonnenschutzsystems müssen Blendschutz und Lichtfarbe berücksichtigt werden).
  • Innenliegende hochreflektierende oder hellfarbige Vorrichtungen zum Sonnenschutz.
  • Bepflanzungen vor Lichteinfall-Bereichen.

Steigt die Temperatur sogar auf +30° C sind diese Vorschläge nicht mehr optional. In diesem Falle muss die Temperatur am Arbeitsplatz durch effektive Maßnahmen gesenkt werden.

Quelle:

https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/ASR/ASR-A3-5.html

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