Regalprüfung nach BetrSichV – wir helfen Ihnen!

Sie haben prüfpflichtige Regalsysteme in Ihrem Unternehmen?
Sie möchten Verantwortung für den Arbeitsschutz im Lager Ihres Unternehmens übernehmen?
Dann benötigen Sie eine professionelle Regalprüfung! Wir sind Ihr Ansprechpartner für sichere Regale. Mit unseren Spezialisten sind Sie auf der sicheren Seite!

Die Pflicht zur Regalprüfung

Regale und Lagereinrichtungen werden in den unterschiedlichsten Ausführungen in fast allen Unternehmen eingesetzt. Leider führen mangelnde Stabilität und Beschädigungen durch den Einsatz von Gabelstaplern oder unzulässige Belastungen oft zu einem erhöhten Unfallrisiko.

Lagereinrichtungen und Regalanlagen sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). In dieser ist der Arbeitgeber gemäß § 14 BetrSichV, DIN EN 15635 und die Regalprüfung DGUV Regel 108-007 verpflichtet, in angemessenen Abständen (mindestens jährlich) eine Regalprüfung durchzuführen oder durchführen zu lassen. Dafür ist eine befähigte Person zur Regalprüfung erforderlich.

Die jährliche Prüfpflicht von Regalen und Lagereinrichtungen ist gesetzlich folgendermaßen festgelegt:

Wozu braucht man eine Regalprüfung?

Durch diese Regalprüfung können Risiken rechtzeitig erkannt und Unfälle verhindert werden.

Im schlimmsten Fall kann der Arbeitgeber, wenn er seine Pflicht zur Durchführung der Regalprüfung nach DIN EN 15635 und der Regalprüfung nach DGUV Regel vernachlässigt, die Sicherheit und das Leben seiner Mitarbeiter gefährden. Außerdem riskiert er durch die fehlende Prüfung den Versicherungsschutz.
Deshalb muss die befähigte Person zur Regalprüfung eine spezielle Ausbildung durchlaufen.

Unsere Spezialisten auf dem Gebiet der Prüfung von Regalen sind dafür befähigte Personen und nehmen kontinuierlich an Fortbildungen teil. Auf diese Weise sind sie stets über die aktuelle Gesetzeslage auf dem Laufenden.

Informationen zur Regalprüfung nach DIN EN 15635

Nach der DIN EN 15635 sind folgende Regeln einzuhalten:

  • Regelmäßige Überprüfungen der Regale
  • Sofortige Meldung an den Sicherheitsbeauftragten, wenn ein Schaden beobachtet wird
  • Prüfung nach DIN EN 15635 durch eine befähigte Person mindestens alle 12 Monate
  • Ursachenermittlung bei wiederholtem Auftreten von Schäden
  • Führung eines Schadensprotokolls
  • Berichtanfertigung mit Aufbewahrungspflicht

Um sämtliche Gefahrenquellen frühzeitig erkennen und beseitigen zu können, prüfen und bewerten unsere Spezialisten Ihre Regalanlagen fachmännisch und herstellerunabhängig.

Wie gehen wir bei der Regalprüfung vor?

Inhalt der Regalprüfung

Wichtiger Bestandteil ist die visuelle Inspektion Ihrer Lagereinrichtungen. Dazu findet ein Abgleich der Belastungsschilder mit dem Aufbau der Regalanlage statt. Es erfolgt eine Kontrolle auf Einhaltung der Vorschriften der Berufsgenossenschaft nach DGUV Regel 108-007 sowie auf die Einhaltung von Herstellervorgaben für den Aufbau und den Betrieb der Anlagen.

Umsetzung der Prüfung

Bei beschädigten Bauteilen erfolgt eine Kennzeichnung dieser sowie die Feststellung der Ursachen für die Beschädigung. Wichtiger Teil der Überprüfung vor Ort ist die Erstellung eines detaillierten Inspektionsprotokolls mit Beurteilung der Schäden. Es folgt die Erstellung einer Schadensanalyse sowie eines Maßnahmenplans zur Beseitigung der festgestellten Mängel. Auf dieser Basis erfolgt eine Einschätzung zur Nutzungssicherheit.

Ablauf der Prüfung

Die Prüfung kann bei laufendem Betrieb durch unsere qualifizierten und erfahrenen Regalinspekteure durchgeführt werden.
Dieser erstellt nach Abschluss ein detailliertes Inspektionsprotokoll mit Schadensbeurteilung. Dazu erhalten Sie eine Prophylaxeempfehlung zur Schadensvorbeugung.

Unser Spezialist für die Regalprüfung

Paul Röhling ist Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragter. Als befähigte Person für ortfeste statische Regalanlagen nach DIN EN 15635 und Betriebssicherheitsverordnung, prüft er Ihre Regalanlagen zuverlässig.

Paul Röhling

Preis der Regalprüfung

Regalprüfung

2,65 €/ lfm
  • Überprüfung auf Schutzeinrichtung und Standfestigkeit der Regale
  • Plakatierung gemäß berufsgenossenschaftlichen Vorschriften
  • Anfahrtspauschale € 175,–/Tag

Alle Preise verstehen sich zzgl. USt.

Rahel Küffner

Spezialistin Kundenmanagement

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    Regalprüfung – FAQs

    Gibt es eine gesetzliche Verpflichtung, eine Regalprüfung durchzuführen?

    Ja, die Überprüfung ist in der DGUV Regel 108-007 (BGR 234) sowie der DIN EN 15635 geregelt. Darin sind der Umfang sowie der Ablauf und die Kontrollen von Lagereinrichtungen und Regalen festgelegt.

    Welche Regale sind prüfungspflichtig?

    Als prüfpflichtige Regale gelten ortsfeste Regale aus Stahl. Dazu zählen beispielsweise:

    • Palettenregale
    • Fachbodenregale
    • Kragarmregale
    • Einfahrregale
    • Durchlauf- und Durchfahrregale

    In welchen Abständen muss die Prüfung durchgeführt werden?

    Der Prüfpflicht von Regalen und Lagereinrichtungen muss jährlich nachgegangen werden.

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