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Der Staplerschein: Wann ist er erforderlich, wann läuft er ab und welche Staplerscheine gibt es überhaupt?

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Gabelstapler, oder auch Hubstapler oder nur „Stapler“ kennt jedes Kind. Aber wann darf man Gabelstapler fahren? Was ist der Unterschied zwischen einer Ausbildung und einer Unterweisung und wann muss ich einen Staplerschein erneuern (lassen)?
Ziel dieses Blogbeitrags ist es, Ihnen einen kurzen Überblick zu geben, welche Voraussetzungen Sie für einen Gabelstaplerschein mitbringen müssen und wann eine Unterweisung notwendig ist oder vielleicht sogar ausreicht. Und ein Bonus für Sie: Eine Beispielvorlage für einen schriftlichen Fahrauftrag!

Gabelstapler fahren: Was braucht man für Voraussetzungen?

Jeder Mitarbeiter in einem Unternehmen, der bzw. die einen Gabelstapler nutzen möchte, benötigt folgende Voraussetzungen.

Er/Sie muss

  • mindestens 18 Jahre alt sein,
  • für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sein, und
  • die Befähigung nachgewiesen haben.

Was bedeutet das konkret? Wann darf ich Gabelstapler fahren?

Neben der Altersgrenze muss der Mitarbeiter „geeignet“ sein. Die körperliche Eignung sollte durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (G25-Untersuchung) festgestellt werden – so die berufsgenossenschaftliche Vorschrift. Jedoch können die Sicherheitsfachkraft in Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt den Umfang der Untersuchung reduzieren bzw. erweitern. In vielen Unternehmen reicht daher oft ein Sehtest vom Augenoptiker.
Sind diese Anforderungen geklärt, muss der Mitarbeiter für die Tätigkeit noch ausgebildet werden. Dies erfolgt durch eine Gabelstaplerausbildung in Theorie und Praxis. Diese Ausbildung kann wiederum nur von einer Person durchgeführt werden, die selber als Ausbilder ausgebildet wurde. Keinesfalls darf ein Kollege oder der Lager-/Logistikmeister – unabhängig seiner Erfahrung – diese Ausbildung einfach so übernehmen! Wir bieten Ihnen die Ausbildung jedoch gerne an, klicken Sie dafür einfach hier.
Am Ende dieser Ausbildung sollte dann der Gabelstaplerschein bestanden worden sein. Damit jedoch besteht noch keine grundsätzliche Voraussetzung, auch im Betrieb einen Gabelstapler fahren zu dürfen!

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Die Unterweisung: Wer darf eine Staplerunterweisung durchführen und wie oft muss unterwiesen werden?

Der Unternehmer darf mit dem Steuern von Gabelstaplern nur Personen beauftragen, die geeignet und in der Handhabung unterwiesen sind. Diese Unterweisung darf von jedem durchgeführt werden, der

  • zuverlässig ist,
  • die notwendige Fachkunde hat
  • vom Unternehmen dazu bestellt wurde.

Somit darf der Unternehmer selbstständig entscheiden, wer in seinem Betrieb Stapler fahren darf und wer die Unterweisung durchführt. Diese Person sollte jedoch eine Fachkunde haben. Somit könnte eine Gabelstapler-Unterweisung von einer Sicherheitsfachkraft, einem Meister oder für eine solche Unterweisung speziell geschulte Person durchgeführt werden. Diese Person kann bzw. sollte dann idealerweise ein Ausbilder für Gabelstaplerfahrer sein.

Wann bzw. wie oft müssen Staplerfahrer unterwiesen werden?

Gründe für die Unterweisung sind:

  • Neueinstellung
  • Arbeitsplatzwechsel
  • Bei veränderter Gefährdung
  • Bei Vorliegen neuer Gefährdungskenntnis
  • Und allgemein in regelmäßigen Abständen (mindestens einmal jährlich – bei Jugendlichen in der Ausbildung mindestens zwei Mal pro Jahr)

In der Praxis bedeutet dies z.B., dass ein Mitarbeiter, der noch vor wenigen Tagen bei seinem ehemaligen Arbeitgeber unterwiesen worden ist, im neuen Unternehmen ein weiteres Mal unterwiesen werden muss. Der Grund hierfür ist simpel: In seiner neuen Arbeitsumgebung kennt sich der Mitarbeiter nicht aus. Gabelstapler, Fahrwege, Arbeitsabläufe und Produkte und deren Handhabung sind anders. All diese Punkte werden in einer Unterweisung besprochen. Das Gleiche gilt selbstverständlich auch für einen Mitarbeiter, der bisher zwar im gleichen Unternehmen, jedoch in einem anderen Betriebsbereich tätig war. Auch er muss über das neue Arbeitsumfeld unterwiesen werden.
Unterwiesen werden muss anhand der Betriebsanweisungen, die im Betrieb aushängen müssen. Die Teilnehmer der Unterweisung müssen diese verstehen und sollten die Unterweisung bestätigen.

Was hat es mit dem schriftlichen Fahrauftrag auf sich?

Versicherte dürfen Flurförderzeuge nur steuern, wenn sie vom Unternehmer hiermit beauftragt sind. Diese Beauftragung sollte unbedingt schriftlich erfolgen. Dies sollte nicht mit dem Arbeitsvertrag als solches verbunden (enthalten) sein, sondern explizit erfolgen. Ein Beispiel für einen schriftlichen Fahrauftrag finden Sie weiter unten.
Der Fahrer ist nun für die sichere Steuerung des Flurförderzeugs verantwortlich. Der Verantwortliche im Betrieb sollte regelmäßig die Kontrollen über das richtige Verhalten durchführen. Diese Verantwortlichen sind u.a.: die zuständigen Meister, Ausbilder, Schichtleiter, Sicherheitsbeauftragte, etc.

Gültigkeit von Staplerscheinen: Verfällt ein Gabelstaplerschein?

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass ein Gabelstaplerschein nicht verfällt, es sei denn, er geht verloren und ein Ersatzschein ist vom ursprünglichen Ausbilder nicht zu erhalten.
Es sind jedoch ein paar wichtige Punkte zu beachten:
Wer einen Gabelstaplerschein besitzt, aber jahrelang keine Fahrpraxis hat, muss nochmals speziell unterwiesen werden. Das bedeutet für denjenigen, der die Unterweisung durchführt, dass die Theorie und Praxis der Ausbildung größtenteils wiederholt werden müssen. Wie tief und wie weit, hängt von den Vorkenntnissen des zu Unterweisenden ab.

Wann verfällt der schriftliche Fahrauftrag?

Auch der schriftliche Fahrauftrag verliert seine Gültigkeit nicht.

Der Unternehmer muss diesen ausdrücklich widerrufen, wenn der Fahrauftrag seine Gültigkeit verlieren soll. Eine Kündigung würde dabei den gleichen Effekt haben.

Es gilt jedoch während der Beauftragung:

Da in der Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer auch die Notwendigkeit der Unterweisung zur Sprache kommt, sollte der Gabelstaplerfahrer wissen, dass er 12 Monate nach der letzten Unterweisung eine neue Unterweisung erhalten muss. Erhält er diese nicht, darf er grundsätzlich auch nicht mit einem Gabelstapler fahren. Der Gabelstaplerschein bleibt jedoch voll erhalten. Die Unterweisung muss jedoch erfolgen, damit der Fahrer wieder seine Fahrtätigkeit aufnehmen kann.

Gelten für Mitgänger-Flurfördermittel (landläufig „Ameisen“ genannt) die gleichen Bedingungen?

Da die Mitgänger-Flurfördermittel keinen Fahrersitz bzw. Fahrerstand haben, benötigt dieses lediglich die – dann jedoch auch umfangreiche – Unterweisung. Diese Aussage gilt auch für Mitgänger-Flurfördermittel mit hochklappbaren Fahrerstandplattformen, wenn die Geschwindigkeit maximal 6 km/h beträgt. Ist die max. Geschwindigkeit größer, muss der Fahrer einen Gabelstaplerschein haben.

Darf der Gabelstapler auch auf der Straße genutzt werden?

Sowohl die Ausbildung, als auch der Gabelstapler, sind für den innerbetrieblichen Transport ausgelegt. Sollte der Gabelstapler auch auf einer öffentlichen Straße oder einem Bereich (damit ist auch das Betriebsgelände gemeint) genutzt werden, der öffentlich zugänglich ist, so muss der Gabelstaplerfahrer einen entsprechenden Führerschein besitzen. Die Führerscheinklasse hängt dann vom Gabelstapler ab. Ist dieser schwerer als 3,5 Tonnen, so wird ein Führerschein der Klasse C1 oder C gefordert. Liegt das Gewicht des Gabelstaplers darunter, so reicht der Führerschein der Klasse B.

Der Gabelstapler benötigt auch die entsprechenden Sicherheitseinrichtungen, wie Blinker, Erste-Hilfe-Kasten, Warndreieck, etc.

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Zusammenfassung

  • Jeder Gabelstaplerfahrer muss mindestens 18 Jahre alt sein und einen Gabelstaplerschein haben.
  • Das Unternehmen legt fest, welche gesundheitlichen Voraussetzungen zu prüfen sind.
  • Notwendige Voraussetzung ist auch, dass eine Unterweisung durchgeführt wird (Erstunterweisung bzw. Einweisung). Diese Unterweisungen sind mindestens jährlich zu wiederholen (Jährliche Unterweisung).
  • Die Beauftragung zum Gabelstapler soll schriftlich erfolgen im Zuge eines schriftlichen Fahrauftrages.
  • Für „Ameisen“ (Mitgänger-Flurförderzeuge) reicht eine umfangreiche Unterweisung, solange sie keinen Fahrersitz/Fahrerstand haben und nicht schneller als 6 km/h fahren können.
  • Für das Fahren des Gabelstaplers auf öffentlichen Straßen und in Bereichen die öffentlich zugänglich sind, benötigt der Fahrer einen Führerschein und einen Gabelstapler, der die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt.

Übrigens: Vergleichbares gilt auch für Kranführer und den Kranschein

Die hier gemachten Aussagen können für Kranführer übernommen werden. Jedoch gelten andere Rechtsquellen. Grundsätzlich bleiben die o.g. Aussagen jedoch erhalten. Übrigens bieten wir sowohl die Stapler- wie auch die Kranausbildung an. Gleich anfragen!

Rechtsquellen

DGUV Vorschrift 1, DGUV Vorschrift 68, DGUV Grundsatz 308-001, DGUV Regel 100-500, Jugendarbeitsschutzgesetz, Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung.

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