Substitutionsprüfung für Gefahrstoffe nach TRGS 600

Wenn Gefahrstoffe eingesetzt werden, muss eine Substitutionsprüfung durchgeführt werden. Das bedeutet, dass überprüft wird, ob auch andere, weniger gefährliche Produkte eingesetzt werden könnten.

Substitutionsprüfung durchführen lassen

Im Bereich der Gefahrstoffe versteht man unter einem Substitutionsstoff einen weniger gefährlichen Arbeitsstoff, der als Alternative zu einem Gefahrstoff eingesetzt werden kann und so das Risiko für Mensch und Umwelt bereits an der Quelle der Gefährdung minimiert. Die Gefahrstoffverordnung schreibt vor, dass im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung vor Verwendung eines Gefahrstoffes geprüft werden muss, ob ein Ersatzstoff oder ein alternatives Arbeitsverfahren mit geringem Gesundheitsrisiko eingesetzt werden kann (Ersatzstoffprüfung oder Substitutionsprüfung).

Oftmals herrscht die Auffassung, dass die Substitutionsprüfung einen enormen Zeitaufwand bedeutet, weil die unterschiedlichsten Gefahrenarten miteinander verglichen werden müssen.

Dabei wird nicht bedacht, welche Vorteile die Substitution von Gefahrstoffen auch wirtschaftlich bringen kann. Die Erleichterung oder der Wegfall von Schutzmaßnahmen kann dem Unternehmen Geld sparen, zum Beispiel durch:

Dies ist nur ein kleiner Auszug von Möglichkeiten, wie durch Substitutionsprüfungen und deren Durchführung Kosten eingespart werden können.

Inhalte der Substitutionsprüfung

Analyse der Stoffe nach dem Spaltenmodell TRGS 600

  • Untersuchung der akuten Gesundheitsgefahren
  • Untersuchung der chronischen Gesundheitsgefahren
  • Untersuchung der Umweltgefahren
  • Untersuchung der Brand- und Explosionsgefahren
  • Untersuchung der Gefahren durch Freisetzung

Formal vergleichbare Ergebnisse

Darstellung der Ergebnisse nach dem Spaltenmodell

Wie gehen wir vor?

Sicherheitsdatenblätter

Sie stellen uns die Sicherheitsdatenblätter aller zu untersuchenden Gefahrstoffe als PDF-Dokument zur Verfügung. Falls Ihnen die Informationen nicht in dieser Form vorliegen, sprechen Sie uns an.

Durchführung der Analyse

Wir analysieren für die Gefahrstoffe gemäß dem Spaltenmodell nach TRGS 600 und liefern Ihnen den formalen Vergleich von welchem Gefahrstoff weniger Gefahr ausgehen würde.

Zusendung des Spaltenmodells

Nach Fertigstellung übersenden wir Ihnen das Ergebnis der Prüfung auf Substitution nach TRGS 600 als pdf- oder Excel-Datei zur Dokumentation für Ihre Unterlagen.

Wir übernehmen Ihre Substitutionsprüfung nach Gefahrstoffverordnung

Die Substitutionsprüfung ist Teil der Risikobewertung und darf nur von sachkundigen Personen (GefStoffV) durchgeführt werden. Unser Spezialist kann Sie ganzheitlich bei der Risikobewertung und Substitutionsprüfung zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben unterstützen.

Markus Höhfeld

Preise für die Substitutionsprüfung

Prüfung

27,50 €/ SDB
  • Grundgebühr € 55,–
  • Analyse der Sicherheitsdatenblätter (SDB)
  • Durchführung der Prüfung
  • Versendung der Prüfergebnisse als pdf oder Excel

Alle Preise verstehen sich zzgl. USt.

Rahel Küffner

Spezialistin Kundenmanagement

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    FAQ – Substitutionsprüfung

    Was ist eine Substitutionsprüfung?

    Die Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (GefStoffV) verlangt unter anderem, dass im Rahmen der Informationsermittlung und Risikobewertung (§6) Möglichkeiten der Substitution, d.h. der Ersetzung des bestehenden Verfahrens, geprüft werden.

    Bei der Substitutionsprüfung sollten verschiedene Alternativen berücksichtigt werden, die das Risiko für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vermeiden oder minimieren. Die Alternativen, die zum Vergleich herangezogen werden können, sind vielfältig und weitreichend. So könnte beispielsweise durch einen Ersatzstoff ein geringeres Gesamtrisiko entstehen oder die Handhabung könnte durch technische Schutzmaßnahmen sicherer gemacht werden.

    Was ist, wenn es noch keine Empfehlungen für den Stoff bei der Ersatzstoffprüfung gibt?

    Wenn es noch keine Empfehlungen für den Stoff gibt, hilft das „Spaltenmodell“ des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) bei der Ersatzstoffprüfung. Die dafür erforderlichen Informationen können dem Sicherheitsdatenblatt entnommen werden.

    Ist eine Substitutionsprüfung für Gefahrstoffe verpflichtend?

    Ja, die Substitutionsprüfung ist verpflichtend. Nur wenn eine geringe Gefährdung vorliegt, kann auf diese verzichtet werden. Nach § 7 Abs. 3 GefStoffV muss der Arbeitgeber auf der Grundlage des Ergebnisses der Substitutionsprüfung nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 der Substitution den Vorrang einräumen. Er muss gefährliche Stoffe oder Verfahren durch Stoffe, Gemische, Produkte oder Verfahren ersetzen, die unter den jeweiligen Verwendungsbedingungen nicht oder weniger gefährlich für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten sind.

    Wer darf die Substitutionsprüfung durchführen?

    Die Substitutionsprüfung darf nur von sachkundigen Personen (GefStoffV) durchgeführt werden. Eine sachkundige Person ist, wer aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse über Gefahrstoffe hat, mit dem Gefahrstoffrecht und den Tätigkeiten im Betrieb vertraut ist und sich regelmäßig zu diesem Thema fortbildet.

    Was ist in den Technische Regeln für Gefahrstoffe Substitution (TRGS 600) festgelegt?

    Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und der Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder.Sie werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) herausgegeben und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) veröffentlicht.

    Diese TRGS konkretisieren in ihrem Anwendungsbereich die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Wenn die Technischen Regeln eingehalten werden, kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er mindestens den gleichen Sicherheits- und Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

    Was hat sich in der Neufassung der TRGS 600 „Substitution“ geändert?

    • Anpassung an den aktuellen Stand des Regelwerks, insbesondere der Gefahrstoffverordnung und der TRGS 400 „Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen“.
    • Änderungen in Bezug auf die Einstufung nach der CLP-Verordnung bei der Bestimmung der Dringlichkeit der Substitution
    • Abgrenzung zur REACH-Verordnung, z.B. in Bezug auf die REACH-Zulassung und die Substitution
    • Umstellung des Spaltenmodells auf die CLP-Verordnung
    • Streichung des bisherigen Wirkungsfaktormodells

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