Vor Ort bei Ihnen
Wir sind deutschlandweit aktiv und kommen dahin, wo Sie uns brauchen:
In Ihr Unternehmen.
Beim Einsatz von Gefahrstoffen ist es erforderlich eine Substitutionsprüfung durchzuführen.
Dabei wird überprüft, ob es möglicherweise andere Produkte gibt, die weniger gefährlich sind und anstelle der verwendeten Gefahrstoffe eingesetzt werden könnten.
Eine Substitutionsprüfung umfasst mehrere Schritte. Zunächst werden die zu ersetzenden Gefahrstoffe identifiziert. Anschließend erfolgt eine Bewertung der Gefahren, die mit den aktuellen Gefahrstoffen verbunden sind. Es wird nach Alternativen recherchiert und diese hinsichtlich ihrer Wirksamkeit, Kosten und Umweltauswirkungen bewertet. Eine Durchführbarkeitsanalyse der ausgewählten Alternative erfolgt, um ihre Umsetzbarkeit zu prüfen. Schließlich werden die Maßnahmen überwacht und ihre Wirksamkeit bewertet. Die Analyse der Stoffe erfolgt gemäß dem Spaltenmodell (TRGS 600). Im Rahmen der Substitutionsprüfung wird also ein sorgfältiger Prozess durchlaufen, um gefährliche Stoffe durch sicherere Alternativen zu ersetzen.
Ziel ist es formal vergleichbare Ergebnisse zu haben, die dann nach dem Spaltenmodell dargestellt werden. Dabei werden die folgenden Gefahren untersucht:
Sie stellen uns die Sicherheitsdatenblätter aller zu untersuchenden Gefahrstoffe als PDF-Dokument zur Verfügung. Falls Ihnen die Informationen nicht in dieser Form vorliegen, sprechen Sie uns an.
Wir analysieren für die Gefahrstoffe gemäß dem Spaltenmodell nach TRGS 600 und liefern Ihnen den formalen Vergleich von welchem Gefahrstoff weniger Gefahr ausgehen würde.
Nach Fertigstellung übersenden wir Ihnen das Ergebnis der Prüfung auf Substitution nach TRGS 600 als pdf- oder Excel-Datei zur Dokumentation für Ihre Unterlagen.
Mit dem übersichtlichen Dashboard der Compliance-Plattform PSC haben Sie immer den Überblick über den Bearbeitungsstand. Sie können Fristen setzen und Aufgaben an bestimmte Ansprechpartner zuweisen. Alle Daten und Dokumente laufen hier zusammen. Bei Behördengängen können alle Dokumente einfach übergeben werden, es gibt keine Verzögerungen. So sparen Sie Zeit und Nerven. Auch wenn ein neuer Ansprechpartner hinzukommt, können keine Daten verloren gehen.
Wir sind deutschlandweit aktiv und kommen dahin, wo Sie uns brauchen:
In Ihr Unternehmen.
Die Substitutionsprüfung ist Teil der Risikobewertung und darf nur von sachkundigen Personen (GefStoffV) durchgeführt werden. Unsere Spezialisten können Sie ganzheitlich bei der Risikobewertung und Substitutionsprüfung zur Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben unterstützen.
AUSGEZEICHNET
Basierend auf 50 Bewertungen
Gepostet auf GoogleJenniffer EuchlerTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Freundliche Kollegen, helfen einen sehr schnell bei Fragen rund um das Thema Sicherheit, Gefahrgut etc. - Wir sind sehr zufrieden :)Gepostet auf GoogleBernd RödigerTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Sehr gute Beratung im Bereich Arbeitsschutz von Herrn Ramenow für das Hospiz St. Elisabeth in Dortmund.Gepostet auf GoogleOlaf SteinTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Wir arbeiten nun schon mehrere Jahre mit Prosafecon zusammen und haben von der Beratung bis zu den Begehungen nur gute Erfahrungen gemacht. Mitarbeiter nett und pünktlich. Wenn Termine anstehen wird sich von Prosafecon im Vorfeld gekümmert.Gepostet auf GooglePascal TißlerTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Wir sind mit Proconsafe absolut zufrieden! Ein großes Lob an unseren Gefahrgutbeauftragten Sönke – er macht einen tollen Job, ist super flexibel und immer hilfsbereit, wenn wir ihn brauchen. Besonders gut finde ich auch, dass Christian proaktiv und sehr offen unser ehrliches Feedback eingeholt hat. Toller Service und ein klasse Team, absolut empfehlenswert!Gepostet auf GoogleKartbahn StuttgartTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
An das Team von ProSafeCon und vor allem an Christian und Christoph: Herzlichen Dank für die schnelle Terminvereinbarung und die tolle Brandschutzhelfer-Schulung. Viele Grüße vom gesamten Kart Team StuttgartGepostet auf Googlealex EcTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Wir hatten eine Brandschutz Helferschulung vor Ort durch Herrn Sascha Otto. War super gestaltet! Kann den Herrn nur weiterempfehlen! Viele Grüße von der Luchs AGGepostet auf GoogleSercan KarabulutTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Ich habe über mehrere Jahre mit prosafecon zusammengearbeitet und war mit der Beratung und Unterstützung rund um Gefahrstofflagerung und sicheren Transport äußerst zufrieden. Besonders hervorheben möchte ich die kompetente und praxisnahe Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung der Lagerstrategie. Dank der professionellen Zusammenarbeit konnte wir über die gesamte Zeit hinweg einen sicheren Betrieb ohne Sicherheitsvorfälle oder relevante Beanstandungen gewährleisten. Eine klare Empfehlung für Unternehmen, die Wert auf Sicherheit, Fachwissen und zuverlässige Beratung legen.Gepostet auf GoogleDavid SchmiemannTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Sehr gut Beratung in Sachen Gefahrgutjahresbericht durch Herrn Benjamin Scheu.Gepostet auf GoogleLale StahnkeTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist.
Die Inhouse Brandschutzausbildung mit Jonny war super. Sehr gutes Fachwissen und gut erklärt. Das gesamte Team war sehr zufrieden und freuen uns bei der nächsten Schulung Jonny wieder hier im Hause begrüßen zu dürfen. Unter anderem auch ein Lob an den Kundenservice Benjamin Scheu der sich immer schnell zurück gemeldet hat.
Alle Preise verstehen sich zzgl. USt.
oder
„*“ zeigt erforderliche Felder an
Die Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (GefStoffV) verlangt unter anderem, dass im Rahmen der Informationsermittlung und Risikobewertung (§6) Möglichkeiten der Substitution, d.h. der Ersetzung des bestehenden Verfahrens, geprüft werden.
Bei der Substitutionsprüfung sollten verschiedene Alternativen berücksichtigt werden, die das Risiko für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vermeiden oder minimieren. Die Alternativen, die zum Vergleich herangezogen werden können, sind vielfältig und weitreichend. So könnte beispielsweise durch einen Ersatzstoff ein geringeres Gesamtrisiko entstehen oder die Handhabung könnte durch technische Schutzmaßnahmen sicherer gemacht werden.
Wenn es noch keine Empfehlungen für den Stoff gibt, hilft das “Spaltenmodell” des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) bei der Ersatzstoffprüfung. Die dafür erforderlichen Informationen können dem Sicherheitsdatenblatt entnommen werden.
Ja, die Substitutionsprüfung ist verpflichtend. Nur wenn eine geringe Gefährdung vorliegt, kann auf diese verzichtet werden. Nach § 7 Abs. 3 GefStoffV muss der Arbeitgeber auf der Grundlage des Ergebnisses der Substitutionsprüfung nach § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 der Substitution den Vorrang einräumen. Er muss gefährliche Stoffe oder Verfahren durch Stoffe, Gemische, Produkte oder Verfahren ersetzen, die unter den jeweiligen Verwendungsbedingungen nicht oder weniger gefährlich für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten sind.
Die Substitutionsprüfung darf nur von sachkundigen Personen (GefStoffV) durchgeführt werden. Eine sachkundige Person ist, wer aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse über Gefahrstoffe hat, mit dem Gefahrstoffrecht und den Tätigkeiten im Betrieb vertraut ist und sich regelmäßig zu diesem Thema fortbildet.
Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und der Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder.Sie werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) herausgegeben und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl) veröffentlicht.
Diese TRGS konkretisieren in ihrem Anwendungsbereich die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Wenn die Technischen Regeln eingehalten werden, kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er mindestens den gleichen Sicherheits- und Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.
- Anpassung an den aktuellen Stand des Regelwerks, insbesondere der Gefahrstoffverordnung und der TRGS 400 “Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen”.
- Änderungen in Bezug auf die Einstufung nach der CLP-Verordnung bei der Bestimmung der Dringlichkeit der Substitution
- Abgrenzung zur REACH-Verordnung, z.B. in Bezug auf die REACH-Zulassung und die Substitution
- Umstellung des Spaltenmodells auf die CLP-Verordnung
- Streichung des bisherigen Wirkungsfaktormodells
Gefahrstoff eingesetzt werden kann und so das Risiko für Mensch und Umwelt bereits an der Quelle der Gefährdung minimiert. Die Gefahrstoffverordnung schreibt vor, dass im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung vor Verwendung eines Gefahrstoffes geprüft werden muss, ob ein Ersatzstoff oder ein alternatives Arbeitsverfahren mit geringem Gesundheitsrisiko eingesetzt werden kann (Ersatzstoffprüfung oder Substitutionsprüfung).
Oftmals herrscht die Auffassung, dass die Substitutionsprüfung einen enormen Zeitaufwand bedeutet, weil die unterschiedlichsten Gefahrenarten miteinander verglichen werden müssen.
Dabei wird nicht bedacht, welche Vorteile die Substitution von Gefahrstoffen auch wirtschaftlich bringen kann. Die Erleichterung oder der Wegfall von Schutzmaßnahmen kann dem Unternehmen Geld sparen, zum Beispiel durch:
- Geringerer Lagerbedarf
- Wegfall von wiederkehrenden Inspektionskosten
- Keine oder geringere Anforderungen an die persönliche Schutzausrüstung
Dies ist nur ein kleiner Auszug von Möglichkeiten, wie durch Substitutionsprüfungen und deren Durchführung Kosten eingespart werden können.