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Externer Gefahrgutbeauftragter

Wann brauche ich einen Gefahrgutbeauftragten?

Ein Gefahrgutbeauftragter ist erforderlich, wenn Ihr Unternehmen gefährliche Güter befördert, verpackt, befüllt, verlädt oder entlädt und keine gesetzliche Ausnahme greift. Ob eine Bestellung vorgeschrieben ist, hängt unter anderem von der Art der Tätigkeit, den transportierten Gefahrgütern und möglichen Freistellungen – beispielsweise nach der ADR-1000-Punkte-Regel – ab. Unternehmen sollten ihre gesetzlichen Pflichten regelmäßig prüfen, um Bußgelder, Haftungsrisiken und Beanstandungen bei Behördenkontrollen zu vermeiden.

Besteht eine Bestellpflicht oder wird ein Gefahrgutbeauftragter freiwillig bestellt, übernimmt er eine zentrale Rolle bei der Einhaltung der Gefahrgutvorschriften. Seine Aufgaben und Pflichten sind in § 8 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) eindeutig geregelt und umfassen insbesondere folgende Tätigkeiten:

Beratung und Überwachung der Einhaltung der Vorschriften
Schriftliche Dokumentation aller Beratungstätigkeiten
Erstellung von Berichten bei Gefahrgutunfällen
Ausreichende und regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter
Erstellung des Jahresberichts
Aufbewahrung der Dokumente für fünf Jahre

Vorteile eines externen
Gefahrgutbeauftragten

Rechtskonformität

Haftungs- und Bußgeldrisiken minimieren

Planbare Kosten statt versteckter Aufwände

Kontrolle über komplexe Gefahrgutprozesse

Audit- und Prüffeste Dokumentation

Interner vs externer Gefahrgutbeauftragter -

Strategischer Vergleich

Die Wahl zwischen einem internen und einem externen Gefahrgutbeauftragten hängt von der Unternehmensgröße, den Gefahrguttätigkeiten, den gesetzlichen Anforderungen sowie den verfügbaren internen Ressourcen ab.

Für viele kleine und mittelständische Unternehmen ist ein externer Gefahrgutbeauftragter die wirtschaftlichste und flexibelste Lösung. Er bringt aktuelles Fachwissen aus dem Gefahrgutrecht mit, unterstützt bei der Einhaltung der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV), der GGVSEB, den internationalen Vorschriften wie ADR, RID, ADN, IMDG-Code und IATA-DGR sowie bei Dokumentation, Schulungen und Behördenkontrollen.

Unternehmen mit komplexen Gefahrgutprozessen, mehreren Standorten oder hohem Transportaufkommen setzen häufig auf interne Gefahrgutbeauftragte oder kombinieren interne Fachkräfte mit externer Beratung, um Compliance dauerhaft in die betrieblichen Abläufe zu integrieren und Haftungsrisiken zu reduzieren.

Kriterium Interner Gefahrgutbeauftragter Eigener Mitarbeiter Externer Gefahrgutbeauftragter Oft flexibler & kosteneffizienter
Verfügbarkeit Permanent im Unternehmen Betreuung nach Bedarf oder Vertrag
Unternehmenskenntnis Sehr hoch Wird durch regelmäßige Betreuung und Begehungen aufgebaut
Fachwissen Abhängig von Ausbildung und Fortbildungen Aktuelles Expertenwissen aus unterschiedlichen Branchen und Verkehrsträgern
Gesetzeskenntnis Muss intern kontinuierlich aktualisiert werden Laufende Weiterbildung zu ADR, RID, ADN, IMDG-Code, IATA und Gefahrgutrecht
Dokumentation Eigenverantwortliche Erstellung Unterstützung bei Dokumentation, Jahresbericht und Nachweisen
Behördenkontrollen Unternehmensabhängig Umfangreiche Erfahrung mit Behörden, Audits und Inspektionen
Haftung & Compliance Hohe Eigenverantwortung des Unternehmens Unterstützung bei der Einhaltung gesetzlicher Betreiberpflichten und Compliance
Flexibilität Begrenzt durch Personalressourcen Schnell skalierbar und auch für mehrere Standorte geeignet
Kosten Personal-, Schulungs- und Vertretungskosten Planbare monatliche oder jährliche Betreuungskosten
Ausfallsicherheit Krankheit oder Kündigung können zu Engpässen führen Kontinuierliche Betreuung durch den Dienstleister

Ein externer Gefahrgutbeauftragter empfiehlt sich insbesondere, wenn Unternehmen:

  • – keinen ausgebildeten Gefahrgutbeauftragten beschäftigen,
  • – gesetzliche Pflichten nach GbV, GGVSEB oder ADR erfüllen müssen,
  • – Unterstützung bei Behördenkontrollen, Audits oder Zertifizierungen benötigen,
  • – Gefahrguttransporte über Straße (ADR), Schiene (RID), Binnenschifffahrt (ADN), Seeschifffahrt (IMDG-Code) oder Luftfracht (IATA-DGR) durchführen,
  • – mehrere Standorte oder wechselnde Gefahrgutprozesse betreuen,
  • – interne Mitarbeitende entlasten und Haftungsrisiken reduzieren möchten,
  • – kurzfristig einen Gefahrgutbeauftragten bestellen müssen, beispielsweise nach dem Ausscheiden eines internen Mitarbeiters.

So arbeiten wir als Ihr Gefahrgutbeauftragter

Erstberatung

Wir sind Ihr Ansprechpartner für den Transport von Gefahrgut in den Bereichen Straße-, Binnen-, See- und Schienenverkehr. Rufen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne kostenfrei, um mit Ihnen zusammen Ihren speziellen Bedarf im Bereich Gefahrgut zu ermitteln.

Betreuung vor Ort

Wir stellen sicher, dass Sie alle Verantwortlichkeiten rund um den Gefahrguttransport kennen und die entsprechenden gesetzlichen Regelungen eingehalten werden. Als externe Gefahrgutbeauftragte schulen wir Ihre Mitarbeiter. So stellen wir sicher, dass alle Beteiligten die Gefahrgutprozesse regelkonform umsetzen.

Lückenlose Dokumentation

Über alle Tätigkeiten führen wir Protokolle. Diese senden wir Ihnen nach der Begehung zu. Jeder von uns geschulte Mitarbeiter erhält eine Teilnahmebestätigung. Sollten nicht alle Mitarbeiter vor Ort sein, so können sie auch an unserer Online-Unterweisung ADR 1.3 teilnehmen. Als Ihr Gefahrgutbeauftragter sind wir ebenfalls für die Erstellung des Jahresberichtes verantwortlich.

Unsere Vorteile

Transparente Paketpreise

Digitale Plattform (PSC)

Deutschlandweite Betreuung

Erfahrenes Spezialisten-Team

Umfassendes Leistungsportfolio

Alle Informationen ein Ort - das PSC

Mit dem übersichtlichen Dashboard der Compliance-Plattform PSC haben Sie immer den Überblick über den Bearbeitungsstand. Sie können Fristen setzen und Aufgaben an bestimmte Ansprechpartner zuweisen. Alle Daten und Dokumente laufen hier zusammen. Bei Behördengängen können alle Dokumente einfach übergeben werden und es gibt keine Verzögerungen. So sparen Sie Zeit und Nerven. Auch wenn ein neuer Ansprechpartner hinzukommt, können keine Daten verloren gehen.

In ganz Deutschland unterwegs

Vor Ort bei Ihnen

Wir sind deutschlandweit aktiv und kommen dahin, wo Sie uns brauchen:

In Ihr Unternehmen.

Unterwegs in ganz Deutschland

Ihre Gefahrgutbeauftragten

Markus Höhfeld
Sönke Raloff

Ihre Gefahrgutbeauftragten

ProSafeCon bringt Sicherheit in Ihr Unternehmen. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für den Transport von Gefahrgut in den Bereichen Straße-, Binnen-, See- und Schienenverkehr.

Wir betreuen Unternehmen unterschiedlicher Branchen wie z.B. Produktions-, Entsorgungs- oder Logistikunternehmen, sowie Krankenhäuser mit gefährlichen Abfällen. Dabei richten wir uns nach den geltenden Qualitäts- und Sicherheitsstandards von: ADR, RID, ADN, IMDG-Code und IATA.

Das sagen unsere Kunden

Marc Schlutz
Geschäftsführer SETOLITE Lichttechnik GmbH
Unsere Mitarbeiter waren begeistert: Die Schulungen von ProSafeCon sind sehr praxisorientiert, so dass das Gelernte direkt angewendet werden kann.
Nicole Jung-Dellori
DellCon – mobility solutions
Vom ersten Tag an erfolgt durch die Mitarbeiter von ProSafeCon eine qualitativ hochwertige Betreuung. Wir sind vom Kundenservice begeistert und würden uns immer wieder für ProSafeCon entscheiden.
Sercan Karabulu
Betriebsleiter byrd technologies GmbH
Die Schulung von ProSafeCon hat uns sofort geholfen intern Prozesse aufzustellen um entsprechend sicher und fürsorglich mit Gefahrgut umzugehen. Außerdem steht das Team uns immer für Rückfragen zur Verfügung und ist äußerst kompetent!
Stefanie Schmidt
Assistentin der Geschäftsführung Labor Staber
Mit ProSafeCon haben wir einen zuverlässigen und kompetenten Partner, der uns an vielen Standorten unterstützt und entlastet.
Andrew Vögele
Lagerleiter Bikebox GmbH
ProSafeCon unterstützt uns unkompliziert und äußerst kompetent bei all unseren Fragen zum Thema Lithium Batterien in E-Bikes.
Christos Naskos
Leitung Forschung & Entwicklung (R&D) Fr. Ant. Niedermayr GmbH & Co. KG
Die Zusammenarbeit mit der Firma ProSafeCon läuft reibungslos. Können wir nur empfehlen.
Tobias Pisall
Geschäftsführer TRANS AURIGA GmbH
Mit ProSafeCon haben wir einen Partner gefunden, der die Gefahrgutvorgaben verständlich kommuniziert. Die Zusammenarbeit funktioniert sehr gut – sowohl offline als auch online!

Preise externer Gefahrgutbeauftragter

Basic ab*
€102 / monatlich
  • inkl. aller Fahrt- und Spesenkosten
  • Geeignet für: Fuhrunternehmen
  • Bestellung als Gefahrgutbeauftragter
  • 1 Besuch pro Jahr vor Ort
  • Erstellung der Überwachungsprotokolle
  • 1 Unterweisung pro Jahr
  • offizielle Teilnahmebescheinigungen für alle unterwiesenen Personen
  • Erstellung des Jahresabschlussberichts
  • Betreuung eines Verkehrsträgers
  • Beratung bei individuellen Fragen per Mail und Telefon
Standard ab*
€136 / monatlich
  • inkl. aller Fahrt- und Spesenkosten
  • Geeignet für: Industrieunternehmen, Speditionen, Handelsunternehmen, Kommunale Einrichtungen
  • Bestellung als Gefahrgutbeauftragter
  • 1 Besuch pro Jahr vor Ort
  • Erstellung der Überwachungsprotokolle
  • 1 Unterweisung pro Jahr
  • offizielle Teilnahmebescheinigungen für alle unterwiesenen Personen
  • Erstellung des Jahresabschlussberichts
  • Betreuung eines Verkehrsträgers
  • Beratung bei individuellen Fragen per Mail und per Telefon
  • Erstellung von Musterbeförderungspapieren
  • 5 Stunden individuelle Beratung pro Jahr
  • 5 Tickets für die Online-Unterweisung pro Jahr
  • vertiefende Handouts z.B. zum Thema Ladungssicherung
Premium ab*
€246 / monatlich
  • inkl. aller Fahrt- und Spesenkosten
  • Geeignet für: Logistikdienstleister, Speditionen, Krankenhäuser
  • Bestellung als Gefahrgutbeauftragter
  • 2 Besuche pro Jahr vor Ort
  • Erstellung der Überwachungsprotokolle
  • 2 Unterweisungen pro Jahr
  • offizielle Teilnahmebescheinigungen für alle unterwiesenen Personen
  • Erstellung des Jahresabschlussberichts
  • Betreuung von zwei Verkehrsträgern
  • Beratung bei individuellen Fragen per Mail und per Telefon
  • Erstellung von Musterbeförderungspapieren
  • 10 Stunden individuelle Beratung pro Jahr
  • 10 Tickets für die Online-Unterweisung pro Jahr
  • vertiefende Handouts z.B. zum Thema Ladungssicherung

*Alle Preise verstehen zzgl. USt.

Kostenvergleich

Das All-in-Paket von ProSafeCon vereint alle wesentlichen Leistungen in einem festen Paketpreis und bietet Ihnen maximale Kostentransparenz sowie Planungssicherheit. Während bei vielen Anbietern Leistungen, Fahrtkosten, Beratungen und Zusatztermine separat nach Stunden abgerechnet werden, sind bei uns alle wichtigen Leistungen bereits inklusive. Dadurch vermeiden Sie versteckte Zusatzkosten, schwer kalkulierbare Aufwände und unangenehme Überraschungen am Jahresende. Mit ProSafeCon profitieren Sie von klaren Kostenstrukturen, hoher Transparenz und einer langfristig wirtschaftlicheren Betreuung.

Externer Gefahrgutbeauftragter

Beispiel: Gefahrgutklasse 1, 1 Standort

Prosafecon Gefahrgut Vergleichstabelle
Leistungen PROSAFECON – ALL-IN PAKET Ein Preis. Alles inklusive. ANDERE ANBIETER Stundenbasis – Zusatzkosten
Beratung und Überwachung der Einhaltung der Vorschriften
Inklusive Häufig nach Aufwand (90–180 €/h)
Betreuung eines Verkehrsträgers (ADR, RID, ADN, IATA oder IMDG-Code)
Inklusive Grundvertrag + Zusatzkosten je Verkehrsträger
Schriftliche Dokumentation aller Beratungstätigkeiten
Inklusive Teilweise Zusatzkosten
Erstellung von Berichten bei Gefahrgutunfällen
Inklusive Meist nach Aufwand (120–180 €/h)
Ausreichende und regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter
Inklusive 250–800 € je Schulung
Erstellung des Jahresberichts
Inklusive 100–300 €
Aufbewahrung der Dokumente für fünf Jahre
Inklusive Teilweise Zusatzkosten
Details im Vergleich (Beispiel) Im Paketpreis Zusatzkosten & Stundensatz
Alle Spesen- und Fahrtkostenpauschalen inklusive
Inklusive 80–150 € je Termin oder 0,30–0,80 €/km zzgl. Fahrzeit
Bestellung als Gefahrgutbeauftragter
Inklusive Häufig einmalige Einrichtungsgebühr (100–300 €)
1 Begehung pro Vertragsjahr
Inklusive 250–600 €
1 Unterweisung pro Vertragsjahr (je nach Verkehrsträger)
Inklusive 250–800 €
Offizielle Teilnahmebescheinigungen für alle unterwiesenen Personen
Inklusive Oft separat berechnet
Erstellung der Überwachungsprotokolle
Inklusive Nach Aufwand
Erstellung des Jahresberichts
Inklusive 100–300 €
Beratung bei individuellen Fragen per Mail und Telefon
(innerhalb von 48h)
Inklusive Oft Stundenkontingent oder 90–180 €/h
Kosten im Überblick
Monatlich
102 € ca. 150–250 €
Jährlich
1.224 € ca. 1.800–3.000 €
Zusatzkosten
0 € ca. 600–2.000 € pro Jahr
Gesamt pro Jahr
1.224 € ca. 2.400–5.000 €
Ihr Ersparnis pro Jahr
ca. 1.200–3.800 € 0 €
Ihr Vorteil
Planbar, transparent,
mehr Leistung – weniger Kosten
Nicht planbar, schwer kalkulierbar,
viele extra Kosten

Sie möchten ein Angebot? Sie haben Fragen?

oder

Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten und wir melden uns bei Ihnen!

*“ zeigt erforderliche Felder an

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FAQ –
Externer Gefahrgutbeauftragter

1

Ab welcher Menge Gefahrgut ist ein Gefahrgutbeauftragter Pflicht? (1000-Punkte-Regel)

Die 1000-Punkte-Regel gemäß ADR ist eine Freistellungsregelung, die für bestimmte Gefahrguttransporte Erleichterungen vorsieht. Liegt die berechnete Gesamtmenge eines Transports unter 1.000 ADR-Punkten, gelten vereinfachte Vorschriften für den Transport.

Ein Gefahrgutbeauftragter ist nicht allein von der transportierten Menge abhängig. Maßgeblich ist, ob Ihr Unternehmen Tätigkeiten wie das Befördern, Verpacken, Befüllen, Verladen oder Entladen von Gefahrgut ausführt und ob eine gesetzliche Ausnahme nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) greift. Die ADR-1000-Punkte-Regel kann unter bestimmten Voraussetzungen zu Erleichterungen beim Transport führen, bedeutet jedoch nicht automatisch, dass keine Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten besteht.

2

Welche Strafen oder Bußgelder drohen bei einem fehlenden Gefahrgutbeauftragten?

Besteht für Ihr Unternehmen eine gesetzliche Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten und wird diese nicht erfüllt, können Bußgelder, behördliche Auflagen und erhebliche Haftungsrisiken die Folge sein. Verantwortlich bleibt grundsätzlich die Geschäftsführung. Eine rechtzeitige Bestellung und die Einhaltung der Vorschriften nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) helfen, Verstöße und Beanstandungen bei Behördenkontrollen zu vermeiden.

3

Welche Aufgaben übernimmt ein Gefahrgutbeauftragter?

Ein Gefahrgutbeauftragter unterstützt Unternehmen dabei, die gesetzlichen Gefahrgutvorschriften einzuhalten und Gefahrguttransporte sicher sowie rechtskonform zu organisieren. Zu seinen zentralen Aufgaben gehören die Überwachung der Gefahrgutprozesse, die Beratung der Geschäftsführung, die Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentation und Jahresberichte, die Unterweisung von Mitarbeitenden sowie die Unterstützung bei Behördenkontrollen und Audits.

Die wichtigsten Aufgaben im Überblick:

  • - Überwachung der Einhaltung der Gefahrgutvorschriften (ADR, RID, ADN, IMDG-Code, IATA-DGR)
  • - Beratung der Geschäftsführung zu Betreiberpflichten und Haftungsrisiken
  • - Erstellung von Dokumentation, Überwachungsprotokollen und Jahresbericht
  • - Unterweisung der Mitarbeitenden im Umgang mit Gefahrgut
  • - Unterstützung bei Behördenkontrollen, Audits und Gefahrgutunfällen
4

Was kostet ein externer Gefahrgutbeauftragter pro Monat oder Jahr?

Die Kosten für einen externen Gefahrgutbeauftragten liegen – abhängig von Unternehmensgröße, Anzahl der Verkehrsträger und Betreuungsumfang – in der Regel zwischen 150 und 250 € pro Monat bzw. 1.800 bis 3.000 € pro Jahr. Zusätzliche Leistungen wie Vor-Ort-Begehungen, Mitarbeiterschulungen oder Fahrtkosten werden bei vielen Anbietern separat berechnet. Bei ProSafeCon erhalten Sie ein All-inclusive-Paket für 102 € pro Monat (1.224 € pro Jahr) – inklusive Beratung, Dokumentation, Jahresbericht, Unterweisung, Vor-Ort-Begehung und ohne versteckte Zusatzkosten.

5

Wer haftet bei Unfall mit Gefahrgut ohne GGB?

Kommt es zu einem Gefahrgutunfall und wurde trotz gesetzlicher Bestellpflicht kein Gefahrgutbeauftragter bestellt, können Unternehmen und Geschäftsführung mit erheblichen rechtlichen und finanziellen Folgen rechnen. Die Verantwortung für die Einhaltung der Gefahrgutvorschriften liegt grundsätzlich beim Unternehmen. Je nach Einzelfall können Bußgelder, Schadensersatzansprüche oder weitere rechtliche Konsequenzen entstehen, insbesondere wenn Organisationspflichten verletzt wurden.

6

Welche Unterlagen benötigt ein externer Gefahrgutbeauftragter vor Arbeitsbeginn?

Für einen schnellen und rechtssicheren Start benötigt ein externer Gefahrgutbeauftragter in der Regel Informationen zu den Gefahrguttätigkeiten Ihres Unternehmens sowie die wichtigsten Gefahrgutunterlagen. Je vollständiger die Unterlagen vorliegen, desto schneller kann die Betreuung beginnen und die gesetzlichen Betreiberpflichten erfüllt werden.

Typische Unterlagen im Überblick:

  • -Angaben zu den transportierten Gefahrgütern und Gefahrgutklassen
  • - Informationen zu den genutzten Verkehrsträgern (ADR, RID, ADN, IMDG-Code, IATA-DGR)
  • - Bestehende Gefahrgutdokumentation und Arbeitsanweisungen
  • - Organigramm oder Ansprechpartner im Unternehmen
  • - Nachweise über Mitarbeiterschulungen und Unterweisungen
  • - Informationen zu bisherigen Behördenkontrollen oder Audits (falls vorhanden)
  • - Kontaktdaten der verantwortlichen Personen
7

Bieten Sie nur Straße oder auch andere Verkehrsträger an?

Ja, wir bieten alle Verkehrsträger an: Neben der Straße (ADR) auch Schiene (RID), Binnen- (ADN) und Seeschifffahrt (IMDG-Code). Darüber hinaus können wir Sie auch im Bereich Luftfracht (IATA) beraten.

8

Sind Sie deutschlandweit aktiv?

Ja, wir sind deutschlandweit aktiv und kommen bei Ihnen im Unternehmen vorbei.

9

Muss ich unbedingt einen Gefahrgutbeauftragten vom TüV haben?

Nein. Der TÜV ist einer der Anbieter für die Tätigkeit als externer Gefahrgutbeauftragter. Wir bieten die gleichen Leistungen an. Melden Sie sich bei uns, wir freuen uns Ihnen ein Angebot zu Pauschalpreisen zu machen.

10

Wie muss ich mir die Unterweisung meiner Mitarbeiter vorstellen?

Neben den Grundlagen des Gefahrgutrechts ist die praktische Schulung der Mitarbeiter wichtig. Wir schulen direkt am Verkehrsträger, wie z.B. LKW oder EKW. Denn erst der persönliche Austausch zusammen mit allen an der Beförderung beteiligten Personen wie Verlader, Fahrer und Disponent, macht die Schulung wirkungsvoll.

Zusätzlich wird bei Fahrern, welche unter die „1000-Punkte-Regel“ fallen, die gesetzlich vorgeschriebene Unterweisung nach ADR durchgeführt.

11

Wieviel Erfahrung bringen Sie als Gefahrgutbeauftragter mit?

Wir haben langjährige Erfahrung und betreuen mehr als 500 Kunden.

12

Wie sieht ein Beratervertrag aus?

Der Vertrag beinhaltet alle relevanten Punkte der Beauftragung. Die Laufzeit beträgt in der Regel drei Jahre.

13

Wozu benötigt man einen Jahresbericht?

Der Jahresbericht ist nach der Gefahrgutverordnung zwingend erforderlich und wird durch den Gefahrgutbeauftragten jährlich erstellt. Er umfasst alle Angelegenheit der Tätigkeit des Gefahrgutbeauftragten wie z.B. Schulung, Unfälle, besondere Vorkommnisse sowie die beförderte Menge des transportierten Gefahrguts.

14

Was dürfen Gefahrgutbeauftragte?

Nach Rücksprache mit dem Auftraggeber setzen wir uns bei Verstößen, Fragen etc. mit den jeweiligen Behörden direkt in Verbindung. Dies schafft Vertrauen und mindert unangenehme Rückfragen oder Besichtigungen in der Betriebsstätte. Dafür benötigen wir nur die Offenheit aller Beteiligten und den Zugang zu den relevanten Abteilungen.