Vor Ort bei Ihnen
Wir sind deutschlandweit aktiv und kommen dahin, wo Sie uns brauchen:
In Ihr Unternehmen.
für rechtssichere ADR-Compliance
Als externer Gefahrgutbeauftragter unterstützen wir Unternehmen deutschlandweit dabei, ihre gesetzlichen Pflichten rechtskonform zu erfüllen, Haftungsrisiken zu reduzieren sowie die Gefahrgutdokumentation und Behördenkontrollen professionell vorzubereiten. Wir beraten Sie praxisnah und unbürokratisch zu allen Verkehrsträgern – Straße (ADR), Schiene (RID), Binnenschifffahrt (ADN), Seeschifffahrt (IMDG-Code) und Luftfracht (IATA).
Ein Gefahrgutbeauftragter ist erforderlich, wenn Ihr Unternehmen gefährliche Güter befördert, verpackt, befüllt, verlädt oder entlädt und keine gesetzliche Ausnahme greift. Ob eine Bestellung vorgeschrieben ist, hängt unter anderem von der Art der Tätigkeit, den transportierten Gefahrgütern und möglichen Freistellungen – beispielsweise nach der ADR-1000-Punkte-Regel – ab. Unternehmen sollten ihre gesetzlichen Pflichten regelmäßig prüfen, um Bußgelder, Haftungsrisiken und Beanstandungen bei Behördenkontrollen zu vermeiden.
Besteht eine Bestellpflicht oder wird ein Gefahrgutbeauftragter freiwillig bestellt, übernimmt er eine zentrale Rolle bei der Einhaltung der Gefahrgutvorschriften. Seine Aufgaben und Pflichten sind in § 8 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) eindeutig geregelt und umfassen insbesondere folgende Tätigkeiten:
Rechtskonformität
Haftungs- und Bußgeldrisiken minimieren
Planbare Kosten statt versteckter Aufwände
Kontrolle über komplexe Gefahrgutprozesse
Audit- und Prüffeste Dokumentation
Strategischer Vergleich
Die Wahl zwischen einem internen und einem externen Gefahrgutbeauftragten hängt von der Unternehmensgröße, den Gefahrguttätigkeiten, den gesetzlichen Anforderungen sowie den verfügbaren internen Ressourcen ab.
Für viele kleine und mittelständische Unternehmen ist ein externer Gefahrgutbeauftragter die wirtschaftlichste und flexibelste Lösung. Er bringt aktuelles Fachwissen aus dem Gefahrgutrecht mit, unterstützt bei der Einhaltung der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV), der GGVSEB, den internationalen Vorschriften wie ADR, RID, ADN, IMDG-Code und IATA-DGR sowie bei Dokumentation, Schulungen und Behördenkontrollen.
Unternehmen mit komplexen Gefahrgutprozessen, mehreren Standorten oder hohem Transportaufkommen setzen häufig auf interne Gefahrgutbeauftragte oder kombinieren interne Fachkräfte mit externer Beratung, um Compliance dauerhaft in die betrieblichen Abläufe zu integrieren und Haftungsrisiken zu reduzieren.
| Kriterium | Interner Gefahrgutbeauftragter Eigener Mitarbeiter | Externer Gefahrgutbeauftragter Oft flexibler & kosteneffizienter |
|---|---|---|
| Verfügbarkeit | Permanent im Unternehmen | Betreuung nach Bedarf oder Vertrag |
| Unternehmenskenntnis | Sehr hoch | Wird durch regelmäßige Betreuung und Begehungen aufgebaut |
| Fachwissen | Abhängig von Ausbildung und Fortbildungen | Aktuelles Expertenwissen aus unterschiedlichen Branchen und Verkehrsträgern |
| Gesetzeskenntnis | Muss intern kontinuierlich aktualisiert werden | Laufende Weiterbildung zu ADR, RID, ADN, IMDG-Code, IATA und Gefahrgutrecht |
| Dokumentation | Eigenverantwortliche Erstellung | Unterstützung bei Dokumentation, Jahresbericht und Nachweisen |
| Behördenkontrollen | Unternehmensabhängig | Umfangreiche Erfahrung mit Behörden, Audits und Inspektionen |
| Haftung & Compliance | Hohe Eigenverantwortung des Unternehmens | Unterstützung bei der Einhaltung gesetzlicher Betreiberpflichten und Compliance |
| Flexibilität | Begrenzt durch Personalressourcen | Schnell skalierbar und auch für mehrere Standorte geeignet |
| Kosten | Personal-, Schulungs- und Vertretungskosten | Planbare monatliche oder jährliche Betreuungskosten |
| Ausfallsicherheit | Krankheit oder Kündigung können zu Engpässen führen | Kontinuierliche Betreuung durch den Dienstleister |
Ein externer Gefahrgutbeauftragter empfiehlt sich insbesondere, wenn Unternehmen:
Wir sind Ihr Ansprechpartner für den Transport von Gefahrgut in den Bereichen Straße-, Binnen-, See- und Schienenverkehr. Rufen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne kostenfrei, um mit Ihnen zusammen Ihren speziellen Bedarf im Bereich Gefahrgut zu ermitteln.
Wir stellen sicher, dass Sie alle Verantwortlichkeiten rund um den Gefahrguttransport kennen und die entsprechenden gesetzlichen Regelungen eingehalten werden. Als externe Gefahrgutbeauftragte schulen wir Ihre Mitarbeiter. So stellen wir sicher, dass alle Beteiligten die Gefahrgutprozesse regelkonform umsetzen.
Über alle Tätigkeiten führen wir Protokolle. Diese senden wir Ihnen nach der Begehung zu. Jeder von uns geschulte Mitarbeiter erhält eine Teilnahmebestätigung. Sollten nicht alle Mitarbeiter vor Ort sein, so können sie auch an unserer Online-Unterweisung ADR 1.3 teilnehmen. Als Ihr Gefahrgutbeauftragter sind wir ebenfalls für die Erstellung des Jahresberichtes verantwortlich.
Mit dem übersichtlichen Dashboard der Compliance-Plattform PSC haben Sie immer den Überblick über den Bearbeitungsstand. Sie können Fristen setzen und Aufgaben an bestimmte Ansprechpartner zuweisen. Alle Daten und Dokumente laufen hier zusammen. Bei Behördengängen können alle Dokumente einfach übergeben werden und es gibt keine Verzögerungen. So sparen Sie Zeit und Nerven. Auch wenn ein neuer Ansprechpartner hinzukommt, können keine Daten verloren gehen.
Wir sind deutschlandweit aktiv und kommen dahin, wo Sie uns brauchen:
In Ihr Unternehmen.
ProSafeCon bringt Sicherheit in Ihr Unternehmen. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für den Transport von Gefahrgut in den Bereichen Straße-, Binnen-, See- und Schienenverkehr.
Wir betreuen Unternehmen unterschiedlicher Branchen wie z.B. Produktions-, Entsorgungs- oder Logistikunternehmen, sowie Krankenhäuser mit gefährlichen Abfällen. Dabei richten wir uns nach den geltenden Qualitäts- und Sicherheitsstandards von: ADR, RID, ADN, IMDG-Code und IATA.
*Alle Preise verstehen zzgl. USt.
Das All-in-Paket von ProSafeCon vereint alle wesentlichen Leistungen in einem festen Paketpreis und bietet Ihnen maximale Kostentransparenz sowie Planungssicherheit. Während bei vielen Anbietern Leistungen, Fahrtkosten, Beratungen und Zusatztermine separat nach Stunden abgerechnet werden, sind bei uns alle wichtigen Leistungen bereits inklusive. Dadurch vermeiden Sie versteckte Zusatzkosten, schwer kalkulierbare Aufwände und unangenehme Überraschungen am Jahresende. Mit ProSafeCon profitieren Sie von klaren Kostenstrukturen, hoher Transparenz und einer langfristig wirtschaftlicheren Betreuung.
Externer Gefahrgutbeauftragter
Beispiel: Gefahrgutklasse 1, 1 Standort
| Leistungen | PROSAFECON – ALL-IN PAKET Ein Preis. Alles inklusive. | ANDERE ANBIETER Stundenbasis – Zusatzkosten |
|---|---|---|
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Beratung und Überwachung der Einhaltung der Vorschriften
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Inklusive | Häufig nach Aufwand (90–180 €/h) |
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Betreuung eines Verkehrsträgers (ADR, RID, ADN, IATA oder IMDG-Code)
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Inklusive | Grundvertrag + Zusatzkosten je Verkehrsträger |
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Schriftliche Dokumentation aller Beratungstätigkeiten
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Inklusive | Teilweise Zusatzkosten |
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Erstellung von Berichten bei Gefahrgutunfällen
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Inklusive | Meist nach Aufwand (120–180 €/h) |
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Ausreichende und regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter
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Inklusive | 250–800 € je Schulung |
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Erstellung des Jahresberichts
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Inklusive | 100–300 € |
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Aufbewahrung der Dokumente für fünf Jahre
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Inklusive | Teilweise Zusatzkosten |
| Details im Vergleich (Beispiel) | Im Paketpreis | Zusatzkosten & Stundensatz |
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Alle Spesen- und Fahrtkostenpauschalen inklusive
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Inklusive | 80–150 € je Termin oder 0,30–0,80 €/km zzgl. Fahrzeit |
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Bestellung als Gefahrgutbeauftragter
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Inklusive | Häufig einmalige Einrichtungsgebühr (100–300 €) |
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1 Begehung pro Vertragsjahr
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Inklusive | 250–600 € |
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1 Unterweisung pro Vertragsjahr (je nach Verkehrsträger)
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Inklusive | 250–800 € |
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Offizielle Teilnahmebescheinigungen für alle unterwiesenen Personen
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Inklusive | Oft separat berechnet |
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Erstellung der Überwachungsprotokolle
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Inklusive | Nach Aufwand |
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Erstellung des Jahresberichts
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Inklusive | 100–300 € |
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Beratung bei individuellen Fragen per Mail und Telefon
(innerhalb von 48h) |
Inklusive | Oft Stundenkontingent oder 90–180 €/h |
| Kosten im Überblick | ||
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Monatlich
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102 € | ca. 150–250 € |
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Jährlich
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1.224 € | ca. 1.800–3.000 € |
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Zusatzkosten
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0 € | ca. 600–2.000 € pro Jahr |
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Gesamt pro Jahr
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1.224 € | ca. 2.400–5.000 € |
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Ihr Ersparnis pro Jahr
|
ca. 1.200–3.800 € | 0 € |
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Ihr Vorteil
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Planbar, transparent, mehr Leistung – weniger Kosten |
Nicht planbar, schwer kalkulierbar, viele extra Kosten |
oder
„*“ zeigt erforderliche Felder an
Die 1000-Punkte-Regel gemäß ADR ist eine Freistellungsregelung, die für bestimmte Gefahrguttransporte Erleichterungen vorsieht. Liegt die berechnete Gesamtmenge eines Transports unter 1.000 ADR-Punkten, gelten vereinfachte Vorschriften für den Transport.
Ein Gefahrgutbeauftragter ist nicht allein von der transportierten Menge abhängig. Maßgeblich ist, ob Ihr Unternehmen Tätigkeiten wie das Befördern, Verpacken, Befüllen, Verladen oder Entladen von Gefahrgut ausführt und ob eine gesetzliche Ausnahme nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) greift. Die ADR-1000-Punkte-Regel kann unter bestimmten Voraussetzungen zu Erleichterungen beim Transport führen, bedeutet jedoch nicht automatisch, dass keine Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten besteht.
Besteht für Ihr Unternehmen eine gesetzliche Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten und wird diese nicht erfüllt, können Bußgelder, behördliche Auflagen und erhebliche Haftungsrisiken die Folge sein. Verantwortlich bleibt grundsätzlich die Geschäftsführung. Eine rechtzeitige Bestellung und die Einhaltung der Vorschriften nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) helfen, Verstöße und Beanstandungen bei Behördenkontrollen zu vermeiden.
Ein Gefahrgutbeauftragter unterstützt Unternehmen dabei, die gesetzlichen Gefahrgutvorschriften einzuhalten und Gefahrguttransporte sicher sowie rechtskonform zu organisieren. Zu seinen zentralen Aufgaben gehören die Überwachung der Gefahrgutprozesse, die Beratung der Geschäftsführung, die Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentation und Jahresberichte, die Unterweisung von Mitarbeitenden sowie die Unterstützung bei Behördenkontrollen und Audits.
Die wichtigsten Aufgaben im Überblick:
Die Kosten für einen externen Gefahrgutbeauftragten liegen – abhängig von Unternehmensgröße, Anzahl der Verkehrsträger und Betreuungsumfang – in der Regel zwischen 150 und 250 € pro Monat bzw. 1.800 bis 3.000 € pro Jahr. Zusätzliche Leistungen wie Vor-Ort-Begehungen, Mitarbeiterschulungen oder Fahrtkosten werden bei vielen Anbietern separat berechnet. Bei ProSafeCon erhalten Sie ein All-inclusive-Paket für 102 € pro Monat (1.224 € pro Jahr) – inklusive Beratung, Dokumentation, Jahresbericht, Unterweisung, Vor-Ort-Begehung und ohne versteckte Zusatzkosten.
Kommt es zu einem Gefahrgutunfall und wurde trotz gesetzlicher Bestellpflicht kein Gefahrgutbeauftragter bestellt, können Unternehmen und Geschäftsführung mit erheblichen rechtlichen und finanziellen Folgen rechnen. Die Verantwortung für die Einhaltung der Gefahrgutvorschriften liegt grundsätzlich beim Unternehmen. Je nach Einzelfall können Bußgelder, Schadensersatzansprüche oder weitere rechtliche Konsequenzen entstehen, insbesondere wenn Organisationspflichten verletzt wurden.
Für einen schnellen und rechtssicheren Start benötigt ein externer Gefahrgutbeauftragter in der Regel Informationen zu den Gefahrguttätigkeiten Ihres Unternehmens sowie die wichtigsten Gefahrgutunterlagen. Je vollständiger die Unterlagen vorliegen, desto schneller kann die Betreuung beginnen und die gesetzlichen Betreiberpflichten erfüllt werden.
Typische Unterlagen im Überblick:
Ja, wir bieten alle Verkehrsträger an: Neben der Straße (ADR) auch Schiene (RID), Binnen- (ADN) und Seeschifffahrt (IMDG-Code). Darüber hinaus können wir Sie auch im Bereich Luftfracht (IATA) beraten.
Ja, wir sind deutschlandweit aktiv und kommen bei Ihnen im Unternehmen vorbei.
Nein. Der TÜV ist einer der Anbieter für die Tätigkeit als externer Gefahrgutbeauftragter. Wir bieten die gleichen Leistungen an. Melden Sie sich bei uns, wir freuen uns Ihnen ein Angebot zu Pauschalpreisen zu machen.
Neben den Grundlagen des Gefahrgutrechts ist die praktische Schulung der Mitarbeiter wichtig. Wir schulen direkt am Verkehrsträger, wie z.B. LKW oder EKW. Denn erst der persönliche Austausch zusammen mit allen an der Beförderung beteiligten Personen wie Verlader, Fahrer und Disponent, macht die Schulung wirkungsvoll.
Zusätzlich wird bei Fahrern, welche unter die „1000-Punkte-Regel“ fallen, die gesetzlich vorgeschriebene Unterweisung nach ADR durchgeführt.
Wir haben langjährige Erfahrung und betreuen mehr als 500 Kunden.
Der Vertrag beinhaltet alle relevanten Punkte der Beauftragung. Die Laufzeit beträgt in der Regel drei Jahre.
Der Jahresbericht ist nach der Gefahrgutverordnung zwingend erforderlich und wird durch den Gefahrgutbeauftragten jährlich erstellt. Er umfasst alle Angelegenheit der Tätigkeit des Gefahrgutbeauftragten wie z.B. Schulung, Unfälle, besondere Vorkommnisse sowie die beförderte Menge des transportierten Gefahrguts.
Nach Rücksprache mit dem Auftraggeber setzen wir uns bei Verstößen, Fragen etc. mit den jeweiligen Behörden direkt in Verbindung. Dies schafft Vertrauen und mindert unangenehme Rückfragen oder Besichtigungen in der Betriebsstätte. Dafür benötigen wir nur die Offenheit aller Beteiligten und den Zugang zu den relevanten Abteilungen.