Vor Ort bei Ihnen
Wir sind deutschlandweit aktiv und kommen dahin, wo Sie uns brauchen:
In Ihr Unternehmen.
Ab dem ersten Beschäftigten ist ein Betrieb dazu verpflichtet, die Brandschutzvorkehrungen zu beachten. Bei einer in regelmäßigen Abständen stattfindenden Brandschutzbegehung müssen beispielsweise die Beschilderung der Notausgänge, die Begehbarkeit der Flucht- und Rettungsrouten oder bei Publikumsverkehr die Existenz einer Brandschutzordnung kontrolliert werden.
Unsere Brandschutzexperten unterstützen Sie dabei und gewährleisten, dass sämtliche Brandschutzmaßnahmen vor Ort eingehalten werden. Dadurch geben sie dem Betriebsinhaber die Gewissheit, seinen Verpflichtungen im Brandschutzbereich nachzukommen.
Die Begehung stellt eine systematische Inspektion einer Arbeitsstätte hinsichtlich baulicher, technischer und organisatorischer Defizite im Brandschutzbereich dar. Die Zuständigkeit für die Veranlassung dieser Begehungen obliegt der Unternehmensleitung. Unser Vorgehen bei derartigen Begehungen gestaltet sich folgendermaßen:
Die Hauptstadt Deutschland ist ein beliebter Standort, besonders für Tech-Start-ups, aber auch für Unternehmen aus der Industrie. Jede dieser Branchen kann von einer Brandschutzbegehung profitieren. Denn durch die Unterweisungen, die diese im Kontext einer professionellen Begehung erhalten, können Berliner Unternehmen das Bewusstsein ihrer Mitarbeiter für Brandschutzmaßnahmen erhöhen. Dadurch wird ihr Wissen über korrektes Verhalten im Notfall verbessert.
Als zuverlässiger Partner steht Ihnen ProSafeCon über die Brandschutzbegehung für Unternehmen hinaus, in zahlreichen weiteren Einsatzfeldern zur Verfügung. Beispielsweise auch als externer Brandschutzbeauftragter oder im Rahmen einer Brandschutzhelfer Ausbildung nach DGUV.
Gemeinsam mit Ihnen legen wir einen individuellen Termin für die Begehung fest. Wir ersuchen Sie im Vorfeld, uns die vorhandenen Unterlagen zum Brandschutz, wie beispielsweise das Brandschutzkonzept, zukommen zu lassen. Unser Brandschutzexperte wird die übermittelten Dokumente vorab studieren und kann somit die Brandschutzbegehung optimal vorbereiten.
Unser Fachmann begibt sich zu Ihrem Standort in Berlin und Umgebung und führt gemeinsam mit Ihnen die Begehung durch. Wir untersuchen die Realisierung der Anforderungen von Fluchtwegen und Rettungsrouten bis hin zu den Kenntnissen der Belegschaft im Brandschutzbereich eingehend und gründlich.
Die Resultate der Brandschutzbegehung fassen wir in einem Inspektionsbericht zusammen. Wir verweisen auf Lücken, Mängel sowie erforderliche Aktualisierungen. Auf diese Weise erhält der Betriebsinhaber Kenntnis darüber, ob Brandschutzmaßnahmen korrekt umgesetzt wurden und er seinen Verpflichtungen nachkommt.
Mit dem übersichtlichen Dashboard der Compliance-Plattform PSC haben Sie immer den Überblick über den Bearbeitungsstand. Sie können Fristen setzen und Aufgaben an bestimmte Ansprechpartner zuweisen. Alle Daten und Dokumente laufen hier zusammen. Bei Behördengängen können alle Dokumente einfach übergeben werden und es gibt keine Verzögerungen. So sparen Sie Zeit und Nerven. Auch wenn ein neuer Ansprechpartner hinzukommt, können keine Daten verloren gehen.
Wir sind deutschlandweit aktiv und kommen dahin, wo Sie uns brauchen:
In Ihr Unternehmen.
Die Begehung wird von unseren Experten auf diesem Gebiet vorgenommen.
Frank Czychon und Paul Röhling sind Ihre fachkundigen Ansprechpartner. Sie sind erfahrene Brandschutzbeauftragte und können auf langjährige Erfahrungen als Feuerwehrleute zurückgreifen.
Alle Preise verstehen sich zzgl. USt.
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Die Brandschutzbegehung ist die turnusmäßige Überprüfung von Brandschutzmaßnahmen (baulicher-, technischer- und organisatorischer Brandschutz) an einem Arbeitsplatz. Sie ist Teil des vorbeugenden Brandschutzes.
Betriebe in der Bundeshauptstadt müssen die relevanten Vorgaben in Bezug auf den technischen Brandschutz des Landes Berlin befolgen. Was gehört dazu? Es sind unter anderem periodische Prüfungen und Instandhaltungen von Brandschutzanlagen, die Einhaltung der Bauordnung Berlin (BauO Bln) sowie die Berücksichtigung der technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) und der Vorschriften der Berufsgenossenschaften. Eine professionelle Begehung für Berlin unterstützt Sie dabei, diese Anforderungen zu erfüllen und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Die Verantwortung für die Veranlassung der Brandschutzbegehung liegt in den Händen der Geschäftsführung. Wir wissen, dass viele Unternehmer die Verantwortung dafür nicht tragen wollen oder auch gar nicht können. Unser Service umfasst auch Brandschutzbegehungen, die wir in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Einrichtung durchführen. Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail, um alle Einzelheiten im Voraus zu besprechen. Wir werden Ihr Unternehmen zum vereinbarten Termin besuchen und Ihnen bei der praktischen Umsetzung des Brandschutzes helfen.
Bei der Vorbereitung der Übung sollten vor allem die folgenden Punkte beachtet werden:
- Informieren Sie die verantwortlichen Helfer über die geplante Übung, damit sie am Tag der Übung bei deren Durchführung helfen können.
- Schulen Sie die an der Evakuierung Beteiligten: Jeder Mitarbeiter muss wissen, dass es seine Pflicht ist, sich über richtiges Verhalten zu informieren und dieses dann anzuwenden.
- Identifizieren und lösen Sie im Voraus mögliche Probleme, die die Übung behindern könnten, z.B. blockierte Türen.
- Berücksichtigen Sie Bereiche, in denen der Fluchtalarm möglicherweise gar nicht zu hören ist, z.B. Toiletten oder Kellerräume.
- Schalten Sie zu Beginn der Übung die Telefonanlage des Unternehmens zentral um, damit die Anrufer über die Situation informiert sind.
- Lassen Sie kleine Wertsachen und persönliche Gegenstände (Schlüssel, Handys usw.) nicht im Gebäude zurück oder schließen Sie sie weg, um Panik oder Diebstahl zu vermeiden.
Grundsätzlich sind Inspektionen für alle Gebäude vorgeschrieben. Die Häufigkeit und Bedeutung der Inspektion hängt von der individuellen Brandgefahr im Gebäude und dem Risiko für Personen im Ernstfall ab. Es gelten die folgenden Richtwerte:
- Kleine und mittlere Unternehmen ohne besondere Gefährdungen: Mindestens alle 2 Jahre
- Große Unternehmen und Unternehmen mit erhöhtem Brandrisiko: Individuelle und engmaschige Prüfzyklen, die im Ermessen des Unternehmens liegen.
- Unternehmen mit viel Publikumsverkehr, z.B. Versammlungsstätten und Unternehmen mit hohem Brandrisiko (z.B. durch Heißarbeiten): täglich bis wöchentlich, je nach den individuellen Umständen.
Im Allgemeinen wird empfohlen, mindestens einmal im Jahr eine vollständige Brandschutzbegehung durchzuführen.
Eine Brandschutzbegehung ist eine planmäßige Überprüfung eines Arbeitsplatzes auf bauliche, technische und organisatorische Brandschutzmängel. Die Durchführung einer solchen Brandschutzbegehung, liegt in der Verantwortung des Betriebsverantwortlichen. Brandschutzbegehungen sind ein Teil des vorbeugenden Brandschutzes.
Jeder Unternehmer muss sich um das Thema Brandschutz kümmern. Dabei muss man nicht unbedingt verpflichtet sein einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen, dennoch gehört es zu den Aufgaben der Betriebsverantwortlichen Brandschutzbegehungen durchzuführen. Die Brandschutzbegehung dient der Überprüfung des technischen Zustands der Mittel zur Verhütung, Ausbreitung und Bekämpfung eines Brandes. Sie dient als vorbeugende Maßnahme eines Brandes im Unternehmen und kann somit vor großem Schaden schützen.
Die Brandschutzverordnung muss mindestens alle 2 Jahre durch einen Sachverständiger überprüft werden.
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