Vor Ort bei Ihnen
Wir sind deutschlandweit aktiv und kommen dahin, wo Sie uns brauchen:
In Ihr Unternehmen.
Die Bewertung der Risiken ist essenziell für den Arbeitsschutz. Sie erfordert Fachkenntnisse, um Betriebsanweisungen abzuleiten und auf dem neuesten Stand zu halten. Zudem ist die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung sehr zeitaufwendig. Wir übernehmen diese Aufgabe gerne für Sie!
Es existiert keine festgelegte gesetzliche Methode zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Unsere langjährige Praxiserfahrung hat jedoch gezeigt, dass sich die nachfolgenden Schritte bewährt haben:
Berlin zeichnet sich durch eine vielfältige Wirtschaft aus, darunter Schlüsselbranchen wie Tourismus mit steigenden Gästezahlen, die traditionelle Metall- und Elektroindustrie, den etablierten Maschinen- und Fahrzeugbau sowie die führende Pharmaindustrie. Weitere wichtige Sektoren sind Dienstleistungen, Nahrungsgüter, Druck, Handel, Handwerk, IKT, Medien und Gesundheitswirtschaft. Nicht zu vergessen ist ebenso die Startup-Szene.
Arbeitsrisiken lauern in all diesen Branchen und eine Gefährdungsbeurteilung sorgt unter anderem für eine Verbesserung der Arbeitssicherheit, die Minimierung von Unfallrisiken und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften. Letztere führt zur Vermeidung von Bußgeldern.
ProSafeCon nimmt Ihnen die oft aufwendige und zeitintensive Anfertigung einer Gefährdungsbeurteilung für Unternehmen in Berlin ab. Neben der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung unterstützen unsere Experten Sie auch gerne als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Darüber hinaus bieten wir unsere Unterstützung auch als externer Gefahrgutbeauftragter, externer Brandschutzbeauftragter oder externer Abfallbeauftragter an.
Wir vereinbaren einen Termin für eine Arbeitsplatzinspektion vor Ort. Es ist keine spezielle Vorbereitung Ihrerseits erforderlich.
Wenn Sie uns mit der Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilung beauftragen, übernehmen wir die Identifikation und Bewertung der Risiken während des Vor-Ort-Termins. Durch die Begehung vor Ort erfassen wir die potenziellen Gefahren am Arbeitsplatz. Wir leiten dann basierend auf dieser Risikoanalyse die Bewertung der Gefährdungen ab und erstellen sämtliche erforderlichen Dokumentationen für Sie.
Wir erstellen die Betriebsanweisungen gestützt auf die Gefährdungsbeurteilung vollständig für Sie. Diese Dokumente dienen der Bestimmung des Schulungsbedarfs der Mitarbeiter. Bei Bedarf führen wir im weiteren Verlauf Schulungen durch. Zudem unterstützen wir Sie gerne bei der kontinuierlichen Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung und bei der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen.
Mit dem übersichtlichen Dashboard der Compliance-Plattform PSC haben Sie immer den Überblick über den Bearbeitungsstand. Sie können Fristen setzen und Aufgaben an bestimmte Ansprechpartner zuweisen. Alle Daten und Dokumente laufen hier zusammen. Bei Behördengängen können alle Dokumente einfach übergeben werden und es gibt keine Verzögerungen. So sparen Sie Zeit und Nerven. Auch wenn ein neuer Ansprechpartner hinzukommt, können keine Daten verloren gehen.
Wir sind deutschlandweit aktiv und kommen dahin, wo Sie uns brauchen:
In Ihr Unternehmen.
Frank Czychon und Paul Röhling sind Ihre Experten für die Erarbeitung von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen. Mit umfassender Erfahrung als Fachkraft für Arbeitssicherheit identifizieren sie effektiv Risiken in Ihrem Unternehmen und entwickeln präventive Maßnahmen zur Gefahrenabwehr.
Alle Preise verstehen sich zzgl. USt.
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Die Gefährdungsbeurteilung für Berlin hilft, potenzielle Risiken am Arbeitsplatz zu identifizieren, indem sie systematisch Gefahren ermittelt und bewertet. Welche Vorteile bringt das mit sich? Durch diese Analyse können gezielte Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter entwickelt werden, um Unfälle und Gesundheitsgefahren zu minimieren und ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen
In den zentralen Säulen des Arbeitsschutzes, u. A. in §5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Demnach ist jeder Arbeitgeber zur Erstellung und Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen verpflichtet.
Zu den Gefährdungen gehören beispielsweise:
- Die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte.
- Physikalische, chemische und biologische Einwirkungen.
- Verfahren, Abläufe und Arbeitszeiten.
- Die Qualifikation und Unterweisung der Mitarbeiter.
- Der Einsatz von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen.
- Wirksame und effiziente Schutzmaßnahmen.
- Identifikation von Gefährdungen und Risiken.
- Minimierung und Begrenzung von Ausfallzeiten.
- Erfüllung gesetzlicher Anforderungen.
- Einrichtung und Gestaltung des Arbeitsplatzes
- Biologische, chemische und physikalische Einflüsse
- Auswahl, Gestaltung und Einsatz von Arbeitsmitteln
- Gestaltung von Arbeitszeiten, Produktionsprozessen, Interaktion
- Unterweisung und Qualifizierung der Mitarbeiter
- Psychische Belastungen am Arbeitsplatz
Jeder Unternehmer ist verpflichtet Betriebsanweisungen zu erstellen. Sie bedürfen der Schriftform. Diese Pflicht ergibt sich aus unterschiedlichen Gesetzen und Verordnungen wie § 4 Arbeitsschutzgesetz, § 9 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz, § 12 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz, § 9 Betriebssicherheitsverordnung, § 2 Abs.1 Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1,) sowie § 14 Gefahrstoffverordnung.
Die Beschäftigten müssen Betriebsanweisungen grundsätzlich einhalten, soweit sie nicht erkennbar gegen Sicherheit und Gesundheit gerichtet sind.
Der Zweck der Gefährdungsbeurteilung ist es, Gefährdungen zu erkennen und zu beseitigen, bevor sie zu einer Gefahr oder einem Gesundheitsrisiko werden. Diese Beurteilung ist der erste Schritt zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Arbeitsplatz.
Eine wichtige Form der Gefährdungsbeurteilung stellt darüber hinaus die Analyse der psychischen Belastungsfaktoren dar. In diesem Zusammenhang ist seit dem 01.01.2014 jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, psychische Belastungsfaktoren in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen!
Nach den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) haben Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, eine Dokumentationspflicht. Nach diesem Gesetz muss der Arbeitgeber über Unterlagen verfügen, die das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung dokumentieren. Darüber hinaus muss die Dokumentation erfolgen. Darin muss enthalten sein, mit welchen Schritten und Maßnahmen der Arbeitsschutz sichergestellt wird und zu welchem Ergebnis man in ihrer Überprüfung gekommen ist.
Um die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung in die betriebliche Praxis umzusetzen, muss zunächst eine Priorisierung der identifizierten Risiken durchgeführt werden. Anschließend werden die entsprechenden Schutzmaßnahmen entwickelt und in Betriebsanweisungen festgehalten. Im Anschluss werden diese Anweisungen den Mitarbeitern vermittelt und bei Bedarf Fortbildungen durchgeführt. Regelmäßige Überprüfungen und Evaluierungen sorgen dafür, dass die Maßnahmen wirksam bleiben und gegebenenfalls angepasst werden. Auch sind eine kontinuierliche Kommunikation und das Engagement der Führungsebene entscheidend, um eine Kultur der Arbeitssicherheit zu fördern und Unfallrisiken am Arbeitsplatz nachhaltig zu minimieren.
In §3 Abs. 3 Satz 3 der BetrSichV ist festgelegt, dass die Gefährdungsbeurteilung ausschließlich von fachkundigen Personen (i.S.d. §2(5)BetrSichV) durchgeführt werden darf.
Heißt das, dass die Gefährdungsbeurteilung ab sofort nur noch von Fachkräften für Arbeitssicherheit (oder gleichwertige Qualifikation) durchgeführt werden darf? Wer ist dann verantwortlich für die Richtigkeit der Gefährdungsbeurteilung?
Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz und der berufsgenossenschaftlichen DGUV-Vorschrift 1 ist letztlich der Arbeitgeber verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu sorgen. Wichtigstes Instrument zur Umsetzung dieser Verpflichtung ist die Gefährdungsbeurteilung. Die Gefährdungsbeurteilung kann vom Arbeitgeber selbst vorgenommen werden oder durch zuverlässige und kompetente Personen erfolgen, die gesondert beauftragt werden. Eine Beauftragung muss in schriftlicher Form erfolgen. Die rechtliche Verantwortung für die Beurteilung bleibt aber in jedem Fall beim Arbeitgeber. Er ist verpflichtet, die Durchführung zu kontrollieren.
Durch unsere kompetente Beratung rund um das Thema Sicherheit und Arbeitsschutz, unterstützen wir Sie bei der Optimierung Ihres Arbeitsschutzmanagements und der Unfallverhütung. Unsere Beurteilung berücksichtigt alle Arbeiten, Tätigkeiten, Arbeitsabläufe und Elemente der Arbeitsplatzgestaltung. Aus den Ergebnissen unserer Beurteilung werden geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen abgeleitet und entwickelt. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen muss regelmäßig überprüft werden.
Die Spezialisten von ProSafeCon stellen sicher, dass Ihre Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisungen allen relevanten Vorschriften zum Arbeitsschutz entsprechen. Das gibt Ihnen nicht nur Rechtssicherheit gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaften und Versicherern, sondern auch die Chance, Ihren internen Verbesserungsprozess auf dem Weg zu mehr Erfolg deutlich voranzutreiben.
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