Vor Ort bei Ihnen
Wir sind deutschlandweit aktiv und kommen dahin, wo Sie uns brauchen:
In Ihr Unternehmen.
Die Gefährdungsbeurteilung ist für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz unerlässlich. Sie setzt Fachwissen voraus, um Betriebsanweisungen abzuleiten und sie auf dem neuesten Stand zu halten. Die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung ist außerdem zeitaufwändig. Diese Aufgabe übernehmen wir gerne für Sie!
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Methode zur Durchführung einer Risikobewertung. Doch unsere langjährige praktische Erfahrung hat gezeigt, dass sich die folgenden Schritte als effizient erwiesen haben:
Hamburg ist einer der wichtigsten Industrie- und Hafenstandorte in Europa und hat große Bedeutung für die deutsche Wirtschaft. Die Gefahr von Arbeitsunfällen ist praktisch in allen Branchen und Unternehmen gegeben. In diesem Zusammenhang sorgen Gefährdungsbeurteilungen für eine Verbesserung der Arbeitssicherheit, die Minimierung von Unfallrisiken und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
ProSafeCon nimmt Ihnen die oft aufwendige und zeitintensive Anfertigung einer Gefährdungsbeurteilung für Unternehmen in Hamburg ab. Neben die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung hinaus unterstützen unsere Experten Sie auch gerne als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Darüber hinaus bieten wir unsere Unterstützung auch als externer Gefahrgutbeauftragter, externer Brandschutzbeauftragter oder externer Abfallbeauftragter an.
Wir werden einen Termin für eine Arbeitsplatzinspektion vor Ort vereinbaren. Eine besondere Vorbereitung Ihrerseits ist dafür nicht erforderlich.
Bei einer Besichtigung vor Ort identifizieren und bewerten wir die Risiken. Während der Inspektion vor Ort erfassen wir die potenziellen Gefahren am Arbeitsplatz. Auf der Grundlage dieser Gefährdungsbeurteilung leiten wir dann die Bewertung der Gefahren ab und bereiten alle erforderlichen Unterlagen für die Erstellung der Betriebsanweisungen Sie vor.
Auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung erstellen wir für Sie die vollständigen Betriebsanweisungen. Anhand dieser Unterlagen wird der Schulungsbedarf der Mitarbeiter ermittelt. Bei Bedarf organisieren wir auch Weiterbildungskurse. Wir unterstützen Sie auch gerne bei der kontinuierlichen Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung und der Umsetzung von Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen.
Mit dem übersichtlichen Dashboard der Compliance-Plattform PSC haben Sie immer den Überblick über den Bearbeitungsstand. Sie können Fristen setzen und Aufgaben an bestimmte Ansprechpartner zuweisen. Alle Daten und Dokumente laufen hier zusammen. Bei Behördengängen können alle Dokumente einfach übergeben werden und es gibt keine Verzögerungen. So sparen Sie Zeit und Nerven. Auch wenn ein neuer Ansprechpartner hinzukommt, können keine Daten verloren gehen.
Wir sind deutschlandweit aktiv und kommen dahin, wo Sie uns brauchen:
In Ihr Unternehmen.
Unsere Experten Frank Czychon und Paul Röhling sind Ihre kompetenten Ansprechpartner für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen. Mit ihrer umfangreichen Erfahrung als Fachkräfte für Arbeitssicherheit identifizieren sie effektiv Risiken in Ihrem Unternehmen und entwickeln Präventivmaßnahmen zur Gefahrenvermeidung.
Alle Preise verstehen sich zzgl. USt.
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Mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz in Hamburg und Umgebung können potenzielle Risiken systematisch ermittelt und bewertet werden. Welche Vorteile ergeben sich daraus? Durch diese Analyse können gezielte Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter, zur Minimierung von Unfällen und Gesundheitsgefahren und zur Schaffung einer sicheren Arbeitsumgebung entwickelt werden.
In den zentralen Säulen des Arbeitsschutzes, u. A. in §5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Demnach ist jeder Arbeitgeber zur Erstellung und Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen verpflichtet.
Zu den Gefährdungen gehören beispielsweise:
- Die Gestaltung und die Einrichtung der Arbeitsstätte.
- Physikalische, chemische und biologische Einwirkungen.
- Verfahren, Abläufe und Arbeitszeiten.
- Die Qualifikation und Unterweisung der Mitarbeiter.
- Der Einsatz von Arbeitsstoffen, Maschinen, Geräten und Anlagen.
- Wirksame und effiziente Schutzmaßnahmen.
- Identifikation von Gefährdungen und Risiken.
- Minimierung und Begrenzung von Ausfallzeiten.
- Erfüllung gesetzlicher Anforderungen.
- Einrichtung und Gestaltung des Arbeitsplatzes
- Biologische, chemische und physikalische Einflüsse
- Auswahl, Gestaltung und Einsatz von Arbeitsmitteln
- Gestaltung von Arbeitszeiten, Produktionsprozessen, Interaktion
- Unterweisung und Qualifizierung der Mitarbeiter
- Psychische Belastungen am Arbeitsplatz
Jeder Unternehmer ist verpflichtet Betriebsanweisungen zu erstellen. Sie bedürfen der Schriftform. Diese Pflicht ergibt sich aus unterschiedlichen Gesetzen und Verordnungen wie § 4 Arbeitsschutzgesetz, § 9 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz, § 12 Abs.1 Arbeitsschutzgesetz, § 9 Betriebssicherheitsverordnung, § 2 Abs.1 Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1,) sowie § 14 Gefahrstoffverordnung.
Die Beschäftigten müssen Betriebsanweisungen grundsätzlich einhalten, soweit sie nicht erkennbar gegen Sicherheit und Gesundheit gerichtet sind.
Der Zweck der Gefährdungsbeurteilung ist es, Gefährdungen zu erkennen und zu beseitigen, bevor sie zu einer Gefahr oder einem Gesundheitsrisiko werden. Diese Beurteilung ist der erste Schritt zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Arbeitsplatz.
Eine wichtige Form der Gefährdungsbeurteilung stellt darüber hinaus die Analyse der psychischen Belastungsfaktoren dar. In diesem Zusammenhang ist seit dem 01.01.2014 jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, psychische Belastungsfaktoren in die Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen!
Nach den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) haben Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, eine Dokumentationspflicht. Nach diesem Gesetz muss der Arbeitgeber über Unterlagen verfügen, die das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung dokumentieren. Darüber hinaus muss die Dokumentation erfolgen. Darin muss enthalten sein, mit welchen Schritten und Maßnahmen der Arbeitsschutz sichergestellt wird und zu welchem Ergebnis man in ihrer Überprüfung gekommen ist.
Zur Umsetzung der Ergebnisse der Risikobewertung in die betriebliche Praxis müssen die identifizierten Risiken zunächst priorisiert werden. Dann werden die entsprechenden Schutzmaßnahmen entwickelt und in Betriebsanweisungen festgehalten. Diese Anweisungen werden dann an die Mitarbeiter weitergegeben und bei Bedarf werden weitere Schulungen organisiert. Regelmäßige Überprüfungen und Bewertungen stellen sicher, dass die Maßnahmen wirksam bleiben und bei Bedarf angepasst werden. Kontinuierliche Kommunikation und das Engagement der Geschäftsleitung sind ebenfalls entscheidend, um eine Kultur der Arbeitssicherheit zu fördern und das Risiko von Unfällen am Arbeitsplatz langfristig zu minimieren.
In §3 Abs. 3 Satz 3 der BetrSichV ist festgelegt, dass die Gefährdungsbeurteilung ausschließlich von fachkundigen Personen (i.S.d. §2(5)BetrSichV) durchgeführt werden darf.
Heißt das, dass die Gefährdungsbeurteilung ab sofort nur noch von Fachkräften für Arbeitssicherheit (oder gleichwertige Qualifikation) durchgeführt werden darf? Wer ist dann verantwortlich für die Richtigkeit der Gefährdungsbeurteilung?
Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz und der berufsgenossenschaftlichen DGUV-Vorschrift 1 ist letztlich der Arbeitgeber verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten am Arbeitsplatz zu sorgen. Wichtigstes Instrument zur Umsetzung dieser Verpflichtung ist die Gefährdungsbeurteilung. Die Gefährdungsbeurteilung kann vom Arbeitgeber selbst vorgenommen werden oder durch zuverlässige und kompetente Personen erfolgen, die gesondert beauftragt werden. Eine Beauftragung muss in schriftlicher Form erfolgen. Die rechtliche Verantwortung für die Beurteilung bleibt aber in jedem Fall beim Arbeitgeber. Er ist verpflichtet, die Durchführung zu kontrollieren.
Durch unsere kompetente Beratung rund um das Thema Sicherheit und Arbeitsschutz, unterstützen wir Sie bei der Optimierung Ihres Arbeitsschutzmanagements und der Unfallverhütung. Unsere Beurteilung berücksichtigt alle Arbeiten, Tätigkeiten, Arbeitsabläufe und Elemente der Arbeitsplatzgestaltung. Aus den Ergebnissen unserer Beurteilung werden geeignete Arbeitsschutzmaßnahmen abgeleitet und entwickelt. Die Wirksamkeit dieser Maßnahmen muss regelmäßig überprüft werden.
Die Spezialisten von ProSafeCon stellen sicher, dass Ihre Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisungen allen relevanten Vorschriften zum Arbeitsschutz entsprechen. Das gibt Ihnen nicht nur Rechtssicherheit gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaften und Versicherern, sondern auch die Chance, Ihren internen Verbesserungsprozess auf dem Weg zu mehr Erfolg deutlich voranzutreiben.
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