- 1.Gesetzliche Grundlagen (ArbSchG, DGUV Vorschrift 1)
- 2.Vom Einstieg zur Routine: Grundlagen der Unterweisungspflicht
- 3.Terminierung und zeitliche Vorgaben der Unterweisung
- 4.Praktische Umsetzung: Vom Wissen zum Können
- 5.Unterweisung Arbeitsschutz: Moderne vs. klassische Methoden
- 6.Verantwortlichkeiten bei der Unterweisung im Betrieb für Unternehmer und Unternehmerinnen
- 7.Anforderungsprofil der unterweisenden Person
- 8.Rechtssichere Dokumentation von Unterweisungen
- 9.Versäumte Unterweisungen von Unternehmen: Pflichten und Konsequenzen
Die zentralen Elemente eines gesunden Arbeitsumfeldes sind Arbeitsschutz und betriebliche Sicherheit. Gesetzlich vorgeschriebene Unterweisungen spielen hierbei eine Schlüsselrolle für den Schutz der Beschäftigten. Das Arbeitsschutzgesetz und die DGUV Vorschrift 1 bilden den rechtlichen Rahmen für diese wichtigen Maßnahmen.
Von der Erstunterweisung bis zur regelmäßigen Folgeunterweisung, von klassischen Präsenzschulungen bis zu modernen digitalen Formaten – die Vermittlung von Informationen zu Arbeitsschutzwissen entwickelt sich stetig weiter. Der praktische Nutzen für die Mitarbeitenden steht dabei immer im Vordergrund.
Dieser Leitfaden gibt einen kompakten Überblick über die wichtigsten Grundlagen und Fakten zur Arbeitsschutzunterweisung. Er zeigt unter anderem auf, wie Unternehmen ihre Unterweisungspflicht rechtssicher und effektiv erfüllen können.
Gesetzliche Grundlagen (ArbSchG, DGUV Vorschrift 1)
Der Paragraph 12 Arbeitsschutzgesetz
Die rechtliche Basis für Arbeitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz bildet der Paragraph 12 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) im Tandem mit der DGUV Vorschrift 1. In beiden wird festgelegt, dass der Unternehmer oder die jeweilige Unternehmerin für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten verantwortlich sind. Speziell das ArbSchG schreibt vor, dass Gefährdungsbeurteilungen vollzogen und entsprechende Schutzmaßnahmen zur Unterstützung umgesetzt werden.
DGUV Vorschrift 1
Bei der DGUV werden die Grundsätze der Prävention konkretisiert. Sie regelt die praktische Durchführung von Arbeitsschutzunterweisungen. Hierbei müssen den Mitarbeitern Gefährdungen, Verhalten und Sicherheitsmaßnahmen mit entsprechenden Informationen nahegebracht werden.
Die Unterweisung muss an der Arbeit während der Arbeitsstunden stattfinden. Auch muss die Unterweisung bei der Einführung neuer Arbeitsmittel oder nach Unfällen wiederholt werden. Hierbei ist eine schriftliche Dokumentation gesetzlich vorgeschrieben.
Vom Einstieg zur Routine: Grundlagen der Unterweisungspflicht
Die gesetzliche Unterweisungspflicht geht bereits am ersten Arbeitstag mit der Erstunterweisung neuer Mitarbeiter los. Hierbei müssen grundlegende Arbeitsschutzmaßnahmen und das richtige Verhalten am Arbeitsplatz vermittelt werden.
Die Grundsätze der Prävention sind Arbeitssicherheitsgesetz und die DGUV Vorschrift 1. Sie bestimmen, dass Unternehmer regelmäßige Folgeunterweisungen während der Arbeitszeit für ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen durchführen müssen. Diese bauen auf der Gefährdungsbeurteilung auf, und es müssen spezifische Unterweisungsthemen wie Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Erste Hilfe bei einem Arbeitsunfall behandelt werden. Es bedarf auch einer angemessenen Dokumentation der Durchführung, und es muss sichergestellt werden, dass alle Mitarbeiterinnen die Inhalte verstanden haben.
Terminierung und zeitliche Vorgaben der Unterweisung
Wie oft und wann muss eine Unterweisung auf Arbeitssicherheit durchgeführt werden? Laut Arbeitssicherheitsgesetz muss diese bei Arbeitsbeginn und danach mindestens jährlich durchgeführt werden. Hierfür muss die Arbeitszeit ausreichend und angemessen zur Verfügung stehen. Bei der Einführung neuer Arbeitsmittel, veränderten Risiken oder nach Unfällen sind zusätzliche anlassbezogene Unterweisungen erforderlich. Hierbei hat der Arbeitgeber die individuellen Voraussetzungen der Beschäftigten zu berücksichtigen.
Für bestimmte Tätigkeiten oder Arbeitsbereiche können auch kürzere Unterweisungsintervalle vonnöten sein. Wichtig bei der zeitlichen Planung: Die Aufnahmefähigkeit der Mitarbeitenden sollte berücksichtigt und genügend Raum für Fragen und praktische Übungen gegeben werden.
Praktische Umsetzung: Vom Wissen zum Können
Was macht eine wirksame Arbeitsschutzunterweisung aus? Sie verbindet theoretisches Wissen mit praktischen Übungen am Arbeitsplatz. Die Mitarbeitenden lernen dabei den sicheren Umgang mit Arbeitsmitteln und dem korrekten Verhalten bei Gefährdungen direkt an ihrem Tätigkeitsort. Die Gefährdungsbeurteilung bildet hierbei das Fundament für praxisnahe Unterweisungsthemen.
Mithilfe von praktischen Demonstrationen, wie zum Beispiel die Handhabung von Schutzausrüstung oder Erste-Hilfe-Maßnahmen bei einem Unfall, wird das theoretische Wissen gefestigt. Dabei sollte die Durchführung interaktiv gestaltet sein. So wird den Beschäftigten die Möglichkeit gegeben, Arbeitsschutzmaßnahmen unter Anleitung zu üben. Das unterstützt nicht nur das Verständnis, sondern auch die Akzeptanz der Sicherheitsmaßnahmen im Arbeitsalltag.
Unterweisung Arbeitsschutz: Moderne vs. klassische Methoden
Im Gegensatz zur traditionellen persönlichen Unterweisung der Beschäftigten am Arbeitsplatz durch Vorgesetzte werden bei modernen Methoden E-Learning-Plattformen und interaktive Medien verwendet. Das Arbeitssicherheitsgesetz erlaubt beide Varianten. Das gilt allerdings nur, solange die Vermittlung der Sicherheitsmaßnahmen und Verhaltensweisen effektiv ist.
Der Vorteil der digitalen Unterweisung der Beschäftigten? Sie bietet eine flexible Zeitgestaltung und kann das jeweilige Thema zum Arbeitsschutz standardisieren. Der Nachteil dieser Unterweisung ist allerdings, dass sie den direkten Praxisbezug erschweren. Daher hat sich eine Kombination beider Methoden als besonders wirksam erwiesen. So können grundlegende Themen digital vermittelt werden, während praktische Übungen und spezifische Gefährdungen vor Ort behandelt werden.
Verantwortlichkeiten bei der Unterweisung im Betrieb für Unternehmer und Unternehmerinnen
Laut des Arbeitssicherheitsgesetzes trägt der Unternehmer die Hauptverantwortung für die Durchführung der Arbeitsschutzunterweisungen der Beschäftigten. Diese können diese Pflicht an fachkundige Vorgesetzte oder Experten für Arbeitssicherheit delegieren. Eine wichtige Voraussetzung hierbei ist, dass die Unterweisenden über ausreichende Fachkenntnisse und Erfahrung verfügen, um Gefährdungen zu erkennen und Schutzmaßnahmen zu vermitteln.
Anforderungsprofil der unterweisenden Person
Laut DGUV Vorschrift 1 muss sich die unterweisende Person gut im Thema auskennen und gründliche Fachkenntnisse im Arbeitsschutz und der jeweiligen Tätigkeit besitzen. Die Vorgesetzten oder Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen Gefährdungen erkennen und Informationen zu Sicherheitsmaßnahmen verständlich vermitteln können. Aktuelle Kenntnisse der Gefährdungsbeurteilung je nach Tätigkeiten und eine rechtliche Basis zum Arbeitsschutz gehören hierbei zur Qualifikation.
Des Weiteren sind pädagogische Fähigkeiten wichtig, um den Mitarbeitenden Unterweisungsthemen nah an der Praxis vermitteln zu können. Um die Kompetenzen im Gesundheitsschutz auf dem aktuellen Stand zu halten, muss die unterweisende Person regelmäßige Fortbildungen besuchen.
Sie haben keine eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit? Gerne unterstützen wie Sie als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit dabei, Ihre gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf die Arbeitssicherheit im Betrieb zu erfüllen.
Rechtssichere Dokumentation von Unterweisungen
Für alle Arbeitsschutzunterweisungen erfordert das Arbeitssicherheitsgesetz eine schriftliche Dokumentation. Ein solcher Nachweis muss Datum, Teilnehmende, Unterweisungsthemen und Name der unterweisenden Person beinhalten. Die Basis der dokumentierten Inhalte ist hierbei die Gefährdungsbeurteilung.
Bei digitalen Unterweisungen sind auch elektronische Nachweise zugelassen. Das trifft aber nur zu, wenn sie auch fälschungssicher sind. Mit der Unterschrift der Beschäftigten bestätigen diese das Verständnis der vermittelten Schutzmaßnahmen und Verhaltensweisen.
Die Dokumentation der Unterweisung muss mindestens zwei Jahre aufbewahrt und je nach Bedarf der Berufsgenossenschaft vorgelegt werden können. Bei Unfällen fungieren sie als wichtiger Nachweis der erfüllten Unterweisungspflicht.
Versäumte Unterweisungen von Unternehmen: Pflichten und Konsequenzen
Werden Arbeitsschutzunterweisungen versäumt, verstößt das gegen das Arbeitsschutzgesetz und kann im weiteren Verlauf zu rechtlichen Konsequenzen führen. In einem solchen Fall muss der Arbeitgeber verhinderte Beschäftigte zeitnah nachschulen und dies dokumentieren. Kommt es zu Arbeitsunfällen ohne vorherige Unterweisung, drohen dem Unternehmen Bußgelder und versicherungsrechtliche Konsequenzen auch für die entsprechenden Versicherten.
Die Berufsgenossenschaft kann die Zahlung von Leistungen verweigern, wenn Pflichtunterweisungen fehlen. Beschäftigte haben ein Recht auf Nachholung versäumter Unterweisungen während der Arbeitsdauer. Es können bei häufigem unentschuldigtem Fernbleiben von Pflichtunterweisungen auch arbeitsrechtliche Maßnahmen folgen. In diesem Zusammenhang schützt eine gute Dokumentation der Unterweisungsversuche Unternehmen vor rechtlichen Problemen.
Unterweisungsverantwortung bei temporären Arbeitskräften
Nach dem Arbeitsschutzgesetz teilt sich die Unterweisungspflicht das Zeitarbeitsunternehmen mit dem Einsatzbetrieb. Hierbei vermittelt das Zeitarbeitsunternehmen zentrale Arbeitsschutzthemen und allgemeine Verhaltensweisen.
Auf der anderen Seite muss der Einsatzbetrieb die arbeitsplatzbezogene Unterweisung durchführen. Letztere umfasst die spezifischen Gefährdungen, Sicherheitsmaßnahmen und Arbeitsmittel. Auch hier erfolgt die Durchführung während der Arbeitszeit vor Aufnahme der Tätigkeit oder Arbeiten.
Besondere Unterweisungspflichten bei Schwangeren, Jugendlichen und neuen Arbeitsplätzen
Das Arbeitsschutzgesetz legt bei besonderen Beschäftigtengruppen spezifische Unterweisungspflichten fest. So muss die Unterweisung bei Schwangeren besondere Gefährdungen und angepasste Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz berücksichtigen.
Und Jugendliche benötigen laut Jugendarbeitsschutzgesetz eine intensivere Arbeitsschutzunterweisung mit häufigeren Wiederholungen. Der Fokus sollte hier besonders auf altersgerechten Verhaltensweisen liegen.
Bei neuen Arbeitsplätzen oder der Einführung neuer Arbeitsmittel ist eine umfassende Erstunterweisung erforderlich. Diese muss alle tätigkeitsbezogenen Gefährdungen und Sicherheitsmaßnahmen abdecken.
Unterweisung bei Telearbeit/Homeoffice
Die gleichen gesetzlichen Grundlagen für die Arbeitsschutzunterweisung wie im Betrieb gelten auch für die Unterweisung bezüglich des Homeoffices. Hier muss der Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung auf die besonderen Bedingungen der Telearbeit ausrichten. Für Sicherheitsmaßnahmen im häuslichen Umfeld eignen sich digitale Unterweisungsformate besonders gut.
Zu den wichtigen Themen gehören die ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitszeitregelungen und psychische Belastungen. Die Dokumentation erfolgt elektronisch, muss aber genauso rechtssicher sein wie bei Präsenzunterweisungen. Die Unterweisung kann durch eine virtuelle Begehung des häuslichen Arbeitsplatzes ergänzt werden.
Sprachbarrieren und Verständnissicherung
Bei den Unterweisungen muss der Arbeitgeber sicherstellen, dass alle Beschäftigten die Inhalte vollständig verstehen. Es empfiehlt sich, bei Sprachbarrieren mehrsprachige Unterweisungsmaterialien und visuelle Hilfsmittel zu verwenden. Zudem können Dolmetscher oder muttersprachliche Kollegen die Vermittlung von Sicherheitsmaßnahmen unterstützen.
Um die Inhalte und das jeweilige Thema besser zu verinnerlichen und eine Verständnissicherung zu erreichen, sollten Übungen nah an der Praxis durchgeführt werden und das Stellen von Rückfragen möglich sein. Bei der Dokumentation muss das tatsächliche Verstehen der Arbeitsschutzmaßnahmen bestätigt werden. Digitale Unterweisungstools mit Übersetzungsfunktionen sind hierbei eine Chance und erleichtern die mehrsprachige Wissensvermittlung.
Quellen: