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Erstunterweisung neuer Mitarbeiter: Inhalte, Ablauf und Bedeutung

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Die Erstunterweisung neuer Mitarbeiter ist ein entscheidender Schritt, um sicherzustellen, dass sie sich in ihrem neuen Arbeitsumfeld zurechtfinden und ihre Aufgaben effektiv erfüllen können. Zentraler Bestandteil der Erstunterweisung sind die Sicherheitsrichtlinien und Arbeitsvorschriften. In diesem Artikel wollen wir auf die Bedeutung der Erstunterweisung neuer Mitarbeiter für die Arbeitssicherheit eingehen und Ihnen praktische Tipps rund um die Unterweisung an die Hand geben.

Die Plicht zur Erstunterweisung neuer Mitarbeiter

Für neue Mitarbeiter ist in Deutschland eine Erstunterweisung vorgeschrieben. Das bedeutet, dass die Beschäftigten vor Aufnahme ihrer Tätigkeit lernen, wie sie sich verhalten müssen, um am Arbeitsplatz sicher und gesund zu bleiben. Die Arbeitgeber sind dazu nach § 12 des Arbeitsschutzgesetzes verpflichtet. Dieser besagt folgendes: „Die Unterweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen.“ Die Unterweisung soll Arbeitsunfälle vermeiden und Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Unternehmens schützen.

Neue Mitarbeiter müssen also über potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz informiert werden und darüber, wie diese vermieden werden können. Dies beinhaltet nicht nur physische Sicherheitsmaßnahmen, sondern auch den Umgang mit sensiblen Daten und anderen Unternehmensressourcen.

Die Erstunterweisung ist nicht nur ein rechtlicher Schritt, sondern ein wesentlicher Bestandteil, um sicherzustellen, dass neue Mitarbeiter die notwendigen Informationen, Fähigkeiten und das Verständnis erhalten, um erfolgreich in ihrem neuen Arbeitsumfeld zu agieren. Es ist der Grundstein für ihre Integration und ihren Erfolg im Unternehmen.

Die Unternehmen können die Unterweisungen an die jeweiligen Aufgaben und betrieblichen Gegebenheiten anpassen. Die Einzelheiten sollten die Führungskräfte gemeinsam mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt abstimmen.

Wer ist für die Erstunterweisung verantwortlich?

Sicherheitsunterweisungen gehören immer zu den Pflichten des Arbeitgebers. Häufig kennt der Arbeitgeber jedoch nicht die spezifischen Gefährdungen einer Abteilung oder eines Arbeitsplatzes. Deshalb ist es sinnvoll, die Erstunterweisung an Führungskräfte zu delegieren – zum Beispiel an den Abteilungs-, Team- oder Gruppenleiter. Diese werden von Fachkräften für Arbeitssicherheit im Betrieb und Betriebsärzten unterstützt.

Als kompetenter Partner für Sicherheits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz wollen wir Sicherheit in Ihr Unternehmen bringen.

Wir unterstützen Unternehmen aus verschiedenen Branchen als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit und geben auch Ihnen gerne Unterweisungshilfe an die Hand.

Was sind die Inhalte der Erstunterweisung neuer Mitarbeiter?

Die Mitarbeiterunterweisung von neuen Beschäftigten besteht aus zwei Teilen. Im ersten Teil werden allgemeine Themen behandelt, die allgemein dem Schutz und der Vermeidung von Gefahren im Arbeitsalltag dienen. Grundsätzliche Verhaltensregeln und verbindliche Maßnahmen bei Notfällen sollten geschult und den neuen Mitarbeitern nahegebracht werden.

Der zweite Teil soll die neuen Mitarbeiter auch in arbeitsplatzspezifischen Themen unterweisen. Diese wählt der Arbeitgeber oder Vorgesetzte letztlich selbst aus. Sie legen fest, welche Inhalte im Unternehmen oder für die auszuführende Tätigkeit relevant oder notwendig sind.

Im 1. Teil der Erstunterweisung für neue Mitarbeiter müssen unter anderem folgende Themen des Arbeitsschutzes behandelt werden:

  • sofortige lebensrettende Maßnahmen
  • Flucht- und Rettungswege im Betrieb
  • Verhalten im Brandfall
  • Allgemeine Verhaltensregeln
  • Sauberkeit und Ordnung am Arbeitsplatz

Der 2. Teil (arbeitsplatzspezifische Unterweisungen) kann u.a. folgende Schwerpunkte enthalten:

  • Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung
  • sicheres und hygienisches Arbeiten
  • Umgang mit Gefahrstoffen
  • Benutzung von Kraftfahrzeugen bei der Arbeit
  • Umgang mit Arbeitsmitteln, Geräten oder technischen Anlagen

Arbeitgeber sollten darüber hinaus immer auf ihre Mitarbeiter eingehen und die Arbeitsvorgänge genau im Auge behalten. Dadurch können sie jederzeit einen eventuellen Nachholbedarf erkennen und relevante Unterweisungsinhalte ergänzen bzw. aktualisieren.

Dokumentation der Unterweisung durch den Arbeitgeber

Die Durchführung der Mitarbeiterunterweisung muss immer revisionssicher dokumentiert werden.

Wichtig hierbei:

  • Inhalt der Unterweisung
  • Datum der Unterweisung
  • Name des Unterweisenden
  • Namen und Unterschriften der unterwiesenen Personen

Der Arbeitgeber sollte diese Unterlagen mindestens zwei Jahre lang aufbewahren, um die Einhaltung seiner gesetzlichen Sorgfaltspflicht jederzeit nachweisen zu können.

Ort der Erstunterweisung

Die Erstunterweisung für Mitarbeiter bei einer Neueinstellung kann ortsungebunden durchgeführt werden. Das bedeutet, dass die Erstausbildung in Besprechungsräumen, direkt am Arbeitsplatz oder online durchgeführt werden kann.

Die verschiedenen Inhalte können einzeln oder in zusammengefasster Form vermittelt werden. Zu beachten ist, dass die Unterweisungen mindestens einmal im Jahr durchgeführt und dokumentiert werden müssen. Für minderjährige Neuzugänge müssen diese sogar mindestens alle sechs Monate wiederholt werden.

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