0211 540 142 80
7 Handlungsschritte zur Gefährdungsbeurteilung als Sifa | ProSafeCon
de
7 Handlungsschritte zur Gefährdungsbeurteilung als Sifa | ProSafeCon
Deutsch
Home Blog 7 Handlungsschritte zur Gefährdungsbeurteilung als Sifa

7 Handlungsschritte zur Gefährdungsbeurteilung als Sifa

4,7/5
Laut 28+ Google Bewertungen

Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage für alle Maßnahmen im Bereich der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Der Gesetzgeber hat klar geregelt, wer für die Gefährdungsbeurteilung verantwortlich ist: Unternehmer sind für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und die folgenden Schritte verantwortlich.

Welche sind die 7 Handlungsschritte als Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)?

Die Handlungsschritte zur Gefährdungsbeurteilung lauten folgendermaßen:

  1. Analyse
  2. Beurteilung
  3. Setzen von Schutzzielen
  4. Entwicklung von Alternativen
  5. Auswahl der Lösung
  6. Durchsetzung und Umsetzung der Lösung
  7. Kontrolle der Wirksamkeit und ggf. Neuanalyse

Die einzelnen Handlungsschritte zur Gefährdungsbeurteilung im Detail

1. Analyse: Systematisches Entdecken von Gefahrenquellen und Gefährdungen

Die Analyse nutzt Methoden und Werkzeuge, um vorausschauend oder reflektierend zu ermitteln, welche Bedingungen des Arbeitsprozesses sich auf den Menschen mit seinen individuellen Leistungsvoraussetzungen auswirken können und in welchem Zusammenhang es zu einem Zusammentreffen dieser Faktoren, ihrer Quellen und potenziell gefährlichen oder förderlichen Bedingungen kommen kann. Diese Analyse gibt Aufschluss darüber, inwieweit Potenziale und Defizite vorhanden sind und legt die Grundlage für die Beurteilung.

Notieren Sie hier wertfrei die Gefahren und Risiken, die auftreten können.

2. Beurteilung: Welche Risikofaktoren können Unfälle oder Gesundheitsgefahren verursachen?

Die Beurteilung berücksichtigt die Eintrittswahrscheinlichkeit und auch den Schweregrad des Zusammenwirkens der durch die Analyse identifizierten Faktoren, der Menschen und der zusätzlich wirkenden Bedingungen. Die Beurteilung identifiziert selektiv die Gefahren, die eine konkrete Gefahr oder ein konkretes Risiko darstellen. Sie schließt diejenigen aus, die eine sehr geringe Gefahr darstellen. Sie ermöglicht auch die Bestimmung einer Rangfolge der Gefahren. Auf dieser Grundlage können dann die Ziele festgelegt werden.

Schreiben Sie die Gefahren auf.

3. Setzen von Schutzzielen: Was muss geschehen?

Im Rahmen der Zielfestlegung müssen auf der Grundlage der Gefährdungen und ihrer Eintrittswahrscheinlichkeiten Zielzustände festgelegt werden. Diese ermöglichen es, bei der Durchführung der Arbeiten ein akzeptables oder zumindest tolerierbares Gefährdungsniveau zu erreichen. Dabei können auch Punkte als Zielvorgaben festgelegt werden, die die Gefährdungen (z.B. beim Heben von Paketen) durch Förderung der Ressourcen der Mitarbeiter (z.B. Körperkraft) reduzieren. Eine restriktive Zielsetzung ist nicht immer die optimale Zielsetzung. Sie kann auch die Entwicklung von Alternativlösungen behindern.

Halten Sie den Sicherheitszustand fest, den Sie erreichen möchten.

4. Entwicklung von Alternativen: Was sind die möglichen Lösungen?

In diesem Schritt bringt die Sifa ihr Fachwissen ein und koordiniert gegebenenfalls externe Parteien und Spezialisten aus den eigenen Reihen. So wird ein möglichst umfassender Überblick über mögliche Alternativlösungen gewonnen. Auch hier sind Recherchen erforderlich. Denn in den Veröffentlichungen der Berufsgenossenschaften oder Unfallversicherer finden Sie beispielsweise eine Vielzahl möglicher Lösungen. Darüber hinaus können auch andere Sifa ihre Erfahrungen auf diesem Gebiet einbringen. Nur auf der Grundlage möglichst umfassender Alternativen kann eine hilfreiche und nachhaltig wertvolle Auswahl einer Lösung getroffen werden.

Halten Sie die möglichen Lösungen fest, mit denen die Schutzziele erreicht werden können. Technische Lösungen (T) – Organisatorische Lösungen (O) – Personenbezogene Lösungen (P) sind möglich. Führen Sie in diesem Stadium noch keine Bewertung durch.

5. Auswahl der Lösung: Wie beurteilen Sie die Lösungsmöglichkeiten?

Die Bewertung der Alternativen und die Auswahl der Lösung basiert zum einen auf dem Vergleich mit dem gewählten Ziel, aber auch auf der Sichtweise des Unternehmers, insbesondere im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit. Aus Sicht der Sifa sollten finanzielle Erwägungen keine Rolle spielen. Einfühlungsvermögen in die wirtschaftlichen Gesichtspunkte hilft jedoch, eine geeignete und nachhaltige Lösung zu finden, die auch angemessen finanziert und umgesetzt werden kann.

Evaluieren Sie die denkbaren Lösungen und entscheiden Sie sich. Protokollieren Sie Ihre Bewertung der verschiedenen Lösungen in wenigen Worten. Beachten Sie die Hierarchie der möglichen Maßnahmen (technisch, organisatorisch, personenbezogen).

6. Durchsetzung und Umsetzung der Lösung: Wie sieht die konkrete Umsetzung aus?

Bei der Durchsetzung der gewählten Lösung muss die Sifa sicherstellen, dass die spezifischen Ziele erreicht und die Maßnahmen in der geplanten Weise umgesetzt werden. Wenn die Maßnahmen eingehalten werden oder wenn sie korrekt umgesetzt oder installiert werden, kann anschließend eine Wirkungskontrolle durchgeführt werden.

Schreiben Sie genau auf, was eingesetzt werden muss und/oder was passieren soll.

7. Kontrolle der Wirksamkeit: Welche Kontrollen sind geplant?

Hier muss die Sifa nun feststellen, ob eine ausreichend nachhaltige Verbesserung im Betrieb eingetreten ist und ob die Bedingungen in ausreichendem Maße verbessert wurden. Wenn dies nicht der Fall ist, ist eine tiefergehende Analyse und eine erneute Überprüfung erforderlich. Andernfalls müssen selbst im Falle erfolgreicher Veränderungen und Verbesserungen Schlussfolgerungen gezogen werden, die sich auf andere Bereiche oder Arbeitsplätze und Systeme übertragen lassen, z.B. als Analogien.

Schreiben Sie auf, was kontrolliert werden soll.

Mit unserer fachkundigen Beratung zu allen Aspekten der Sicherheit und des Arbeitsschutzes unterstützen wir Sie bei der Optimierung Ihres Arbeitsschutzmanagements und der Unfallverhütung.

Unsere Experten von ProSafeCon sorgen dafür, dass Ihre Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen mit allen relevanten Vorschriften übereinstimmen. Mit uns als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit  erhalten Sie nicht nur Rechtssicherheit gegenüber Behörden, Berufsgenossenschaften und Versicherern. Sie haben auch die Chance, Ihren internen Verbesserungsprozess auf dem Weg zu mehr Erfolg deutlich voranzutreiben.

Rufen Sie uns gerne an!

Sie wollen auch andere Leute schlau machen? Dann gleich teilen!

Ähnliche Artikel

5 Jahre voller Einsatz: ProSafeCon feiert Jubiläum
2024 ist für uns ein besonderes Jahr, denn ProSafeCon wird 5! Wir freuen uns, gemeinsam mit unseren Kunden Jubiläum zu feiern!
ProSafeCon erhält Zertifizierung nach ISO 9001
ProSafeCon hat die ISO 9001 Zertifizierung erhalten. Wir freuen uns darauf, unseren Kunden weiterhin erstklassige Dienstleistungen anzubieten
Wegeunfall - was tun? Das müssen Arbeitgeber wissen
Wann ist ein Unfall ein Wegeunfall und was ist in diesem Fall zu tun? Erfahren Sie alles, was Arbeitgeber wissen müssen!
7 Handlungsschritte zur Gefährdungsbeurteilung als Sifa | ProSafeCon

Sie möchten ein Angebot? Sie haben Fragen?

Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten und wir melden uns bei Ihnen!

*“ zeigt erforderliche Felder an

Untitled*