Home Blog Arbeitsschutz: Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

Arbeitsschutz: Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

4,7/5
Laut 28+ Google Bewertungen

Bei Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz geht es darum, Risiken sinnvoll zu managen, um Mitarbeiter und Unternehmen zu schützen. Ein gutes Management von Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zeichnet sich durch eine starke Führung aus, die Ihre Manager, Arbeitnehmer, Lieferanten, Auftragnehmer und Kunden einbezieht. In einem globalen Kontext sind Gesundheit und Sicherheit auch ein wesentlicher Bestandteil der Bewegung für eine nachhaltige Entwicklung.

Die Bedeutung von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz ist unbestreitbar – der Schutz von Arbeitnehmern, Besuchern und Kunden vor Schaden zu bewahren sollte für alle Unternehmen Priorität haben. Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Krankheiten schaden nicht nur den Menschen, sondern können auch die Arbeitsmoral der Mitarbeiter beeinträchtigen, den Ruf Ihrer Marke schädigen und Ihr Unternehmen viel Geld kosten.

Die Gewährleistung von Gesundheit und Sicherheit ist jedoch eine große Aufgabe, und wenn es darum geht zu entscheiden, wer dafür verantwortlich ist, schiebt man die Verantwortung gerne auf andere ab. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige rund um das Thema Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und wer dafür Verantwortung trägt.

Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit

Sicherheit am Arbeitsplatz hat unterschiedliche Komponenten – vom Brandschutz über Schutz vor Lärm am Arbeitsplatz bis hin zur Arbeitsorganisation – im Wesentlichen geht es beim Arbeitsschutz um diese drei Punkte:

  • Verhinderung von Arbeitsunfällen
  • Vermeidung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren
  • Arbeit menschengerecht gestalten

Wer an Unfälle und Gesundheitsgefahren denkt, denkt vielleicht zuerst an die Arbeit auf einer Baustelle oder den Umgang mit gefährlichen Stoffen und Maschinen. Aber alle drei Themen spielen auch im Büro eine wesentliche Rolle für die Arbeitssicherheit. Das Spektrum ist breit gefächert – es
umfasst die psychische Belastung der Beschäftigten ebenso wie das Büro selbst und seine Ausstattung.
Nicht nur die eigentliche Arbeit selbst kann Stress verursachen, zum Beispiel weil die Arbeitsbelastung dauerhaft zu hoch ist. Sondern auch Lärm oder zum Beispiel ein falsch eingestellter Monitor, der bei der Bildschirmarbeit auf Dauer Kopfschmerzen verursacht. Die Arbeitsstättenverordnung regelt, welche Mindestanforderungen Sie als Arbeitgeber einhalten müssen, um gute Bedingungen zu schaffen. Der erste Schritt bei der Umsetzung ist eine sogenannte Gefährdungsbeurteilung.

Mit Hilfe einer Gefährdungsbeurteilung können Sie:

  • Gefährdungspotenziale im Rahmen Ihrer Arbeit erkennen
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen und Krankheiten einleiten
  • Mitarbeiter angemessen schulen bzw. schulen lassen
  • eine Überprüfung der Sicherheit am Arbeitsplatz ermöglichen

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Sie als Arbeitgeber sogar zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung – inklusive Dokumentation.

Für die Erstellung und Ableitung der entsprechenden Betriebsanweisungen braucht es Erfahrung.
Außerdem kann es äußerst zeitintensiv sein. Wir unterstützen Sie deshalb bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und nehmen Ihnen Aufgaben ab.
Auch interessant: Erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen müssen.

Rechtsgrundlage für Sicherheit am Arbeitsplatz

Das Arbeitsschutzgesetz

Die Grundprinzipien des Arbeitsschutzes sind ein Thema, das in jedem Unternehmen eine wichtige Rolle spielt. Die Arbeitgeber tragen eine große Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten. Der Staat hat im Arbeitssicherheitsgesetz grundlegende Anforderungen an den Arbeitsschutz festgelegt. Es regelt unter anderem, welche Anforderungen Unternehmen in Bezug auf Brandschutz (organisatorischer Brandschutz) und Erste Hilfe erfüllen müssen – dazu gehört zum Beispiel, dass Büros mit mindestens zwei versicherten Mitarbeitern auch einen ausgebildeten Ersthelfer haben müssen.

DGUV-Vorschriften

Die Vorschriften der DGUV konkretisieren viele staatliche Regelungen zum Arbeitsschutz und enthalten Unfallverhütungsvorschriften und Durchführungsverordnungen, die auch Sie und Ihre Mitarbeiter kennen und beachten müssen. Schließlich ist ein effektiver Arbeitsschutz in unser aller Interesse – denn wenn ein Mitarbeiter durch einen Unfall ausfällt, kann das ein Unternehmen schnell 300 bis 500 Euro im Durchschnitt kosten. Und das pro Tag.

Organisation für den Notfall

Die besten Arbeitsschutzmaßnahmen garantieren nicht, dass Unfälle für immer ausbleiben. Aber zum einen verringern sie das Risiko und die Gefährdungen enorm. Und zum anderen sind Sie optimal auf den schlimmsten Fall vorbereitet. Zur Arbeitssicherheit gehört auch die betriebliche Notfallorganisation mit diesen Säulen:

  • Erste Hilfe
  • Brandschutz

Verlässliches Wissen in diesen Bereichen ist das A und O im Notfall. Deshalb gibt es aus gutem Grund eine jährliche Unterweisungspflicht.

Sicherheit am Arbeitsplatz Beispiele: Beitrag der Arbeitnehmer zum Arbeitsschutz

Neben dem Arbeitgeber sind es vor allem die Arbeitnehmer, die zu mehr Sicherheit am Arbeitsplatz beitragen können (und müssen!). Arbeitnehmer haben zwar nicht so viele Pflichten wie Arbeitgeber, aber dennoch sind sie verpflichtet, für ihre eigene Sicherheit und Gesundheit und die anderer Personen, die von ihren Handlungen bei der Arbeit betroffen sein könnten, zu sorgen.
Auch die Arbeitnehmer sind für Gesundheit und Sicherheit verantwortlich, denn ohne ihre Mitwirkung wären die Unternehmen nicht in der Lage, Sicherheitsmaßnahmen wirksam umzusetzen. Die Beschäftigten müssen mit den Maßnahmen vertraut sein, und sie müssen wissen, welche Sicherheitsvorkehrungen wann zu treffen sind. Dazu gehören die folgenden Punkte:

Befolgung der Gesundheits- und Sicherheitsschulungen

Die Arbeitgeber sind zwar verpflichtet, Schulungen zum Thema Sicherheit und Gesundheitsschutz anzubieten, doch liegt es in der Verantwortung der Arbeitnehmer, diese Schulungen auch wahrzunehmen. Die Schulung vermittelt den Mitarbeitern Kenntnisse über eine breite Palette von Gesundheits- und Sicherheitsthemen, von der ersten Hilfe über die sichere Verwendung von Geräten bis hin zur Kontrolle von Gefahrstoffen. Denn es gilt der Grundsatz des Arbeitsschutzes: „Erst schulen, dann arbeiten„.

Nach Abschluss der Schulung sind die Mitarbeiter verpflichtet, dieses Wissen am Arbeitsplatz anzuwenden. Ebenso müssen Mitarbeiter, die im sicheren Umgang mit bestimmten Geräten geschult sind, diese Kenntnisse jedes Mal anwenden, wenn sie sie benutzen.

Umsetzung von Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien am Arbeitsplatz

Ebenso wie die Mitarbeiter an den Sicherheitsschulungen teilnehmen müssen, müssen sie auch die in den Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien des Unternehmens festgelegten Vorsichtsmaßnahmen umsetzen. Die Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien enthalten unternehmens- oder projektspezifische Informationen, während die Schulungen nur allgemeine Kenntnisse über Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit vermitteln. Die Mitarbeiter müssen die in der Unternehmenspolitik beschriebenen Sicherheitsverfahren befolgen und alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen treffen, bevor sie mit einer Aufgabe beginnen.

Immer auf dem neuesten Stand der Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien

Der Arbeitgeber sollte die Mitarbeiter über die Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien informieren. Wenn sie dies tun, muss sich das Personal die Zeit nehmen, die Informationen zu verarbeiten. Die Mitarbeiter sollten die Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien lesen und sicherstellen, dass sie sie verstehen. Wenn Aktualisierungen der Unternehmensrichtlinien oder -verfahren mitgeteilt werden, müssen die Mitarbeiter diese Änderungen lesen und sie so schnell wie möglich umsetzen. Wenn Mitarbeiter ihr Wissen über Sicherheit und Gesundheitsschutz auffrischen müssen, sollten sie von sich aus Schulungsmaterialien oder Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente wie Unternehmensrichtlinien, Risikobewertungen und Verfahrensanweisungen erneut lesen.

Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz

Wenn die Arbeitnehmer zu Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes befragt werden, müssen sie ihre Meinung vollständig und ehrlich äußern. Durch die Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber können die Mitarbeiter dazu beitragen, relevante und wirksame Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen zu entwickeln.

Meldung von Sicherheitsrisiken und unzureichenden Arbeitsschutz- und Vorsichtsmaßnahmen

Da die Beschäftigten den Arbeitsplatz täglich nutzen und potenziell risikoreiche Tätigkeiten ausüben, ist es wahrscheinlicher, dass sie Gefahren und Mängel in den Sicherheitsverfahren erkennen. Wenn Arbeitnehmer auf Gefahren stoßen, wie z. B. defekte elektrische Geräte, kaputte oder unwirksame persönliche Schutzausrüstung, oder wenn sie feststellen, dass die Sicherheitsvorkehrungen das Risiko nicht wirksam verringern, sind sie verpflichtet, dies ihrem Vorgesetzten zu melden.

Der Betriebsausflug

Egal ob es sich um eine Weihnachtsfeier, eine Fahrradtour oder ein Grillfest handelt – wenn Unternehmen ihre Mitarbeiter zu Betriebsausflügen oder Firmenfeiern einladen, besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Dieser Schutz ist von großer Bedeutung, da Unfälle schnell passieren können und schwerwiegende Folgen haben können. Es ist daher unerlässlich, dass Unternehmen sicherstellen, dass alle Mitarbeiter ausreichend versichert sind. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der gesetzliche Unfallversicherungsschutz nicht automatisch gegeben ist.

Kriterien für den Versicherungsschutz beim Betriebsausflug

Bestimmte Kriterien müssen erfüllt sein, damit Mitarbeiter während betrieblicher Veranstaltungen versichert sind. Die VBG (Verwaltungs-Berufsgenossenschaft) hat diese Kriterien zusammengefasst, um sicherzustellen, dass der Versicherungsschutz greift:

  1. Das Hauptziel der Veranstaltung besteht darin, das Arbeitsklima zu verbessern und den Zusammenhalt unter den Mitarbeitern zu stärken.
  2. Die Einladung zur Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt für alle Mitarbeiter des Unternehmens ohne Verpflichtung. Wenn jedoch nur eine bestimmte Abteilung feiert, besteht auch dann Versicherungsschutz, sofern die Unternehmensleitung der Feier zugestimmt hat und mit der Abteilungsleitung einen Rahmen vereinbart hat. Die Organisation und Teilnahme an der Feier müssen von der Abteilungsleitung oder einer Stellvertretung übernommen werden. Die Anwesenheit der Unternehmensleitung ist in diesem Fall nicht erforderlich.
  3. Die Veranstaltung muss von der Unternehmensleitung unterstützt werden. Dies bedeutet, dass die Planung und Durchführung entweder von der Unternehmensleitung selbst oder von einer von ihr beauftragten Person erfolgen muss.
  4. Der Veranstalter oder die Veranstalterin, wie beispielsweise die Unternehmensleitung oder deren Vertretung (z. B. die Abteilungsleiterin, die den Ausflug organisiert), oder die Leitung einer Untereinheit oder deren Vertretung muss während des Betriebsausflugs anwesend sein.
  5. Versicherungsschutz besteht nur für den direkten Weg zum Veranstaltungsort und zurück.
  6. Alle geplanten oder üblichen Aktivitäten im Rahmen des Betriebsausflugs sind versichert. Dies schließt auch Freizeitaktivitäten wie Schwimmen oder Eisessen ein. Es ist jedoch nicht erforderlich, dass alle Teilnehmer an diesen Aktivitäten teilnehmen, sie sollten lediglich allen offenstehen.
  7. Der Versicherungsschutz endet, sobald die Unternehmensleitung, die Abteilungsleitung oder eine Stellvertretung offiziell das Ende der Veranstaltung erklärt. Der direkte Weg nach Hause bleibt jedoch weiterhin versichert.
  8. Alle Vorbereitungen, einschließlich Planung, Aufbau und Aufräumarbeiten, sind versichert.
  9. Ehemalige Mitarbeiter, Familienangehörige oder Gäste können am Betriebsausflug teilnehmen, jedoch besteht für sie kein Versicherungsschutz.
  10. Veranstaltungen mit Wettkämpfen, die nur einen bestimmten Teilnehmerkreis ansprechen, wie zum Beispiel Firmen-Fußballturniere, sind nicht versichert. Solche Veranstaltungen gelten nicht als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung.

Sobald all diese Anforderungen erfüllt sind, steht einem Betriebsausflug und einer unvergesslichen Zeit mit den Kollegen steht nichts mehr im Wege.

Die Pause

Sind Sie in Pausen gesetzlich unfallversichert? Die Antwort ist nicht ganz eindeutig. Die VBG klärt auf. Pausen sind wichtig, um sich zu regenerieren und wirken sich positiv auf die Produktivität und Arbeitsatmosphäre aus. Doch stellt sich die Frage, ob man in Pausen auch bei Unfällen gesetzlich unfallversichert ist. In diesem Artikel möchten wir Ihnen einen Überblick darüber geben, wie die gesetzliche Unfallversicherung Pausenaktivitäten behandelt.

Rauchen und Frischluft

Für manche Menschen gehören Raucherpausen oder Erholungsspaziergänge zum Arbeitsalltag. Es ist jedoch wichtig, vorsichtig zu sein: Diese Aktivitäten gelten als rein privates Vergnügen und sind daher nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn ein Erholungsspaziergang aufgrund außergewöhnlicher Belastungen durch die ausgeübte Tätigkeit notwendig wird. Das allgemeine Bedürfnis, Arbeitspausen zur Erholung und Entspannung zu nutzen und die Leistungsfähigkeit zu erhalten, genügt nicht, um Versicherungsschutz zu gewährleisten.

Toilettengang

Der Gang zur Toilette ist unausweichlich, sowohl im Büro als auch in anderen Arbeitsumgebungen. Der Weg zur Toilette und zurück wird als versicherter Arbeitsweg betrachtet, jedoch nur bis zur Toilettentür. Unfälle, die innerhalb der Toilettenanlage auftreten, sind nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt.

Mittagessen

Das Mittagessen wird als Maßnahme zur Erhaltung der Arbeitskraft betrachtet, weshalb der Weg zur Kantine oder zu einem Imbiss als Arbeitsweg angesehen wird. Dieser Arbeitsweg endet jedoch beim Betreten der Kantine und beginnt erst wieder beim Verlassen. Wenn das Mittagessen an einem anderen Ort eingenommen wird, beginnt und endet der Arbeitsweg mit dem Betreten bzw. Verlassen des entsprechenden Gebäudes. Unfälle, die während des Mittagessens selbst auftreten, gelten normalerweise nicht als Arbeitsunfälle, es sei denn, es handelt sich um Geschäftsessen oder gemeinsame Mahlzeiten bei Betriebsausflügen oder Weihnachtsfeiern. Aufgrund der engen Verbindung mit der beruflichen Tätigkeit oder der betrieblichen Veranlassung besteht jedoch während des Essens Versicherungsschutz.

Gibt es Versicherungsschutz für den Weg zum Supermarkt? Es hängt von den Umständen ab: Wenn Sie zum Supermarkt gehen, um dort etwas zu besorgen, das Sie anschließend auf der Arbeit konsumieren möchten (z. B. als Mittagessen), sind Sie versichert und es besteht kein Grund zur Sorge. Allerdings kann es zu Problemen kommen, wenn Sie neben dem Einkauf auch private Angelegenheiten erledigen, wie das Abholen eines Hemdes aus der Reinigung oder den privaten Wocheneinkauf erledigen. In solchen Fällen handeln Sie vorrangig im privaten Interesse, und die Versicherung greift nicht. Es ist also wichtig, den Hauptzweck Ihres Einkaufs im Blick zu behalten, um festzustellen, ob Sie während des Wegs zum Supermarkt versichert sind oder nicht.

Pausen im Homeoffice

Im Homeoffice gelten die gleichen Versicherungsregelungen wie im Büro. Das bedeutet, dass Sie auch während Ihrer betrieblichen Tätigkeiten und den damit verbundenen Wegen, wie beispielsweise zum Drucker, versichert sind. Diese Versicherung erstreckt sich ebenso auf Pausenaktivitäten wie das Holen eines Getränks, das Essen oder den Gang zur Toilette. Somit sind Sie im Homeoffice in gleicher Weise wie im Büro versichert.

Bürogestaltung

Die Gestaltung eines Büros hat nicht nur Auswirkungen auf die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz, sondern spielt auch eine entscheidende Rolle für die Zufriedenheit und Produktivität der Mitarbeiter. Die Berufsgenossenschaften erklären, worauf bei der Planung zu achten ist:

Einzel- und Gruppenbüros

Arbeitsräume müssen ausreichend Platz bieten. Als Richtwert für Büro- und Bildschirmarbeitsplätze gilt ein Flächenbedarf von 8 bis 10 m² pro Arbeitsplatz.

Die Bewegungsfläche am Arbeitsplatz sollte mindestens 1,50 m² betragen. Dabei sollten sowohl die Tiefe als auch die Breite der Bewegungsfläche mindestens 1,0 m betragen.

Arbeitsstätten sollten ausreichend Tageslicht erhalten und eine Verbindung zur Außenwelt ermöglichen, da dies sich positiv auf die Gesundheit und das Wohlbefinden auswirkt. Arbeitsplätze sollten daher in Fensternähe eingerichtet werden. Die künstliche Beleuchtung am Arbeitsplatz sollte eine Beleuchtungsstärke von mindestens 500 Lux haben. Um störende Blendung durch Sonneneinstrahlung und Reflexionen zu vermeiden oder zu minimieren, können Jalousien oder Rollos verwendet werden. Die ideale Ausrichtung des Arbeitsplatzes ist parallel zum Fenster.

Open Space Offices und Großraumbüros

Für Großraumbüros gilt ein Richtwert von 12 bis 15 m² pro Arbeitsplatz aufgrund des höheren Platzbedarfs für Verkehrsflächen und potenzieller akustischer oder visueller Störungen.

Lärm und akustische Störungen können in Großraumbüros schnell zu Belastungen führen. Um dem entgegenzuwirken, können Decken, Fußböden oder Schränke mit schallabsorbierenden Materialien ausgestattet werden.

Beide Büroformen ermöglichen eine flexible Anpassung bei Organisationsveränderungen. Open Space Offices können verschiedene Arbeitsbereiche bieten, wie persönliche Arbeitsplätze, Bereiche für konzentriertes Arbeiten oder Besprechungsbereiche, die die Kommunikation und den Austausch fördern.

Wir wollen helfen, Ihr Unternehmen sicherer zu machen und die Vorgaben zum Arbeitsschutz umzusetzen. Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen wir Sie als Ansprechpartner für alle Themen rund um Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz in Ihrem Unternehmen. Rufen Sie uns gerne an!

Quellen:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A12008E153

Sie wollen auch andere Leute schlau machen? Dann gleich teilen!

Ähnliche Artikel

ProSafeCon erhält Zertifizierung nach ISO 9001
ProSafeCon hat die ISO 9001 Zertifizierung erhalten. Wir freuen uns darauf, unseren Kunden weiterhin erstklassige Dienstleistungen anzubieten
Wegeunfall - was tun? Das müssen Arbeitgeber wissen
Wann ist ein Unfall ein Wegeunfall und was ist in diesem Fall zu tun? Erfahren Sie alles, was Arbeitgeber wissen müssen!
Sicherungskraft berechnen – Best Practice zur Ladungssicherung
Welche Grundsätze gelten für die Ladungssicherung? Erfahren Sie die Formel, mit der Sie die Sicherungskraft berechnen können!
Arbeitsschutz: Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz | ProSafeCon

Sie möchten ein Angebot? Sie haben Fragen?

Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten und wir melden uns bei Ihnen!

*“ zeigt erforderliche Felder an

Untitled*