0211 540 142 80
Deutsch
de
Deutsch
Deutsch
English
English

Erstellung eines Explosionsschutzdokuments: Richtlinien & Grundlagen

Ex-Schutz Dokument

So gehen wir vor, wenn wir ein Explosionsschutzdokument erstellen

Wenn im Betrieb die Gefährdung explosionsfähiger Atmosphären besteht, muss der Arbeitgeber ein Explosionsschutzdokument erstellen bzw. erstellen lassen. Maßnahmen des betrieblichen Explosionsschutzes sind vor allem in der Gefahrstoffverordnung aber auch in anderen Regelwerken, wie z.B. der BetrSichV genannt. In § 6 Abs. 9 der Gefahrstoffverordnung befindet sich die Forderung nach einem Explosionsschutzdokument. Ein solches Ex-Schutz Dokument ist eine systematische Analyse der vorhandenen Explosionsgefährdungen und den daraus resultierenden Schutzmaßnahmen zu wirksamen Verhinderung einer Explosionsgefahr. 

Erstellung der Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV / BetrSichV
Einteilung der Ex-Zonen für den Ex-Bereich
Erstellung der Verfahrensbeschreibung für den Explosionsbereich
Erarbeitung von Maßnahmenempfehlung
Ableitung von Umsetzungsempfehlungen
Zusammenfassung der ergänzenden Dokumente zum Explosionsschutz

So arbeiten wir bei der Erstellung eines Explosionsschutzdokuments

Erstberatung

Wir sind Ihr Ansprechpartner für Ihre Fragen rund um die Erstellung eines Explosionsschutzdokuments und die Lagerung sowie Handhabung zahlreicher Stoffe, die aufgrund ihrer Kennzeichnung ein hohes Gefahrenpotenzial aufweisen. Rufen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne kostenfrei, um mit Ihnen zusammen Ihren speziellen Bedarf zu ermitteln.

Ganzheitliche Betreuung

Von der Ermittlung der Explosionsgefahren über die Erstellung der Ex-Zoneneinteilung bis hin zur Entwicklung von Schutzmaßnahmen, übernehmen wir alle relevanten Tätigkeiten zur Erstellung Ihres Explosionsschutzdokuments.

Rechtskonformität

Gerne können wir Ihr Explosionsschutzdokument erstellen, hierdurch erlangen Sie Rechtskonformität und kommen Ihren gesetzlichen Verpflichtungen nach.

Unsere Vorteile

Transparente Paketpreise

Digitale Plattform (PSC)

Deutschlandweite Betreuung

Erfahrenes Spezialisten-Team

Umfassendes Leistungsportfolio

Alle Informationen ein Ort - das PSC

Mit dem übersichtlichen Dashboard der Compliance-Plattform PSC haben Sie immer den Überblick über den Bearbeitungsstand. Sie können Fristen setzen und Aufgaben an bestimmte Ansprechpartner zuweisen. Alle Daten und Dokumente laufen hier zusammen. Bei Behördengängen können alle Dokumente einfach übergeben werden und es gibt keine Verzögerungen. So sparen Sie Zeit und Nerven. Auch wenn ein neuer Ansprechpartner hinzukommt, können keine Daten verloren gehen.

In ganz Deutschland unterwegs

Vor Ort bei Ihnen

Wir sind deutschlandweit aktiv und kommen dahin, wo Sie uns brauchen:

In Ihr Unternehmen.

Unterwegs in ganz Deutschland

Unser Spezialist für die Erstellung von Ex-Schutz Dokumenten

Lisa Kretzer
Robin Brüggink

Unser Spezialisten für die Erstellung von Ex-Schutz Dokumenten

Explosionsschutzdokumente dürfen nur von entsprechend qualifizierten Fachleuten erstellt werden. Unsere Spezialisten bringen sowohl die notwendige Fachkunde als auch die entsprechende Praxiserfahrung in der Erstellung von Ex-Schutz-Dokumenten mit.

Das sagen unsere Kunden

Marc Schlutz
Geschäftsführer SETOLITE Lichttechnik GmbH
Unsere Mitarbeiter waren begeistert: Die Schulungen von ProSafeCon sind sehr praxisorientiert, so dass das Gelernte direkt angewendet werden kann.
Nicole Jung-Dellori
DellCon – mobility solutions
Vom ersten Tag an erfolgt durch die Mitarbeiter von ProSafeCon eine qualitativ hochwertige Betreuung. Wir sind vom Kundenservice begeistert und würden uns immer wieder für ProSafeCon entscheiden.
Sercan Karabulu
Betriebsleiter byrd technologies GmbH
Die Schulung von ProSafeCon hat uns sofort geholfen intern Prozesse aufzustellen um entsprechend sicher und fürsorglich mit Gefahrgut umzugehen. Außerdem steht das Team uns immer für Rückfragen zur Verfügung und ist äußerst kompetent!
Stefanie Schmidt
Assistentin der Geschäftsführung Labor Staber
Mit ProSafeCon haben wir einen zuverlässigen und kompetenten Partner, der uns an vielen Standorten unterstützt und entlastet.
Andrew Vögele
Lagerleiter Bikebox GmbH
ProSafeCon unterstützt uns unkompliziert und äußerst kompetent bei all unseren Fragen zum Thema Lithium Batterien in E-Bikes.
Christos Naskos
Leitung Forschung & Entwicklung (R&D) Fr. Ant. Niedermayr GmbH & Co. KG
Die Zusammenarbeit mit der Firma ProSafeCon läuft reibungslos. Können wir nur empfehlen.
Tobias Pisall
Geschäftsführer TRANS AURIGA GmbH
Mit ProSafeCon haben wir einen Partner gefunden, der die Gefahrgutvorgaben verständlich kommuniziert. Die Zusammenarbeit funktioniert sehr gut – sowohl offline als auch online!

Preise für die Erstellung von Ex-Schutz Dokumenten

Erstellung ab*
€2300 / Projekt
  • z.B. für Handwerksbetriebe, Ausbildungsstätten
  • Vor-Ort-Begehung mit Aufnahme der baulichen und geografischen Gegebenheiten
  • Erstellung des Explosionsschutzdokuments nach GefStoffV §6
  • Umsetzungsempfehlungen der Maßnahmen für die verantwortlichen Personen

Alle Preise verstehen sich zzgl. USt.
*In Abhängigkeit von der Komplexität des Bereichs

Sie möchten ein Angebot? Sie haben Fragen?

oder

Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten und wir melden uns bei Ihnen!

*“ zeigt erforderliche Felder an

Untitled*

FAQ
Erstellung eines Explosionsschutzdokuments

1

Was ist ein Explosionsschutzdokument?

Das Explosionsschutzdokument beschreibt die geeigneten Vorkehrungen zur Gewährleistung des Explosionsschutzes in einer Anlage.

Die Erstellung eines Explosionsschutzdokuments ist eine Anforderung u.a. der Betriebssicherheitsverordnung im Zusammenhang mit der Gefährdungsbeurteilung. Es muss für alle explosionsgefährdeten Bereiche vorliegen und nachweisen, dass die Explosionsgefahren ermittelt und bewertet wurden und dass geeignete Vorkehrungen getroffen wurden, um die Explosionsschutzziele zu erreichen. Das Explosionsschutzdokument muss vom Arbeitgeber vor Beginn der Arbeiten erstellt werden, unabhängig von der Anzahl der Mitarbeitenden.

2

Wer darf das Explosionsschutzdokument erstellen und wie oft muss es aktualisiert werden?

In § 6 (11) der GefStoffV ist festgelegt, dass die Gefährdungsbeurteilung nur von einer sachkundigen Person durchgeführt werden darf. Darüber hinaus gibt es den Hinweis: Betreiber/Unternehmer, die nicht über diese Kenntnisse verfügen oder sich die Erstellung nicht zutrauen, müssen sich fachkundig zum Thema Explosionsschutzdokument beraten lassen.

§ 2 Abs. 16 GefStoffV: „Fachkundig ist, wer zur Ausübung einer in dieser Verordnung bestimmten Aufgabe über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von der jeweiligen Art der Aufgabe. Zu den Anforderungen zählen eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit sowie die Teilnahme an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen.“

Die Gefährdungsbeurteilung in Bezug auf den Explosionsschutz und damit auch das Explosionsschutzdokument, müssen „regelmäßig“ überprüft und ggf. aktualisiert werden, sodass das Dokument stets aktuell gehalten wird. Wenn sich Produktionsprozesse, Stoffe oder Anlagen/Anlagenteile häufig ändern, wird eine jährliche „Selbstprüfung“ empfohlen, bei seltenen Änderungen eine zweijährliche. Diese Überprüfung muss schriftlich unter Angabe des Datums dokumentiert werden.

3

Welche Aufgaben hat eine befähigte Person für Explosionsschutz?

Befähigte Personen für Explosionsschutz übernehmen eine wichtige Rolle für die Betriebssicherheit. Sie lernen, Gefahren zu erkennen und beherrschen alle technischen Regeln, die eine befähigte Person für Prüfungen im Explosionsschutz gemäß Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3.1 BetrSichV kennen muss. Darüber hinaus werden Sie mit den rechtlichen Hintergründen und Vorschriften vertraut gemacht. Anhand von praktischen Beispielen vertieft eine befähigte Person für Explosionsschutz ihr Wissen und stellt sicher, dass sie alles sofort im Betriebsalltag umsetzen kann.

4

Wo ist die Grundlage für Explosionsschutz im Gesetz festgeschrieben?

Bei Gefährdungen durch explosionsfähige Atmosphären muss eine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und eine Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) erstellt werden. Beides zusammen bildet die Grundlage für das Explosionsschutzdokument.

Die rechtlichen Grundlagen finden Sie wiederum in der:

- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) § 6 Abs. 9, § 11 und Anhang I Nr.1

- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 9, Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 5.1

- DGUV Vorschrift 1 § 3

- TRBS 2152 Teil 1

- DGUV Vorschrift 113-001

5

Wann brauche ich ein Explosionsschutzdokument?

Wenn im Betrieb die Gefährdung explosionsfähiger Atmosphären besteht, ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein Explosionsschutzdokument zu erstellen (oder ein Explosionsschutzdokument erstellen zu lassen). Dies gilt für die Lagerung und die Handhabung zahlreicher Stoffe, die aufgrund ihrer physikalischen Eigenschaften ein hohes Gefahrenpotenzial aufweisen. Sobald das Auftreten einer explosionsfähigen Atmosphäre nicht mehr ausgeschlossen werden kann, muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass ein Explosionsschutzdokument erstellt wird.

Ein solches Ex-Schutz Dokument dient zunächst als Nachweis dafür, dass ein Unternehmen die notwendigen Vorkehrungen zur Gewährleistung des Explosionsschutzes getroffen hat. Dies entspricht die nach der Gefahrstoffverordnung und der Betriebssicherheitsverordnung erlassenen Pflichten. Nach diesen Vorschriften muss ein Unternehmen ein Explosionsschutzdokument erstellen. Dies ist insbesondere in verschiedenen Anlagen der chemischen Industrie erforderlich. In einem solchen Dokument sollten die Explosionsgefahren bewertet und für jede Gefahr eine geeignete Schutzmaßnahme festgelegt werden.

Mit der "DGUV Information 213-106 Explosionsschutzdokument" erhalten Arbeitgeber, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und andere Personen, die für die Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz verantwortlich sind, eine praktische Hilfestellung.