Vor Ort bei Ihnen
Wir sind deutschlandweit aktiv und kommen dahin, wo Sie uns brauchen:
In Ihr Unternehmen.
Nach den Explosionsschutz-Richtlinien ist für Anlagen und Arbeitsbereiche, in denen explosionsfähige Atmosphären auftreten können, ein Explosionsschutzdokument erforderlich. Vor Inbetriebnahme oder vor Änderungen von Arbeitsmitteln und Arbeitsabläufen, muss das Explosionsschutzdokument erstellt oder aktualisiert werden. Wir helfen Ihnen dabei, hier nicht den Durchblick zu verlieren und die Anforderungen bei der Erstellung des Explosionsschutzdokuments praxisgerecht umzusetzen.
Wenn im Betrieb die Gefährdung explosionsfähiger Atmosphären besteht, muss der Arbeitgeber ein Explosionsschutzdokument erstellen bzw. erstellen lassen. Maßnahmen des betrieblichen Explosionsschutzes sind vor allem in der Gefahrstoffverordnung aber auch in anderen Regelwerken, wie z.B. der BetrSichV genannt. In § 6 Abs. 9 der Gefahrstoffverordnung befindet sich die Forderung nach einem Explosionsschutzdokument. Ein solches Ex-Schutz Dokument ist eine systematische Analyse der vorhandenen Explosionsgefährdungen und den daraus resultierenden Schutzmaßnahmen zu wirksamen Verhinderung einer Explosionsgefahr.
Wir sind Ihr Ansprechpartner für Ihre Fragen rund um die Erstellung eines Explosionsschutzdokuments und die Lagerung sowie Handhabung zahlreicher Stoffe, die aufgrund ihrer Kennzeichnung ein hohes Gefahrenpotenzial aufweisen. Rufen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne kostenfrei, um mit Ihnen zusammen Ihren speziellen Bedarf zu ermitteln.
Von der Ermittlung der Explosionsgefahren über die Erstellung der Ex-Zoneneinteilung bis hin zur Entwicklung von Schutzmaßnahmen, übernehmen wir alle relevanten Tätigkeiten zur Erstellung Ihres Explosionsschutzdokuments.
Gerne können wir Ihr Explosionsschutzdokument erstellen, hierdurch erlangen Sie Rechtskonformität und kommen Ihren gesetzlichen Verpflichtungen nach.
Mit dem übersichtlichen Dashboard der Compliance-Plattform PSC haben Sie immer den Überblick über den Bearbeitungsstand. Sie können Fristen setzen und Aufgaben an bestimmte Ansprechpartner zuweisen. Alle Daten und Dokumente laufen hier zusammen. Bei Behördengängen können alle Dokumente einfach übergeben werden und es gibt keine Verzögerungen. So sparen Sie Zeit und Nerven. Auch wenn ein neuer Ansprechpartner hinzukommt, können keine Daten verloren gehen.
Wir sind deutschlandweit aktiv und kommen dahin, wo Sie uns brauchen:
In Ihr Unternehmen.
Explosionsschutzdokumente dürfen nur von entsprechend qualifizierten Fachleuten erstellt werden. Unsere Spezialisten bringen sowohl die notwendige Fachkunde als auch die entsprechende Praxiserfahrung in der Erstellung von Ex-Schutz-Dokumenten mit.
AUSGEZEICHNET Basierend auf 43 Bewertungen Gepostet auf GoogleSercan KarabulutTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Ich habe über mehrere Jahre mit prosafecon zusammengearbeitet und war mit der Beratung und Unterstützung rund um Gefahrstofflagerung und sicheren Transport äußerst zufrieden. Besonders hervorheben möchte ich die kompetente und praxisnahe Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung der Lagerstrategie. Dank der professionellen Zusammenarbeit konnte wir über die gesamte Zeit hinweg einen sicheren Betrieb ohne Sicherheitsvorfälle oder relevante Beanstandungen gewährleisten. Eine klare Empfehlung für Unternehmen, die Wert auf Sicherheit, Fachwissen und zuverlässige Beratung legen.Gepostet auf GoogleDavid SchmiemannTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr gut Beratung in Sachen Gefahrgutjahresbericht durch Herrn Benjamin Scheu.Gepostet auf GoogleLale StahnkeTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Die Inhouse Brandschutzausbildung mit Jonny war super. Sehr gutes Fachwissen und gut erklärt. Das gesamte Team war sehr zufrieden und freuen uns bei der nächsten Schulung Jonny wieder hier im Hause begrüßen zu dürfen. Unter anderem auch ein Lob an den Kundenservice Benjamin Scheu der sich immer schnell zurück gemeldet hat.Gepostet auf GoogleBernd SchmitzTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Vielen Dank an Sönke Raloff für die ADR-Schulung hier bei der Gölz GmbH. Die Schulung war speziell auf unsere Bedürfnisse im Umgang mit Gefahrgut von Batteriespeichern, vom Wareneingang über Lagerung bis zum Versand, zugeschnitten.Gepostet auf GoogleMichael BrolleTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr gute Schulungen und Trainings! Diverse Inhouse Veranstaltungen sowie Online Trainings, rund um die Logistik (Ladungssicherung, ADR, IMDG, CTU), wurden bereits erfolgreich absolviert. Neben der fachlichen Kompetenz und Erfahrung, baut der ProSafeCon Dozent Ulf Müller-Wilkesmann ein positives und konstruktives Klima auf. Durch Eingehen auf die speziellen Kunden Bedürfnisse sind die Schulungsteilnehmer mit einbezogen. Das Ergebnis ist ein lebhafter Dialog mit Mehrwert für die Unternehmen!Gepostet auf GoogleDenise BirkTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Sehr freundlicher, telefonischer Kontakt. Herr Scheu hat mir super schnell und gut weitergeholfen! Vielen Dank dafür! :-)Gepostet auf GoogleTim SchmmidtheislerTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Alles top. habe Online am Gefahrenfutachten- Seminar teilgenommen. Informativ & professionell. Kann ich sehr empfehlenGepostet auf GoogleHelene RrinkTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. KLASSE! Hatte eine Frage und Herr Scheu nahm sich wirklich Zeit mich zu beraten, auch wenn letztlich schon schnell absehbar war, dass kein Geschäft zustande kommen würde. Danke nochmals.Gepostet auf GoogleMartin UrlaubTrustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. ADR/ADN/IMDG —> Dozent = Herr Robbe Schulung ist praxisnah gestaltet. Inhalte gut verständlich. Wir sind sehr zufrieden und schulen unsere Mitarbeiter weiter mit der Unterstützung durch ProSafeCon. Vielen DankGepostet auf GoogleFranz Rolf.Trustindex überprüft, ob die Originalquelle der Bewertung Google ist. Wir hatten heute eine Brandschutzhelferausbildung bei Herrn Oliver Wiedmeyer. Er ist ein sehr erfahrener Kollege. Der theoretische Teil war sehr angenehm und ansprechend gestaltet. Es war nicht langweilig sondern es wurde frei geredet und anhand von Beispielen aus dem Alltag ein Bezug hergestellt. Sehr angenehmer Dozent, würde ich jedem empfehlen. Vielen Dank für die tolle Schulung.
Alle Preise verstehen sich zzgl. USt.
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Das Explosionsschutzdokument beschreibt die geeigneten Vorkehrungen zur Gewährleistung des Explosionsschutzes in einer Anlage.
Die Erstellung eines Explosionsschutzdokuments ist eine Anforderung u.a. der Betriebssicherheitsverordnung im Zusammenhang mit der Gefährdungsbeurteilung. Es muss für alle explosionsgefährdeten Bereiche vorliegen und nachweisen, dass die Explosionsgefahren ermittelt und bewertet wurden und dass geeignete Vorkehrungen getroffen wurden, um die Explosionsschutzziele zu erreichen. Das Explosionsschutzdokument muss vom Arbeitgeber vor Beginn der Arbeiten erstellt werden, unabhängig von der Anzahl der Mitarbeitenden.
In § 6 (11) der GefStoffV ist festgelegt, dass die Gefährdungsbeurteilung nur von einer sachkundigen Person durchgeführt werden darf. Darüber hinaus gibt es den Hinweis: Betreiber/Unternehmer, die nicht über diese Kenntnisse verfügen oder sich die Erstellung nicht zutrauen, müssen sich fachkundig zum Thema Explosionsschutzdokument beraten lassen.
§ 2 Abs. 16 GefStoffV: „Fachkundig ist, wer zur Ausübung einer in dieser Verordnung bestimmten Aufgabe über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt. Die Anforderungen an die Fachkunde sind abhängig von der jeweiligen Art der Aufgabe. Zu den Anforderungen zählen eine entsprechende Berufsausbildung, Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit sowie die Teilnahme an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen.“
Die Gefährdungsbeurteilung in Bezug auf den Explosionsschutz und damit auch das Explosionsschutzdokument, müssen „regelmäßig“ überprüft und ggf. aktualisiert werden, sodass das Dokument stets aktuell gehalten wird. Wenn sich Produktionsprozesse, Stoffe oder Anlagen/Anlagenteile häufig ändern, wird eine jährliche „Selbstprüfung“ empfohlen, bei seltenen Änderungen eine zweijährliche. Diese Überprüfung muss schriftlich unter Angabe des Datums dokumentiert werden.
Befähigte Personen für Explosionsschutz übernehmen eine wichtige Rolle für die Betriebssicherheit. Sie lernen, Gefahren zu erkennen und beherrschen alle technischen Regeln, die eine befähigte Person für Prüfungen im Explosionsschutz gemäß Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 3.1 BetrSichV kennen muss. Darüber hinaus werden Sie mit den rechtlichen Hintergründen und Vorschriften vertraut gemacht. Anhand von praktischen Beispielen vertieft eine befähigte Person für Explosionsschutz ihr Wissen und stellt sicher, dass sie alles sofort im Betriebsalltag umsetzen kann.
Bei Gefährdungen durch explosionsfähige Atmosphären muss eine tätigkeitsbezogene Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und eine Gefährdungsbeurteilung nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) erstellt werden. Beides zusammen bildet die Grundlage für das Explosionsschutzdokument.
Die rechtlichen Grundlagen finden Sie wiederum in der:
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) § 6 Abs. 9, § 11 und Anhang I Nr.1
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 9, Anhang 2 Abschnitt 3 Nr. 5.1
- DGUV Vorschrift 1 § 3
- TRBS 2152 Teil 1
- DGUV Vorschrift 113-001
Wenn im Betrieb die Gefährdung explosionsfähiger Atmosphären besteht, ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein Explosionsschutzdokument zu erstellen (oder ein Explosionsschutzdokument erstellen zu lassen). Dies gilt für die Lagerung und die Handhabung zahlreicher Stoffe, die aufgrund ihrer physikalischen Eigenschaften ein hohes Gefahrenpotenzial aufweisen. Sobald das Auftreten einer explosionsfähigen Atmosphäre nicht mehr ausgeschlossen werden kann, muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass ein Explosionsschutzdokument erstellt wird.
Ein solches Ex-Schutz Dokument dient zunächst als Nachweis dafür, dass ein Unternehmen die notwendigen Vorkehrungen zur Gewährleistung des Explosionsschutzes getroffen hat. Dies entspricht die nach der Gefahrstoffverordnung und der Betriebssicherheitsverordnung erlassenen Pflichten. Nach diesen Vorschriften muss ein Unternehmen ein Explosionsschutzdokument erstellen. Dies ist insbesondere in verschiedenen Anlagen der chemischen Industrie erforderlich. In einem solchen Dokument sollten die Explosionsgefahren bewertet und für jede Gefahr eine geeignete Schutzmaßnahme festgelegt werden.
Mit der "DGUV Information 213-106 Explosionsschutzdokument" erhalten Arbeitgeber, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und andere Personen, die für die Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz verantwortlich sind, eine praktische Hilfestellung.