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E-Bikes und Gefahrgut

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Das Wetter wird wieder schöner und entsprechend zieht es immer mehr von uns nach draußen. Dabei werden E-Bikes als Sportgeräte, aber auch als Fortbewegungsmittel nach wie vor immer beliebter. 

Wenn Sie gewisse Regeln fürs E-Bike beachten, sprechen zahlreiche Gründe für eine Anschaffung.

Das stellt jedoch vor allem Händler, die die E-Bikes an ihre Kunden versenden, vor neue Herausforderungen: „Einfache“ Fahrräder sind eindeutig kein Gefahrgut. Lithium-Ionen-Batterien bzw. Akkus schon. Und Fahrräder mit Akku?

Was Händler (und Käufer) beim Versand beachten sollten

Die Frage, ob E-Bikes beim Versand Gefahrgut sind, beschäftigt viele Käufer wie Händler. In unserem Blogbeitrag möchten wir Ihnen erklären, wann es sich beim Versand im Zusammenhang mit E-Bikes um Gefahrgut handelt, warum Lithium-Ionen-Batterien bzw. E-Bike-Akkus im Versand kritisch zu betrachten sind und wie Sie mit Retouren bei defekten Produkten umgehen müssen.

 

Sind E-Bikes beim Versand Gefahrgut?

E-Bikes sind Gefahrgut. Sie sind allerdings in der Regel von vielen Gefahrgutvorschriften befreit. Das gilt unabhängig davon, ob sie empfangen oder versendet werden. Die Voraussetzung ist, dass die Batterie bzw. der Akku geprüft, unbeschädigt und im Gerät eingesteckt oder direkt verbaut ist. Hierin liegt auch in der Praxis kein Problem.

Wann ist der Versand im Zusammenhang mit E-Bikes doch Gefahrgut?

Zwar ist der Versand von kompletten E-Bikes von Gefahrgutvorschriften befreit, ganz anders verhält es sich jedoch, wenn die Batterien ohne Fahrrad versendet werden. Werden Lithium-Ionen-Batterien bzw. die Akkus der E-Bikes alleine, z. B. als Ersatzteil verschickt, unterliegen sie uneingeschränkt dem Gefahrgutrecht!


Das bedeutet, dass in diesem Fall auch ein Gefahrgutbeauftragter bestellt werden muss. Sie benötigen Unterstützung, weil Sie Akkus als Ersatzteile versenden? Kontaktieren Sie uns!

Händler: Vorsicht bei Retouren von E-Bikes!

Gerade für Händler ist auch beim Thema Rückversand oder Retouren von E-Bikes Vorsicht geboten. Warum?


Oft werden E-Bikes zurückgeschickt, weil sie „kaputt“ sind. Dieser Transport durch einen Paketdienst wird regelmäßig durch den Händler initiiert und fällt daher auch in seinen Verantwortungsbereich. Sehr wichtig zu wissen ist dabei folgendes: „Kaputt“ ist nicht gleich „kaputt“. Das bedeutet: Der Grad der Beschädigung einer Lithium-Ionen-Batterie bzw. eines E-Bike-Akkus spielt eine wesentliche Rolle beim Transport! Hier wird vor allem in „kritisch defekte“ und „unkritisch defekte“ Batterien unterschieden. Auch ob eine Batterie einfach an den Hersteller zurückgeschickt wird, oder zu einem Entsorger transportiert werden soll, ist zu beachten.

Wie gestalte ich den Retouren-Prozess gesetzeskonform?

Der Transport von defekten Lithium-Batterien zum Hersteller oder zum Entsorger ist ohne Gefahrgut-Expertise oder Beratung kaum gesetzeskonform zu gestalten. Der Grund dafür ist, dass in der Praxis keine allgemeinen Regeln aufgestellt werden können. Vielmehr ist es wichtig, ein individuelles Handling zu besprechen und die Händler dabei zu unterstützen, ihren Retouren-Prozess auf die verschiedenen Voraussetzungen auszurichten. Auch beim Rücktransport vom Kunden zum Händler spielen nämlich z.B. der Umfang des Qualitätsmanagements und die Kundenorientierung eine wesentliche Rolle bei der Umsetzung der vorgeschriebenen Regeln. Sie möchten Ihren Retouren-Prozess sauber aufstellen? Dann melden Sie sich direkt bei uns!

Zusammenfassung

1. E-Bikes sind beim Versand kein Gefahrgut, wenn die Lithium-Ionen-Batterie bzw. der Akku unbeschädigt, geprüft und entweder angesteckt, oder direkt fest verbaut ist.

2. E-Bike-Akkus, bzw. Lithium-Ionen-Batterien ohne Fahrrad sind Gefahrgut und unterliegen damit den kompletten Vorschriften. Das trifft zu, wenn die Akkus beispielsweise als Ersatzteil einzeln verschickt werden.

3. Bei Retouren im Zusammenhang mit E-Bikes ist Vorsicht geboten.

4. Für den Aufbau eines Prozesses, um den Rückversand gesetzeskonform zu regeln, brauchen Sie Gefahrgut-Expertise, oder Beratung. Sprechen Sie uns an! Wir unterstützen Sie gerne!

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