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Einfach entsorgen? Kritisch defekte Lithium-Batterien

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Wie Sie den Transport von kritisch defekten Lithium-Batterien im Bereich E-Mobilität organisieren

Lithium-Ionen-Batterien entwickeln sich durch ihre hohe Energiedichte bei geringer Ladezeit zu immer beliebteren Speichermedien. Ohne diese Technik wäre die Umsetzung der E-Mobilität nicht denkbar. Die Anwendungsbereiche kommen zunehmend auch in der Landwirtschaftstechnik und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen zum Einsatz.

Dieser Batterietyp ist nach ADR als Gefahrgut der Klasse 9 eingestuft. Daher sind besondere Vorgaben beim Versenden von Lithium-Ionen-Batterien zu beachten. Eine besondere Aufmerksamkeit gilt den defekten und kritisch defekten Lithium-Ionen-Batterien aus der E-Mobilität. Die Transporte werden hinsichtlich der zunehmenden Marktpräsenz von Elektro-Fahrzeugen an Bedeutung gewinnen.

In diesem Beitrag möchten wir Ihnen unseren Partner DellCon vorstellen. DellCon ist spezialisiert auf den Transport von defekten bzw. kritisch defekten Batteriesystemen.

Außerdem erhalten Sie einen Link zu einer Gefährdungsbeurteilung defekter/beschädigter Zellen oder Batterien gemäß SV 376 ADR. Diese benötigen Sie zwingend für den sicheren Transport von Lithium-Batterien. Sie erfahren auch was Sie beachten müssen, wenn Sie sich auf die Suche nach einem Entsorger begeben.

Der Transport von Lithium-Batterien als Gefahrgut allgemein

Stoffe oder Gegenstände werden als Gefahrgut eingestuft, wenn Sie aufgrund ihrer Eigenschaften beim Transport eine Gefahr für ihre Umwelt darstellen.

Lithium-Ionen-Batterien sind heutzutage in vielen Artikeln verbaut (z. B. Smartphones, Tablets, Laptops, Werkzeuge, E-Bikes). Vor der Inverkehrbringung von Lithium-Ionen-Batterien („Akkus“) sind vorgelagerte Belastungs- und Produkttests sowie diverse Produktionssicherheitsstandards vorgeschrieben. Diese sind im Prüfbericht UN 38.3 zusammengefasst und Bestandteil der Transportdokumente von Lithium-Ionen-Batterien.

Durch die Klassifizierung der Lithium-Ionen-Batterien zur Gefahrenklasse 9 unterliegen diese diversen Vorgaben für den Versender, den Verpacker, den Transporteur und dem Personal, das für die Be- und Entladung der speziell gekennzeichneten Transportfahrzeuge zuständig ist. Diese Vorschriften sind im ADR, also den Gefahrgutvorschriften für den Transport auf der Straße, verankert. Somit sind alle Beteiligten auch in der haftungsrechtlichen Verantwortung eines reibungslosen und gesetzeskonformen Transportes.

Gerade bei Lithium-Ionen-Batterien über 100 Wh sind alle Vorgaben bezüglich Kennzeichnung und Dokumentation zu beachten und Sie benötigen einen Gefahrgutbeauftragten. Sie sind sich unsicher? Machen Sie unseren Test, oder sprechen Sie uns direkt an!

Warum defekte Lithium-Batterien so gefährlich sind

Das in den Batterien enthaltene Elektrolyt enthält Lithium. Dies ist ein sehr reaktionsfreudiges und leicht brennbares Material.

Kommt es zu einer Beschädigung der Zellen der Batterien durch Kurzschluss, oder Beschädigung durch unsachgemäße Handhabung, wird die chemische Energie unkontrolliert abgegeben. Es entsteht ein Metallbrand, der Zelle für Zelle übergreift. Der Fachbegriff hierfür ist „Thermal Runaway“. Bei diesem Prozess entstehen giftige Dämpfe und sehr hohe Brandtemperaturen.

Ist diese Kettenreaktion erst einmal ausgelöst, ist sie kaum mehr zu stoppen – mit fatalen Folgen für Transport von solchen Lithium-Batterien.

Die betroffenen Frachtstücke müssen entsprechend richtig eingeschätzt und behandelt, verpackt und befördert werden. Wie genau dies zu erfolgen hat ist durch strenge gesetzliche Auflagen geregelt – und nicht jeder hat die Erlaubnis, diese Aufgaben zu übernehmen.

Der Transport per Luftfracht ist bei defekten Lithium-Batterien übrigens grundsätzlich verboten. Ausnahmen gibt es hier nur mit Genehmigung der zuständigen Behörden.

Transport von Lithium-Batterien durch DellCon

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Die Firma DellCon ist zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb und bietet professionelle und persönliche Beratung in allen Fragen zum Transport von Lithium-Ionen-Batterien aus dem Bereich der E-Mobilität. Dabei übernehmen sie alle Aufgaben von der sicheren Verpackung von Lithium-Ionen-Batteriesystemen vor Ort, über die Streckenplanung (aufgrund behördlicher Vorgaben wie Tunnelbeschränken usw.), die Erstellung der ADR-Transportpapiere, Gefährdungsbeurteilung und weiterer notwendigen Unterlagen bis hin zum Entsorgungsnachweis.

Welche Schritte sind bei dem Weg der Lithium-Batterie zum Entsorger zu beachten?

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Folgendes ist an dieser Stelle schon einmal wichtig zu verstehen: Die finale Verwertung einer Batterie wird von einem entsprechenden Entsorger übernommen. Die Entsorger haben unterschiedliche Verwertungsprozesse. Zum einen werden Batterien metallurgisch verwertet, andere schreddern das Material und separieren die einzelnen Komponenten mittels Extraktion. Ziel ist es, die wertvollen Rohstoffe wieder in den Wirtschaftskreislauf zurückzuführen. Aus diesem Grund kann nicht jeder Entsorger jede Art von Batterie annehmen.

Welche Batterien die einzelnen Entsorger verwerten können, hängt deshalb von der Zellchemie der Batterie und den vorhandenen Kapazitäten seiner Anlage ab.

Diese Informationen zur Zellchemie und Zelldesign finden Sie in den meisten Fällen in der Prüfzusammenfassung nach UN 38.3, oder bei manchen Batteriesystemen auch im zugehörigen Sicherheitsdatenblatt. Diese Daten sollten Sie unbedingt griffbereit haben, wenn Sie den Abtransport und die Entsorgung einer Lithium-Batterie organisieren müssen.

Wichtig: Der Begriff „Entsorgungsfachbetrieb“ suggeriert, dass es sich um einen Entsorger im engeren Sinne handelt. Dies ist aber nicht der Fall. Auch Transportunternehmen, die die Beförderung von Abfällen zum eigentlichen Entsorger vornehmen, sind auch Entsorgungsfachbetriebe. Und somit sind viele Entsorger nicht gleichzeitig auch Transporteure! Das bedeutet, der Transport zur Entsorgung durch entsprechend qualifizierten Firmen muss separat angefragt werden.

Der Transport von kritisch defekten Batterien zum Entsorger

Aufgrund der großen Unberechenbarkeit kritisch defekter Lithium-Batterien im Bereich der E-Mobilität sind die Prozessschritte beim Transport besonders streng geregelt. So dürfen solche Batterien nur in speziell hierfür entwickelten und geprüften Behältern (UN-Norm/Verpackungsrichtlinien, BAM-geprüft und zugelassen) transportiert werden.

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Transportbehälter für defekte Lithium-Ionen-Batterien

Bei der Zulassung dieser Behälter werden von der BAM Festlegungen erstellt. Das bedeutet, dass nur bestimmte und zuvor für die Nutzung des Behälters festgelegte Batterietypen darin transportiert werden dürfen. Vor dem Transport muss deshalb beim Hersteller der Behälter die Freigabe eingeholt werden.

Um besser einschätzen zu können, welche Maßnahmen für einen sicheren Transport zu treffen sind, muss eine sogenannte „Gefährdungsbeurteilung defekter/beschädigter Zellen oder Batterien gemäß SV 376 ADR“ vorgenommen werden. Je mehr über dabei über das „Leben“ der Batterie bekannt ist, desto besser – für eine gute Einschätzung darüber, wie die Batterie beim Transport reagieren könnte, sind die Arten der Defekte entscheidend. Sie lassen Rückschlüsse darauf zu, ob es beispielsweise zum Austritt gefährlicher Flüssigkeiten, oder zu thermischen Reaktionen kommen kann.

Sie benötigen Unterstützung beim Transport einer kritisch defekten Lithium-Batterie? Nehmen Sie direkt Kontakt mit DellCon auf!

Zusammenfassung

  1. Für defekte Lithium-Ionen-Batterien gelten keine Freistellungen. Das bedeutet, es müssen alle Vorgaben, wie beispielsweise die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten und entsprechende Schutzmaßnahmen, umsetzen.

2. Der Transport von defekten Lithium-Batterien per Luftfracht ist verboten, außer es liegt eine behördliche Genehmigung vor.

3. Für die richtige Wahl des Entsorgers ist unter anderem die Zellchemie der Batterie entscheidend. Diese finden Sie in der Prüfzusammenfassung, oder im Sicherheitsdatenblatt, gegebenenfalls muss dies auch beim Hersteller erfragt werden (Prototypen).

4. Transport zur Entsorgung und Entsorgung sind oft getrennt zu betrachten! Für einen sicheren Transport ist eine Gefährdungsbeurteilung vorzunehmen.

5. Unser Partner DellCon ist ein kompetenter Ansprechpartner bei Fragen rund um den Transport von gebrauchten, defekten und kritisch-defekten Lithium-Ionen-Batterien und kann einen gesetzeskonformen und sicheren Entsorgungsweg gewährleisten. Mehr Informationen erhalten Sie unter: www.dell-con.com

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