Vor Ort bei Ihnen
Wir sind deutschlandweit aktiv und kommen dahin, wo Sie uns brauchen:
In Ihr Unternehmen.
Unsere Mission ist es, Firmen sicherer zu machen. Wir fungieren als externer Brandschutzbeauftragter als zentrale Anlaufstelle für alle Fragen des Brandschutzes in Ihrem Unternehmen. Unsere Fachleute bieten Ihnen eine umfassende Beratung und Unterstützung in Fragen des vorbeugenden und organisatorischen Brandschutzes. Mit unserem Fachwissen und unserer einschlägigen Erfahrung sorgen wir dafür, dass Ihr Unternehmen die gesetzlichen Vorgaben einhält, optimal auf Notfälle vorbereitet ist und Sicherheitsrisiken minimiert.
Als externer Brandschutzbeauftragter in München fallen zahlreiche Aufgaben an, die auch umfangreiche Fachkenntnisse erfordern. Unternehmen ernennen diesen Experten schriftlich und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen. Im Rahmen der Bestellung werden die konkreten Aufgaben und Verantwortungsbereiche, die der Brandschutzbeauftragte abdecken muss, festgelegt. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat die Anforderungen an die Qualifikation und die Tätigkeitsbereiche dieser Experten in einem Informationsdokument detailliert dargelegt:
München ist als drittgrößte Stadt Deutschland eine der wichtigsten Wirtschaftszentren Deutschlands und der Standort für viele Unternehmen aus den unterschiedlichsten Branchen.
Dazu gehören unter anderem die Automobilindustrie, der Maschinenbau, die Bauindustrie, die Chemieindustrie und das Versicherungswesen. Ein potenzielles Risiko vereint all diese Branchen, die Brandgefahren. Diese können mit einem Brandschutzbeauftragten erheblich reduziert werden.
ProSafeCon ist Ihr Partner, ob als externer Brandschutzbeauftragter, externer Abfallbeauftragter, externer Gefahrgutbeauftragter, externe Fachkraft für Arbeitssicherheit oder als Gefahrstoffbeauftragter.
Als externe Brandschutzbeauftragte sind wir Ihr Ansprechpartner für alle Fragen des Brandschutzes in Ihrem Unternehmen in München und ganz Bayern. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir beraten Sie gerne kostenlos und ermitteln gemeinsam mit Ihnen Ihren konkreten Brandschutzbedarf.
Bei Inspektionen vor Ort stellen unsere Experten sicher, dass die gesetzlichen Vorschriften für den Brandschutz eingehalten werden. Außerdem ermitteln wir Gefahrenquellen und erarbeiten Vorschläge zu deren Beseitigung. So gewährleisten wir, dass sich alle Beteiligten an die Brandschutzvorschriften halten.
Wir führen Aufzeichnungen über alle Vorgänge und Tätigkeiten. Diese schicken wir Ihnen nach der Inspektion zu. Als Ihr Brandschutzbeauftragter für München und Bayern sind wir auch für die Erstellung des Jahresberichts verantwortlich.
Mit dem übersichtlichen Dashboard der Compliance-Plattform PSC haben Sie immer den Überblick über den Bearbeitungsstand. Sie können Fristen setzen und Aufgaben an bestimmte Ansprechpartner zuweisen. Alle Daten und Dokumente laufen hier zusammen. Bei Behördengängen können alle Dokumente einfach übergeben werden und es gibt keine Verzögerungen. So sparen Sie Zeit und Nerven. Auch wenn ein neuer Ansprechpartner hinzukommt, können keine Daten verloren gehen.
Wir sind deutschlandweit aktiv und kommen dahin, wo Sie uns brauchen:
In Ihr Unternehmen.
ProSafeCon sorgt für Brandschutz in Ihrem Betrieb. Unsere kompetenten Ansprechpartner sind Frank Czychon und Paul Röhling. Sie sind seit vielen Jahren Brandschutzbeauftragte und haben Erfahrung als Feuerwehrleute.
Alle Preise verstehen sich zzgl. USt.
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Betriebe in Deutschland sind nicht grundsätzlich verpflichtet, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen. Das liegt im Ermessen des Unternehmers. Einer der Hauptgründe für die Ernennung eines Brandschutzbeauftragten ist das eigene Interesse des Unternehmens an einem effektiven Brandschutz sowie mögliche Versicherungsanforderungen oder gesetzliche Vorschriften. Diese können je nach Branche und Art des Unternehmens relevant sein.
Der oder die Brandschutzbeauftragte ist Teil der betrieblichen Brandschutzorganisation. Die Rolle erfüllt in erster Linie die einer zentralen Ansprechperson für alle Brandschutzfragen in einem Betrieb. Die konkreten Anforderungen, die sowohl ein interner als auch einer externer Brandschutzbeauftragter in seiner Funktion erfüllen muss, ergeben sich unter anderem aus folgenden Gesetzen und Richtlinien:
- §§ 10, 13 (2) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- ASR A2.2
- § 22 DGUV Vorschrift 1
- DGUV Information 205-003
- vfdb-Richtlinie 12-09-01:2014-08
- VdS 3111
Darüber hinaus lassen sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG, § 5) Vorgaben zur Bestellung eines (externen) Brandschutzbeauftragten ableiten.
Arbeitgeber müssen der Verpflichtung nachkommen, Gefährdungen zu ermitteln. Zu diesen gehört auch der Brandschutz.
Wenn im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung an einem oder mehreren Arbeitsplätzen ein erhöhtes Brandrisiko festgestellt wird, werden im Anschluss entsprechende Empfehlungen ausgesprochen. Auch wenn keine unmittelbaren Bußgelder erhoben werden, können im Schadensfall schwierige Verhandlungen mit den Versicherern auf Sie zukommen.
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bieten Anhaltspunkte, welche Betriebe besonders betroffen sind.
Die Aufgaben eines (externen) Brandschutzbeauftragten sind vielfältig. Brandschutzbeauftragte werden vom Unternehmen unter Berücksichtigung des Betriebsverfassungsgesetzes bzw. Personalvertretungsgesetzes schriftlich bestellt. Im Rahmen dieser Bestellung werden die Zuständigkeitsbereiche und Aufgaben eines externen Brandschutzbeauftragten festgelegt. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) sieht in der DGUV Information 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“ vom Dezember 2020 diese 26 Aufgaben vor, die ein Brandschutzbeauftragter übernehmen sollte:
- Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
- Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw.
- Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung
- Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen eingehalten werden
- Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
- Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten
- Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel auf Basis der Brandklassen
- Dokumentieren der Tätigkeiten im Brandschutz
- Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
- Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzepts
- Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
- Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- Unterstützen bei der Aktualisierung von Betriebsanweisungen
- Unterstützung bei Räumungsübungen
- Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
- Teilnehmen an behördlichen Brandschauen
- Unterstützen bei Gesprächen mit den Behörden
- Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen
- Dokumentieren der Tätigkeiten im Brandschutz, z.B. Begehungsprotokolle, Prüfberichte, Mängelmeldungen oder Jahresbericht
Arbeitgeber bestellen externe Brandschutzbeauftragte aus Eigeninteresse, aufgrund von versicherungstechnischen Vorgaben oder gesetzlichen Vorschriften. Grundsätzlich gilt: Ein Brandschutzbeauftragter muss schriftlich bestellt werden. Eine mündliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter hat keine offizielle Gültigkeit.
Ein Jahresbericht im Bereich Brandschutz ist nicht verpflichtend, sondern kann als Rechenschaftsbericht gegenüber der Geschäftsführung gesehen werden. Aus diesem kann die Geschäftsführung den IST-Zustand vom Brandschutz, den durchgeführten Maßnahmen sowie den Begehungen, der Ausbildung und den Kontrollen entnehmen. Durch den Bericht können darüber hinaus zukünftig notwendige Investitionen in den Brandschutz abgeschätzt werden.
Wir bieten Unterstützung als externe Brandschutzbeauftragte für Unternehmen ab 82 € pro Monat. Wenn Ihr Unternehmen größer ist, machen wir Ihnen gerne ein maßgeschneidertes Angebot. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
Ein Brandschutzbeauftragter ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person, die in einem Unternehmen den betrieblichen Brandschutz wahrnimmt. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt dabei beim vorbeugenden Brandschutz.
Mit einem externen Brandschutzbeauftragten müssen Sie keine internen Mitarbeiter zusätzlich mit fachfremden Aufgaben belasten. Des Weiteren können die Kosten für den Brandschutzbeauftragten einer eindeutigen Kostenstelle zugeordnet werden. Außerdem wird durch eine externe Lösung Betriebsblindheit vermieden.
Ja, wir sind als Brandschutzbeauftragter in ganz Deutschland aktiv und kommen bei Ihnen im Unternehmen vorbei.
Werden Brandschutzbeauftragte gesetzlich oder gemäß behördlicher Auflagen gefordert, so sind ihre Namen und jeder Wechsel der zuständigen Genehmigungsbehörde, z. B. der Brandschutzdienststelle, auf Verlangen mitzuteilen.
Die Bestellung zum Brandschutzbeauftragten muss vom Unternehmer oder der Unternehmerin unter Berücksichtigung des Betriebsverfassungsgesetzes bzw. Personalvertretungsgesetzes schriftlich erfolgen. Dafür gibt es vorgefertigte Formulare.
In dieser Bestellung sind der Zuständigkeitsbereich, die Aufgaben sowie die Rahmenbedingungen zu definieren und festzulegen.
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