Na, womit haben Sie heute Ihre Kerzen angezündet? Einem (Gas-)Feuerzeug?
Sie ahnen es: Feuerzeuge sind im Versand Gefahrgut. Welcher Gefahrgutklasse werden sie zugeordnet?
a) Klasse 9 („Mischklasse“)
b) Klasse 3 (Entzündbare flüssige Stoffe)
c) Klasse 2 (Gase)
Feuerzeuge und übrigens auch die Nachfüllpatronen mit Feuerzeuggas werden der Gefahrgutklasse 2, also Gasen zugeordnet.
Wichtig: Es gibt für den Versand keine freigestellten Mengen, also gelten die vollen Regelungen eigentlich bereits ab dem ersten Feuerzeug.
ABER: Es gibt eine Sondervorschrift, in der geregelt ist, unter welchem Umständen doch diverse Vereinfachungen greifen. Grundsätzlich gilt: Pakete, die Feuerzeuge enthalten, dürfen nicht schwerer als 10 kg sein und es muss immer die Beschriftung „UN 1057 FFEUERZEUGE“ oder „UN 1057 NACHFÜLLPATRONEN FÜR FEUERZEUGE“ auf der Außenverpackung stehen.
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