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Brandschutz im Autohaus und in der Kfz-Werkstatt: Was Unternehmen jetzt prüfen sollten

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Ein Brand in einem Düsseldorfer Autohaus hat im September 2026 erneut gezeigt, wie schnell sich ein Brandereignis in einer Kfz-Werkstatt zu einem Großeinsatz entwickeln kann. Besonders mit der zunehmenden Elektromobilität kommen zu den klassischen Brandgefahren in Werkstätten neue Herausforderungen durch Hochvoltsysteme und Lithium-Ionen-Batterien hinzu.

Doch welche Brandschutzmaßnahmen sind für Autohäuser und Werkstätten wirklich wichtig? Wie müssen Hochvolt-Batterien behandelt werden? Braucht eine Werkstatt eine Quarantänefläche? Wie viele Brandschutzhelfer sind erforderlich? Und wann braucht ein Autohaus einen Brandschutzbeauftragten?

Wir beantworten die wichtigsten Fragen und zeigen, welche Bereiche Unternehmen regelmäßig überprüfen sollten.

Was ist beim Brand im Düsseldorfer Autohaus passiert?

Am 11. September 2026 wurde die Feuerwehr Düsseldorf gegen 14 Uhr zu einem Brand in einem Gewerbebetrieb am Höherweg in Düsseldorf-Flingern-Süd alarmiert.

Nach Angaben der Feuerwehr brannten im Werkstattbereich drei Fahrzeuge. Wegen der starken Rauchentwicklung wurden zusätzliche Einsatzkräfte angefordert. Die Feuerwehr brachte Personen aus dem Gebäude in Sicherheit und verhinderte eine weitere Ausbreitung des Feuers auf umliegende Gebäudeteile. Eine Person wurde schwer verletzt.

Spätere Medienberichte unter Berufung auf Angaben der Polizei berichteten, dass das Feuer von einer aus einem Elektrofahrzeug ausgebauten Batterie ausgegangen sei. Die Flammen sollen anschließend auf ein Fahrzeug auf einer Hebebühne übergegriffen haben. Ein Mitarbeiter wurde demnach im Zusammenhang mit einem Löschversuch schwer verletzt.

Wichtig für die fachliche Einordnung: Die genaue Ursache dafür, warum sich die Batterie entzündete, war nach dem veröffentlichten Ermittlungsstand noch nicht abschließend geklärt.

Aus dem Ereignis lässt sich deshalb nicht ableiten, dass bestimmte Brandschutzmaßnahmen in diesem Betrieb gefehlt haben oder den Brand sicher verhindert hätten.

Der Fall ist aber ein wichtiger Anlass für andere Autohäuser und Werkstätten, die eigene Brandschutzorganisation kritisch zu überprüfen.

Welche Brandgefahren gibt es in einer Kfz-Werkstatt?

Bei Brandschutz in Autohäusern wird aktuell häufig zuerst an Elektrofahrzeuge gedacht. Das greift jedoch zu kurz.

Eine moderne Werkstatt vereint häufig verschiedene Brand- und teilweise Explosionsgefährdungen auf vergleichsweise engem Raum.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • Benzin, Diesel, Öle und andere Betriebsstoffe
  • Lacke, Reinigungs- und Lösungsmittel
  • Druckgasbehälter und Gasflaschen
  • Schweiß-, Trenn-, Schleif- und andere Heißarbeiten
  • Reifen und andere brennbare Lagergüter
  • Ersatzteile und Verpackungsmaterialien
  • elektrische Anlagen und Geräte
  • Ladeinfrastruktur
  • Elektrofahrzeuge und Hochvoltsysteme
  • ausgebaute Lithium-Ionen-Batterien
  • beschädigte oder verunfallte Fahrzeuge

Gerade die Kombination verschiedener Brandlasten und Zündquellen macht eine individuelle Gefährdungsbeurteilung wichtig.

Die Brandschutzmaßnahmen eines Autohauses sollten deshalb nicht ausschließlich auf Elektrofahrzeuge ausgerichtet sein, sondern den gesamten Betrieb berücksichtigen.

Warum sind Lithium-Ionen-Batterien im Brandschutz besonders relevant?

Lithium-Ionen-Batterien werden inzwischen in zahlreichen betrieblichen Bereichen eingesetzt. Die DGUV weist darauf hin, dass es bei Herstellung, Verwendung, Lagerung, Entsorgung und Recycling zu Brandereignissen kommen kann.

Mögliche Ursachen können unter anderem Qualitätsmängel, mechanische oder thermische Beschädigungen, unsachgemäßer Umgang, ungeeignete Ladebedingungen oder Fehler im Batteriesystem sein.

Für Werkstätten kommt ein weiterer Faktor hinzu: Fahrzeuge und Hochvoltspeicher können nach Unfällen oder während Reparaturarbeiten einen veränderten oder zunächst nicht eindeutig bekannten Zustand aufweisen.

Deshalb sollte eine ausgebaute Hochvolt-Batterie nicht einfach wie ein gewöhnliches Ersatzteil behandelt werden.

Entscheidend ist vielmehr eine zustandsabhängige Bewertung.

Wie müssen ausgebaute oder beschädigte Hochvolt-Batterien gelagert werden?

Eine pauschale Antwort für jede Batterie und jeden Betrieb wäre fachlich nicht korrekt.

Grundsätzlich sollte zunächst unterschieden werden zwischen:

  • unauffälligen bzw. intakten Hochvoltspeichern,
  • beschädigten oder auffälligen Hochvoltspeichern und
  • kritisch einzustufenden Hochvoltspeichern.

Die DGUV empfiehlt für Lithium-Ionen-Batterien in einem kritischen Zustand einen speziellen Quarantänebereich beziehungsweise einen sicheren Ort. Je nach Gefährdung können weitere Maßnahmen notwendig werden.

Für Autohäuser und Werkstätten bedeutet das vor allem: Es muss vor einem Zwischenfall geklärt sein, wie unterschiedliche Batteriezustände erkannt, bewertet und behandelt werden.

Unternehmen sollten unter anderem prüfen:

  • Wer beurteilt den Zustand einer ausgebauten Batterie?
  • Welche Kriterien führen zu einer Einstufung als auffällig oder kritisch?
  • Wo werden intakte Batterien gelagert?
  • Wo werden beschädigte oder kritische Batterien separiert?
  • Wie werden Batteriepole und Anschlüsse gegen unbeabsichtigten Kontakt oder Kurzschluss geschützt?
  • Wie wird verhindert, dass sich ein mögliches Brandereignis auf weitere Brandlasten ausbreitet?
  • Welche Herstellerinformationen müssen berücksichtigt werden?
  • Wer entscheidet über weitere Maßnahmen, Transport oder Entsorgung?

Diese Prozesse sollten Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung und der betrieblichen Organisation sein.

Braucht eine Kfz-Werkstatt eine Quarantänefläche für Elektrofahrzeuge?

Eine technische Quarantänefläche kann bei beschädigten Fahrzeugen mit Lithium-Ionen-Batterien eine wichtige Schutzmaßnahme sein.

Der VDA beschreibt eine solche Fläche als Bereich, auf dem ein Fahrzeug mit potenziell beschädigter Lithium-Ionen-Batterie so abgestellt werden kann, dass bei einem zeitverzögert auftretenden Brand das Übergreifen auf benachbarte Fahrzeuge, Gebäude, Vegetation oder andere Objekte verhindert wird.

Dabei ist ein wichtiger Unterschied zu beachten:

Eine Quarantänefläche soll einen Brand nicht zwangsläufig verhindern. Sie soll insbesondere die Folgen und eine mögliche Brandausbreitung begrenzen.

Es gibt deshalb auch nicht den einen pauschalen Sicherheitsabstand, der für jedes Autohaus gilt.

Bei der Planung müssen unter anderem berücksichtigt werden:

  • Zustand des Fahrzeugs oder Hochvoltspeichers
  • mögliche Brandfolgen
  • umliegende Fahrzeuge
  • angrenzende Gebäude
  • Grundstücksgröße und Bebauung
  • Nachbargrundstücke
  • vorhandene Brandlasten
  • Zugänglichkeit für Einsatzkräfte
  • Umweltgefährdungen
  • Herstellerinformationen
  • gegebenenfalls Vorgaben von Behörden und Sachversicherern

Eine Quarantänefläche muss daher objektspezifisch geplant und bewertet werden.

Wer darf an Hochvoltsystemen von Elektrofahrzeugen arbeiten?

Nicht jede Person, die grundsätzlich an Fahrzeugen arbeiten darf, darf automatisch jede Tätigkeit an einem Hochvoltsystem durchführen.

Die DGUV Information 209-093 beschreibt Qualifizierungsmaßnahmen für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen und unterscheidet dabei verschiedene Tätigkeiten und Qualifikationsstufen.

Für Unternehmen ist deshalb nicht nur die Frage wichtig:

„Ist unser Mitarbeiter für Hochvolt geschult?“

Entscheidender ist:

„Passt seine Qualifikation zu genau der Tätigkeit, die er ausführen soll?“

Autohäuser und Werkstätten sollten daher dokumentieren:

  • welche Hochvolt-Tätigkeiten im Betrieb durchgeführt werden,
  • welche Qualifikation dafür erforderlich ist,
  • welche Beschäftigten entsprechend qualifiziert sind,
  • wann Qualifikationen oder Unterweisungen aktualisiert werden müssen und
  • welche Personen zwar nicht direkt am Hochvoltsystem arbeiten, aber über die relevanten Gefahren informiert werden müssen.

Die Organisation von Hochvolt-Arbeiten sollte eng mit der Gefährdungsbeurteilung verknüpft sein.

Was gehört in die Gefährdungsbeurteilung einer Kfz-Werkstatt?

Eine gute Gefährdungsbeurteilung betrachtet nicht nur einzelne Geräte oder Fahrzeuge. Sie muss die tatsächlichen Tätigkeiten und Bedingungen im Betrieb erfassen.

Für ein Autohaus oder eine Kfz-Werkstatt können unter anderem folgende Bereiche relevant sein:

Elektromobilität und Hochvolt

  • Arbeiten an Hochvoltsystemen
  • Demontage von Batterien
  • Lagerung von Hochvoltspeichern
  • beschädigte oder verunfallte Elektrofahrzeuge
  • Ladeinfrastruktur
  • Umgang mit auffälligen oder kritischen Batterien

Klassischer Werkstattbetrieb

  • Schweißen
  • Trennen
  • Schleifen
  • Löten und andere Heißarbeiten
  • elektrische Betriebsmittel
  • Arbeiten an Kraftstoffsystemen

Gefahrstoffe und Lagerung

  • Kraftstoffe
  • Öle
  • Lacke
  • Reinigungsmittel
  • Lösungsmittel
  • Aerosole
  • Gasflaschen
  • Reifen
  • Ersatzteile und Verpackungen

Besonders wichtig ist der nächste Schritt: Aus der Gefährdungsbeurteilung müssen die erforderlichen technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen abgeleitet werden.

Eine Gefährdungsbeurteilung ist daher kein Dokument, das einmal erstellt und anschließend abgelegt wird. Ändern sich Technik, Arbeitsverfahren, Gebäude, Gefahrstoffe oder betriebliche Abläufe, muss geprüft werden, ob auch die Gefährdungsbeurteilung angepasst werden muss.

Darf man einen brennenden Elektroauto-Akku selbst löschen?

Diese Frage sollte nicht ausschließlich über das Löschmittel beantwortet werden.

Viel wichtiger ist zunächst:

Kann ein Löschversuch überhaupt noch ohne erhebliche Eigengefährdung durchgeführt werden?

Ein Entstehungsbrand kann sich dynamisch entwickeln. Bei einem Batterieereignis können unter anderem starke Wärme, Rauch und weitere Gefährdungen auftreten.

Deshalb müssen Beschäftigte wissen:

  • wie ein Brand alarmiert wird,
  • wann die Feuerwehr verständigt werden muss,
  • unter welchen Voraussetzungen ein Löschversuch überhaupt vertretbar ist,
  • welche Abbruchkriterien gelten,
  • wo sich der sichere Rückzugsweg befindet und
  • wann der Gefahrenbereich unverzüglich verlassen werden muss.

Eigenschutz und Menschenrettung haben Vorrang vor Sachwerten.

Ein Löschversuch darf nicht dazu führen, dass Beschäftigte sich selbst in eine gefährliche Situation bringen.

Gerade deshalb sind praktische Unterweisungen und eine funktionierende Notfallorganisation so wichtig.

Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Autohaus oder eine Werkstatt?

Die häufig zitierte Zahl von fünf Prozent sollte nicht isoliert betrachtet werden.

Nach ASR A2.2 ist bei normaler Brandgefährdung in der Regel ein Anteil von 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausreichend.

Die tatsächlich notwendige Zahl hängt jedoch von der betrieblichen Situation ab.

Berücksichtigt werden müssen beispielsweise:

  • Brandgefährdung
  • Anzahl der anwesenden Personen
  • Schichtbetrieb
  • Urlaub
  • Krankheit
  • Außendienst
  • räumliche Ausdehnung des Betriebs
  • mehrere Hallen oder Gebäudeteile
  • besondere betriebliche Risiken

Bei erhöhter Brandgefährdung kann eine größere Anzahl erforderlich sein.

Entscheidend ist also nicht, rechnerisch gerade fünf Prozent zu erreichen. Im Ernstfall müssen tatsächlich ausreichend ausgebildete Brandschutzhelfer anwesend sein.

Was müssen Autohäuser bei Fluchtwegen und Notausgängen beachten?

Gerade in Werkstätten kann sich die Nutzung einer Fläche innerhalb weniger Stunden verändern.

Morgens ist ein Verkehrsweg frei. Mittags stehen dort Reifen, Ersatzteile oder Werkstattgeräte. Am Nachmittag wird kurzfristig ein Fahrzeug abgestellt.

Genau deshalb müssen Flucht- und Rettungswege regelmäßig kontrolliert werden.

Die ASR A2.3 konkretisiert Anforderungen an Fluchtwege und Notausgänge in Arbeitsstätten.

Im Alltag sollten Unternehmen insbesondere kontrollieren:

  • Sind Fluchtwege frei?
  • Sind Notausgänge jederzeit nutzbar?
  • Sind Fluchtwege und Notausgänge eindeutig gekennzeichnet?
  • Sind Feuerlöscher und andere Sicherheitseinrichtungen erreichbar?
  • Haben neue Regale, Maschinen oder Arbeitsplätze Auswirkungen auf bestehende Fluchtwege?
  • Wissen Beschäftigte, wo sich Sammelstellen befinden?

Brandschutz ist damit auch eine Frage von Ordnung, Organisation und regelmäßiger Kontrolle.

Welche Brandgefahr geht von Gasflaschen und Gefahrstoffen in Werkstätten aus?

Elektromobilität ist ein neues Thema – Gefahrstoffe sind es nicht.

In Werkstätten können beispielsweise Lacke, Reiniger, Lösemittel, Kraftstoffe, Aerosole sowie verschiedene Gase vorhanden sein.

Für die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern ist insbesondere die TRGS 510 relevant. Sie enthält unter anderem Anforderungen an die Lagerung von Druckgasbehältern und entzündbaren Stoffen.

Unternehmen sollten deshalb regelmäßig prüfen:

  • Welche Gefahrstoffe befinden sich überhaupt im Betrieb?
  • Welche Mengen werden tatsächlich benötigt?
  • Wo werden sie gelagert?
  • Welche Stoffe dürfen gemeinsam gelagert werden?
  • Sind Behälter korrekt gekennzeichnet?
  • Sind Gasflaschen gegen Umfallen gesichert?
  • Bestehen Brand- oder Explosionsgefährdungen?
  • Sind Zündquellen in gefährdeten Bereichen ausgeschlossen?
  • Sind Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen verfügbar?

Ein professionelles Brandschutzkonzept betrachtet deshalb immer Hochvolt-Risiken und klassische Werkstattgefahren gemeinsam.

Welche Informationen braucht die Feuerwehr bei einem Batteriebrand?

Eine gute Notfallorganisation beginnt nicht erst, wenn die Feuerwehr auf dem Hof steht.

Bei einem Ereignis mit einem Elektrofahrzeug oder Hochvoltspeicher können fahrzeug- und batteriespezifische Informationen für die Einsatzkräfte wichtig sein.

Deshalb sollte geklärt sein, wie schnell beispielsweise folgende Informationen bereitgestellt werden können:

  • Welches Fahrzeug ist betroffen?
  • Welcher Fahrzeugtyp bzw. welche Antriebsart liegt vor?
  • Wo befindet sich die Hochvolt-Batterie?
  • Wurde die Batterie ausgebaut?
  • Wurde vor dem Ereignis an der Batterie gearbeitet?
  • Ist ein Schaden oder Unfall bekannt?
  • In welchem Lade- oder Arbeitszustand befand sich das Fahrzeug?
  • Wo befinden sich weitere Hochvoltbatterien?
  • Gibt es weitere gefährdete Fahrzeuge oder Gefahrstoffe?
  • Sind Rettungsdatenblätter oder Herstellerinformationen verfügbar?

Ein einfacher Praxistest für die Notfallorganisation lautet:

„Eine ausgebaute Hochvolt-Batterie beginnt jetzt in unserer Werkstatt zu rauchen. Was passiert in den nächsten fünf Minuten?“

Wenn Beschäftigte und Verantwortliche darauf keine klare Antwort haben, sollte der Notfallablauf überprüft werden.

Braucht ein Autohaus einen Brandschutzbeauftragten?

Nicht jedes Autohaus und nicht jede Werkstatt benötigt automatisch allein aufgrund der Betriebsart einen Brandschutzbeauftragten.

Die Erforderlichkeit kann sich beispielsweise aus besonderen Rechtsvorschriften, behördlichen Auflagen, baurechtlichen Vorgaben oder der Gefährdungsbeurteilung ergeben.

Die DGUV Information 205-003 beschreibt Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten.

Ein Brandschutzbeauftragter unterstützt den Arbeitgeber insbesondere als zentrale fachliche Ansprechperson bei der betrieblichen Brandschutzorganisation.

Typische Aufgaben können beispielsweise sein:

  • Beratung zum betrieblichen Brandschutz
  • Mitwirkung bei Gefährdungsbeurteilungen mit Brandschutzbezug
  • regelmäßige Brandschutzbegehungen
  • Feststellung und Dokumentation von Mängeln
  • Unterstützung bei Brandschutzordnungen
  • Beratung bei betrieblichen Veränderungen
  • Unterstützung bei Unterweisungen
  • Mitwirkung bei der Organisation von Brandschutz- und Evakuierungsmaßnahmen
  • Zusammenarbeit mit internen Verantwortlichen und externen Stellen

Gerade bei Unternehmen mit komplexen Werkstatt-, Lager-, Gefahrstoff- und Hochvoltbereichen kann eine kontinuierliche fachliche Betreuung helfen, unterschiedliche Anforderungen zusammenzuführen.

Kann ein externer Brandschutzbeauftragter eingesetzt werden?

Wenn ein Brandschutzbeauftragter erforderlich ist oder ein Unternehmen sich freiwillig fachlich begleiten lassen möchte, kann die Funktion unter den entsprechenden Voraussetzungen auch extern organisiert werden.

Das kann insbesondere für Unternehmen interessant sein, die intern keine entsprechend qualifizierte Person dauerhaft für diese Aufgabe vorhalten möchten.

Ein externer Brandschutzbeauftragter betrachtet dabei nicht nur einzelne Feuerlöscher.

Entscheidend ist das Zusammenspiel aus:

Gefährdungsbeurteilung → Prävention → Brandschutzorganisation → Unterweisung → Kontrolle → Notfallorganisation → kontinuierliche Verbesserung.

Genau hier unterstützt ProSafeCon Unternehmen mit einer externen und fachkundigen Brandschutzbetreuung.

Wie oft sollte der Brandschutz in einer Werkstatt überprüft werden?

Brandschutz ist keine einmalige Aufgabe.

Neue Elektrofahrzeuge, andere Batterietechnologien, zusätzliche Ladepunkte, neue Gefahrstoffe, veränderte Lagerflächen, Umbauten oder neue Arbeitsverfahren können die Gefährdung eines Betriebs verändern.

Auch Brandschutzeinrichtungen müssen entsprechend den jeweils einschlägigen Anforderungen geprüft und instand gehalten werden.

Unternehmen sollten deshalb insbesondere nach Veränderungen prüfen:

  • Hat sich die Gefährdungsbeurteilung verändert?
  • Sind neue Brandgefahren hinzugekommen?
  • Sind Feuerlöscheinrichtungen weiterhin geeignet?
  • Haben sich Fluchtwege verändert?
  • Sind ausreichend Brandschutzhelfer verfügbar?
  • Müssen Beschäftigte neu unterwiesen werden?
  • Funktionieren Alarmierungs- und Notfallabläufe noch?
  • Sind Brandschutzmaßnahmen und Prüfungen dokumentiert?
  • Wurden festgestellte Mängel tatsächlich beseitigt?

Ein Brandschutzkonzept ist nur dann wirksam, wenn es zur aktuellen Realität des Betriebs passt.

Brandschutz-Checkliste für Autohäuser und Werkstätten: Wie gut ist Ihr Betrieb vorbereitet?

Der Brand in Düsseldorf zeigt vor allem eines: Ein Brandereignis in einer Werkstatt kann innerhalb kurzer Zeit erhebliche Auswirkungen auf Menschen, Gebäude und Betriebsabläufe haben.

Elektromobilität bringt dabei neue Fragestellungen mit sich. Sie ersetzt aber nicht die klassischen Brandgefahren einer Werkstatt.

Ein guter Brandschutz betrachtet deshalb das Gesamtbild:

  • Hochvolt-Batterien
  • Elektrofahrzeuge
  • Ladeinfrastruktur
  • Heißarbeiten
  • Gefahrstoffe
  • Gasflaschen
  • Lagerbereiche und Brandlasten
  • Feuerlöscheinrichtungen
  • Flucht- und Rettungswege
  • Brandschutzhelfer
  • Qualifikation und Unterweisung
  • Notfallorganisation
  • regelmäßige Kontrollen

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