0211 540 142 80
Deutsch
de
Deutsch
Deutsch
Home Blog Die häufigsten Arbeitsunfälle: Welche Gefahren am Arbeitsplatz besonders riskant sind und welche Strafen drohen

Die häufigsten Arbeitsunfälle: Welche Gefahren am Arbeitsplatz besonders riskant sind und welche Strafen drohen

4,9/5
Laut 43+ Google Bewertungen

Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit, eine ungesicherte Leiter, ein nasser Boden oder eine nicht ausreichend abgesicherte Maschine: Arbeitsunfälle entstehen häufig in Situationen, die im Betriebsalltag zunächst wenig außergewöhnlich erscheinen.

Trotz umfangreicher Arbeitsschutzvorschriften ereignen sich in Deutschland jedes Jahr Hunderttausende Arbeitsunfälle. Für 2024 weist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) insgesamt 810.399 meldepflichtige Arbeitsunfälle aus. 440 Arbeitsunfälle endeten tödlich. Damit wurde zwar ein historischer Tiefstand erreicht – die Zahlen zeigen aber weiterhin, wie wichtig systematischer Arbeitsschutz ist.

Für Unternehmen geht es dabei nicht nur darum, Unfälle zu verhindern. Arbeitgeber müssen Gefährdungen erkennen, geeignete Schutzmaßnahmen festlegen und deren Wirksamkeit überprüfen. Eine zentrale Grundlage dafür bildet die Gefährdungsbeurteilung.

Doch welche Unfälle passieren besonders häufig? Welche Gefahren führen zu besonders schweren Unfällen? Und welche Konsequenzen können Unternehmen drohen, wenn Arbeitsschutzpflichten nicht eingehalten werden?

Was sind die häufigsten Arbeitsunfälle in Deutschland?

Viele Arbeitsunfälle entstehen nicht durch außergewöhnliche Ereignisse, sondern bei alltäglichen Tätigkeiten.

Besonders relevant sind:

  • Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle
  • Abstürze von Leitern, Gerüsten, Dächern oder anderen erhöhten Arbeitsplätzen
  • Unfälle mit Werkzeugen und Maschinen
  • Unfälle beim innerbetrieblichen Transport
  • Stapler- und Flurförderzeugunfälle
  • Unfälle beim Heben, Tragen sowie Be- und Entladen
  • Unfälle durch herabfallende oder bewegte Gegenstände

Allein 164.912 meldepflichtige Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle wurden 2024 in der DGUV-Statistik erfasst. Dabei handelt es sich ausdrücklich um Unfälle ohne einen deutlichen vertikalen Absturz.

Gerade diese Zahlen zeigen ein wichtiges Prinzip des Arbeitsschutzes: Eine Gefahr muss nicht spektakulär wirken, um relevant zu sein.

Warum gehören Stolpern, Rutschen und Stürzen zu den häufigsten Arbeitsunfällen?

Ein Kabel im Laufweg, eine nasse Fläche, eine beschädigte Bodenstelle oder ein Gegenstand im Verkehrsweg reichen unter Umständen aus.

Die DGUV zählt Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle (SRS) zu den häufigsten Ursachen von Arbeitsunfällen. 2024 wurden rund 165.000 meldepflichtige SRS-Unfälle erfasst. Besonders häufig betroffen waren Knöchel und Fuß sowie Knie und Unterschenkel. Bei den Fällen, die zu einer neuen Unfallrente führten, waren Frakturen besonders relevant.

Typische Gefahrenquellen sind beispielsweise:

  • nasse oder verschmutzte Böden,
  • unebene Bodenflächen,
  • herumliegende Kabel oder Gegenstände,
  • schlecht erkennbare Stufen,
  • ungeeignete Verkehrswege,
  • fehlende Beleuchtung,
  • nicht beseitigte Gefahrenstellen.

Solche Gefährdungen sollten deshalb nicht erst nach einem Unfall betrachtet werden. Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung werden Arbeitsplätze und Tätigkeiten systematisch darauf untersucht, welche Gefährdungen bestehen und welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.

Welche Arbeitsunfälle sind besonders gefährlich?

Die häufigsten Unfälle sind nicht automatisch die gefährlichsten. Bei der Prävention muss deshalb neben der Eintrittswahrscheinlichkeit immer auch die mögliche Schwere eines Schadens berücksichtigt werden.

Besonders schwere Folgen zeigen sich unter anderem bei Abstürzen, Maschinenunfällen, innerbetrieblichem Transport und Arbeiten mit Kranen oder schweren Lasten.

Warum sind Absturzunfälle am Arbeitsplatz so gefährlich?

Arbeiten auf Leitern, Gerüsten, Dächern und anderen erhöhten Arbeitsplätzen gehören zu den klassischen Hochrisikosituationen.

2024 registrierte die DGUV 34.470 meldepflichtige Absturzunfälle. Daraus resultierten 1.908 neue Unfallrenten und 53 tödliche Unfälle.

Besonders auffällig: Rund 30 % der meldepflichtigen Absturzunfälle standen mit Leitern oder Tritten in Verbindung. Allein hier wurden 10.087 Unfälle erfasst. Bei Gerüsten und Dächern ist die absolute Zahl teilweise geringer, die möglichen Folgen können jedoch besonders schwer sein.

Deshalb sollte beispielsweise geprüft werden:

  • Ist die Arbeit in der Höhe tatsächlich erforderlich?
  • Kann eine sicherere Arbeitsmethode eingesetzt werden?
  • Sind Absturzkanten ausreichend gesichert?
  • Ist die verwendete Leiter für die Tätigkeit geeignet?
  • Werden Gerüste und Arbeitsmittel ordnungsgemäß verwendet?
  • Ist persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz erforderlich?
  • Sind die Beschäftigten ausreichend unterwiesen?

Gerade hier reicht die Aussage „Unsere Mitarbeiter wissen, wie man eine Leiter benutzt“ als Präventionsstrategie nicht aus. Die konkrete Tätigkeit und Arbeitsumgebung müssen betrachtet werden.

Wie gefährlich sind Maschinenunfälle?

Maschinen und Werkzeuge spielen weiterhin eine bedeutende Rolle im Unfallgeschehen. Die DGUV registrierte 2024 insgesamt 112.948 meldepflichtige Werkzeug- und Maschinenunfälle.

Interessant ist dabei die Unterscheidung zwischen Häufigkeit und Schwere: Handwerkzeuge verursachen sehr viele Unfälle, während bei Maschinen schwere Unfallfolgen überproportional auftreten. Bei tragbaren oder ortsveränderlichen Maschinen wurden beispielsweise 5.902 meldepflichtige Unfälle, 170 neue Unfallrenten und 16 Todesfälle erfasst.

Besonders gefährlich können Situationen sein, in denen Beschäftigte:

  • in bewegliche Maschinenteile greifen,
  • eingeklemmt oder gequetscht werden,
  • Störungen beseitigen,
  • Maschinen reinigen,
  • Schutzvorrichtungen entfernen oder umgehen,
  • Maschinen warten oder instand setzen.

Bei Unfällen mit tragbaren oder ortsveränderlichen Maschinen waren Quetsch- und Einklemmvorgänge für 8 von 16 Todesfällen verantwortlich.

Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt deshalb unter anderem eine Beurteilung der Gefährdungen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln. Eine nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig durchgeführte Gefährdungsbeurteilung kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen.

Warum sind Stapler, LKW und innerbetrieblicher Transport besonders gefährlich?

Lager, Produktionshallen und Be- und Entladebereiche vereinen häufig mehrere Gefahren gleichzeitig: Menschen bewegen sich neben Fahrzeugen, schwere Lasten werden transportiert und Verkehrswege kreuzen sich.

Die DGUV ordnete 2024 rund 210.000 Arbeitsunfälle dem Unfallmuster „innerbetrieblicher Transport“ zu. 96 davon endeten tödlich. Rund 80.000 Unfälle ereigneten sich allein im Umfeld von Lagerung sowie Be- und Entladung.

Besonders auffällig sind Flurfördermittel wie Stapler und Hubwagen. Hier wurden 32.652 meldepflichtige Unfälle erfasst. Bei Unfällen mit motorisierten Flurförderzeugen wird das Unfallopfer unter anderem angefahren, eingequetscht oder überfahren.

Zur Prävention können beispielsweise gehören:

  • klare Trennung von Fuß- und Fahrwegen,
  • festgelegte Verkehrsregeln,
  • Geschwindigkeitsbegrenzungen,
  • ausreichende Sichtverhältnisse,
  • gekennzeichnete Ladebereiche,
  • geeignete Ladungssicherung,
  • Unterweisungen,
  • sichere Arbeitsabläufe beim Be- und Entladen.

Welche Maßnahmen erforderlich sind, hängt jedoch von den tatsächlichen Arbeitsbedingungen im jeweiligen Betrieb ab.

Welche Arbeitsunfälle mit Kranen und schweren Lasten können besonders schwer enden?

Eine kleinere Zahl von Unfällen bedeutet nicht automatisch ein geringes Risiko.

Das zeigt der Umgang mit Kranen und schwebenden Lasten besonders deutlich. Die DGUV erfasste 2024 bei Kranen, Fahrzeugkranen, Laufkranen und Hubzügen mit freihängender Last 758 meldepflichtige Unfälle. 11 davon endeten tödlich.

Weitere fünf tödliche Unfälle standen mit von Kranen oder Hebezeugen herabhängenden Lasten in Verbindung.

Zu den möglichen Gefahren gehören:

  • herabfallende Lasten,
  • Quetschen zwischen Last und Bauteilen,
  • Aufenthalt im Gefahrenbereich,
  • ungeeignete Anschlagmittel,
  • unzureichende Kommunikation,
  • unkontrollierte Bewegungen einer Last.

Solche Beispiele verdeutlichen, warum eine Gefährdungsbeurteilung nicht nur eine Liste möglichst häufiger Gefahren sein sollte. Auch Ereignisse mit geringerer Wahrscheinlichkeit müssen berücksichtigt werden, wenn ihre möglichen Folgen besonders schwer sind.

Wer ist für die Arbeitssicherheit im Unternehmen verantwortlich?

Die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheitsschutz liegt grundsätzlich beim Arbeitgeber. Nach § 3 Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes treffen und deren Wirksamkeit überprüfen.

Ein zentraler Bestandteil dieser Verantwortung ist die Gefährdungsbeurteilung.

Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen ermitteln, welche Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlich sind. Dabei können unter anderem Arbeitsstätten, Maschinen und Arbeitsmittel, Gefahrstoffe, Arbeitsverfahren, unzureichende Qualifikation oder Unterweisung sowie psychische Belastungen relevant sein.

Ist eine Gefährdungsbeurteilung für Unternehmen Pflicht?

Ja. Die Gefährdungsbeurteilung gehört zu den zentralen gesetzlichen Pflichten des Arbeitgebers.

Dabei geht es nicht darum, lediglich ein Dokument abzulegen. Die Beurteilung soll einen systematischen Prozess ermöglichen:

  1. Arbeitsbereiche und Tätigkeiten erfassen,
  2. Gefährdungen ermitteln,
  3. Risiken beurteilen,
  4. geeignete Schutzmaßnahmen festlegen,
  5. Maßnahmen umsetzen,
  6. Wirksamkeit kontrollieren,
  7. Gefährdungsbeurteilung bei Bedarf aktualisieren.

Nach § 6 ArbSchG müssen zudem die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung, die festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen und die Ergebnisse ihrer Überprüfung entsprechend dokumentiert werden.

Auch die Arbeitsstättenverordnung verlangt, dass die Gefährdungsbeurteilung fachkundig durchgeführt wird. Verfügt der Arbeitgeber selbst nicht über die entsprechenden Kenntnisse, muss er sich fachkundig beraten lassen.

Wann muss eine Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?

Eine Gefährdungsbeurteilung ist kein Dokument, das einmal erstellt und anschließend dauerhaft unverändert abgelegt werden sollte.

Eine Überprüfung beziehungsweise Aktualisierung kann insbesondere erforderlich werden, wenn sich die betrieblichen Bedingungen verändern, beispielsweise durch:

  • neue Maschinen oder Arbeitsmittel,
  • neue Arbeitsverfahren,
  • neue Arbeitsstoffe oder Gefahrstoffe,
  • Umbauten oder neue Arbeitsbereiche,
  • organisatorische Veränderungen,
  • neue Erkenntnisse über Gefährdungen,
  • auffällige Beinaheunfälle,
  • Arbeitsunfälle oder
  • festgestellte Mängel bei bestehenden Schutzmaßnahmen.

Ein Arbeitsunfall kann deshalb ein wichtiger Anlass sein, bestehende Schutzmaßnahmen und die zugrunde liegende Gefährdungsbeurteilung kritisch zu überprüfen.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen den Arbeitsschutz?

Bei diesem Thema ist eine wichtige Differenzierung notwendig: Nicht jeder Arbeitsunfall führt automatisch zu einem Bußgeld oder einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit.

Entscheidend ist unter anderem, ob gesetzliche Pflichten verletzt wurden und welcher konkrete Sachverhalt vorliegt.

Das Arbeitsschutzgesetz sieht für bestimmte Ordnungswidrigkeiten Geldbußen vor. Bei einem Verstoß eines Arbeitgebers oder einer verantwortlichen Person gegen eine vollziehbare behördliche Anordnung kann nach § 25 ArbSchG eine Geldbuße von bis zu 30.000 Euro verhängt werden.

Darüber hinaus können Verstöße gegen spezielle Arbeitsschutzverordnungen als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. Die Betriebssicherheitsverordnung nennt beispielsweise ausdrücklich die fehlende, fehlerhafte oder verspätete Beurteilung von Gefährdungen bei Arbeitsmitteln.

In besonders schwerwiegenden Fällen können Verstöße sogar strafrechtliche Folgen haben. § 26 ArbSchG sieht unter bestimmten Voraussetzungen eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe vor, beispielsweise wenn durch eine vorsätzliche Handlung Leben oder Gesundheit eines Beschäftigten gefährdet werden.

Deshalb sollte Arbeitsschutz nicht erst dann organisiert werden, wenn eine Behörde einen Mangel feststellt oder bereits ein Unfall passiert ist.

Wer braucht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet Arbeitgeber, Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen und ihnen die gesetzlich vorgesehenen Aufgaben zu übertragen, soweit dies insbesondere aufgrund der Betriebsart, der bestehenden Unfall- und Gesundheitsgefahren, der Beschäftigtenzahl und der betrieblichen Organisation erforderlich ist.

Die konkrete Ausgestaltung der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung wird insbesondere durch die für den jeweiligen Unfallversicherungsträger geltende DGUV Vorschrift 2 konkretisiert.

Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit – häufig kurz Sifa genannt – unterstützt den Arbeitgeber unter anderem dabei, Arbeitsschutz systematisch in die betrieblichen Prozesse zu integrieren.

Was macht eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Nicht jedes Unternehmen benötigt oder verfügt über eine eigene interne Fachkraft. Die sicherheitstechnische Betreuung kann – abhängig von den betrieblichen Voraussetzungen und der geltenden Betreuungsform – auch durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgen.

Eine externe Sifa kann Unternehmen beispielsweise unterstützen bei:

  • der systematischen Ermittlung betrieblicher Gefährdungen,
  • der Erstellung und Aktualisierung von Gefährdungsbeurteilungen,
  • der Auswahl geeigneter Arbeitsschutzmaßnahmen,
  • Betriebsbegehungen,
  • der Beurteilung von Arbeitsplätzen und Arbeitsmitteln,
  • der Organisation von Arbeitsschutzprozessen,
  • der Untersuchung von Unfallursachen,
  • der Verbesserung bestehender Präventionsmaßnahmen,
  • der Vorbereitung und Durchführung von Unterweisungen,
  • der Weiterentwicklung der betrieblichen Arbeitsschutzorganisation.

Wichtig ist jedoch: Die Beauftragung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit überträgt nicht automatisch die gesamte Arbeitgeberverantwortung auf die Sifa. Sie unterstützt und berät den Arbeitgeber fachkundig bei der Wahrnehmung seiner Arbeitsschutzpflichten.

Wie hilft eine Gefährdungsbeurteilung dabei, Arbeitsunfälle zu verhindern?

Viele Unfälle haben nicht nur eine Ursache. Häufig treffen technische, organisatorische und menschliche Faktoren aufeinander.

Beispiel: Ein Beschäftigter stürzt von einer Leiter.

Die unmittelbare Ursache könnte eine falsche Bewegung sein. Eine systematische Untersuchung kann jedoch weitere Faktoren sichtbar machen:

  • War die Leiter überhaupt das richtige Arbeitsmittel?
  • War sie beschädigt?
  • War der Untergrund geeignet?
  • Musste der Beschäftigte seitlich zu weit hinausgreifen?
  • Gab es eine sicherere Alternative?
  • Bestand Zeitdruck?
  • War die Tätigkeit in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt?
  • Wurde der Beschäftigte ausreichend unterwiesen?

Genau darin liegt der Nutzen einer professionellen Gefährdungsbeurteilung: Sie betrachtet nicht nur den Unfall, sondern die Bedingungen, unter denen ein Unfall entstehen kann.

Wie können Unternehmen Arbeitsunfälle systematisch reduzieren?

Wirksamer Arbeitsschutz beginnt nicht mit der Reaktion auf einen Unfall, sondern mit der frühzeitigen Identifikation möglicher Gefährdungen.

Unternehmen sollten insbesondere darauf achten, dass:

  • Gefährdungsbeurteilungen vollständig und aktuell sind,
  • Schutzmaßnahmen tatsächlich umgesetzt werden,
  • deren Wirksamkeit regelmäßig überprüft wird,
  • Beschäftigte verständlich und tätigkeitsbezogen unterwiesen werden,
  • Arbeitsmittel regelmäßig geprüft werden,
  • Beinaheunfälle und unsichere Situationen ausgewertet werden,
  • Veränderungen im Betrieb in den Arbeitsschutz einfließen und
  • fachkundige Unterstützung rechtzeitig eingebunden wird.

Dabei sollte die Reihenfolge der Schutzmaßnahmen berücksichtigt werden: Gefahren sollten möglichst an ihrer Quelle vermieden oder reduziert werden. Technische und organisatorische Lösungen sind grundsätzlich wichtiger als sich allein auf das Verhalten einzelner Beschäftigter zu verlassen.

Wie unterstützt ProSafeCon Unternehmen bei einem ganzheitlichen und rechtskonformen Arbeitsschutz?

Für Unternehmen kann es aufwendig sein, die vielfältigen Anforderungen an Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz rechtskonform umzusetzen und gleichzeitig im betrieblichen Alltag zu verankern.

ProSafeCon unterstützt Unternehmen dabei, den Arbeitsschutz ganzheitlich, praxisnah und rechtskonform zu organisieren. Dabei betrachten wir nicht nur einzelne Gefahren oder gesetzliche Pflichten, sondern das Zusammenspiel aus Arbeitsschutzorganisation, Gefährdungsbeurteilungen, fachkundiger Betreuung und der notwendigen Qualifikation der Beschäftigten.

ProSafeCon unterstützt Unternehmen mit verschiedenen Leistungen rund um die Arbeitssicherheit:

Gerade beim innerbetrieblichen Transport, bei Stapler- und Kranarbeiten sowie beim Be- und Entladen und bei der Ladungssicherung treffen häufig mehrere Gefahren gleichzeitig aufeinander. Neben geeigneten technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen spielt deshalb die fachgerechte Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten eine wichtige Rolle.

Gemeinsam betrachten wir die tatsächlichen Tätigkeiten und Gefährdungen in Ihrem Unternehmen und unterstützen Sie dabei, passende Maßnahmen für einen wirksamen, rechtskonformen und praxisnahen Arbeitsschutz umzusetzen.

Häufig gestellte Fragen zu Arbeitsunfällen und Arbeitssicherheit

Was ist die häufigste Ursache für Arbeitsunfälle?

Stolpern, Rutschen und Stürzen gehören zu den häufigsten Unfallmustern. Daneben spielen der innerbetriebliche Transport sowie der Umgang mit Werkzeugen und Maschinen eine wichtige Rolle.

Welche Arbeitsunfälle sind besonders gefährlich?

Besonders schwere oder tödliche Folgen können unter anderem Abstürze, Maschinenunfälle, Stapler- und Transportvorgänge sowie Unfälle mit Kranen und schweren beziehungsweise schwebenden Lasten haben.

Wer haftet bei einem Arbeitsunfall?

Die rechtliche Bewertung hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Arbeitgeber tragen jedoch die Verantwortung dafür, die gesetzlichen Arbeitsschutzpflichten zu organisieren und erforderliche Schutzmaßnahmen umzusetzen. Ein Arbeitsunfall bedeutet nicht automatisch, dass der Arbeitgeber persönlich haftet oder eine Strafe erhält.

Ist eine Gefährdungsbeurteilung gesetzlich vorgeschrieben?

Ja. § 5 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber dazu, die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen zu beurteilen und daraus die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen abzuleiten.

Was passiert, wenn keine Gefährdungsbeurteilung vorhanden ist?

Je nach anwendbarer Vorschrift, konkretem Verstoß und behördlichem Vorgehen können arbeitsschutzrechtliche Maßnahmen und Bußgelder drohen. Bei Arbeitsmitteln stellt beispielsweise eine entgegen der Betriebssicherheitsverordnung nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig vorgenommene Gefährdungsbeurteilung eine Ordnungswidrigkeit dar.

Kann die Gefährdungsbeurteilung extern erstellt werden?

Unternehmen können sich bei der Gefährdungsbeurteilung fachkundig unterstützen lassen. Die Arbeitsstättenverordnung schreibt ausdrücklich vor, dass sich Arbeitgeber fachkundig beraten lassen müssen, wenn sie selbst nicht über die erforderlichen Kenntnisse verfügen.

Kann eine Fachkraft für Arbeitssicherheit extern beauftragt werden?

Ja. Die sicherheitstechnische Betreuung kann unter den jeweiligen betrieblichen und rechtlichen Voraussetzungen durch externe Fachkräfte erfolgen. Welche Betreuungsform und welcher Betreuungsumfang erforderlich sind, richtet sich insbesondere nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der für das Unternehmen geltenden DGUV Vorschrift 2.


Quellen und weiterführende Informationen

DGUV – Arbeitsunfallgeschehen 2024

BAuA – Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit 2024

Bundesministerium der Justiz – Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

§ 5 ArbSchG – Gefährdungsbeurteilung

§ 6 ArbSchG – Dokumentation

§ 25 ArbSchG – Bußgeldvorschriften

§ 26 ArbSchG – Strafvorschriften

Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

DGUV – DGUV Vorschrift 2

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Arbeitsstättenverordnung – Gefährdungsbeurteilung

Sie wollen auch andere Leute schlau machen? Dann gleich teilen!

Ähnliche Artikel

Häufigste Brandursachen am Arbeitsplatz und im Homeoffice – So vermeiden Unternehmen und Beschäftigte Brandgefahren
Welche Brandursachen treten am Arbeitsplatz und im Homeoffice am häufigsten auf? Erfahren Sie, welche Risiken Unternehmen kennen müssen und wie Sie Brände wirksam verhindern.
Hitzeschutz am Arbeitsplatz – Was Beschäftigte und Arbeitgeber bei hohen Temperaturen wissen müssen
Ab wann muss der Arbeitgeber bei Hitze handeln? Erfahren Sie alles über Hitzeschutz am Arbeitsplatz, ASR A3.5, Temperaturgrenzen, Rechte, Pflichten und wirksame Schutzmaßnahmen.
Was tun, wenn die Berufsgenossenschaft kommt?
Was prüft die Berufsgenossenschaft? So bereiten Sie sich optimal vor, vermeiden Mängel und bestehen jede BG-Prüfung sicher und stressfrei.

Sie möchten ein Angebot? Sie haben Fragen?

oder

Hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten und wir melden uns bei Ihnen!

*“ zeigt erforderliche Felder an

Datenschutz*