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Die Arbeitsstättenrichtlinie für das Büro (ASR A1.2)

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In einem Büro haben die Mitarbeiter zwar keinen Kontakt mit gefährlichen Materialien oder Maschinen. Dennoch gibt es auch für Büroarbeit Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer. Ergänzend zur Arbeitsstättenverordnung, die die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleisten, gibt es die Arbeitsstättenrichtlinien, auch bekannt als Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR).  In diesem Artikel erhalten Sie wichtige Informationen, was es mit den Arbeitsstättenrichtlinien auf sich hat.

Definition der Arbeitsstättenrichtlinie

Die Arbeitsstättenrichtlinien sind vom Ausschuss für Arbeitsstätten konzipiert worden. Sie dienen als praktische Orientierung für Arbeitgeber, wenn es darum geht, die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung bestmöglich umzusetzen. Die Arbeitsstättenrichtlinien besitzen eine Vermutungswirkung. Das heißt, wenn sie beachtet werden, kann der Arbeitgeber vermuten, dass er die Arbeitsstättenverordnung einhält.

Arbeitsstätten: Richtlinien und die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) im Überblick

Bislang gibt es zu den neuen Paragraphen der Arbeitsstättenverordnung folgende ergänzende Arbeitsstättenrichtlinien:

  • ASR V3 Gefährdungsbeurteilung
  • ASR V3a.2 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten
  • ASR A1.2 Raumabmessungen und Bewegungsflächen
  • ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
  • ASR A1.5/1,2 Fußböden
  • ASR A1.6 Fenster, Oberlichter, lichtdurchlässige Wände
  • ASR A1.7 Türen und Tore
  • ASR A1.8 Verkehrswege
  • ASR A2.1 Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen
  • ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände
  • ASR A2.3 Fluchtwege und Notausgänge
  • ASR A3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung
  • ASR A3.4/7 Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme
  • ASR A3.5 Raumtemperatur
  • ASR A3.6 Lüftung
  • ASR A3.7 Lärm am Arbeitsplatz
  • ASR A4.1 Sanitärräume
  • ASR A4.2 Pausen- und Bereitschaftsräume
  • ASR A4.3 Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe
  • ASR A4.4 Unterkünfte

Wichtige Regelungen in den Arbeitsstättenrichtlinien

Eine einzige Arbeitsstättenrichtlinie zum Büro gibt es nicht, stattdessen gibt es eine ganze Reihe von Ergänzungen zur ArbStättV.

Wie groß muss ein Büro und der Arbeitsplatz pro Mitarbeiter mindestens sein?

Bei den Maßen der Bürofläche pro Mitarbeiter geht es darum, wie viel Platz ein Angestellter benötigt, um zu seinem Arbeitsplatz zu gelangen und wie viel er dann zum Arbeiten benötigt. Es muss berücksichtigt werden, dass die Beschäftigten an einem Schreibtisch mit einem Bürostuhl auf Rollen sitzen und dass es im Büro auch einen Schrank gibt. Zudem muss von Zeit zu Zeit das Fenster geöffnet oder die Heizung reguliert werden können. Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.2 „Raummaße und Bewegungsflächen“ gibt Richtwerte für die Bürofläche pro Mitarbeiter vor.

Die Nutzfläche von Arbeitsräumen muss mindestens 8 Quadratmeter betragen. Hinzu kommen mindestens 6 Quadratmeter für jeden weiteren Arbeitsplatz. Für Schränke oder Bürocontainer wird Platz benötigt. Außerdem muss Platz zum Öffnen von Türen und Schubladen vorhanden sein. Unter Berücksichtigung all dessen gilt als Richtwert für ein Einzelbüro eine Fläche von 8-10 Quadratmetern und für eine Fläche von bis zu 50 Quadratmetern eine Raumhöhe von 2,50 Metern. Für Großraumbüros beträgt der Richtwert 12-15 Quadratmeter je Arbeitsplatz.

Zur Bestimmung der Bewegungsfläche des Bildschirmarbeitsplatzes werden alle während der Tätigkeit eingenommenen Körperhaltungen herangezogen. Die Tiefe und Breite am Bildschirmarbeitsplatz muss mindestens 1 m betragen. Jeder Mitarbeiter muss sich bei mindestens 1,5 Quadratmeter unverstellter Bodenfläche frei bewegen können. Bewegungsflächen dürfen sich nicht überschneiden, z.B. mit Verkehrswegen oder Sicherheitsabständen.

Büroflächen müssen neben einer ausreichend großen Grundfläche auch eine ausreichende lichte Höhe haben – je nach Größe der Grundfläche. In der ASR A1.2 wird die Abhängigkeit der lichten Höhe von der Grundfläche angegeben. Für eine Grundfläche von:

  • bis zu 50 qm: mind. 2,50 Meter
  • mehr als 50 qm: mind. 2,75 Meter
  • mehr als 100 qm: mind. 3,00 Meter
  • mehr als 2000 qm: mind. 3,25 Meter

Sanitäre Einrichtungen

Eine Arbeitsstättenrichtlinie in § 6 der Arbeitsstättenverordnung legt fest, dass in jedem Unternehmen Toilettenräume für die Mitarbeiter zur Verfügung stehen müssen. Die Unternehmensleitung muss dafür sorgen, dass dies der Fall ist. Auch für bestimmte Tätigkeiten müssen Waschräume zur Verfügung stehen, insbesondere wenn die Gesundheit es erfordert.

Notausgänge und Fluchtwege

In der aktuellen Arbeitsstättenrichtlinie für Fluchtwege und Notausgänge heißt es, dass diese bestimmten Anforderungen genügen müssen:

  • Anzahl, Anordnung und Abmessungen müssen auf die größtmögliche Anzahl von Mitarbeitern, die Struktur des Arbeitsplatzes und die jeweilige Nutzung abgestimmt sein.
  • Es muss eine Beschilderung vorherrschen, die ständig sichtbar sein muss.
  • Über die Fluchtwege muss es möglich sein, so schnell wie möglich ins Freie oder in einen sicheren Bereich zu gelangen.

Die ArbStättV schreibt für Fluchtwege außerdem vor, dass die zugehörigen Türen bei Anwesenheit der Mitarbeiter jederzeit geöffnet werden können müssen. Drehtüren und Schiebetüren sind für Notausgänge nicht erlaubt.

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Unsere Experten sind als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (SIFA) für Sie im Einsatz.

Zusammenfassung

  • Die Arbeitsstättenverordnung wird durch Arbeitsstättenrichtlinien präzisiert.
  • Für die Arbeitsstättenrichtlinien besteht die Vermutungswirkung für die Konformität. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber davon ausgehen kann, dass er die Arbeitsstättenverordnung einhält, wenn er die Arbeitsstättenrichtlinien in der Praxis umsetzt.
  • Die wichtigsten Werte und Regeln für Büros nach Arbeitsstättenverordnung und Arbeitsstättenrichtlinien zusammengefasst:
  • Bürofläche: 8 m² (mind. weitere 6 m² pro zusätzlichen Mitarbeiter)
  • Fläche der Fenster: 10 % der Raumfläche
  • Lichtstärke Büroarbeitsplatz: 500 Lux
  • Temperatur: 20-26° Grad

Quellen:

https://www.bghm.de/arbeitsschuetzer/gesetze-und-vorschriften/nationales-recht/technische-regeln/arbeitsstaetten

https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/ASR-A1-2.html

https://www.baua.de/DE/Angebote/Regelwerk/ASR/ASR.html

https://www.dguv.de/ifa/publikationen/reports-download/reports-2022/ifa-report-1-2022/index.jsp

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