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Begehung zur Arbeitssicherheit: Checkliste und Vorgaben

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Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz haben in Deutschland eine besonders hohe Bedeutung. Daher müssen regelmäßig Begehungen zur Arbeitssicherheit im Betrieb durchgeführt werden. Die Begehung in den Betrieben muss anhand einer Checkliste immer nach dem gleichen Schema ablaufen.

Unser Muster dient Ihnen dabei als Vorlage. Die korrekte Durchführung nach dem Muster muss durch ein Protokoll, dem sogenannten Begehungsprotokoll dokumentiert und gesichert werden. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die Vorschriften für die Begehungen, erhalten das passende Muster und die Checkliste zur Begehung für Arbeitssicherheit.

Wie oft eine Begehung durchgeführt werden muss und worauf der Schwerpunkt gelegt werden sollte, hängt unter anderem von den Arbeitsbedingungen, aber auch von der Größe des Unternehmens ab. 

Darüber hinaus haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt, damit Sie eine anforderungsgerechte Betriebsbegehung durchführen können.

 

Was ist eine Betriebsbegehung?

Die Betriebsbegehung stellt eine betriebliche Maßnahme dar, in deren Rahmen der Arbeitgeber kontrolliert, wie der Arbeits- und Gesundheitsschutz im Unternehmen umgesetzt wird. Der Vorteil regelmäßiger Begehungen besteht darin, dass der Arbeitgeber sich von der Beseitigung akuter Mängel oder Defizite überzeugen kann. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass der Arbeitgeber über die entsprechenden Fachkenntnisse verfügt, um Mängel zu entdecken und zu bewerten.

Die Betriebsbegehung leistet also einen wichtigen Beitrag zum Arbeitsschutz im Unternehmen.

Für den Arbeitsschutz ist auch die Motivation der Mitarbeiter ein wichtiger Aspekt, der nicht vernachlässigt werden darf. Wenn die Mitarbeiter sehen, wie wichtig der Arbeitsschutz im Unternehmen ist, werden sie diesem Thema auch mehr Aufmerksamkeit schenken.

Die Inspektion liefert auch wichtige Informationen für die Gefährdungsbeurteilung des Unternehmens, zu der der Arbeitgeber verpflichtet ist.

 

Bedeutung von Betriebsbegehungen für die Arbeitssicherheit

Die Betriebsbegehung ist eines der wichtigsten Handwerkszeuge für die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa). Sie liefert Kenntnisse und Erkenntnisse, die die Grundlage für die gesamte Sicherheitsarbeit im Arbeitsalltag des Unternehmen bilden.

Betriebsbegehungen verschaffen der Sifa die für ihre Arbeit unverzichtbaren Einblicke in die Aktivitäten des Unternehmens. Regelmäßige Betriebsbegehungen schaffen so die Möglichkeit, den betrieblichen Sicherheitsstandard (Ist-Zustand) zu erfassen und Strategien zur Optimierung (Soll-Zustand) zu entwickeln.

Die Betriebsbegehung besteht aus mehreren Schritten, inklusive der Vorbereitung und Nachbereitung. Diese haben wir Ihnen in der folgenden Checkliste zusammengestellt.

Begehung Arbeitssicherheit: Checkliste

Die folgende Checklisten sollen Ihnen bei der Vorbereitung und Durchführung der Begehung zur Arbeitssicherheit helfen. Die Checklisten sind unterteilt in wichtige Schritte zur Vorbereitung und welche Aspekte im Verlauf der Begehung behandelt werden sollten.
 

Vorbereitung der Betriebsbegehung

  • Legen Sie einen festen Zeitrahmen für jeden Arbeitsbereich fest, der bei der Besichtigung vor Ort untersucht werden soll.
  • Senden Sie Einladungen mit Terminplanungen an die betroffenen Teilnehmer und bitten Sie um Bestätigung.
  • Sorgen Sie für die Kalibrierung und Eichung der Geräte zur Messung der Arbeitsplatzgrenzwerte.
  • Bereiten Sie Schreibblock und Stift oder Tablet für die Dokumentation vor. Verwenden Sie bei Bedarf vorgefertigte Protokollvorlagen.
  • Analysieren Sie frühere Arbeitsunfälle und leiten Sie bei Bedarf eine Unfalluntersuchung ein.

Ablauf der Betriebsbegehung

  • Überprüfung aller Arbeitsmittel und Festlegung von Schutzmaßnahmen, falls erforderlich. §§ 8, 9 Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (BetrSichV)
  • Untersuchung, ob die durchgeführten Maßnahmen ausreichend wirksam sind (§ 5 BetrSichV)
  • Kontrolle, ob das STOP-Prinzip eingehalten wird (Reihenfolge der durchzuführenden Schutzmaßnahmen):
    • S – Substitutionsprüfung
    • T – Technische Maßnahmen
    • O – Organisatorische Maßnahmen
    • P – Persönliche Maßnahmen
  • Prüfen Sie, ob die Arbeitsmittel regelmäßig inspiziert werden müssen und ob diese Inspektionen stattgefunden haben.
  • Analyse der Informationen in den Betriebsanleitungen, z.B. im Hinblick auf Aktualität, Zugänglichkeit für Mitarbeiter und Unterweisung der Mitarbeiter.
  • Vergleich des Verwendungszwecks mit der Eignung des Arbeitsmittels für die jeweiligen Arbeitsaufgaben.
  • Prüfung der Auswirkungen der Arbeitsmittel auf die Arbeitsumgebung (z.B. in Bezug auf Lärm, Geruch oder Zugluft).
  • Feststellen, ob es im Unternehmen Personengruppen gibt, die besonders schutzbedürftig sind und für die der Arbeitgeber besondere Anforderungen erfüllen muss (z. B. Schwangere, Menschen mit körperlichen Einschränkungen).
  • Anregungen der Mitarbeiter zur Verbesserung der Arbeitssicherheit aufgreifen. Passen Sie gegebenenfalls Arbeitsplätze an oder gestalten Sie sie neu.

Tipps für die Betriebsbegehung

Diese Tipps sollen Arbeitgebern und anderen verantwortlichen Parteien bei der Durchführung der Betriebsbegehung helfen.

Tipp 1: Beziehen Sie Mitarbeiter in der Betriebsbegehung ein

Es ist von Vorteil, die Mitarbeiter in die Begehung zum Arbeitsschutz einzubeziehen. Durch ihre tägliche Arbeit wissen sie oft am meisten über die Gefahren an ihrem Arbeitsplatz Bescheid. Dies erhöht nicht nur effektiv den Arbeitsschutz, sondern motiviert auch die Mitarbeiter, da ihre Meinung gefragt ist. Darüber hinaus gibt der Arbeitgeber ihnen das Gefühl, dass ihm die Sicherheit der Mitarbeiter wichtig ist.

Tipp 2: Halten Sie die Betriebsbegehung nicht zu lange ab

Da die Konzentration jedes Einzelnen mit der Zeit nachlässt, sollte die Betriebsbegehung nicht zu lange dauern. Dies könnte die Teilnehmer daran hindern, bestimmte Gefahren oder Arbeitsbedingungen zu erkennen. Daher wird eine maximale Dauer von zwei Stunden pro Inspektion empfohlen. Falls erforderlich, sollten die Unternehmen mehrere Inspektionen durchführen.

Tipp 3: Sammeln Sie wichtige Daten im Voraus

Arbeitgeber sollten die wichtigsten Daten für die Begehung im Voraus zusammenstellen und zur Inspektion mitnehmen. Dazu gehören z.B. Grenz- und Richtwerte sowie gesetzliche Vorgaben.

Damit ein Inspektionsbericht erstellt werden kann, muss die Inspektion vor Ort direkt dokumentiert werden. Das bedeutet, dass die verschiedenen Bereiche und Punkte direkt während der Begehung vor Ort in einer Checkliste abgearbeitet werden, so dass am Ende ein Begehungsprotokoll erstellt wird.

Begehungsprotokoll und Dokumentation der Begehung

Zur Dokumentation der Begehung gehört u.a. die Erstellung eines detaillierten Mängelprotokolls und einer Liste von Möglichkeiten zur Beseitigung der festgestellten Mängel. Dabei müssen auch die entsprechenden Umsetzungsfristen angegeben werden. Die Dokumente müssen auch archiviert werden, weil sie als Auskunftsquelle für die Gewerbeaufsicht, die Unfallversicherung oder die technische Aufsichtsstelle dienen können. Für die Dokumentation ist in den meisten Fällen die Fachkraft für Arbeitssicherheit zuständig.

Wer muss an Betriebsbegehungen teilnehmen?

Teilnehmer der Betriebsbegehungen sind in aller Regel die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsarzt, eine Führungskraft aus der zu inspizierenden Abteilung und ein Vertreter des Betriebs- oder Personalrats.

Es ist auch ratsam, die Sicherheitsbeauftragten des Unternehmens hinzuzuziehen. In kleineren Unternehmen ist häufig auch der Unternehmer oder die Unternehmerin bei der Begehung anwesend.

Aus Gründen der Motivation und des Images für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist es ratsam, diese Praxis auch in größeren Unternehmen anzuwenden.

Wie oft müssen Begehungen durchgeführt werden?

Für die Betriebsbegehung anhand der Checkliste macht kein Arbeitsschutz-Regelwerk eine konkrete Aussage. In § 6 Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit Nummer 3 Buchstabe a) des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) ist Folgendes nachzulesen:

„Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Sie haben insbesondere

(…)

3. die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten und im Zusammenhang damit

a) die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und festgestellte Mängel dem Arbeitgeber oder der sonst für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Person mitzuteilen, Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken,

(…)“

Die Häufigkeit der Betriebsbegehungen muss der betrieblichen Situation angepasst sein. In einem Chemiekonzern müssen deshalb Betriebsbegehungen deutlich häufiger durchgeführt werden als in einem Büro Gebäude mit 10 Mitarbeitern. Die Besichtigungszeit sollte über das ganze Jahr verteilt werden.

 

 

Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen wir Sie weit über die Checkliste für die Betriebsbegehung hinaus umfassend rund um das Thema Arbeitsschutz. Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung. Wir helfen Ihnen unabhängig von Ihrer Betriebsgröße dabei, Ihren Betrieb sicher zu machen. Rufen Sie uns einfach an!

Quellen:

https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/__5.html

https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/__8.html

https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/__9.html

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