Verwandt, aber nicht identisch: Die Begriffe Brandschutzkonzept, Brandschutznachweis und Brandschutzplan werden manchmal gemeinsam verwendet, beschreiben aber unterschiedliche Aspekte der gesetzlichen Anforderungen an genehmigungspflichtige Bauvorhaben. In diesem Artikel erfahren Sie, wann ein Brandschutznachweis benötigt wird und wie er erstellt wird.
Was ist ein Brandschutznachweis?
Der Brandschutznachweis ist ein gebäudebezogenes Baudokument, das die Einhaltung der baurechtlichen Anforderungen in Bezug auf den Brandschutz nachweist. Der Brandschutznachweis beruht auf mehreren Angaben z.B. der Bauart und Gebäudeklasse, sowie der Nutzungsart des Gebäudes. Er gilt als Nachweis gegenüber den Bauaufsichtsbehörden oder den Prüfingenieuren für vorbeugenden Brandschutz.
Der Brandschutznachweis listet alle Details der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen auf. Das kann als Übersicht oder/und als Visualisierung erfolgen, zum Beispiel in Form eines Brandschutzplans – das heißt eines Grundrissplans, der alle brandschutzrelevanten Parameter zeigt, zum Beispiel Brandabschnitte, Fluchtwege, Brandschutztüren, Standorte von Feuerlöschern und Feuerwehrzufahrten.
Der Prüfsachverständige für Brandschutz prüft das Dokument schließlich.
Die Brandschutznachweis Erstellung
Der Prozess zur Erstellung eines Brandschutznachweises beginnt in der Regel mit einer Analyse des geplanten Bauvorhabens. Der Brandschutzexperte bewertet die spezifischen Risiken des Gebäudes, berücksichtigt dessen Nutzung und legt die notwendigen Schutzmaßnahmen fest. Dazu gehören:
- Baumaterialien und -techniken: Auswahl von Materialien, die den Brandschutzbestimmungen entsprechen.
- Technische Systeme: Planung und Integration von Brandmeldeanlagen, Sprinklersystemen und anderen brandschutztechnischen Einrichtungen.
- Fluchtwege und Notausgänge: Sicherstellung, dass im Notfall sichere und schnell erreichbare Fluchtwege vorhanden sind.
- Brandabschnitte: Einteilung des Gebäudes in verschiedene Brandschutzabschnitte zur Eindämmung eines Feuers.
Wichtig ist, dass Brandschutznachweis wie alle bautechnischen Nachweise von Baubeginn an der Baustelle vorliegen muss.
Brandschutznachweis vs. Brandschutzkonzept
Obwohl die drei Begriffe Brandschutznachweis, Brandschutzkonzept und Brandschutzplan in einer gewissen Verbindung zueinander stehen, sind sie nicht identisch:
- Brandschutznachweis: Der Brandschutznachweis ist für Neubauten und Umbauten vorgeschrieben. Er kann als Teilleistung, bzw. Basis für das spätere Brandschutzkonzept, angesehen werden. Dort wird bzw. wird der Brandschutznachweis später zusammengefasst.
- Brandschutzkonzept: Das Brandschutzkonzept beinhaltet die gesamte Brandschutzplanung. Es basiert auf den vereinbarten Schutzzielen (Baurecht und zusätzliche objektbezogene Anforderungen) und enthält alle notwendigen Brandschutzmaßnahmen bis zur Ausführungsreife. Es bildet sozusagen den Schlussstrich, an den sich später alle halten müssen.
- Brandschutzplan: Im Brandschutzkonzept ist niedergeschrieben, dass es einen Brandschutzplan bzw. Flucht- und Rettungswegplan geben muss. Er fällt unter den organisatorischen Brandschutz.
Als externer Brandschutzbeauftragter kontrollieren wir z.B., ob das Brandschutzkonzept in Ihrem Unternehmen eingehalten wird und unterstützen Sie natürlich auch bei anderen Fragen zum Thema Brandschutz.
Wann braucht man einen Brandschutznachweis?
Die Notwendigkeit für einen Brandschutznachweis ist je nach Bundesland unterschiedlich. In Bayern ist ein Brandschutznachweis ist für alle Bauprojekte erforderlich, es sei denn, das Projekt ist verfahrensfrei. Das heißt, wenn ein Bauvorhaben nicht verfahrensfrei ist, muss immer ein Brandschutznachweis erbracht werden.
Wer erstellt Brandschutznachweise?
Im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens müssen gemäß §66 und §85 der Musterbauordnung (MBO) bautechnische Nachweise vorgelegt werden, darunter der Nachweis der Standsicherheit und der Brandschutznachweis. Diese Nachweise können von bauvorlageberechtigten Personen (z.B. Architekten) erbracht werden, die je nach Gebäudeklasse zusätzlich dazu befähigt sind. Alternativ kann auch ein Prüfsachverständiger für Brandschutz oder ein Prüfingenieur die Nachweise erstellen.
Wer prüft Brandschutznachweise?
Die zuständige Brandschutzdienststelle ist für die Prüfung des Brandschutznachweises zuständig und muss konsultiert werden. In der Regel ist dies die zuständige örtliche Feuerwehr, vertreten durch den Kreisbrandmeister.
Prüfpflichtig ist ein Brandschutznachweis jedoch nur für Sonderbauten, Gebäude der Gebäudeklasse 5 sowie mittlere und große Garagen. Für Gebäude der Gebäudeklassen 1-4, die keine Sonderbauten sind, müssen gegebenenfalls genehmigungspflichtige Abweichungen gemäß den Bauvorschriften zur Genehmigung vorgelegt werden. Diese müssen im Nachweis ausgewiesen und begründet werden.
Fazit
Der Brandschutznachweis spielt eine entscheidende Rolle in der Bauindustrie, indem er die Einhaltung von Sicherheitsstandards sicherstellt und den Schutz von Leben und Eigentum gewährleistet. Durch die sorgfältige Planung und Umsetzung von Brandschutzmaßnahmen trägt er erheblich zur Verhinderung und Eindämmung von Brandschäden bei. Angesichts der komplexen Anforderungen und der ständigen Weiterentwicklung der Vorschriften bleibt die Erstellung eines Brandschutznachweises eine wichtige und anspruchsvolle Aufgabe für Fachleute im Bauwesen.
Quellen:
https://www.baunetzwissen.de/glossar/p/pruefsachverstaendige-r-fuer-brandschutz-8006987