- 1.Die Bedeutung der Brandschutzordnung (BSO)
- 2.Wann ist in Nordrhein-Westfalen (NRW) eine Brandschutzordnung notwendig?
- 3.Wann ist in Bayern eine Brandschutzordnung notwendig?
- 4.Wann ist in Baden-Württemberg eine Brandschutzordnung notwendig?
- 5.Wann ist in Niedersachsen eine Brandschutzordnung notwendig?
In Deutschland wird der Brandschutz durch eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen geregelt. Dazu zählen unter anderem die Landesbauordnungen (LBO), die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).
In unserem Leitartikel zum Thema Brandschutzordnung Teil A, B & C haben wir den Aufbau und die Bestandteile bereits ausführlich erläutert. In diesem Artikel wollen wir einen Überblick über die landesspezifischen Vorschriften geben, wann eine Brandschutzordnung benötigt wird und dabei die größten deutschen Bundesländer behandeln. Zunächst wollen wir jedoch einmal die Bedeutung der Brandschutzordnung auch vor dem Hintergrund von Haftungsfragen erläutern.
Die Bedeutung der Brandschutzordnung (BSO)
In Brandschutzordnungen sind Informationen und Regeln für das Verhalten im Brandfall zusammengefasst, die auf ein spezielles Gebäude zugeschnitten sind. Brandschutzordnungen sind auf bundesweiter Ebene jedoch nicht ausdrücklich gesetzlich vorgeschrieben. Grundlagen dazu finden sich in den Mustervorschriften und Mustererlassen der Bauministerkonferenz. Sie unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland, da die Länder nur für ihr eigenes Gebiet eine Brandschutzordnung erlassen. Einige Bundesländer verlangen nur von besonders risikoreichen Unternehmen eine Brandschutzordnung, die ebenfalls mit den zuständigen Behörden abgestimmt werden muss. Auch im Arbeitsschutzrecht gibt es keinen solchen einheitlichen Standard für Brandschutzvorschriften. Hier ließe sich die Forderung nach Brandschutzvorschriften lediglich aus der Formulierung ableiten, dass die Beschäftigten in geeigneter Weise darüber informiert werden müssen, wie sie sich in einem Notfall zu verhalten haben.
Auch in den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften sind keine grundlegende Anforderung für eine Brandschutzordnung festgelegt. Für Arbeitsstätten in Deutschland müssen diesbezüglich nur „ausreichende und angemessene Informationen“ an die Arbeitnehmer weitergegeben werden.
Darüber hinaus kann die Brandschutzordnung eine Maßnahme im Sinne von § 10 des Arbeitsschutzgesetzes sein – festgelegt auf der Grundlage der durchzuführenden Gefährdungsbeurteilung. Dies muss jedoch auch in diesem Fall berücksichtigt werden: Die Anwesenheit anderer im ArbSchG genannter Personen bezieht sich in erster Linie auf den Schutz der Beschäftigten im Betrieb (siehe §1, §2 Abs. 1 ArbSchG) und nicht auf den von Dritten (Lieferanten, Kunden, Besucher, etc.).
Was bedeutet es in der Praxis, die Mitarbeiter angemessen darüber zu informieren, wie sie sich im Falle eines Brandes zu verhalten haben?
Die Brandschutzordnung unterliegt einer DIN-Norm und ist daher weithin anerkannt. Es besteht die Verpflichtung, die Mitarbeiter jährlich in den Brandschutzvorschriften zu unterweisen, womit das Unternehmen seiner Schutzpflicht nachkommt.
Wie verhält es sich mit externen Personen (Besucher, Handwerker, externe Mitarbeiter, Kunden usw.)?
Jede Person von außerhalb des Unternehmens muss beim Betreten des Gebäudes über Maßnahmen und Verhalten im Brandfall informiert werden. Mit dem Aushang von Teil A an allen Eingängen wird die Informationspflicht des Eigentümers/Geschäftsführers erfüllt. An diesem Punkt kann sich jeder, der das Gebäude betritt, selbst informieren. Auf diese Weise schafft die Brandschutzordnung einen Haftungsübergang und macht jede Person für ihren eigenen Schutz verantwortlich.
Die Aufgaben des Brandschutzes müssen verwaltet und überwacht werden. Die folgenden Fragen müssen geklärt werden:
- Wer hat welche Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Brandschutz?
- Wer kümmert sich um die Unternehmen für die Wartung und Prüfung?
- Wer sorgt dafür, dass es im Unternehmen genügend Brandschutzhelfer gibt?
- Wer sind die Brandschutzhelfer?
- Wer ist der Brandschutzbeauftragte?
All diese Dinge müssen schriftlich dokumentiert und immer auf dem neuesten Stand gehalten werden. Im Schadensfall werden diese Informationen von der Polizei, der Staatsanwaltschaft, der Berufsgenossenschaft, den Versicherungsgesellschaften usw. angefordert, um die Verantwortlichen für etwaige Versäumnisse oder Verfehlungen zu ermitteln. Wenn es hier nichts gibt, ist der Geschäftsführer/Eigentümer voll verantwortlich. Wenn er nichts veranlasst hat (und vielleicht nicht einmal selbst vor Ort ist), kann schnell der Verdacht auf Organisationsversagen aufkommen. Das kann strafrechtliche Konsequenzen haben und sogar zu Haftstrafen führen.
Teil C der Brandschutzordnung regelt die Verantwortlichkeiten und ist daher eines der ersten Dokumente, die im Falle eines Schadens angefordert werden.
Alles in allem gibt es viele Pflichten, die ein Unternehmer erfüllen muss. Eine Brandschutzordnung ist hier zwar nicht erforderlich, aber sie erleichtert diese Pflichten und gibt den Bemühungen eine rechtskonforme Form.
Wir möchten Ihnen helfen, Ihr Unternehmen sicherer zu machen. Als externer Brandschutzbeauftragter sind wir Ihr Ansprechpartner für alle Fragen des Brandschutzes in Ihrem Unternehmen.
Wann ist in Nordrhein-Westfalen (NRW) eine Brandschutzordnung notwendig?
Die historische Landesbauordnung (BauO NRW) wurde durch die Neuverfassung der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) abgelöst. Dort wird beispielweise die Einordnung des Bauvorhabens in die Gebäudeklassen erläutert. Eine explizite Vorschrift zur Brandschutzordnung ist dort nicht enthalten. Stattdessen sollten zum Brandschutz die folgenden Gesetze hinzugezogen werden:
- Der Arbeitgeber muss in Abhängigkeit von der Art des Arbeitsplatzes und der Tätigkeit sowie der Anzahl der Beschäftigten Brandschutzmaßnahmen nach § 10 ArbSchG ergreifen, die für die Erste Hilfe, die Brandbekämpfung und die Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Die Grundlage für diese Maßnahmen ist die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG.
- Nach § 4 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber einen Flucht- und Rettungsplan für die Arbeitsstätte aufzustellen, wenn Lage, Ausmaß und Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erforderlich machen. Diese eher allgemeinen Anforderungen sind in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten – ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge“ festgelegt.
- In der DGUV Information 205-001 „Betrieblicher Brandschutz in der Praxis“ werden in Kapitel 7 die Brandschutzmaßnahmen näher erläutert und in 9.4.2 Vorschriften zu Brandschutzbestimmungen aufgeführt.
Wann ist in Bayern eine Brandschutzordnung notwendig?
Die gesetzliche Grundlage für den baulichen Brandschutz in Bayern ist zwar die Bayerische Bauordnung (BayBO). Die Vorgaben zur Brandschutzordnung sind aber in der Versammlungsstättenverordnung Bayern in § 42 zu finden. Demnach hat jeder Betreiber oder eine von ihm beauftragte Person im Einvernehmen mit der Brandschutzbehörde eine Brandschutzordnung zu erstellen und diese durch Aushang zu veröffentlichen. In den Brandschutzvorschriften müssen insbesondere die Notwendigkeit und die Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten und des Brandschutzpersonals sowie die erforderlichen Maßnahmen zur Rettung von Menschen mit Behinderungen, insbesondere von Rollstuhlfahrern, festgelegt werden.
Mehr Informationen über die Versammlungsstättenverordnung Bayern (§ 42) finden Sie hier.
Wann ist in Baden-Württemberg eine Brandschutzordnung notwendig?
Für Sonderbauten bzw. Objekte der Gebäudeklasse fünf (Gebäude mit einer Höhe von mehr als 13 Metern, mit Nutzungseinheiten mit einer Grundfläche von mehr als 400 Quadratmetern und unterirdische Gebäude) ist in Baden-Württemberg eine Brandschutzordnung erforderlich.
Mehr Informationen über die Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 finden Sie hier.
Wann ist in Niedersachsen eine Brandschutzordnung notwendig?
Die niedersächsische Bauordnung (NBauO) vom 3. April 2012 gibt vor, dass für für Sonderbauten sowie Mittel- und Großgaragen, soweit es für die Beurteilung der Baumaßnahme erforderlich ist, zusätzlich eine Brandschutzordnung anzugeben ist. Mehr Informationen über die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) finden Sie hier.