Vor Ort bei Ihnen
Wir sind deutschlandweit aktiv und kommen dahin, wo Sie uns brauchen:
In Ihr Unternehmen.
Unser Ziel bei ProSafeCon ist es, Unternehmen vor Bränden zu schützen. Dafür dient unser externer Brandschutzbeauftragter als zentraler Ansprechpartner für sämtliche Angelegenheiten des Brandschutzes in Ihrem Betrieb. Unsere Fachleute beraten und unterstützen Sie umfänglich in Themen der präventiven sowie der organisatorischen Brandprävention. Mit uns stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen bestmöglich auf Brandsituationen vorbereitet ist und Sicherheitsrisiken reduziert werden.
Die Aufgaben und Pflichten eines Brandschutzbeauftragten sind umfangreich, da sie profundes Fachwissen umfassen. Ein Unternehmen bestellt einen solchen Spezialisten unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben schriftlich. In einer solchen Bestellung werden die konkreten Aufgaben und Zuständigkeitsbereiche festgeschrieben, die vom Sachverständigen abgedeckt werden müssen. Diese Anforderungen an die Qualifikation und Tätigkeitsfelder dieser Experten hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung in einer genau definiert:
Die großen Branchen der nahezu 2 Millionen Einwohner großen Hansestadt Hamburg sind Logistik und Hafenwirtschaft, Medien und Verlagswesen, die Luftfahrt und Luftfahrttechnik und Tourismus inklusive Gastronomie.
Besonders dem Tourismus und der Gastronomie würden Brände empfindlich schaden. Aber auch bei anderen Branchen der Stadt können die Auswirkungen verheerend sein. Und für die Risikominimierung in diesem Bereich steht Ihnen ProSafeCon als externer Brandschutzbeauftragter, externer Abfallbeauftragter, externer Gefahrgutbeauftragter, externe Fachkraft für Arbeitssicherheit oder als Gefahrstoffbeauftragter gerne zur Seite.
Als externer Brandschutzbeauftragter sind wir Ihre Anlaufstelle für sämtliche Belange des Brandschutzes in Ihrer Firma im Raum Hamburg. Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gerne und eruieren gemeinsam mit Ihnen Ihren spezifischen Bedarf im Bereich der Brandprävention.
Während der Vor-Ort-Inspektionen gewährleisten wir, dass die relevanten rechtlichen Bestimmungen zur Brandprävention befolgt werden. Darüber hinaus lokalisieren wir Risikoquellen und erarbeiten Empfehlungen zu deren Beseitigung. Auf diese Weise stellen wir sicher, dass alle Beteiligten die Vorgaben zum Brandschutz normkonform umsetzen.
Brandschutzberichte werden von uns zu jeglicher Art Aktivitäten angefertigt. Diese übermitteln wir Ihnen nach der Inspektion. Als Ihr externer Brandschutzbeauftragter im Raum Hamburg sind wir außerdem für die Erstellung des Jahresberichts zuständig.
Mit dem übersichtlichen Dashboard der Compliance-Plattform PSC haben Sie immer den Überblick über den Bearbeitungsstand. Sie können Fristen setzen und Aufgaben an bestimmte Ansprechpartner zuweisen. Alle Daten und Dokumente laufen hier zusammen. Bei Behördengängen können alle Dokumente einfach übergeben werden und es gibt keine Verzögerungen. So sparen Sie Zeit und Nerven. Auch wenn ein neuer Ansprechpartner hinzukommt, können keine Daten verloren gehen.
Wir sind deutschlandweit aktiv und kommen dahin, wo Sie uns brauchen:
In Ihr Unternehmen.
ProSafeCon implementiert wichtige Brandschutzmaßnahmen in Ihrem Unternehmen. Die verantwortlichen Experten hierfür sind Frank Czychon und Paul Röhling, die seit vielen Jahren als Brandschutzbeauftragte tätig sind und Erfahrung im Feuerwehrdienst haben.
Alle Preise verstehen sich zzgl. USt.
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Hamburg hat neben den nationalen Brandschutzregelungen als eignes Bundesland auch lokalen Verordnungen. Diese umfassen die Hamburgische Bauordnung, technische Baubestimmungen, die Versammlungsstättenverordnung, die Sonderbauverordnung und die Betriebssicherheitsverordnung. Sie regeln Aspekte wie Bauvorschriften, Brandschutzmaßnahmen für öffentliche Gebäude, Versammlungsstätten und spezielle Branchen.
In Deutschland sind Betriebe nicht verpflichtend angehalten, einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen oder einzusetzen. Hierüber kann das Unternehmen selbst entscheiden. Der wesentliche Beweggrund für die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ist das eigene Interesse an einer effektiven Brandschutzverwaltung. Zudem können versicherungstechnische Richtlinien oder gesetzliche Vorgaben relevant sein. Gerne prüfen wir für Ihr Unternehmen in Hamburg die aktuellen gesetzlichen Anforderungen im Bereich Brandprävention und bieten Ihnen eine umfassende Beratung zu Ihren Pflichten an. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme, um gemeinsam eine individuelle Lösung zu erarbeiten.
Der oder die Brandschutzbeauftragte ist Teil der betrieblichen Brandschutzorganisation. Die Rolle erfüllt in erster Linie die einer zentralen Ansprechperson für alle Brandschutzfragen in einem Betrieb. Die konkreten Anforderungen, die sowohl ein interner als auch einer externer Brandschutzbeauftragter in seiner Funktion erfüllen muss, ergeben sich unter anderem aus folgenden Gesetzen und Richtlinien:
- §§ 10, 13 (2) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- ASR A2.2
- § 22 DGUV Vorschrift 1
- DGUV Information 205-003
- vfdb-Richtlinie 12-09-01:2014-08
- VdS 3111
Darüber hinaus lassen sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG, § 5) Vorgaben zur Bestellung eines (externen) Brandschutzbeauftragten ableiten.
Arbeitgeber müssen der Verpflichtung nachkommen, Gefährdungen zu ermitteln. Zu diesen gehört auch der Brandschutz.
Wenn im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung an einem oder mehreren Arbeitsplätzen ein erhöhtes Brandrisiko festgestellt wird, werden im Anschluss entsprechende Empfehlungen ausgesprochen. Auch wenn keine unmittelbaren Bußgelder erhoben werden, können im Schadensfall schwierige Verhandlungen mit den Versicherern auf Sie zukommen.
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bieten Anhaltspunkte, welche Betriebe besonders betroffen sind.
Die Aufgaben eines (externen) Brandschutzbeauftragten sind vielfältig. Brandschutzbeauftragte werden vom Unternehmen unter Berücksichtigung des Betriebsverfassungsgesetzes bzw. Personalvertretungsgesetzes schriftlich bestellt. Im Rahmen dieser Bestellung werden die Zuständigkeitsbereiche und Aufgaben eines externen Brandschutzbeauftragten festgelegt. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) sieht in der DGUV Information 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“ vom Dezember 2020 diese 26 Aufgaben vor, die ein Brandschutzbeauftragter übernehmen sollte:
- Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
- Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw.
- Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung
- Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen eingehalten werden
- Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
- Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten
- Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel auf Basis der Brandklassen
- Dokumentieren der Tätigkeiten im Brandschutz
- Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
- Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzepts
- Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
- Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- Unterstützen bei der Aktualisierung von Betriebsanweisungen
- Unterstützung bei Räumungsübungen
- Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
- Teilnehmen an behördlichen Brandschauen
- Unterstützen bei Gesprächen mit den Behörden
- Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen
- Dokumentieren der Tätigkeiten im Brandschutz, z.B. Begehungsprotokolle, Prüfberichte, Mängelmeldungen oder Jahresbericht
Arbeitgeber bestellen externe Brandschutzbeauftragte aus Eigeninteresse, aufgrund von versicherungstechnischen Vorgaben oder gesetzlichen Vorschriften. Grundsätzlich gilt: Ein Brandschutzbeauftragter muss schriftlich bestellt werden. Eine mündliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter hat keine offizielle Gültigkeit.
Ein Jahresbericht im Bereich Brandschutz ist nicht verpflichtend, sondern kann als Rechenschaftsbericht gegenüber der Geschäftsführung gesehen werden. Aus diesem kann die Geschäftsführung den IST-Zustand vom Brandschutz, den durchgeführten Maßnahmen sowie den Begehungen, der Ausbildung und den Kontrollen entnehmen. Durch den Bericht können darüber hinaus zukünftig notwendige Investitionen in den Brandschutz abgeschätzt werden.
Wir bieten Unterstützung als externer Brandschutzbeauftragter für Unternehmen ab 82 € pro Monat. Wenn Ihr Unternehmen größer ist, machen wir Ihnen gerne ein maßgeschneidertes Angebot. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
Ein Brandschutzbeauftragter ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person, die in einem Unternehmen den betrieblichen Brandschutz wahrnimmt. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt dabei beim vorbeugenden Brandschutz.
Mit einem externen Brandschutzbeauftragten müssen Sie keine internen Mitarbeiter zusätzlich mit fachfremden Aufgaben belasten. Des Weiteren können die Kosten für den Brandschutzbeauftragten einer eindeutigen Kostenstelle zugeordnet werden. Außerdem wird durch eine externe Lösung Betriebsblindheit vermieden.
Ja, wir sind als Brandschutzbeauftragter in ganz Deutschland aktiv und kommen bei Ihnen im Unternehmen vorbei.
Werden Brandschutzbeauftragte gesetzlich oder gemäß behördlicher Auflagen gefordert, so sind ihre Namen und jeder Wechsel der zuständigen Genehmigungsbehörde, z. B. der Brandschutzdienststelle, auf Verlangen mitzuteilen.
Die Bestellung zum Brandschutzbeauftragten muss vom Unternehmer oder der Unternehmerin unter Berücksichtigung des Betriebsverfassungsgesetzes bzw. Personalvertretungsgesetzes schriftlich erfolgen. Dafür gibt es vorgefertigte Formulare.
In dieser Bestellung sind der Zuständigkeitsbereich, die Aufgaben sowie die Rahmenbedingungen zu definieren und festzulegen.
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