Vor Ort bei Ihnen
Wir sind deutschlandweit aktiv und kommen dahin, wo Sie uns brauchen:
In Ihr Unternehmen.
Wir möchten Sie dabei unterstützen, die Sicherheit in Ihrem Krankenhaus zu erhöhen.
Ein Brandschutzbeauftragter von ProSafeCon fungiert als Ihre Hauptkontaktperson für sämtliche Brandschutzbelange im Krankenhausbetrieb.
Wir bieten unseren Kunden umfassende Beratung und Hilfe in allen Belangen des vorbeugenden und organisatorischen Brandschutzes.
Die Verantwortlichkeiten eines Brandschutzbeauftragten sind vielfältig. Brandschutzbeauftragte werden unter Einhaltung des Betriebsverfassungsgesetzes oder des Personalvertretungsgesetzes offiziell vom jeweiligen Betrieb schriftlich bestellt. Diese Bestellung definiert die spezifischen Aufgaben und Verantwortungsbereiche, die erfüllt werden müssen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) beschreibt in der DGUV Information 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“ vom Dezember 2020 unter anderem folgende Aufgaben:
Ein externer Brandschutzbeauftragter für Krankenhäuser bietet gleich mehrere Vorteile. Unabhängig von anderen Aufgaben und kann er sich vollständig auf den Brandschutz konzentrieren. Das beugt Probleme vor. Zudem spart es Kosten für jährliche Schulungen, Arbeitsausfälle und Fachliteratur.
Da sie in der Regel nicht im täglichen Krankenhausbetrieb mit eingebunden sind, bleibt ihre Objektivität durch begrenzte tägliche Konfrontation mit Mängeln gewahrt. Dies ermöglicht eine bessere Risikobewertung.
Mit ProSafeCon kommen Sie in den Genuss dieser Vorteile. ProSafeCon ist Ihr Partner, ob als externer Brandschutzbeauftragter, externer Abfallbeauftragter, externer Gefahrgutbeauftragter, externe Fachkraft für Arbeitssicherheit oder als Gefahrstoffbeauftragter.
Als externer Brandschutzbeauftragter sind wir Ihr direkter Ansprechpartner für alle Belange des Brandschutzes in Ihrem Krankenhaus. Kontaktieren Sie uns! Wir bieten Ihnen eine kostenfreie Erstberatung an, um gemeinsam mit Ihnen Ihren spezifischen Bedarf im Bereich des Brandschutzes zu ermitteln.
Während unserer Inspektionen vor Ort stellen wir sicher, dass alle relevanten gesetzlichen Vorschriften im Brandschutz eingehalten werden. Wir identifizieren zudem potenzielle Gefahrenquellen und erarbeiten Vorschläge zu deren Beseitigung. Dadurch gewährleisten wir, dass alle Beteiligten die Vorgaben im Brandschutz ordnungsgemäß umsetzen.
Alle unsere Brandschutzaktivitäten werden detailliert dokumentiert. Diese Protokolle stellen wir Ihnen nach den Inspektionen zur Verfügung. Zusätzlich übernehmen wir als externer Brandschutzbeauftragter die Erstellung des Jahresberichts für Ihr Unternehmen.
Mit dem übersichtlichen Dashboard der Compliance-Plattform PSC haben Sie immer den Überblick über den Bearbeitungsstand. Sie können Fristen setzen und Aufgaben an bestimmte Ansprechpartner zuweisen. Alle Daten und Dokumente laufen hier zusammen. Bei Behördengängen können alle Dokumente einfach übergeben werden und es gibt keine Verzögerungen. So sparen Sie Zeit und Nerven. Auch wenn ein neuer Ansprechpartner hinzukommt, können keine Daten verloren gehen.
Wir sind deutschlandweit aktiv und kommen dahin, wo Sie uns brauchen:
In Ihr Unternehmen.
ProSafeCon implementiert wesentliche Brandschutzmaßnahmen in Ihrem Krankenhausbetrieb. Diese werden von Frank Czychon und Paul Röhling überwacht. Beide bringen mehrere Jahre Erfahrung als Brandschutzbeauftragte mit und besitzen einen Hintergrund im Feuerwehrwesen.
Alle Preise verstehen sich zzgl. USt.
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Der Brandschutz in Krankenhäusern umfasst gesetzliche Anforderungen wie bauliche Vorgaben für Feuerwiderstandsklassen, Fluchtwege und Notausgänge und nicht brennbare Materialien. Betrieblich müssen Arbeitgeber Brandschutzmaßnahmen umsetzen, darunter Gutachten, Fluchtwegsicherheit und Alarmierungslösungen. Normen und Richtlinien für Planung und Betrieb sind in Zusammenarbeit mit Fachverbänden festgelegt. Variierende Vorschriften je nach Region sind zu beachten.
Die Integration eines Brandschutzbeauftragten in Krankenhäuser erfolgt durch präzise Bestellung und Definition seiner Aufgaben. Er überwacht den Brandschutz, identifiziert Risiken und arbeitet eng mit dem internen Team zusammen, um Schulungen durchzuführen und regelmäßige Berichte zu erstellen. Diese Zusammenarbeit gewährleistet die Einhaltung von Vorschriften und Richtlinien, während individuelle Krankenhausanforderungen berücksichtigt werden. Der Brandschutzbeauftragte spielt eine entscheidende Rolle bei der Sensibilisierung des Personals für Brandschutzmaßnahmen und der Ausbildung von Brandschutzhelfern.
Die konkreten Anforderungen, die sowohl ein interner als auch einer externer Brandschutzbeauftragter in seiner Funktion erfüllen muss, ergeben sich unter anderem aus folgenden Gesetzen und Richtlinien:
- §§ 10, 13 (2) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- ASR A2.2
- § 22 DGUV Vorschrift 1
- DGUV Information 205-003
- vfdb-Richtlinie 12-09-01:2014-08
- VdS 3111
Darüber hinaus lassen sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG, § 5) Vorgaben zur Bestellung eines (externen) Brandschutzbeauftragten ableiten.
Arbeitgeber müssen der Verpflichtung nachkommen, Gefährdungen zu ermitteln. Zu diesen gehört auch der Brandschutz.
Wenn im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung an einem oder mehreren Arbeitsplätzen ein erhöhtes Brandrisiko festgestellt wird, werden im Anschluss entsprechende Empfehlungen ausgesprochen. Auch wenn keine unmittelbaren Bußgelder erhoben werden, können im Schadensfall schwierige Verhandlungen mit den Versicherern auf Sie zukommen.
Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bieten Anhaltspunkte, welche Betriebe besonders betroffen sind.
Die Aufgaben eines (externen) Brandschutzbeauftragten sind vielfältig. Brandschutzbeauftragte werden vom Unternehmen unter Berücksichtigung des Betriebsverfassungsgesetzes bzw. Personalvertretungsgesetzes schriftlich bestellt. Im Rahmen dieser Bestellung werden die Zuständigkeitsbereiche und Aufgaben eines externen Brandschutzbeauftragten festgelegt. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) sieht in der DGUV Information 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“ vom Dezember 2020 diese 26 Aufgaben vor, die ein Brandschutzbeauftragter übernehmen sollte:
- Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
- Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw.
- Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung
- Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen eingehalten werden
- Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
- Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten
- Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel auf Basis der Brandklassen
- Dokumentieren der Tätigkeiten im Brandschutz
- Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
- Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzepts
- Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
- Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- Unterstützen bei der Aktualisierung von Betriebsanweisungen
- Unterstützung bei Räumungsübungen
- Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
- Teilnehmen an behördlichen Brandschauen
- Unterstützen bei Gesprächen mit den Behörden
- Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen
- Dokumentieren der Tätigkeiten im Brandschutz, z.B. Begehungsprotokolle, Prüfberichte, Mängelmeldungen oder Jahresbericht
Arbeitgeber bestellen externe Brandschutzbeauftragte aus Eigeninteresse, aufgrund von versicherungstechnischen Vorgaben oder gesetzlichen Vorschriften. Grundsätzlich gilt: Ein Brandschutzbeauftragter muss schriftlich bestellt werden. Eine mündliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter hat keine offizielle Gültigkeit.
Ein Jahresbericht im Bereich Brandschutz ist nicht verpflichtend, sondern kann als Rechenschaftsbericht gegenüber der Geschäftsführung gesehen werden. Aus diesem kann die Geschäftsführung den IST-Zustand vom Brandschutz, den durchgeführten Maßnahmen sowie den Begehungen, der Ausbildung und den Kontrollen entnehmen. Durch den Bericht können darüber hinaus zukünftig notwendige Investitionen in den Brandschutz abgeschätzt werden.
Wir bieten Unterstützung als externe Brandschutzbeauftragte für Unternehmen ab 82 € pro Monat. Wenn Ihr Unternehmen größer ist, machen wir Ihnen gerne ein maßgeschneidertes Angebot. Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
Ein Brandschutzbeauftragter ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person, die in einem Unternehmen den betrieblichen Brandschutz wahrnimmt. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt dabei beim vorbeugenden Brandschutz.
Mit einem externen Brandschutzbeauftragten müssen Sie keine internen Mitarbeiter zusätzlich mit fachfremden Aufgaben belasten. Des Weiteren können die Kosten für den Brandschutzbeauftragten einer eindeutigen Kostenstelle zugeordnet werden. Außerdem wird durch eine externe Lösung Betriebsblindheit vermieden.
Ja, wir sind als Brandschutzbeauftragter in ganz Deutschland aktiv und kommen bei Ihnen im Unternehmen vorbei.
Werden Brandschutzbeauftragte gesetzlich oder gemäß behördlicher Auflagen gefordert, so sind ihre Namen und jeder Wechsel der zuständigen Genehmigungsbehörde, z. B. der Brandschutzdienststelle, auf Verlangen mitzuteilen.
Die Bestellung zum Brandschutzbeauftragten muss vom Unternehmer oder der Unternehmerin unter Berücksichtigung des Betriebsverfassungsgesetzes bzw. Personalvertretungsgesetzes schriftlich erfolgen. Dafür gibt es vorgefertigte Formulare.
In dieser Bestellung sind der Zuständigkeitsbereich, die Aufgaben sowie die Rahmenbedingungen zu definieren und festzulegen.
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