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Gebäudeklassen – Grundlage für den Brandschutz

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Beim Bau eines neuen Gebäudes gibt es viele wichtige Aspekte zu berücksichtigen. Einer dieser Aspekte ist der Brandschutz. Um diesen zu gewährleisten und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, müssen stets die Merkmale der verschiedenen Gebäudeklassen berücksichtigt werden. Wir haben für Sie zusammengefasst, welche es gibt und was sie bedeuten.

Die Bedeutung der Gebäudeklassen

Verschiedene Gebäude haben auch unterschiedliche Anforderungen an den Brandschutz. Welche Baustoffe für die Gebäudehülle zugelassen sind, hängt davon ab, zu welcher Gebäudeklasse das Bauwerk gehört. Je höher die Gebäudeklasse, desto höher die Anforderungen an den Brandschutz.

In der Musterbauordnung (MBO) sind die Gebäudeklassen in Abhängigkeit von der Gebäudehöhe und den vorhandenen Nutzungseinheiten definiert. Die Höhe wird von der Geländeoberfläche bis zur Fußbodenoberkante des obersten Geschosses gemessen. Unter einer Nutzungseinheit versteht man zusammenhängende Gebäudebereiche wie eine Wohnung, Büros, Geschäftsräume oder Praxen.

Welche Gebäudeklassen gibt es?

Gebäude werden in die Gebäudeklassen 1 bis 5 unterteilt. Die Einteilung hängt dabei von der Gebäudehöhe sowie der Anzahl und Größe der vorhandenen Nutzungseinheiten ab.

Was ist die Musterbauordnung?

Am 31. Oktober 1959 wurde die erste Musterbauordnung (MBO) von der Arbeitsgemeinschaft der Bauministerkonferenzen ARGEBAU der für das Bau-, Wohnungs- und Städtewesen zuständigen Minister der Länder eingeführt.

Die MBO soll die einzelnen Landesbauordnungen der Bundesländer vereinheitlichen und zu mehr Klarheit führen. Sie wird auch als Standard- oder Mindestbauordnung bezeichnet. Die aktuelle Fassung der MBO stammt aus dem Jahr 2002 und wurde durch einen Beschluss der Bauministerkonferenz im September 2019 zuletzt geändert. Anders als die Landesbauordnungen ist sie kein Gesetz, sondern dient als Orientierungsrahmen für die Bauordnungsgesetze der jeweiligen Bundesländer.

Gebäudeklassen Tabelle

Zur besseren Übersicht haben wir in dieser Tabelle alle Gebäudeklassen mit ihren Eigenschaften zusammengefasst:

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Sie sind sich noch unsicher, welche Gebäudeklasse zutrifft?

Gebäudeklasse 1

Freistehende Gebäude haben das geringste Gefahrenpotenzial und damit die niedrigste Gebäudeklasse 1. Das liegt daran, da die baulichen Brandschutzanforderungen zum Schutz der Nachbargebäude dienen – wo es keine unmittelbaren Nachbarhäuser gibt, springen Brände auch nicht so leicht über. Sie ist weiter unterteilt in die Unterkategorien a und b:

  • Die Gebäudeklasse 1a wird freistehenden Gebäuden zugewiesen, die nicht höher als sieben Meter sind. Außerdem dürfen diese nur 2 Nutzungseinheiten mit einer maximalen Gesamtfläche von 400 m² haben.
  • In Gebäudeklasse 1b fallen freistehende Gebäude und Gebäude, die für die Land- und Forstwirtschaft genutzt werden.
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Gebäudeklasse 2

Für die Gebäudeklasse 2 gelten die gleichen Kriterien wie für Gebäude der Klasse 1a in Bezug auf die Höhe sowie die Anzahl und Größe der Nutzungseinheiten. Im Gegensatz zu Klasse 1a sind sie bei Gebäudeklasse 2 allerdings keine freistehenden Gebäude, sondern können auch aneinander gebaut werden.

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Gebäudeklasse 3

Die Gebäudeklasse 3 umfasst alle anderen Gebäude mit einer Höhe von bis zu sieben Metern. Sie dürfen mehr als zwei Nutzungseinheiten haben und ihre Bruttonutzfläche darf mehr als 400 m² betragen. Ausschlaggebend ist dabei die Höhe des Gebäudes, nicht seine Abmessungen. Auch Gebäudekomplexe stellen ein geringes Risiko dar, wenn sie niedriger als sieben Meter sind.

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Gebäudeklasse 4

In Gebäudeklasse 4 spielt die Fläche des Gebäudes wieder eine Rolle. Die Nutzungseinheiten dürfen nicht größer als 400 Quadratmeter sein. Die eigentliche Erhöhung des Gefahrenpotenzials ergibt sich aus der Gebäudehöhe von bis zu 13 Metern – in hohen Gebäuden kann der Schornsteineffekt des hohen Gebäudes dazu führen, dass sich Brände schneller ausbreiten.

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Gebäudeklasse 5

Die Gebäudeklasse 5 umfasst alle anderen Gebäude (z.B. auch unterirdische Gebäude) mit einer Höhe von bis zu 13 Metern, deren Nutzungseinheiten auch größer als 400 Quadratmeter sein können. Ab einer Höhe von 22 Metern gelten die Vorschriften für Hochhäuser.

Für Sonderbauten gelten andere Vorschriften für Baumaterialien und Bauteile.

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In welche Gebäudeklasse gehört ein Einfamilienhaus?

Wenn Sie sich das klassische freistehende Einfamilienhaus ansehen, ist es am ehesten der Kategorie 1a zuzuordnen. Allerdings ist bei der Einstufung genau auf die tatsächliche Höhe und die Quadratmeterzahl zu achten. Wenn die Größengrenzen überschritten werden, fällt es in die Größenkategorien 3 bis 5.

Welche Rolle spielen die Gebäudeklassen beim Brandschutz?

Die Einstufung in die Gebäudeklassen ist entscheidend für die Brandschutzvorschriften. Es gilt: Je höher die Gebäudeklasse, desto höher sind auch die Anforderungen an die Bauteile und Baumaterialien. Häuser höherer Gebäudeklassen sind höher, komplexer und werden auch von mehr Menschen genutzt als Häuser einer niedrigeren Klasse. Daher ist der Brandschutz hier elementar.

In den Klassen 1 bis 3 werden nur „feuerhemmende“ Materialien für tragende Bauteile verlangt. Diese müssen im Falle eines Brandes 30 Minuten lang tragfähig bleiben. In der Gebäudeklasse 4 werden bereits „hochfeuerhemmde“ Bauteile mit einer Tragfähigkeit von mindestens 60 Minuten gefordert. In der höchsten Klasse 5 müssen „feuerbeständige“ Bauteile eingebaut werden. Diese müssen eine Tragfähigkeit von mindestens 90 Minuten gewährleisten.

Sie haben noch Fragen zum Thema Brandschutz oder sind sich unsicher, welche Gebäudeklasse zutrifft? Als externer Brandschutzbeauftragter unterstützen unsere Experten Sie deutschlandweit.

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