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Gefahrgut Kennzeichnung: Richtig Verpacken, Umverpacken und Kennzeichnen

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Von Gefahrgut geht per Definition eine besondere Gefahr während dem Transport aus. Um alle Beteiligten im Gefahrgutprozess vor dieser Gefahr zu schützen, muss Gefahrgut besonders verpackt und gekennzeichnet werden. Wie die richtige Verpackung für die (internationale) Beförderung gefährlicher Güter aussieht, welche Gefahrgutzeichen gelten und was Sie sonst noch beim Gefahrguttransport beachten müssen, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.

Verpackungsgruppe

Gefahrgut muss nach der Gefährlichkeit richtig verpackt werden. Damit niemand auf die Idee kommt die Verpackung vielleicht sogar nach ökonomischen Gründen auszusuchen, ist es wichtig, dass die Gefahrgutverpackung auch bestimmte Kriterien erfüllt, die von einer unabhängigen Stelle überprüft worden ist.

Fast jedes Gefahrgut ist gemäß seiner Gefährlichkeit eine Verpackungsgruppe (VG) zugeordnet. Diese werden in römischen Ziffern abgebildet. Es gibt drei:

I – für hohe Gefährlichkeit,

II – für mittlere Gefährlichkeit und

III – für geringer Gefährlichkeit.

Falls Gefahrgut in Begrenzter Menge verpackt wird, gelten andere Regelungen, die wir in dem Artikel Verpacken von Gefahrgut in Begrenzter Menge (wird noch geschrieben) erläutern.

Wer also Gefahrgut verpacken muss, sollte zuerst einmal wissen, welche Verpackungsgruppe das Gefahrgut hat.

Gefahrgutverpackung

Wenn Gefahrgut in größeren Mengen als der Begrenzten Menge versendet werden soll vorliegt, muss eine sogenannte bauartgeprüfte Verpackung ausgewählt werden. Diese Verpackung erfüllt dann entsprechende Kriterien, damit Gefahrgut darin verpackt werden darf. Sie wollen wissen wie groß die Begrenzte Menge für Ihre UN-Nummer ist? Hier gehts zum kostenfreien Begrenzte Mengen Checker.

Die Kennzeichnung für gefährliche Güter dieser Bauartzulassung kann dann wie folgt aussehen:

Gefahrgut Kennzeichnung: Richtig Verpacken, Umverpacken und Kennzeichnen | ProSafeCon

Jeder Bereich hat eine Bedeutung. Die erste Ziffer steht für die Art der Verpackung:

  1. Fässer
  2. Holzfässer
  3. Kanister
  4. Kisten
  5. Säcke
  6. Kombinationsverpackung
  7. Feinstblechverpackung

Der darauffolgende Buchstabe bedeutet:

A     Stahl

B     Aluminium

C     Naturholz

D     Sperrholz

F     Holzfaserwerkstoff

G     Pappe

H    Kunststoff

L     Textilgewebe

M    Papier

N    Metall, außer Stahl oder Aluminium

P     Gefäß aus Porzellan, Glas oder Steinzeug

 (Weitere Details sind dem ADR 6.1.2.7 zu entnehmen.)

Im Beispiel steht 4G also für eine Kiste aus Pappe, also einer Pappschachtel oder auch Paket bzw. Kartonage genannt.

Die folgende Codierung ist dann von elementarer Bedeutung. Die Angaben sind entweder X, Y oder Z und bedeuten:

X = Aufnahme von Gefahrgütern mit hohen Gefahrenpotential

Y = Aufnahmen von Gefahrgütern mit mittleren Gefahrenpotential

Z = Aufnahme von Gefahrgütern mit geringen Gefahrenpotential

Danach folgt eine Zahl. Sie sagt aus, wie hoch das maximale Bruttogewicht sein darf. Hier also 75 KG.

Der Buchstabe S steht für solid und bedeutet, dass die Verpackung nur feste Stoffe bzw. für Stoffe, die sich in einer Innenverpackung befindet, verwendet werden darf.

Der Buchstabe L steht für die Verwendung bei flüssigen Stoffen.

Die darauffolgenden Ziffern (hier 10) steht für das Herstellungsjahr. In dem oben genannten Beispiel ist das das Jahr 2010.

Es folgen das Zulassungsland, die Prüfstelle und der Hersteller des Packmittels.

Auswahl der richtigen Verpackung

Bei der Auswahl der richtigen Verpackung ist darauf zu achten, welche Verpackungsgruppe das Gefahrgut lt. Angaben im Stoffverzeichnis hat. Bei Aceton ist es die Verpackungsgruppe II.

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Danach richtet sich dann die Verpackung. Für die unterschiedlichen Gefährlichkeitsstufen des Gefahrguts, gibt es entsprechend stabile Verpackung. Gefahrgut mit z.B. geringer Gefährlichkeit (Verpackungsgruppe III) darf dabei durchaus in Verpackung, die für hohe Gefährlichkeit ausgelegt ist, verpacken werden.

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Zudem ist zu prüfen, ob eine Beschränkung in der Nutzungsdauer vorliegt.

Für Fässer und Kanister aus Kunststoff gibt eine begrenzte Nutzungsdauer. Sie beträgt 5 Jahre vom Datum der Herstellung gerechnet. Das Datum ist meist in Form einer Uhr dargestellt. In diesem Beispiel ist das Herstelldatum September 2016 und das Fass wäre somit bis zum August 2021 nutzbar gewesen.

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Die richtige Gefahrgutkennzeichnung nach ADR

Welche Gefahrgutkennzeichnung bzw. welche Kennzeichnung auf die Verpackung zu kleben ist, ist abhängig vom jeweiligen Gefahrgut. Da hilft es übrigens wenig, wenn man auf sein Bauchgefühl zählt. Hier ist der Blick in das ADR wichtig. In Tabelle A sind alle Gefahrgüter aufgeführt. Unter der entsprechenden UN-Nr. finden Sie in der Spalte „Gefahrzettel“ die Angabe oder Angaben zum Gefahrenzettel als Gefahrgutkennzeichnung.

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In diesem Beispiel ist der Gefahrenzettel (Kennzeichen) 3 als Gefahrgutkennzeichnung anzubringen.

Wie die einzelnen Gefahrenzettel aussehen, können Sie aus der Übersicht entnehmen:

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Alle Gefahrzettelmuster auf einen Blick

Die Gefahrgutkennzeichnung als Umweltgefährdend wird verwendet, wenn:

  • ein Hinweis in Abschnitt 14 des Sicherheitsdatenblattes dazu steht, oder/und
  • das Gefahrgut unter Gefahrgutklasse 9 geführt wird (alle Gefahrgutklassen) und in der offiziellen Bezeichnung das Wort „Umweltgefährdend“ genannt wird, wie bei UN 3077 bzw. UN 3082.

Die Kantenlänge für jedes angebrachte Zeichen muss mindestens 100 x 100 mm groß sein und das Kennzeichen IMMER auf der Spitze stehen. Falls Sie eine sehr kleine Verpackung verwenden, auf der der Gefahrzettel keinen Platz hat, können sie auch die reduzierte Größe von 50 x 50 mm nutzen.

Sollten Sie Probleme bei der Beschaffung von Gefahrenzeichen haben, empfehlen wir Ihnen einen Blick auf die Seite von boxlab-services.com.

Ungültige Gefahrgut Kennzeichnungen

Bitte versuchen Sie nicht den Gefahrzettel zu drehen oder die Ecken umzuklappen, damit wird der Gefahrzettel ungültig! Als ebenfalls ungültige Gefahrgutkennzeichnung gilt ein überklebter, verkratzter oder beschriebener Gefahrzettel. Diese müssen unbedingt ausgetauscht werden.

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UN-Nummer

Neben den Gefahrzettel als Gefahrgutkennzeichnung mit dem Mindestmaß von 100mm x100 mm muss die entsprechende UN-Nummer des Gefahrgut angebracht sein. Die Schriftgröße der UN-Nummer muss mindestens 12 mm betragen.

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Ausrichtungspfeile

Ein flüssiger Stoff stellt eine besondere Gefährdung durch den möglichen Austritt am Verschluss dar. Daher müssen diese immer aufrecht gelagert und transportiert werden. In manchen Fällen werden flüssige Gefahrgüter jedoch in weitere Verpackungen, wie z.B. Kartonagen für den Gefahrguttransport verpackt.

Wenn also sichergestellt werden muss, dass flüssige gefährliche Güter in ihrer vorgesehenen Ausrichtung verbleiben, müssen Ausrichtungspfeile als Gefahrgut Kennzeichnung mindestens auf zwei gegenüberliegenden senkrechten Seiten angebracht sein, wobei die Pfeile in die richtige Richtung zeigen müssen.

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Anbringung der ADR Kennzeichen am Gefahrgut

Jede Gefahrgut Kennzeichnung sollten auf einer Seite einer Verpackung angebracht sein. Das zweite Zeichen der Ausrichtungspfeile muss dann auf der gegenüberliegenden Seite angebracht werden.

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Zusammenpacken von Gefahrgut

Grundsätzlich können verschiedene gefährliche Güter in einer Verpackung zusammen verpackt werden. Ausnahmen sind jedoch alle Gefahrgüter, die der Gefahrgutklasse 1 (auch in der Nebengefahr) zugeordnet werden.

Wichtig ist jedoch, dass die Gefahrgüter gemäß der Verpackungsgruppe auch in die bauartzugelassene Verpackung verpackt werden darf und dass das max. Bruttogewicht nicht überschritten wird.

Sollten mehrere Angaben über die Gefährlichkeit vorliegen, wie in diesem Beispiel, so gilt, dass bei Inhalt verschiedener Gefährlichkeit, die höchste Gefährlichkeit maßgebend für die Bestimmung des Bruttogewichts ist.

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Werden Sie in diese Verpackung Gefahrgüter mit Verpackungsgruppe II und III hineinpacken. liegt das max. Bruttogewicht bei 20 Kg.

Sie müssen zudem darauf achten, dass auch alle Gefahrgutkennzeichen, UN-Nummern und Ausrichtungspfeile angebracht werden – also von jedem Gefahrgut welches in der Verpackung ist.

Gefahrgutkennzeichnung bei Umverpackung

Sie haben Ihr Gefahrgut bereits verpackt und wollen diese weiter zusammenpacken? Dann können Sie auch das machen. Es müssen jedoch von außen alle Kennzeichen die verwendet worden sind, einmal repräsentativ angebracht werden. Dazu zählen Gefahrzettel, UN-Nummer, Kennzeichen umweltgefährdend und die Ausrichtungspfeile. Zudem muss das Wort „Umverpackung“ in mindestens 12 mm Größe angebracht werden.

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Dieses Vorgehen ist auch dann notwendig, wenn die Gefahrgutverpackungen auf einer Palette gebündelt stehen.

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Zusammenfassung zum Thema Gefahrgut Kennzeichnung:

  • Wenn gefährliche Güter in einer größeren Menge als der begrenzten Menge versendet wird, muss eine bauartzugelassene Verpackung genutzt werden.
  • Diese muss der dem Gefahrgut zugeordneten Verpackungsgruppe entsprechen.
  • Es müssen die in der Tabelle A der ADR genannten Gefahrzettel angebracht werden plus die UN-Nummer.
  • Sind Flüssigkeiten enthalten müssen zusätzlich Ausrichtungspfeile auf zwei gegenüberliegenden Seiten angebracht werden.
  • Bei allen Gefahrzetteln, Gefahrgut-Kennzeichnungen, dem Wort Umverpackung als auch den UN-Nummern müssen die Mindestgrößen eingehalten werden.
  • Wird eine Umverpackung genutzt, muss diese mit dem Wort Umverpackung gekennzeichnet werden, und all im inneren befindlichen Gefahrzettel, UN-Nummer, andere Gefahrgutkennzeichnungen oder die Ausrichtungspfeile müssen auf der Außenseite wiederholt werden.

Quellen:

https://www.gefahrgutshop.de/pdfs/ADR-Teil-6.pdf

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