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Die Begrenzte Menge Gefahrgut – Grundlagen und Überblick über Erleichterungen

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Jeder kennt sie: bestimmte Reinigungsmittel im Supermarkt, Deo-Spraydosen, Frostschutzmittel für die Scheibenwaschanlage des Autos im Winter. All diese Produkte sind beim Gefahrguttransport – allerdings meist eine sogenannte „Begrenzte Menge“.

Werden gefährliche Güter in „Begrenzter Menge“, oder auch „Limited Quantity (LQ)“ versendet, dann können beim Versand mehrere Erleichterungen genutzt werden. Im folgenden Blogbeitrag erklären wir, was die begrenzte Menge ausmacht und worauf bei Verpackung und Versand zu achten ist.

Was bedeutet eigentlich „Begrenzte Menge“ oder Limited Quantity?

Für Gefahrgüter sind gewisse Mengen definiert, innerhalb derer Erleichterungen von den Bestimmungen des Gefahrgutrechts gewährt werden.

Dies sind die so genannten Begrenzten Mengen, oder auch Limited Quantity (LQ). Wie hoch die Menge je Gefahrgut ist, ist im ADR – genauer in der Tabelle 3.2 – geregelt oder sie können es in unserem Begrenzte Mengen Checker sofort herausfinden. Wie genau mit Gefahrgut in Begrenzter Menge umzugehen ist, lesen Sie in unserem Artikel Limited Quantity (LQ) richtig verpacken.

Woran erkenne ich als Empfänger Gefahrgut als begrenzte Menge?

Sind Sie selbst Empfänger eines Pakets, das ein gefährliches Gut in begrenzter Menge enthält, sollte dieses schnell erkennbar sein: Das Paket ist auf der Außenseite mindestens mit einem Aufkleber – eine weiße Raute mit zwei schwarz ausgefüllten Ecken oben und unten – gekennzeichnet. Zusätzlich dazu finden sich bei Flüssigkeiten beispielsweise noch Ausrichtungspfeile (auf 2 gegenüberliegenden Seiten). Die Verpackung von gefährlichen Gütern in begrenzter Menge ist außerdem immer mindestens zweiteilig und besteht aus einer Innen- und einer Außenverpackung (z. B. Flasche in Karton verpackt).

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Übrigens: Ihnen wird ein als Gefahrgut gekennzeichnetes Paket geliefert und Sie sehen, dass irgendetwas nicht in Ordnung ist? Vorsicht! Bei Gefahrgut – auch in begrenzter Menge – darf die Annahme nicht einfach verweigert werden. Der Grund ist, dass Sie mit Ihrer Verweigerung dafür verantwortlich sind, dass wissentlich eine potenzielle Gefahr wieder in Umlauf gebracht wird. Für eventuelle Schäden haften dann Sie.

Wie erkennt man als Verpacker LQ?

Für Verpacker gibt es mehrere Informationsquellen, um herauszufinden, ob sie es mit Gefahrgut in begrenzter Menge zu tun haben. So findet sich im besten Fall bereits ein Hinweis in Ihrem EDV-System; das erspart die Suche nach vertiefenden Informationen.

Grundsätzlich gilt: Befindet sich auf der Verpackung eines Produktes, Stoffes oder Gegenstandes eine UN-Nummer, handelt es sich um Gefahrgut. Dann gelten auf jeden Fall die Vorschriften des ADR!

Um herauszufinden, bis zu welcher Menge es sich um Gefahrgut in begrenzter Menge handelt, muss das Stoffverzeichnis im ADR konsultiert werden. Hier sind alle Gefahrgüter nach UN-Nummer sortiert und in Tabellenform aufgelistet. Wichtig ist die Spalte 7a: Hier ist eine (meist überschaubare) Menge angegeben. Wird diese Menge nicht überschritten, kann nach den Regeln der begrenzten Menge verpackt werden.

Achtung: Es gibt Gefahrgüter, deren Menge in Spalte 7a des Stoffverzeichnis im ADR mit „0“ angegeben ist. Diese sind nicht für die Beförderung als Gefahrgut in begrenzter Menge zugelassen.

Wenn Sie schnell herausfinden möchten, bis zu welcher Menge Ihr betroffenes Gefahrgut als begrenzte Menge transportiert werden kann, finden Sie hier unseren Begrenzte Menge Checker.

Wichtig: Alle, die an der Beförderung gefährlicher Güter – auch in begrenzter Menge! – beteiligt sind, müssen entsprechend unterwiesen sein. Sie benötigen eine Unterweisung nach ADR 1.3 für sich oder Ihr Team?

Was bedeutet es, wenn ich als Beförderer oder Fahrer Pakete mit begrenzter Menge zwischen meiner Ladung habe?

Auch Beförderer bzw. Fahrer profitieren von Erleichterungen, die der Versand von Gefahrgut in begrenzter Menge mit sich bringt. So wird, anders als bei anderen Gefahrguttransporten, beispielsweise kein Mitführen von Schutzausrüstung im Fahrzeug vorgeschrieben. Auch braucht der Fahrer keine gesonderte Qualifikation wie einen ADR-Schein oder eine spezielle Unterweisung. Der Transport muss ebenfalls nicht gekennzeichnet werden – außer es wird begrenzte Menge über 8 Tonnen und 12 Tonnen Gesamtmasse transportiert. Trotzdem muss der Versender dem Fahrer, oder der Spedition vor der Fahrt mitteilen, dass begrenzte Menge transportiert wird und die entsprechende Bruttomasse der gefährlichen Güter in begrenzter Menge. Diese ist auch auf dem Frachtbrief, oder dem Lieferschein zu notieren. Worauf zudem immer zu achten ist, ist eine ausreichende Ladungssicherung!

Voraussetzungen für Gefahrgut als begrenzte Menge

Damit Gefahrgut mit Hilfe der Erleichterungen der begrenzten Menge transportiert werden kann, werden an das Versandstück einige Voraussetzungen gestellt:

  • Die Mengengrenze überschreitet nicht die in Spalte 7a der Tabelle in Kapitel 3.2 des ADR (Stoffverzeichnis)
  • Das Versandstück besteht aus einer Innen- und Außenverpackung
  • Die Verpackung muss mit dem entsprechenden Aufkleber (weiße Raute mit zwei schwarzen Ecken) mit mindestens 100 mm x 100 mm gekennzeichnet sein
  • Die gesamte Bruttomasse darf 30 kg nicht übersteigen. Bei Trays darf die Bruttomasse 20 kg nicht übersteigen
  • Dem Frachtführer oder der Spedition muss vor der Fahrt die Bruttomasse der begrenzten Menge mitgeteilt werden
  • In der Dokumentation (Frachtbrief/Lieferschein) ist die gesamte Bruttomasse der Gefahrgüter in begrenzter Menge festzuhalten
  • Bei Flüssigkeiten müssen zusätzlich zur Gefahrgutkennzeichnung noch Ausrichtungspfeile als Kennzeichen angebracht werden

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann beim Versand und Transport von mehreren Erleichterungen profitiert werden.

Erleichterung beim Versand von gefährlichen Gütern in begrenzter Menge:

Im Gegensatz zu anderen Gefahrgutbeförderungen mit gefährlichen Gütern oberhalb von freigestellten oder begrenzten Mengen, greifen für die Beförderung von Gefahrgut in begrenzter Menge die folgenden Erleichterungen:

  • Keine detaillierten Angaben im Beförderungspapier (Lieferschein oder Frachtbrief) benötigt, es reicht die Bruttomasse des Gefahrguts in Begrenzter Menge
  • „Nur“ Kennzeichnung mit LQ-Kennzeichen und ggf. Ausrichtungspfeile und „Umverpackung“
  • Keine Zusammenladeverbote (Ausnahme Klasse 1)
  • Keine Berechnung der ADR Punkte („1000 Punkte Regel“) notwendig
  • Keine speziellen Anforderungen an Fahrzeug und Fahrer beim Transport (keine spezielle Schutzausrüstung, ADR-Schein, oder schriftliche Weisungen notwendig)
  • Fehlende Kennzeichnung des Transports mit orangefarbener Warntafel
  • Kennzeichnung des Transports mit LQ erst bei über 8 Tonnen begrenzte Menge und über 12 Tonnen Gesamtmasse

Gerade wenn Sie selbst als Versender oder Verpacker von gefährlichen Gütern in begrenzter Menge auftreten, ist es ratsam, sich bei einem Gefahrgutbeauftragten zu informieren. Eine Unterweisung nach ADR 1.3 ist hier ohnehin vorgeschrieben – kann aber vor allem auch viel Klarheit schaffen und Hilfestellung bieten, wenn Sie auf Ihre Bedürfnisse und Produkte eingeht.

Als externer Gefahrgutbeauftragter unterstützen unsere Experten deutschlandweit Ihren Betrieb.

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