Wir nähern uns der Halbzeit! Ein paar Grundlagen kennen Sie jetzt bereits. Eine weitere Frage, die wir für die Mission des Weihnachtsmanns benötigen dreht sich um die Gefahrgut-Punkte: Jedem Gefahrgut ist ein Faktor zugeordnet, mit dem man, multipliziert mit dem Gewicht des Guts, einen Punktewert errechnen kann. Wie viele Gefahrgutpunkte darf ein Transport maximal ausweisen, um nicht kennzeichnungspflichtig zu sein und von gewissen Erleichterungen zu profitieren?
a) 500
b) 1000
c) 100
Die richtige Antwort lautet: 1000 Punkte sind im ADR eine „magische Grenze“: Werden Sie bei der Bewertung der Fracht überschritten, ist der Transport kennzeichnungspflichtig (orangefarbene Warntafeln vorne und hinten am Fahrzeug) und der Fahrzeugführer benötigt einen sogenannten „ADR-Schein“, also eine spezielle Fahrerlaubnis, mit der er Gefahrgut über 1000 Punkte transportieren darf.
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