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Unterschied Gefahrgut vs. Gefahrstoff – worauf ist zu achten?

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Während in vielen Ländern sprachlich kein Unterschied zwischen GefahrGUT und GefahrSTOFF gemacht wird, ist dies bei uns anders. Ziel dieses Beitrags ist, dass Sie verstehen, wie diese beiden Begriffe unterschieden werden und was Sie in den verschiedenen Fällen beachten müssen.

Gefahrgut oder Gefahrstoff – Worin liegt der Unterschied?

GefahrSTOFF: Ein Stoff, von dem bei der Verwendung oder bei der Lagerung eine Gefahr ausgeht, ist ein Gefahrstoff. Ganz konkret bedeutet das, jeder Stoff, der bei irgendeiner Form von Kontakt schädlich für Körper und/oder Umwelt ist. Diese Stoffe sind mit entsprechenden Labels (z. B. giftig, ätzend, wassergefährdend, umweltgefährdend) gekennzeichnet. Die Besonderheit im Vergleich mit dem Gefahrgut ist hierbei, dass alle Gefahren gekennzeichnet werden, egal wie gravierend ihre Wirkung ist. Zudem gibt es zu jedem Gefahrstoff ein Sicherheitsdatenblatt, in dem wichtige Informationen zum Stoff enthalten sind.

Die rechtliche Quelle stellt die Gefahrstoffverordnung, aber auch das Wasserhaushaltsgesetz im weiteren Sinne, dar.

GefahrGUT: Stellt ein Gut, also ein Gegenstand, oder ein Stoff während des Transportes eine Gefahr dar, so ist dies ein Gefahrgut. Ganz konkret bedeutet das, dass vor allem im Falle eines (Verkehrs-)Unfalls beispielsweise weitere Gefährdungen von einem Stoff oder Gegenstand ausgehen, weil er zum Beispiel leicht entzündlich ist, oder unter Druck steht. Die rechtliche Quelle ist hier die Gefahrgutverordnung (ADR, GGVSEB, GGVSee, …). Hier sind alle Gefahrgüter aufgeführt. Sie wird jedoch in Bezug gesetzt zu internationale Regeln, wie das ADR (für die Straße), ADN (Binnenschiff), IMDG (Seetransport) oder RID (Schiene).
Der Transport von Gefahrgut wird als „Beförderung“ bezeichnet und umfasst viel mehr, als den reinen Transport von A nach B. So gehören die Tätigkeiten der Transportvorbereitungen, wie Informationsweitergabe, dass Gefahrguttransport(e) durchgeführt werden soll(en) bereits dazu. Ebenso gehören Verpackung, verpacken, verladen, entgegennehmen und entladen auch zur Beförderung. Die Kennzeichnung von Gefahrgut findet nicht nur auf der Verpackung statt, sondern unter Umständen auch am Fahrzeug.
Aufgabe des Gefahrgutbeauftragten ist hierbei, die Beteiligten über den richtigen Umgang mit Gefahrgut zu beraten und zu unterweisen. Wer alles ein Gefahrgutbeauftragten benötigt, finden Sie in unserem Blogbeitrag: „Wer benötigt einen Gefahrgutbeauftragten?„.

Sind Gefahrstoffe immer Gefahrgut – und umgekehrt?

Gefahrgüter sind nicht immer Gefahrstoffe, und Gefahrstoffe sind nicht automatisch Gefahrgüter.

Viele Gefahrstoffe, die wir im täglichen Leben kennen, sind Gefahrgüter. Das sind z.B. Benzin, Salzsäure, Propangas, Lösungsmittel, Arsen oder Viren.
Gefahrstoffe, wie z.B. Salz für die Geschirrspülmaschine, ist ein Gefahrstoff, weil es wassergefährdend ist. Es ist jedoch kein Gefahrgut.
Kein Gefahrstoff, jedoch Gefahrgut, sind z.B. Tischtennisbälle aus Zelluloid (UN 2000) und Lithium-Batterien, so wie sie in vielen mobilen Endgeräten mittlerweile eingebaut sind.

Gefahrgut vs. Gefahrstoff – Wer entscheidet, welche Stoffe wie gefährlich sind?

Der Hersteller oder der erste Importeur eines Produktes muss überprüfen, ob es sich bei seinem Produkt um ein Gefahrstoff bzw. Gefahrgut handelt. Ist dies der Fall, so wird ein Sicherheitsdatenblatt (SDB) erstellt. Unter Abschnitt 14 des Sicherheitsdatenblattes geht hervor, ob das Produkt ein Gefahrgut ist – eine UN-Nummer ist angegeben.
SDB können nur von entsprechend geschulten Mitarbeitern erstellt werden.
Aber Achtung: Sicherheitsdatenblätter (SDB) werden nicht immer so geführt, wie es notwendig ist. Wer sich auf ein SDB verlässt, haftet unbegrenzt und persönlich. Wer falsche Angaben im SDB macht, haftet bis zu 50.000 €.
Leider werden SDB nicht automatisch aktualisiert, anders als das ADR, welches alle 2 Jahre in einer neuen Fassung erscheint. So können unter Umständen Angaben über den Transport (Abschnitt 14) im SDB veraltet sein und somit zu erheblichen Bußgeldern beim Versender der Ware führen.

Gefahrgut oder Gefahrstoff: Praxisbeispiele – bei den folgenden Begriffen sollten Sie aufmerksam werden

Verpacken für den Endanwender

Die Wahl der richtigen Verpackung, die Kennzeichnung nach Gefahrstoffrecht und die notwendigen Angaben in der richtigen Schriftgröße, all dies wird nach Gefahrstoffrecht geregelt.

Lagerung

Üblicherweise spricht man bei einer Aufbewahrung ab 24 Stunden von „Lagerung“.
Die Regeln zur Lagerung von Gefahrstoffen sind sehr komplex. Hier gilt neben dem Gefahrstoffrecht auch das Wasserhaushaltsgesetz und evtl. auch weitere Gesetze, wie z.B. das Bundesimmissionsschutzgesetz. Weitere Gesetze können, je nach Bundesland und auch Gemeinde, wichtig sein.
Sollten Sie hier Fragen oder Rat benötigen, sprechen Sie uns gerne an.

Innerbetrieblicher Transport

Auch wenn das Wort „Transport“ eine Nähe zum Gefahrgutrecht vermuten lässt, ist diese Annahme falsch. Hierbei handelt es sich ausschließlich um das Gefahrstoffrecht. Jedoch sind hier neben der Gefahrstoffverordnung auch die Richtlinien des Arbeitsschutz zu beachten. Dies gilt insbesondere beim Transport mit dem Gabelstapler oder mit dem Kran.
Auch hierbei kann Ihnen ProSafeCon helfen. Fragen Sie uns gerne.

Verpacken für den Transport

Hierbei handelt es sich eindeutig um das Gefahrgutrecht. Welche Verpackung, wie das Gut zu verpacken und zu kennzeichnen ist, wird z.B. im ADR genaustens geregelt.
Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um den Transport von gefährlichen Gütern bei den Verkehrsträgern.

Wasser- oder Umweltgefährdung

Neben der Gefährdung durch den Transport oder bei der Lagerung kann eine Wassergefährdung auftreten. Beim Transport wird diesem Umstand durch die Umweltgefährdung Rechnung getragen. Kommt es beim Be- oder Entladen zu einem Unfall, so handelt es sich in jedem Fall um einen Gefahrgutunfall.
Das ProSafeCon-Team steht Ihnen auch bei diesen Fragen zur Verfügung.

Kataster oder Überblick über gefährliche Produkte

Wer mit gefährlichen Produkten Umgang hat, sollte eine Übersicht für diese Stoffe erstellen. Diese Übersicht nennt sich Kataster. Je nach Verwendungszweck hat das Kataster unterschiedliche Inhalte.
Bei der Erstellung und Auswertung des Katasters können wir Ihnen gerne behilflich sein.

Zusammenfassung

  • Gefahrstoffe sind gefährliche Stoffe, die gelagert oder verwendet werden.
  • Gefahrgut sind gefährliche Güter beim Transport.
  • Die wichtigste Informationsquelle stellt erst einmal das Sicherheitsdatenblatt dar. Dies muss aber mit geltenden Richtlinien abgeglichen werden, sonst drohen bei Verstößen hohe Bußgelder.
  • Sowohl für Gefahrgut, als auch Gefahrstoff gibt es viele unterschiedliche Rechtsquellen.
  • Bleiben Sie wachsam. Sobald Begriffe wie „Gefahr“, „Gefährdung“, oder „gefährlich“ auftauchen, sollten Sie genauer hinsehen, welche zusätzlichen Vorgaben zu beachten sind.

Wir beraten Sie gerne

ProSafeCon berät Sie als externer Gefahrgutbeauftragter, bei der Erstellung des notwendigen Gefahrgut-/Gefahrstoff-Katasters, bei Fragen rund um die Lagerung von Gefahrstoffe, bei der Unterweisung und Schulung von Gabelstapler und Kranführer. Auch bei Fragen zur Arbeitssicherheit stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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