Hersteller und Inverkehrbringer eines Produktes haben die Verantwortung vollständige und fachlich korrekt ausgefüllte Sicherheitsdatenblätter (SDB) zur Verfügung zu stellen. Diese müssen laufend nach Wissensstand aktualisiert werden. Daher müssen Lieferanten regelmäßig auf aktuelle SDB angesprochen werden. In diesem Jahr ist dies jedoch besonders wichtig, denn seit dem 01. Januar 2023 gibt es die Verpflichtung neue Regelungen für SDB umzusetzen.
Die hinter der Änderung stehende Verordnung (EU) 2020/878 gilt bereits seit dem 01. Januar 2021. Hersteller und Inverkehrbringer konnten jedoch für eine Übergangsfrist die SDB nach der alten Regelung verwenden. Diese Frist ist jedoch am 31. Dezember 2022 ausnahmslos ausgelaufen.
Ob Sie bereits ein SDB nach neuer Regelung oder noch eines nach alter Regelung haben, ist nicht immer leicht herauszufinden. Eine Möglichkeit besteht darin, den Lieferanten zu fragen, ob die Änderungen durch Verordnung (EU) 2020/878 berücksichtigt wurden.
Zudem gibt es noch eine weitere Möglichkeit die aktuellen SDB von den bisherigen zu unterscheiden:
- Denn in den aktuellen SDBs bekommt der Abschnitt 12 einen weiteren Unterabschnitt – 12.6 Endokrinschädliche Eigenschaften.
- Auch im Abschnitt 9 (Physikalische und chemische Eigenschaften) wurden durch den Unterabschnitt 9.2 (Sonstige Angaben) neue Punkte aufgenommen. Hier müssen Angaben über „physikalische Gefahrenklassen“ und „Sonstige sicherheitstechnische Kenngrößen“ aufgeführt werden.
Fazit
Die Aktualisierung der Sicherheitsdatenblätter ist ein permanent laufender Prozess und sollte daher im Unternehmen implementiert sein. Aktuell ist eine Überprüfung jedoch besonders wichtig, da die neuen Regelungen zur Erstellung der SDB seit dem 01.Januar 2023 umgesetzt werden müssen.
Haben Sie weitere Fragen zum Thema Sicherheitsdatenblätter? Dann stehen wir Ihnen als Ansprechpartner gerne zur Verfügung.