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Interner vs. externer Brandschutzbeauftragter: Vergleich von Aufgaben, Kosten, Haftung und Vorteilen

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Interner oder externer Brandschutzbeauftragter – welche Lösung ist für Unternehmen sinnvoll?

Viele Unternehmen stehen früher oder später vor derselben Frage:

Brauchen wir einen Brandschutzbeauftragten – und wenn ja, sollte diese Aufgabe intern oder extern besetzt werden?

Auslöser sind häufig:

  • neue Versicherungsanforderungen,
  • behördliche Auflagen,
  • ein anstehendes Audit,
  • steigende Betreiberpflichten,
  • oder die Sorge vor Haftungsrisiken im Schadensfall.

Gerade Geschäftsführer und Verantwortliche stehen dabei vor einer schwierigen Entscheidung. Einerseits soll der Brandschutz rechtssicher organisiert werden. Andererseits möchten Unternehmen unnötige Personalkosten, Weiterbildungsaufwand und organisatorische Komplexität vermeiden.

Die gute Nachricht:

Für die meisten kleinen und mittelständischen Unternehmen ist heute kein eigener interner Brandschutzbeauftragter erforderlich. In vielen Fällen bietet ein externer Brandschutzbeauftragter die wirtschaftlichere, flexiblere und rechtssicherere Lösung.

In diesem Artikel erfahren Sie:

  • wann ein Brandschutzbeauftragter erforderlich ist,
  • welche Aufgaben er übernimmt,
  • wer bei Brandschutzmängeln haftet,
  • wie sich interne und externe Modelle unterscheiden,
  • welche Kosten entstehen,
  • und welche Lösung für Ihr Unternehmen am sinnvollsten ist.

Was ist ein Brandschutzbeauftragter?

Ein Brandschutzbeauftragter ist die zentrale Ansprechperson für alle organisatorischen und vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Unternehmen.

Er unterstützt die Unternehmensleitung dabei,

  • Brandrisiken zu erkennen,
  • gesetzliche Anforderungen einzuhalten,
  • Betreiberpflichten umzusetzen,
  • Mitarbeiter zu sensibilisieren,
  • und die Brandschutzorganisation dauerhaft zu verbessern.

Die Aufgaben und Anforderungen werden insbesondere in der DGUV Information 205-003 beschrieben.

Wichtig: Ein Brandschutzbeauftragter ersetzt nicht die Verantwortung der Geschäftsführung. Er berät und unterstützt bei der Umsetzung eines wirksamen Brandschutzmanagements.

Wann ist ein Brandschutzbeauftragter Pflicht?

Nicht jedes Unternehmen benötigt automatisch einen Brandschutzbeauftragten. Ob ein Brandschutzbeauftragter erforderlich ist, hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab:

  • Art der Nutzung
  • Größe des Unternehmens
  • Brandgefährdung
  • Anzahl der Beschäftigten
  • behördliche Auflagen
  • Anforderungen der Versicherung
  • Sonderbauvorschriften

Besonders häufig wird ein Brandschutzbeauftragter gefordert bei:

  • Industrieunternehmen
  • Produktionsbetrieben
  • Logistikzentren
  • Hochregallagern
  • Krankenhäusern
  • Pflegeeinrichtungen
  • Versammlungsstätten
  • Sonderbauten

Auch Versicherungen verlangen zunehmend eine professionelle Brandschutzorganisation als Voraussetzung für den Versicherungsschutz.

Aufgaben nach DGUV 205-003

Die DGUV Information 205-003 beschreibt zahlreiche Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten.

Dazu gehören insbesondere:

  • Erstellung und Pflege der Brandschutzordnung
  • Durchführung von Brandschutzbegehungen
  • Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen
  • Beratung bei Um- und Neubauten
  • Organisation von Räumungsübungen
  • Schulung von Mitarbeitern
  • Unterstützung bei Audits
  • Dokumentation von Brandschutzmaßnahmen
  • Zusammenarbeit mit Behörden und Versicherungen

Interner vs. externer Brandschutzbeauftragter: Aufgabenvergleich

AufgabeInternExtern
Brandschutzbegehungen
Dokumentation
Schulungen
AuditbegleitungTeilweise
Erfahrung aus anderen Unternehmen
Aktuelles Fachwissenabhängig von Weiterbildung
Behörden- und Versicherungsbetreuungeingeschränkt
Branchenübergreifende Best Practices

In der Praxis unterscheiden sich die Aufgaben kaum.

Der entscheidende Unterschied liegt im verfügbaren Fachwissen, der Erfahrung und der organisatorischen Belastung für das Unternehmen.

Wer haftet bei Brandschutzmängeln im Unternehmen?

Eine der häufigsten Fragen lautet:

„Wer haftet eigentlich bei Brandschutzmängeln?“

Die Antwort überrascht viele Unternehmen:

Die Verantwortung verbleibt grundsätzlich bei der Unternehmensleitung.

Ein Brandschutzbeauftragter – egal ob intern oder extern – unterstützt bei der Umsetzung der Brandschutzorganisation.

Die rechtliche Gesamtverantwortung für:

  • Betreiberpflichten,
  • Arbeitsschutz,
  • Brandschutzmaßnahmen,
  • und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

liegt jedoch weiterhin bei Geschäftsführung und Betreibern.

Genau deshalb ist die fachliche Qualität des Brandschutzbeauftragten so wichtig.

Kostenvergleich: Interner vs. externer Brandschutzbeauftragter

Viele Unternehmen betrachten zunächst nur die Kosten für die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Tatsächlich entstehen bei einer internen Lösung jedoch zusätzliche Aufwände für Ausbildung, Weiterbildung, Arbeitszeit, Vertretungsregelungen und Verwaltung.

Ein externer Brandschutzbeauftragter bietet dagegen planbare Betreuungskosten und sofort verfügbares Fachwissen ohne zusätzlichen Personalaufbau. Die DGUV 205-003 fordert zudem eine regelmäßige Fortbildung von Brandschutzbeauftragten, um die Fachkunde aktuell zu halten.

Beispielrechnung: Jährliche Gesamtkosten

KostenfaktorInterner BrandschutzbeauftragterExterner Brandschutzbeauftragter
Bruttojahresgehalt45.000 – 65.000 €
Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten2.000 – 3.500 €*
Pflichtfortbildungen300 – 1.000 €inklusive
Ausfallzeiten für Schulungen500 – 2.000 €
Vertretungsregelungen500 – 3.000 €inklusive
Dokumentation & Administration1.000 – 5.000 €inklusive
Audit- und Behördenunterstützung1.000 – 5.000 €inklusive
Jährliche Gesamtkosten50.300 – 84.500 €1.100 – 3.500 €

Hinweis: Die tatsächlichen Kosten hängen von Unternehmensgröße, Brandgefährdung, Standortanzahl und Betreuungsumfang ab.

Für kleine und mittlere Unternehmen ist ein externer Brandschutzbeauftragter häufig deutlich wirtschaftlicher, da keine zusätzlichen Personalressourcen aufgebaut werden müssen.

Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen

Interne Lösung

Eine interne Besetzung bedeutet:

  • langfristige Personalbindung
  • Fortbildungsverpflichtungen
  • Vertretungsprobleme bei Urlaub oder Krankheit
  • eingeschränkte Flexibilität

Externe Lösung

Externe Brandschutzbeauftragte arbeiten meist mit klar definierten Dienstleistungsverträgen.

Vorteile:

  • planbare Kosten
  • flexible Anpassung
  • skalierbare Leistungen
  • keine internen Schulungsaufwände

Kündigungsschutz: Intern vs. Extern

Ein interner Brandschutzbeauftragter bleibt Mitarbeiter des Unternehmens.

Dadurch entstehen sämtliche arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen inklusive:

  • Kündigungsschutz
  • Personalverwaltung
  • Nachfolgeplanung
  • Vertretungsregelungen

Bei einer externen Lösung bestehen diese Herausforderungen nicht.

Das Unternehmen erhält die Leistung ohne zusätzliche Personalverantwortung.

Wie schnell kann ein externer Brandschutzbeauftragter starten?

Ein großer Vorteil externer Lösungen ist die schnelle Verfügbarkeit.

Gerade bei:

  • Audits,
  • Behördenauflagen,
  • Versicherungsanforderungen,
  • oder kurzfristigem Handlungsbedarf

kann ein externer Brandschutzbeauftragter häufig innerhalb kurzer Zeit die Betreuung übernehmen.

Die Ausbildung eines internen Brandschutzbeauftragten dauert dagegen deutlich länger und bindet interne Ressourcen.

Welches Modell passt zu meinem Unternehmen?

1–50 Mitarbeitende

Empfehlung:

Externer Brandschutzbeauftragter

  • geringe Kosten
  • schnelle Umsetzung
  • kaum organisatorischer Aufwand

50–250 Mitarbeitende

Empfehlung:

Externe Betreuung oder Hybridmodell

  • interne Ansprechpartner
  • externe Fachkompetenz

Industrie, Logistik und Sonderbauten

Empfehlung:

Hybridmodell oder externe Expertenbegleitung

  • komplexe Prozesse
  • höhere Brandlasten
  • erhöhte Dokumentationspflichten

Strategischer Vergleich: Interner vs. externer Brandschutzbeauftragter

KriteriumInterner BrandschutzbeauftragterExterner Brandschutzbeauftragter
VerfügbarkeitPermanent vor OrtRegelmäßige Betreuung nach Bedarf
UnternehmenskenntnisSehr hochWird durch Begehungen aufgebaut
FachwissenAbhängig von Ausbildung und WeiterbildungAktuelles Expertenwissen aus vielen Branchen
FlexibilitätEher begrenztSehr flexibel skalierbar
KostenHöhere Personal- und WeiterbildungskostenPlanbare monatliche Betreuungskosten
Audit- und BehördenerfahrungUnternehmensabhängigHäufig umfangreiche Praxiserfahrung
Haftungs- und Compliance-UnterstützungBegrenzt durch interne RessourcenStarke Unterstützung bei Betreiberpflichten
SkalierbarkeitEingeschränktHohe Skalierbarkeit für mehrere Standorte

Der Brandschutzbeauftragte von ProSafeCon – Praxislösung für Unternehmen

Unternehmen benötigen heute vor allem eines:

Rechtssicherheit ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand.

Die externe Betreuung durch ProSafeCon unterstützt Unternehmen bei:

  • Betreiberpflichten
  • Brandschutzorganisation
  • Audits
  • Versicherungsanforderungen
  • Behördenauflagen
  • Brandschutzbegehungen
  • Schulungen
  • Dokumentation

Dadurch erhalten Unternehmen Zugriff auf aktuelles Fachwissen, ohne eigene Personalressourcen aufbauen zu müssen.

Fazit

Der Vergleich zeigt deutlich:

Ein interner Brandschutzbeauftragter kann in großen Industrieunternehmen oder sehr komplexen Organisationen sinnvoll sein.

Für die überwiegende Mehrheit kleiner und mittelständischer Unternehmen bietet ein externer Brandschutzbeauftragter jedoch entscheidende Vorteile:

  • geringere Kosten,
  • höhere Flexibilität,
  • aktuelles Fachwissen,
  • Audit- und Behördenerfahrung,
  • schnelle Verfügbarkeit,
  • und deutlich weniger organisatorischer Aufwand.

Wer Betreiberpflichten rechtssicher erfüllen, Haftungsrisiken reduzieren und gleichzeitig Ressourcen schonen möchte, fährt mit einer externen Lösung in den meisten Fällen wirtschaftlicher und effizienter.

Quellen

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