Interner oder externer Brandschutzbeauftragter – welche Lösung ist für Unternehmen sinnvoll?
Viele Unternehmen stehen früher oder später vor derselben Frage:
Brauchen wir einen Brandschutzbeauftragten – und wenn ja, sollte diese Aufgabe intern oder extern besetzt werden?
Auslöser sind häufig:
- neue Versicherungsanforderungen,
- behördliche Auflagen,
- ein anstehendes Audit,
- steigende Betreiberpflichten,
- oder die Sorge vor Haftungsrisiken im Schadensfall.
Gerade Geschäftsführer und Verantwortliche stehen dabei vor einer schwierigen Entscheidung. Einerseits soll der Brandschutz rechtssicher organisiert werden. Andererseits möchten Unternehmen unnötige Personalkosten, Weiterbildungsaufwand und organisatorische Komplexität vermeiden.
Die gute Nachricht:
Für die meisten kleinen und mittelständischen Unternehmen ist heute kein eigener interner Brandschutzbeauftragter erforderlich. In vielen Fällen bietet ein externer Brandschutzbeauftragter die wirtschaftlichere, flexiblere und rechtssicherere Lösung.
In diesem Artikel erfahren Sie:
- wann ein Brandschutzbeauftragter erforderlich ist,
- welche Aufgaben er übernimmt,
- wer bei Brandschutzmängeln haftet,
- wie sich interne und externe Modelle unterscheiden,
- welche Kosten entstehen,
- und welche Lösung für Ihr Unternehmen am sinnvollsten ist.
Was ist ein Brandschutzbeauftragter?
Ein Brandschutzbeauftragter ist die zentrale Ansprechperson für alle organisatorischen und vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen im Unternehmen.
Er unterstützt die Unternehmensleitung dabei,
- Brandrisiken zu erkennen,
- gesetzliche Anforderungen einzuhalten,
- Betreiberpflichten umzusetzen,
- Mitarbeiter zu sensibilisieren,
- und die Brandschutzorganisation dauerhaft zu verbessern.
Die Aufgaben und Anforderungen werden insbesondere in der DGUV Information 205-003 beschrieben.
Wichtig: Ein Brandschutzbeauftragter ersetzt nicht die Verantwortung der Geschäftsführung. Er berät und unterstützt bei der Umsetzung eines wirksamen Brandschutzmanagements.
Wann ist ein Brandschutzbeauftragter Pflicht?
Nicht jedes Unternehmen benötigt automatisch einen Brandschutzbeauftragten. Ob ein Brandschutzbeauftragter erforderlich ist, hängt unter anderem von folgenden Faktoren ab:
- Art der Nutzung
- Größe des Unternehmens
- Brandgefährdung
- Anzahl der Beschäftigten
- behördliche Auflagen
- Anforderungen der Versicherung
- Sonderbauvorschriften
Besonders häufig wird ein Brandschutzbeauftragter gefordert bei:
- Industrieunternehmen
- Produktionsbetrieben
- Logistikzentren
- Hochregallagern
- Krankenhäusern
- Pflegeeinrichtungen
- Versammlungsstätten
- Sonderbauten
Auch Versicherungen verlangen zunehmend eine professionelle Brandschutzorganisation als Voraussetzung für den Versicherungsschutz.
Aufgaben nach DGUV 205-003
Die DGUV Information 205-003 beschreibt zahlreiche Aufgaben eines Brandschutzbeauftragten.
Dazu gehören insbesondere:
- Erstellung und Pflege der Brandschutzordnung
- Durchführung von Brandschutzbegehungen
- Unterstützung bei Gefährdungsbeurteilungen
- Beratung bei Um- und Neubauten
- Organisation von Räumungsübungen
- Schulung von Mitarbeitern
- Unterstützung bei Audits
- Dokumentation von Brandschutzmaßnahmen
- Zusammenarbeit mit Behörden und Versicherungen
Interner vs. externer Brandschutzbeauftragter: Aufgabenvergleich
| Aufgabe | Intern | Extern |
| Brandschutzbegehungen | ✓ | ✓ |
| Dokumentation | ✓ | ✓ |
| Schulungen | ✓ | ✓ |
| Auditbegleitung | Teilweise | ✓ |
| Erfahrung aus anderen Unternehmen | ✗ | ✓ |
| Aktuelles Fachwissen | abhängig von Weiterbildung | ✓ |
| Behörden- und Versicherungsbetreuung | eingeschränkt | ✓ |
| Branchenübergreifende Best Practices | ✗ | ✓ |
In der Praxis unterscheiden sich die Aufgaben kaum.
Der entscheidende Unterschied liegt im verfügbaren Fachwissen, der Erfahrung und der organisatorischen Belastung für das Unternehmen.
Wer haftet bei Brandschutzmängeln im Unternehmen?
Eine der häufigsten Fragen lautet:
„Wer haftet eigentlich bei Brandschutzmängeln?“
Die Antwort überrascht viele Unternehmen:
Die Verantwortung verbleibt grundsätzlich bei der Unternehmensleitung.
Ein Brandschutzbeauftragter – egal ob intern oder extern – unterstützt bei der Umsetzung der Brandschutzorganisation.
Die rechtliche Gesamtverantwortung für:
- Betreiberpflichten,
- Arbeitsschutz,
- Brandschutzmaßnahmen,
- und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
liegt jedoch weiterhin bei Geschäftsführung und Betreibern.
Genau deshalb ist die fachliche Qualität des Brandschutzbeauftragten so wichtig.
Kostenvergleich: Interner vs. externer Brandschutzbeauftragter
Viele Unternehmen betrachten zunächst nur die Kosten für die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Tatsächlich entstehen bei einer internen Lösung jedoch zusätzliche Aufwände für Ausbildung, Weiterbildung, Arbeitszeit, Vertretungsregelungen und Verwaltung.
Ein externer Brandschutzbeauftragter bietet dagegen planbare Betreuungskosten und sofort verfügbares Fachwissen ohne zusätzlichen Personalaufbau. Die DGUV 205-003 fordert zudem eine regelmäßige Fortbildung von Brandschutzbeauftragten, um die Fachkunde aktuell zu halten.
Beispielrechnung: Jährliche Gesamtkosten
| Kostenfaktor | Interner Brandschutzbeauftragter | Externer Brandschutzbeauftragter |
| Bruttojahresgehalt | 45.000 – 65.000 € | – |
| Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten | 2.000 – 3.500 €* | – |
| Pflichtfortbildungen | 300 – 1.000 € | inklusive |
| Ausfallzeiten für Schulungen | 500 – 2.000 € | – |
| Vertretungsregelungen | 500 – 3.000 € | inklusive |
| Dokumentation & Administration | 1.000 – 5.000 € | inklusive |
| Audit- und Behördenunterstützung | 1.000 – 5.000 € | inklusive |
| Jährliche Gesamtkosten | 50.300 – 84.500 € | 1.100 – 3.500 € |
Hinweis: Die tatsächlichen Kosten hängen von Unternehmensgröße, Brandgefährdung, Standortanzahl und Betreuungsumfang ab.
Für kleine und mittlere Unternehmen ist ein externer Brandschutzbeauftragter häufig deutlich wirtschaftlicher, da keine zusätzlichen Personalressourcen aufgebaut werden müssen.
Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen
Interne Lösung
Eine interne Besetzung bedeutet:
- langfristige Personalbindung
- Fortbildungsverpflichtungen
- Vertretungsprobleme bei Urlaub oder Krankheit
- eingeschränkte Flexibilität
Externe Lösung
Externe Brandschutzbeauftragte arbeiten meist mit klar definierten Dienstleistungsverträgen.
Vorteile:
- planbare Kosten
- flexible Anpassung
- skalierbare Leistungen
- keine internen Schulungsaufwände
Kündigungsschutz: Intern vs. Extern
Ein interner Brandschutzbeauftragter bleibt Mitarbeiter des Unternehmens.
Dadurch entstehen sämtliche arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen inklusive:
- Kündigungsschutz
- Personalverwaltung
- Nachfolgeplanung
- Vertretungsregelungen
Bei einer externen Lösung bestehen diese Herausforderungen nicht.
Das Unternehmen erhält die Leistung ohne zusätzliche Personalverantwortung.
Wie schnell kann ein externer Brandschutzbeauftragter starten?
Ein großer Vorteil externer Lösungen ist die schnelle Verfügbarkeit.
Gerade bei:
- Audits,
- Behördenauflagen,
- Versicherungsanforderungen,
- oder kurzfristigem Handlungsbedarf
kann ein externer Brandschutzbeauftragter häufig innerhalb kurzer Zeit die Betreuung übernehmen.
Die Ausbildung eines internen Brandschutzbeauftragten dauert dagegen deutlich länger und bindet interne Ressourcen.
Welches Modell passt zu meinem Unternehmen?
1–50 Mitarbeitende
Empfehlung:
Externer Brandschutzbeauftragter
- geringe Kosten
- schnelle Umsetzung
- kaum organisatorischer Aufwand
50–250 Mitarbeitende
Empfehlung:
Externe Betreuung oder Hybridmodell
- interne Ansprechpartner
- externe Fachkompetenz
Industrie, Logistik und Sonderbauten
Empfehlung:
Hybridmodell oder externe Expertenbegleitung
- komplexe Prozesse
- höhere Brandlasten
- erhöhte Dokumentationspflichten
Strategischer Vergleich: Interner vs. externer Brandschutzbeauftragter
| Kriterium | Interner Brandschutzbeauftragter | Externer Brandschutzbeauftragter |
| Verfügbarkeit | Permanent vor Ort | Regelmäßige Betreuung nach Bedarf |
| Unternehmenskenntnis | Sehr hoch | Wird durch Begehungen aufgebaut |
| Fachwissen | Abhängig von Ausbildung und Weiterbildung | Aktuelles Expertenwissen aus vielen Branchen |
| Flexibilität | Eher begrenzt | Sehr flexibel skalierbar |
| Kosten | Höhere Personal- und Weiterbildungskosten | Planbare monatliche Betreuungskosten |
| Audit- und Behördenerfahrung | Unternehmensabhängig | Häufig umfangreiche Praxiserfahrung |
| Haftungs- und Compliance-Unterstützung | Begrenzt durch interne Ressourcen | Starke Unterstützung bei Betreiberpflichten |
| Skalierbarkeit | Eingeschränkt | Hohe Skalierbarkeit für mehrere Standorte |
Der Brandschutzbeauftragte von ProSafeCon – Praxislösung für Unternehmen
Unternehmen benötigen heute vor allem eines:
Rechtssicherheit ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand.
Die externe Betreuung durch ProSafeCon unterstützt Unternehmen bei:
- Betreiberpflichten
- Brandschutzorganisation
- Audits
- Versicherungsanforderungen
- Behördenauflagen
- Brandschutzbegehungen
- Schulungen
- Dokumentation
Dadurch erhalten Unternehmen Zugriff auf aktuelles Fachwissen, ohne eigene Personalressourcen aufbauen zu müssen.
Fazit
Der Vergleich zeigt deutlich:
Ein interner Brandschutzbeauftragter kann in großen Industrieunternehmen oder sehr komplexen Organisationen sinnvoll sein.
Für die überwiegende Mehrheit kleiner und mittelständischer Unternehmen bietet ein externer Brandschutzbeauftragter jedoch entscheidende Vorteile:
- geringere Kosten,
- höhere Flexibilität,
- aktuelles Fachwissen,
- Audit- und Behördenerfahrung,
- schnelle Verfügbarkeit,
- und deutlich weniger organisatorischer Aufwand.
Wer Betreiberpflichten rechtssicher erfüllen, Haftungsrisiken reduzieren und gleichzeitig Ressourcen schonen möchte, fährt mit einer externen Lösung in den meisten Fällen wirtschaftlicher und effizienter.
Quellen