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Abfallerzeuger & Pflichten: Wie entsorge ich richtig?

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Wer ist Abfallerzeuger? Welche Pflichten haben Abfallerzeuger und wie funktioniert die Überwachung und Entsorgung nach Abfallbeauftragtenverordnung?

Abfälle sind alltägliche Begleiter. Von der Umverpackung der Palette beim Erhalt einer Lieferung im Warenlager bis hin zur Entsorgung von Bauschutt oder gefährlichen Abfällen regelt ein gesetzlich verankerter Ablauf das Abfallmanagement. Heute müssen bereits Verpackungen, die von Unternehmen in Umlauf gebracht werden, klar dokumentiert und angemeldet werden.

Mit einem Blick auf die Verschmutzung der Weltmeere ergibt das durchaus Sinn: Menschliche Abfälle wie Mikroplastik sind heute an Orten zu finden, in die noch kein Mensch vorgedrungen ist.

Sie finden so viele Gesetze zum Thema Abfall überzogen? Dann sollten Sie sich vor Augen halten, dass jeder von uns pro Jahr etwa 250 Gramm Plastik über die Nahrung aufnimmt. Das entspricht etwa 12 herkömmlichen Plastiktüten, also einer pro Monat. Um der Vermüllung entgegenzuhalten und Ärger wegen der falschen Entsorgung von Abfällen von vornherein zu vermeiden, helfen ihnen die Grundlagen der Abfallerzeugung.

Wer ist Abfallerzeuger? Welche Pflichten gehen mit Abfällen in Unternehmen einher und wie kann ein externer Abfallbeauftragter Ihr Unternehmen bereichern?

Abfallerzeuger, Abfallbeauftragte und gutes Abfallmanagement

Verschiedene Gesetze regeln deutlich, wie mit Abfall umzugehen ist und definiert klar den Verantwortungsbereich für Abfall.

Wichtige Gesetze sind das “Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen” (KrWG), die “Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall” (Abfallbeauftragtenverordnung – AbfBeauftrV) und andere.

Was sind Abfälle?

Abfälle sind laut Gesetzgeber alle Stoffe und Gegenstände, denen sich ein Besitzer entledigen will oder muss. Man unterscheidet zwischen:

  • Abfällen, die verwertet werden und nicht verwertet werden und
  • Abfällen, die bei der Produktion, Herstellung, Nutzung oder Dienstleistung als Nebenprodukt anfallen, welches nicht auf den eigentlichen Zweck ausgerichtet ist (z. B. Späne beim Hobeln).
  • Auch wenn ein Gegenstand oder Stoff die ursprüngliche Zweckbestimmung verliert, ohne dass ein neuer Verwendungszweck gefunden wird, ist von Abfall zu sprechen (alter Bürostuhl wird ausgemustert).

Grundlegende Verpflichtungen der Abfallwirtschaft

Abfälle zu vermeiden hat viele Vorteile:

  • Geld wird gespart und die Umwelt geschont,
  • wenig Abfall durch eine Optimierung der Erzeugung senkt Materialkosten,
  • Verpackungen wiederzuverwenden spart den Einkauf von Verpackungsmaterialien,
  • die Kosten für Entsorgungen werden reduziert und die Umwelt geschont.

Ein gutes Abfallmanagement ist auch sinnvoll, da durch verursacherbezogene Gebührensysteme ein zusätzlicher finanzieller Anreiz geschaffen wird, recycelbare Abfälle gesondert zu entsorgen und die Menge gemischter Abfälle oder anderer “teurer” zu reduzieren.

Wer ist Abfallerzeuger?

Abfallerzeuger sind alle natürlichen und juristischen Personen (also beispielsweise Menschen oder Unternehmen), die Abfall als Ersterzeuger in Umlauf bringen (Ersterzeuger) oder durch Behandlungen von Abfällen die Zusammensetzung (beispielsweise durch mischen) beeinflussen (Zweiterzeuger).

Wer ist Abfallbesitzer?

Als Abfallbesitzer gelten natürliche oder juristische Personen, die “Sachherrschaft” über die Abfälle haben, also beispielsweise eine Person, die ein Schrottauto käuflich erwirbt, um Ersatzteile daraus zu gewinnen.

Somit ist eine Person Abfallbesitzer, die einen Container für die Abfallentsorgung gemietet hat, auch dafür verantwortlich, wenn Dritte sich ihres Mülls darin entledigen.

Weitere rechtliche Bestimmungen regeln das Sammlen von Abfällen, die Befördereung von Abfällen, das Handeln und Maklen von Abfällen.

Welche Pflichten und Verantwortung haben Abfallerzeuger?

Abfallerzeuger, Abfallbesitzer und andere haften für die Entsorgung von Abfällen. Das Management der Abfallprozesse oder die Bestellung eines Abfallbeauftragten fallen ebenfalls in die Verantwortung.

Darüber hinaus ist es Pflicht, Abfälle:

  • möglichst zu vermeiden, wenn das nicht geht dann
  • wiederzuverwenden oder
  • zu recyceln.
  • Das Verwerten und
  • die Beseitigung sind nachrangig zu betrachten.

Dabei steht der Schutz von Menschen und der Umwelt im Vordergrund. Dies gilt auch für die Bewirtschaftung von Abfällen nach Vorsorge und Nachhaltigkeitsprinzip sowie das Best Practice” Prinzip.

Besondere Regelungen Abfall in Unternehmen nach eANV und VerpackG

Besonderheiten im Abfallmanagement sind das Verpackungsgesetz und das besondere Abfallmanagement nach eANV für gefährliche Abfälle. Diese erfordern neben der Registrierung gefährlicher Abfälle auch die Betrachtung des Gesamtprozesses und das in Umlauf Bringen von Verpackungsmaterialien, welche als Abfall enden.

Wie funktioniert die Registrierung nach Verpackungsgesetz (VerpackG)?

Laut Verpackungsgesetz müssen alle Unternehmen, die Verpackungen in Umlauf bringen, die Art und Menge der Verpackungen registrieren. Das Ziel des Gesetzes soll es sein, Einmalprodukte aus Plastik oder überflüssige Umverpackungen weniger attraktiv zu gestalten. Unternehmen müssen sich dafür im zentralen Verpackungsregister LUCID registrieren.

Was sind gefährliche Abfälle?

Gefährliche Abfälle sind verschiedene Abfallarten, die bestimmte Eigenschaften erfüllen. Allgemein wird auch der Begriff Sonderabfall verwendet. Die Klassifizierung dieser gefährlichen Abfälle erfolgt nach Abfallverzeichnisverordnung (AVV).

Gefährliche Abfälle sind nach (§ 2 II AbfG):

  • Gesundheits-, luft- oder wassergefährdend.
  • Explosiv oder brennbar.
  • Übertragbare Krankheiten.

Abfallerzeugernummer

Wenn ein Unternehmen gefährlichen Abfälle produziert, benötigt es eine Abfallerzeugernummer. Die Bemessungsmenge beträgt in der Regel mindestens 2 Tonnen gefährliche Abfälle pro Jahr. Die Abfallerzeugernummer dient der Kennzeichnung des Ursprungsortes des gefährlichen Abfalls.

Wie funktioniert eANV?

Das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) bietet Ihnen die Möglichkeit, elektronisch nachzuweisen, dass gefährlicher Abfall gemäß den Vorschriften entsorgt, übergeben oder dass die Entsorgung durch neue Besitzer abgenommen wurde.

Dafür wird ein elektronischer Begleitschein (Entsorgungsnachweis) ausgestellt, steht im Online-Postfach des Abfallerzeugers bereit und kann durch elektronische Verfahren signiert werden.

Auch die Dokumentation der Beförderer und Entsorger erfolgt mit elektronischer Signatur.

Die Informationen des Entsorgungsprozesses werden dabei automatisch an die zentrale Koordinierungsstelle (ZKS) und an zuständige Behörden weitergeleitet.

Wann muss ein Abfallbeauftragter bestellt werden?

Abfallbeauftragte und externe Abfallbeauftragte müssen nach “Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (Abfallbeauftragtenverordnung – AbfBeauftrV) § 2 Pflicht zur Bestellung” Abfallerzeuger überwachen, können beim Abfallmanagementsystem organisieren und beraten.

Einen Abfallbeauftragten zu bestellen haben:

  • Deponien
  • Krankenhäuser und Kliniken mit mehr als 2 Tonnen gefährliche Abfälle pro Jahr
  • Abwasserbehandlungsanlagen der Größenklasse 5
  • Genehmigungsbedürftige Anlagen nach 4. BImSchV und mehr als 100 Tonnen gefährliche Abfälle oder mehr als 2.000 Tonnen nicht gefährliche Abfälle pro Jahr
  • Hersteller und Vertreiber, die Abfälle freiwillig oder unfreiwillig zurücknehmen:
    • mehr als 100 Tonnen pro Jahr Transportverpackungen
  • mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen zurücknehmen.
    • mehr als 2 Tonnen pro Jahr Verkaufsverpackung schadstoffhaltiger Füllgüter
    • mehr als 2 Tonnen gefährliche oder mehr als 100 Tonnen nicht gefährliche Abfälle pro Jahr freiwillig zurücknehmen
  • die Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräte anbietet
  • Fahrzeug- und Industriebatterien produzieren und diese gemäß des Batteriegesetzes zurücknimmt
  • Eine behördliche Anordnung vorliegt (§ 59 (2) KrWG)

Sie wissen nicht, ob Sie über die Mengengrenzen kommen? Fragen Sie Ihren Entsorger. Er wird Ihnen eine Mengenaufstellung machen.

Externe Abfallbeauftragte für rechtliche Sicherheit

Die Verordnungen rund um Abfall und gefährlichen Abfall können Personen, deren Hauptgeschäft nichts mit dem Abfallmanagement zu tun hat, ohne Hilfe bei der Entsorgung Kopfzerbrechen bereiten. Aber auch Personen, die z.B. die elektronischen Nachweise erstellen benötigen eine Kontrollinstanz (die sie nicht selber sein sollten) und evtl. auch Beratung bei der Entsorgung. Mit einem externen Abfallbeauftragten erhalten Sie Sicherheit bei allen Vorgängen, bei denen bestimmte Mengen Abfall oder gefährlicher Abfall entstehen. ProSafeCon unterstützt Sie bei Fragen der Abfallentsorgung oder des Gefahrgutmanagements.

Quellen:

https://www.t-online.de/gesundheit/gesund-leben/id_85914678/mikroplastik-so-viel-nehmen-wir-woechentlich-auf.html

https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/BJNR021210012.html#BJNR021210012BJNG000200000

https://www.gesetze-im-internet.de/abfbeauftrv_2017/BJNR278900016.html

https://www.verpackungsregister.org/

https://www.eanvportal.de/eanvp/login.htm;jsessionid=2D124008BDD40B2F2D1C1B9BFE82824E

https://www.duesseldorf.de/umweltamt/umwelt-und-verbraucherthemen-von-a-z/betrieblicher-umweltschutz/f-a-q/abfallerzeugernummer.html

https://www.umweltbundesamt.de/themen/abfall-ressourcen/abfallwirtschaft/abfallarten/gefaehrliche-abfaelle

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