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ADR 2023 – Wesentliche Änderungen

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Das ADR ist über 50 Jahre alt und daher werden Revisionen immer weniger notwendig. Wenngleich es immer wieder gravierende Ergänzungen gab – zuletzt im Jahre 2017 das Erscheinen der Lithium-Batterien im ADR – so sind die letzten Anpassungen meist moderat ausgefallen.

Dies kann man auch über die Änderungen im ADR 2023 sagen, die im Vergleich zur ADR 2021 auftreten. Trotzdem sind natürlich wichtige Erkenntnisse im Bereich von Sicherheit und Technik in das ADR 2023 eingeflossen. Zudem gab es einige Klarstellungen bei einigen Regelungen. 

Das ADR 2023 tritt am 01.01.2023 in Kraft und hat eine allgemeine Übergangsfrist von sechs Monaten.

Welches sind die wichtigsten Änderungen im ADR 2023?

Lithium-Kennzeichen gem. Sondervorschrift 188 ohne Telefonnummer

Diese wesentliche Änderung ist sicherlich der Erkenntnis geschuldet, dass niemand die Aufgabe der Telefonnummer bei den Kennzeichen für Lithium-Batterien richtig nachvollziehen konnte. Daher wurde dieser Eintrag ersatzlos gestrichen.

Die neuen Kennzeichen werden also ganz ohne Eintrag zur Telefonnummer auskommen:

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Die Mindestmaße von 100 mm x 100 mm bleiben erhalten.

Die alten Kennzeichen können bis zum 31.12.2026 verwendet werden.

Abfallmenge darf geschätzt werden

In Deutschland ist es möglich Abfälle, die auch Gefahrgut sind, zu versenden, ohne dass man das genaue Gewicht kennt. Dies ermöglicht die Ausnahme 18 der GGAV (Gefahrgutausnahmeverordnung). Es reicht ein Vermerk im Beförderungspapier – Ausnahme 18 GGAV – beispielsweise.

Das neue ADR ermöglicht nunmehr eine weitere Variante. Wer zukünftig Abfälle verlädt oder transportiert, die auch Gefahrgut sind, darf das Gewicht oder die Literangabe des Abfalls schätzen. Dieser Schätzwert muss dann aber auch in das Beförderungspapier eingetragen werden.

Zudem muss der folgende Zusatz darunter stehen:

„IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT ABSATZ 5.4.1.1.3.2 GESCHÄTZTE MENGE“

(Dieser Absatz 5.4.1.1.3.2 wird nunmehr im ADR 2023 neu sein).

Wichtig: Wenn diese Regelung genutzt wird, darf es zu keiner Nutzung der „1000 Punkte-Regel“ kommen. Das bedeutet, dass das Fahrzeug immer mehr als 1.000 Punkte transportiert. Die orangefarbene Warntafel muss geöffnet werden und auch sonst müssen alle Voraussetzungen für den Transport > 1.000 Punkte erfüllt sein.

Container-Packzertifikat muss beim Seetransport ausgefüllt werden

Beim Versenden von Containern ist beim Seetransport das Container-Packzertifikat auszufüllen. Wie Container CTU-konform gepackt werden, lernen Sie auch in unserer CTU-Code Schulung.

Wenn ein Container lediglich auf dem Landweg transportiert wird, ist das Container-Packzertifikat nicht notwendig. Das bedeutet auch, dass während des Transportes zum Hafen das Packzertifikat nicht mehr im LKW mitgeführt werden muss.

Des Weiteren sind einige Kontrollregeln (gem. Abschnitt 7.1.4) für Container gestrichen worden, da sie im Widerspruch zum IMDG (Gefahrgutrecht auf See) stehen. Hier ging es insbesondere um die genaue Definition von Beulen und Ausbuchtungen.

Fahrzeugkontrolle vor dem Verladen

Im Bereich der Fahrzeugkontrolle wird es eine Änderung für den Verlader geben. Dieser hat das Fahrzeug zu untersuchen, um sicherzustellen, dass

  • es in bautechnischer Hinsicht geeignet ist
  • es frei von möglichen, mit der Ladung unverträglichen Rückständen ist
  • im Inneren keine Erhebungen oder Beschädigungen vorhanden sind, die die Ladung beeinträchtigen könnten
  • Großcontainer, sofern erforderlich, frei von Beschädigungen sind, welche die Wetterfestigkeit des Containers beeinträchtigen

Der Text wirft selbstverständlich die Frage auf:

Was bedeutet „in bautechnischer Hinsicht“?

Bei Containern sind diese Bauelemente die oberen und unteren seitlichen Längsträger, oberen und unteren Querträger, Eckpfosten, Eckbeschläge, Türschwelle, Türträger und Bodenquerträger.

Fahrzeuge dürfen an ihren Bauelementen keine größeren Beschädigungen aufweisen.

Größere Beschädigungen werden wie folgt beschrieben bzw. definiert:

  • Ausbuchtungen, Risse oder Bruchstellen in insbesondere tragenden Elementen
  • Beschädigungen an der Bedienungsausrüstung oder der betrieblichen Ausrüstung, welche die Unversehrtheit der Güterbeförderungseinheit beinträchtigen
  • jede Verwindung der Konstruktion oder
  • jede Beschädigung an Hebeeinrichtungen oder
  • an den Aufnahmepunkten für die Umschlagseinrichtungen, die stark genug ist, um eine ordnungsgemäße Positionierung des Umschlaggeräts, ein Aufsetzen und ein Sichern auf Traggestellen oder Wagen bzw. Fahrgestellen oder Fahrzeugen oder ein Einsetzen in Schiffszellen zu verhindern, und sofern zutreffend (insbesondere sind hier auch die Twist-locks bei LKWs genannt, die Container transportieren)
  • Bei Containern: Türscharniere, Türdichtungen und Beschläge, die verklemmt, verdreht, zerbrochen, nicht vorhanden oder in anderer Art und Weise nicht funktionsfähig sind

Wir weisen bei unseren Begehungen bereits seit langem darauf hin, dass für die Sicherheit des Fahrzeuges der Fahrzeughalter zuerst verantwortlich ist. Trotzdem müssen offensichtliche Mängel dazu führen, dass das Fahrzeug oder der Container nicht beladen werden. Diese Sichtweise wird mit dieser Änderung nun konkretisiert, was zu mehr Klarheit für alle Beteiligten führt.

Fragen zu den Änderungen im ADR 2023?

Sie wollen verstehen welche Auswirkungen die Änderungen der ADR 2023 für Sie konkret haben oder benötigen einen Gefahrgutbeauftragten? ProSafeCon steht Ihnen als Ansprechpartner für alle Fragen zur ADR 2023 oder zum Gefahrguttransport gerne zur Verfügung.

Sie sind sich nicht sicher, ob Sie einen Gefahrgutbeauftragten benötigen? Machen Sie den Test.

Quellen:

Anlage zur 29. ADR-Änderungsverordnung vom 22. November 2022 (Deutsche Übersetzung ab Seite 71):

https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl222020_Anlageband.pdf%27%5D__1670210966823

Schweizer Bundesamt für Straße ASTRA Erläuterungen:

https://www.astra.admin.ch/astra/de/home/fachleute/fahrzeuge/gefaehrliche-gueter/revision.html

Änderungen ADR 2023:

file:///C:/Users/User/Downloads/1.2%20Erl%C3%A4uterungen%20zu%20den%20ADR-%C3%84nderungen%202023.pdf

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