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Wer ist für die Arbeitssicherheit im Betrieb verantwortlich?

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Die Organisation des Arbeitsschutzes im Unternehmen ist oft auf verschiedene Positionen im Unternehmen verteilt. Die Arbeitgeber übertragen ihre Aufgaben teilweise an Führungskräfte oder bestellen Fachkräfte für Arbeitssicherheit. Aber auch der einzelne Mitarbeiter spielt eine wichtige Rolle bei der Gewährleistung der Sicherheit am Arbeitsplatz. Das Arbeitsschutzgesetz und andere gesetzliche Vorschriften definieren dabei die verschiedenen Verantwortlichkeiten. Es stellt sich daher oft die Frage: Wer ist für die Arbeitssicherheit im Betrieb verantwortlich? Diese Frage wollen wir in diesem Artikel klären.

Wer trägt grundsätzlich die Verantwortung für die Arbeitssicherheit im Betrieb?

Der Arbeitgeber oder Unternehmer ist in erster Linie für die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz im Unternehmen verantwortlich. Diese Verantwortung ist Teil der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Er muss u.a. dafür sorgen, dass die geltenden Arbeitsschutzvorschriften im Unternehmen eingehalten werden. Die Unterweisung der Mitarbeiter ist ebenfalls eine der Aufgaben des Arbeitgebers.

Dazu gehört auch die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung. Mit diesem Dokument identifiziert der Arbeitgeber nicht nur mögliche Risikofaktoren, sondern leitet auch geeignete Schutzmaßnahmen für die Mitarbeiter ab.

Sie benötigen Unterstützung bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung? Wir unterstützen Sie gerne dabei. Rufen Sie uns einfach an!

Die Verpflichtungen im Bereich Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz gelten für alle Personen, die ein Unternehmen ganz oder teilweise leiten. Manager sind jedoch nicht von ihrer Verantwortung befreit:  Auch Führungskräfte auf Zeit unterliegen den Pflichten, die sich aus dem Arbeits- und Gesundheitsschutz ergeben. Zu diesen Personen gehören zum Beispiel:

  • Mitarbeiter, die projektweise disziplinarische Verantwortung übernehmen,
  • Vorarbeiter, die ein Montageteam leiten,
  • Mitarbeiter, die Aushilfskräfte, Lehrlinge oder Ferienhelfer ausbilden.

Die Mitarbeiter müssen die Anweisungen und Weisungen der Vorgesetzten befolgen und so zu ihrer eigenen Sicherheit und Gesundheit beitragen. Dazu gehört auch, dem Vorgesetzten zu berichten, wenn Situationen auftreten, die ein erhebliches Risiko für die Sicherheit und Gesundheit aller darstellen können.

Die Sicherheitsfachkraft und der Betriebsarzt sind als Stabsstellen zu betrachten – sie haben keine Weisungsbefugnis innerhalb des Unternehmens. Das bedeutet, dass sie nicht für die Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz verantwortlich sind. Beide Stellen verfügen jedoch über ein großes Wissen über Arbeitssicherheit und haben direkten Zugang zur Unternehmensleitung. Sie sind daher hoch qualifiziert, wenn es um sichere und gesunde Arbeit geht. Beide Stabsstellen sollten jedoch in der Lage sein, ihre Tätigkeiten ohne Anweisungen auszuführen.

Weitere verantwortliche Personen nach dem ArbSchG

Je nach Rechtsform des Unternehmens definiert das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in § 13 (1) weitere verantwortliche Personen. Sie sind neben dem Arbeitgeber für den Arbeitsschutz im Unternehmen verantwortlich. Im Einzelnen sind dies:

  • Vertretungsberechtigte einer juristischen Person (z.B. Vorstandsmitglieder, Geschäftsführer)
  • Gesetzlich Bevollmächtigte des Arbeitgebers
  • Personen, die mit der Leitung eines Unternehmens oder Geschäfts betraut sind
  • Gesellschafter einer Personengesellschaft, die befugt sind, das Unternehmen zu vertreten

Folglich sind auch die Vertretungsorgane und Führungskräfte eines Unternehmens für die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften verantwortlich. Gleichzeitig kann der Arbeitgeber seine Pflichten teilweise an andere Personen delegieren. Dabei muss er jedoch einige Vorschriften beachten.

Was ist Prävention?

Prävention umfasst alles, was es den Mitarbeitern ermöglicht, gesund und sicher zu arbeiten. Das kann zum Beispiel die ergonomische Gestaltung eines Arbeitsplatzes sein, aber auch der Schutz von Maschinen, der sichere Umgang mit Gefahrstoffen oder präventive arbeitsmedizinische Dienste. Auch die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung und die Durchführung von Unterweisungen sind präventive Maßnahmen (DGUV Vorschrift 1).

Jede Investition zahlt sich für das Unternehmen auch betriebswirtschaftlich aus: Gesunde Mitarbeiter bedeuten auch ein erfolgreiches und gesundes Unternehmen. Denn jeder Arbeitsunfall und jede arbeitsbedingte Erkrankung bedeutet nicht nur persönliches Leid für die Betroffenen, sondern auch teure Ausfallzeiten und Störungen der Geschäftsabläufe für das Unternehmen.

Sind die Verpflichtungen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz übertragbar?

Der Arbeitgeber muss die Umsetzung der Pflichten der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes regelmäßig überwachen. Außerdem muss er für eine geeignete Organisation sorgen, die notwendigen Mittel wie geeignete Arbeitsmittel oder persönliche Schutzausrüstungen zur Verfügung stellen und Vorkehrungen treffen, damit die Arbeitsschutzmaßnahmen bei allen Tätigkeiten eingehalten werden und die Arbeitnehmer ihre Mitwirkungspflichten erfüllen können. Diese Pflichten sind nicht übertragbar.

Es gibt jedoch Pflichten und Aufgaben im Bereich des Arbeitsschutzes, die auf einzelne Führungskräfte oder andere Personen übertragen werden können. So dürfen beispielsweise Vorarbeiter in einzelnen Abteilungen Mitarbeiter unterweisen.

Auch wenn alle Mitarbeiter in einem Unternehmen ihren Beitrag zu Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz leisten, gilt dies insbesondere für Unternehmer und Führungskräfte: Wer das Weisungsrecht hat, trägt automatisch auch die Verantwortung. Eine schriftliche Zuweisung der Pflichten des Unternehmers ist dafür nicht ausdrücklich erforderlich. Allerdings kann die Rechtssicherheit sowohl für Vorgesetzte als auch für Arbeitnehmer erhöht werden, wenn die Details geregelt sind. Dies schafft eine Kultur der Arbeitssicherheit, die zu klaren Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten und damit zu einer besseren Prävention von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren führt.

Sie benötigen Unterstützung? Wir können Sie mit unseren Experten als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit begleiten und dafür sorgen, dass Ihr Betrieb sicherer wird. Rufen Sie uns gerne an!

Quellen:

https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__13.html

https://www.dguv.de/de/praevention/vorschriften_regeln/dguv-vorschrift_1/index.jsp

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