Abfälle fallen in fast allen Unternehmen an. Ein Betriebsbeauftragter für Abfall bzw. Abfallbeauftragter wird für ein geregeltes Abfallmanagement im Unternehmen benötigt. In Betrieben fallen unterschiedliche Arten von Abfall an, sowohl in der Fertigung als auch in der Verwaltung. Vor dem Hintergrund der Kreislaufwirtschaft, muss der Abfall mit dem Abfallschlüssel (AVV) eingestuft und fachgerecht entsorgt werden. In diesem Artikel erfahren Sie mehr zu den Rechten und Pflichten des Abfallbeauftragten. Sie fragen sich, ob Sie einen Abfallbeauftragten im Unternehmen benötigen? Finden Sie heraus, unter welchen Voraussetzungen ein Abfallbeauftragter Pflicht ist.
Machen Sie hier den Test: Brauche ich einen Abfallbeauftragten?
Rechte und Pflichten als Abfallbeauftragter
Ein Abfallbeauftragter besitzt verschiedene Rechte, beispielsweise das Recht auf Förderung, Fortbildung, das Recht auf Stellungnahme zu Entscheidungen, die den Abfall betreffen, und das Recht, Themen der Geschäftsleitung vorzutragen. Außerdem hat der Abfallbeauftragte ein Benachteiligungsverbot und einen gesonderten Kündigungsschutz. Wenn nötig, müssen ihm Hilfskräfte sowie Räume, Einrichtungen, Geräte und Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Wenn das Unternehmen verpflichtet ist, einen Immissionsschutzbeauftragten oder einen Gewässerschutzbeauftragten zu bestellen, kann der Abfallbeauftragte auch diese Aufgaben und Pflichten wahrnehmen.
Abfallbeauftragte sind dem Unternehmen gegenüber für die ihnen übertragenen Pflichten und Aufgaben verantwortlich. Die letztendliche Verantwortung für den ordnungsgemäßen Umgang mit Abfällen im Unternehmen verbleibt beim Betreiber der Anlage oder dem Eigentümer der Abfälle.
Wann gilt die Pflicht, dass ein Abfallbeauftragter bestellt werden muss?
Der § 59 KrWG bestimmt zusammen mit § 2 Abs. 1 der Abfallbeauftragtenverordnung, dass die Betreiber von Abfallanlagen und von Anlagen, in denen mit gefährlichen Abfällen umgegangen wird, sowie die Betreiber von Rücknahmesystemen und -stellen (im Rahmen der Produktverantwortung, aus § 23 KrWG) einen Abfallbeauftragten bestellen müssen. Entscheidend dafür sind die Art der Abfälle, die Mengen sowie die Branche der Firma.
Wird die Bestellung des Abfallbeauftragten – auch fahrlässig – unterlassen, sind Bußgelder gegen den Verpflichteten, d.h. den Geschäftsführer und ggf. die juristische Person, zu verhängen.
Mehr erfahren Sie in unserem Artikel „Abfallerzeuger Pflichten“.
Abfallbeauftragter Pflicht: Was ist in der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) geregelt?
Die neue Abfallbeauftragtenverordnung enthält spezifische Anforderungen an die Bestellung von Abfallbeauftragten sowie an die Voraussetzungen, Ausbildung, Schulung und Ernennung von Abfallbeauftragten.
Die Abfallbeauftragtenverordnung nennt die Unternehmen, die verpflichtet sind, einen Abfallbeauftragten zu bestellen und listet die Anforderungen auf, die Abfallbeauftragte erfüllen müssen. Die Verordnung regelt auch die Aus- und Fortbildung für Betriebsbeauftragte für Abfall.
Dies wird durch die AbfBeauftrV geregelt:
- Verpflichtung zur Bestellung eines Abfallbeauftragten (§ 2),
- Anzahl der Abfallbeauftragten (§ 3, § 4),
- Abfallbeauftragte von außerhalb (§ 5),
- Abfallbeauftragte in einer Gruppe (§ 6),
- Möglichkeit der Befreiung (§ 7),
- Anforderungen an Abfallbeauftragte (§§ 8 bis 10).
Wer kann Betriebsbeauftragter für Abfall werden?
Abfallbeauftragte können sowohl interne Mitarbeiter als auch externe Dienstleister sein. Wenn es im Unternehmen bereits einen Immissions- oder Gewässerschutzbeauftragten gibt, können die Aufgaben und Pflichten des Abfallbeauftragten auch auf diesen übertragen werden. Um organisatorisches Verschulden auszuschließen, muss jedoch darauf geachtet werden, dass je nach Größe der Firma keine Aufgabenhäufung für einen Mitarbeiter entsteht.
Erforderlich ist eine einschlägige Qualifikation als Abfallbeauftragter. Einerseits ist das Fachwissen über Abfälle und Gefahren notwendig, um die Aufgabe zu erfüllen. Andererseits benötigen Abfallbeauftragte das Know-how über die Möglichkeiten der Abfallentsorgung. Die Fachkenntnis als Betriebsbeauftragter für Abfall dient der Qualitätssicherung im Unternehmen. Darüber hinaus dient die Zertifizierung als Abfallbeauftragter als Qualitätsnachweis gegenüber Kunden.
Damit ein Mitarbeiter oder eine betriebsinterne Person zum Abfallbeauftragten ernannt werden kann, müssen die nachfolgenden drei Anforderungen erfüllt sein:
- Die Person benötigt eine einschlägige Berufsausbildung.
- Sie muss über eine ausreichende Berufserfahrung verfügen.
- Teilnahme und erfolgreicher Abschluss eines Lehrgangs (Grundlehrgang nach der Abfallerlaubnisverordnung (AbfAEV) und Aufbaulehrgang nach der Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (EfbV).
Wie Sie ein externer Abfallbeauftragter unterstützen kann
Für Firmen, die nicht über Spezialisten im Haus verfügen oder nicht die entsprechenden Kapazitäten haben, kann die Bestellung eines externen Abfallbeauftragten sinnvoll sein. Darüber hinaus sind auch Verbesserungen von Betriebsabläufen zur Abfallvermeidung oder Nachhaltigkeit möglich. Wenn Sie Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns gern.
Quellen:
https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/
https://www.gesetze-im-internet.de/abfbeauftrv_2017/BJNR278900016.html
https://www.gesetze-im-internet.de/krwg/__60.html